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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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drückt, kommen aber bald wieder zum Vorschein. Man kann in der Regel gegen die Angestellten eines Ge schäfts, die den Einkauf zu besorgen haben, nicht den Vorwurf erheben, dass sie sich durch das Schmiergeld, das sie vom Lieferanten erhalten, bewegen lassen, zum Nachteil ihres Prinzipals einzukaufen. Ganz im Gegen teil, sie kaufen so vorteilhaft ein, wie sie können und wären auch durch die höchsten Schmiergelder nicht zu veranlassen, vorteilhaftere Angebote zurückzuweisen, um dem Lieferanten, mit dem sie den Abschluss machen, einen höheren Preis zu bewilligen, oder eine minderwertige Ware abzunehmen. Vielfach wird auch den Angestellten eine Vergütung gezahlt, in der Be sorgnis, dass sonst die Ware, auch wenn sie gut und tadellos ist, bemängelt würde. Auch unbegründete Mängelrügen sind unangenehm und rauben dem Liefe ranten, der sie zurückweisen muss, Zeit und Arbeits kraft. Andererseits hat oft genug der Inhaber des Ge schäfts, für den der Ankauf gemacht wird, Kenntnis davon, dass seine Angestellten von den Lieferanten Geschenke erhalten; er duldet es aber und muss es dulden, weil er nicht fortwährend Bemängelungen der angekauften Waren hören will. Ein Geschäftshaus kauft für die Zentralheizung ein grosses Quantum Kohlen und zur Verpackung der Waren ein grosses Quantum Bindfaden ein. Der Heizer klagt dem Prinzipal, die Kohlen gäben nicht genügend Hitze, der Hausdiener klagt, der Bindfaden sei nicht fest genug. Als Kohlen lieferant und Bindfadenlieferant wieder ins Geschäft kommen, trägt ihnen der Prinzipal die Klagen des Heizers und die des Hausdieners vor. Kohlen- wie Bindfadenlieferant sagten dem Prinzipal, da müssten sie doch mal mit dem Heizer bezw. dem Hausdiener sprechen, und als sie die Rücksprache genommen hatten, hörten die Klagen auf. Selbstverständlich weiss der Prinzipal, was die Lieferanten mit dem Heizer bezw. dem Hausdiener gesprochen haben. Ich fürchte, die strenge Strafvorschrift des Ge setzes wird die Wirkung haben, dass sich zwar die ängstlicheren und bedenklicheren Gemüter in Zukunft des Schmiergeldgebens enthalten, die rücksichtsloseren sich aber nicht abschrecken lassen, und gerade dadurch einen Vorsprung vor den anderen erlangen werden; und ich fürchte auch, dass häufiger als früher eine Ware oder eine gewerbliche Leistung grundlos bean standet werden wird. Zu der Strafverfolgung ist ein Strafantrag erforderlich, und vermutlich werden sich doch wohl nicht viele Berufsgenossen finden, die, wenn es der Schuldige nicht gar zu arg treibt, einen Straf antrag stellen mögen. Viel mehr verspreche ich mir davon, dass, weil die Gewährung von Geschenken meist gegen die gute Sitte verstösst, jeder Berufsgenosse und jeder Interessentenverband auf Unterlassung des Schmier geldgebens klagen, und wer einen Schaden erlitten hat, auch seinen Anspruch auf Ersatz des Schadens durch Klage geltend macht. (Schluss folgt). Der neue Zolltarif in Frankreich. ■ nde Oktober hat die Kammer der Abgeord neten (La Chambre des Deputes) mit der ersten Lesung des Zolltarif-Entwurfs be gonnen und bereits z. T. die gärtnerischen Zölle festgesetzt. Nach der „Revue Hor- ticole" hat sie folgende Beschlüsse gefasst: Gattung: Kartoffeln 6 Frische Gemüse 6 15 20 20 20 20 12 12 12 12 1. November bis 1. Juli 1. Dezember bis 1. Juli 1. November bis 1. Mai 1. März bis 1. Juni während der normalen Erntezeit in Frankreich eingeführt. Gurken und grüne Bohnen Tomaten undMelonen Spinat und Spargel Erbsen Zeit, für welche die Sätze gelten: 3 1. März bis 1. Juni 0,40 2. Juni bis Ende Februar Zollsatz Allgem. Minimal- Tarif Tarif Franken per 100 Kilo Gewöhnl. Tafeltrauben in Schachteln, Kästchen, Körben und Fässchen im Gewichte von nicht über 20 Kilo einzeln oder zu einer Sendung vereinigt 25 8 Pfirsiche, Nektarinen 1 Aprikosen j 112 6 Tafelbirnen 8 5 Pflaumen ) Kirschen ! 10 3 Erdbeeren J Frische Tafelfrüchte, nicht besonders ge nannt 10 3 Orchideen, Blumen — — 151 Juli bis 1. November 15. Juni bis 1. November 1. Juni bis 1. November 15. Juli bis 1. Dezember 15. Juni bis 1. November 1. Mai bis 15. November 1, Juni bis 1. November Die Kammer hat bei der letzten Position die An nahme der alten Fassung des Kommissionsentwurfs mit einem Zollsatz von 9 bezw. 6 Franken abgelehnt. Heizungserfahrungen. ie Abhandlung in No. 46 unter der Spitz- ? marke „Schlechte Rechner“ hatte den % Zweck, die stark Verallgemeinerte An- 3 nähme, als sei die Braunkohlenbrikett- feuerung für Gliederkessel besonders wirt- 9 schaftlich, zu widerlegen und einen Mei nungsaustausch herbeizuführen. Nun hat daraufhin die Firma H. Trede & Sohn ihre Erfahrungen mit den Wackersdorfer Briketts in No. 47 mitgeteilt, Briketts, die ihr ja zu einem erheblich niedrigeren Preise zur Ver fügung stehen, als den Gärtnern an anderen Orten, wo zu Syndikatspreisen verkauft wird. In diesem Falle liegt die Ersparnis wohl darin, dass die weniger leistende Brikett- kohle um so vieles billiger zu haben ist, dass ihr Mehr bedarf immer noch eine Ersparnis im Preise bedeutet gegenüber dem früheren Bedarf an Koks. Leider ist auch in No. 47 nicht gesagt, ob die Firma Gaskoks oder Zechenkoks verbraucht hat, und wie wir nachher von berufener Seite hören werden, besteht darin ein grosser Unterschied. Der Koks kann der Qualität nach schlecht gewesen sein, und da ist es natürlich bei dem immerhin hohen Preise desselben sehr wohl denkbar, dass die Herren Trede mit den Briketts billiger weg gekommen sind als mit Koks. Trotzdem lehrt gerade dieses Beispiel wieder, dass der Handelsgärtner sich sein eigenes Urteil bilden muss. Was sich für den einen Platz schickt, ist für den anderen unmöglich. Auch das Personal, das die Heizung bedient, spielt eine grosse Rolle bei dem Verbrauch, Hat man das Glück, Gehilfen zu haben, die mit Ueberlegung heizen und nicht mehr aufschütten, als nötig ist, so kann im Laufe des Winters eine auf hunderte von Mark belaufende Ersparnis erzielt
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