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DEUTSCHEM GARTEMBAU and die . mit ihm verwandten Zweiqe. No. 50. Rixdorf-Berlin, den 11. Dezember 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus* gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw, erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag; Verband der Handelspartner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung. die Liste C des Verbandes betreffend. Der Vorstand beabsichtigt, mit dem Beginn des neuen Jahres eine vollständig neue Liste C von zahlungsunfähigen und zweifelhaften Firmen für die Mitglieder des Verbandes herauszugeben. Nach den Beschlüssen des Vorstandes werden in diese Liste keinerlei Bekanntgaben aus den früheren Listen wieder aufgenommen, die neue Liste soll vielmehr nur aus neu eingerichtetem Material bestehen; alle früher der Geschäftsstelle eingereichten Anträge sind daher zu wiederholen. Eine Ausnahme hiervon machen nur die für diese Liste nach dem Erscheinen des letzten Nachtrages im September ds. J. eingesandten Anträge. Formulare für Anträge sind kostenlos von der Geschäftsstelle zu beziehen. Der Vorstand wird eine eingehende Prüfung sämtlicher einlaufenden Anträge vornehmen. Wtr bitten daher die Mitglieder ganz dringend, nur solche Firmen für die Aufnahme zu beantragen, bei denen eine notorische Zahlungsun fähigkeit feststeht, oder die aus irgend einer anderen, durchaus begründeten Ursache die Aufnahme in diese Liste verdienen. Die Verantwortung tragen in allen Fällen die Antragsteller. Nach früheren Beschlüssen des Ausschusses soll der Liste eventl. auch ein Verzeichnis unreeller Lieferanten hinzugeiügt werden, wenn hierzu eine von den Gruppen zu erwählende Kommission das Vorliegen einer tatsächlich un reellen Lieferung begutachtet und bestätigt hat. Anträge zur Begutachtung solcher Lieferungen sind direkt an den Obmann der betr. Gruppe zu richten. Anträge für die Liste C sind spätestens bis zum 31. Dezember einzureichen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Gärtnerei und Gewerbeordnung. Ein „Bluff“ des Allg. Deutschen Gärtner- V e r e i n s. (Schluss.) ald nachdem der in voriger Nummer des „Handelsblattes“ erwähnte Artikel von 0. Albrecht in der Zeitschrift „Das Gewerbe- und Kaufmannsgericht“ ver öffentlicht worden war, brachte eine Anzahl von Tageszeitungen einen Artikel, meistens mit der Ueberschrift „Gärtnerei und Gewerbe ordnung“, in welchem auch wieder der Ansicht Aus druck gegeben war, dass vom 1. Januar 1910 ab die Reichs-Gewerbeordnung auf Gärtnereien — ganz allge mein gesagt — in ihrem Titel VII mit Ausnahme der Paragraphen 135—139a Anwendung finden würde. Wir glauben dem „Allgemeinen Deutschen Gärtner-Verein“ nicht zu nahe zu treten, wenn wir ihm die Vaterschaft dieses Artikels zusprechen, der Ideengang ist derselbe, wie der der ersterwähnten Veröffentlichung, nur noch etwas ungenierter und — unrichtiger. In diesem, den Zeitungen übersandten Waschzettel — eine grosse An zahl, die ihn jedenfalls auch bekommen hat, ist so ein sichtsvoll gewesen, ihn gar nicht abzudrucken — war nach einer Betonung der Unklarheit der rechtlichen Stellung der Gärtnerei behauptet, dass durch die am 1. Januar in Kraft tretende Gewerbeordnungsnovelle die Materie jetzt endlich eine Regelung erfahre, die den Ansprüchen aller Beteiligten vielleicht noch nicht genügen möge, die aber dennoch eine nahezu volle Klärung bringe. Alles nach dem Grundsatz: Ich kann schreiben