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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Basis zu stellen und in einheitliche Bahnen zu lenken. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gelehrt, dass der zu erhoffende neue Zustand mit Sicherheit nur dann allgemein eintreten dürfte, wenn und wo die früheren Irrtümer als solche erkannt und preisgegeben sind, sonst ist zu befürchten, dass eine abstrakte Juristerei (soll wohl richtiger heissen: die gerechte Würdigung der tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse und der Absicht des Gesetzgebers 1 D. Red,) auch jetzt wieder den neu eingeführten Begriff „Gärtnerei“ einengt auf „Handelsgärtnerei“ im Sinne von „Handelsgewerbe“. Mit dieser Befürchtung wird Albrecht wohl Recht behalten, denn tatsächlich sind die Gewerbegerichte nach dem Willen des Gesetzgebers nach dem 1. Januar 1910 in keinem einzigen Falle mehr zuständig als vor diesem Datum. Die Entscheidung über die Zuständig keit wird einzig und allein davon abhängen, ob ein ge werblicher Betrieb vorliegt oder nicht, und die Grund lage hierfür bildet die heutige gärtnerische Rechts lage, wie sie b i s h e r als massgebend anerkannt ist. Wir halten es durchaus nicht für unmöglich, dass einzelne Gewerbegerichte nach dem 1. Januar versuchen werden, in Bezug auf die Gärtnerei eine erweiterte Kompetenz zu beanspruchen; ob diese Ansprüche recht lich haltbar und durchführbar sind, das aber wird nicht auf Grund der Albrecht sehen Auffassung, sondern auf Grund der Rechts auffassung entschieden werden. Bei allen den gärtnerischen Betrieben, die auf Grund der heutigen Rechtslage und durch vorliegende Ent scheidungen nicht als gewerbliche, sondern als landwirt schaftliche anzusehen sind, haben nach wie vor die Gewerbegerichte „nix tau seggen“, und jeder Inhaber eines nichtgewerblichen Betriebes kann die Zuständig keit desselben mit den gleichen Gründen wie heute an fechten. Dass die Gewerbegerichte also nunmehr auf einmal für die gesamten Zweige der Erwerbsgärtnerei zuständig sein sollten, gilt von vornherein für aus geschlossen. Soviel über den ersten „Streich“. # (Schluss folgt.) 92 Deutsche Gartenbau-Gesellschaft. n Nr. 16 des Handelsblattes vom 17. April haben wir Mitteilungen gemacht über eine Versammlung, welche am 7. April in Dahlem bei Berlin zu dem Zweck stattfand, eine Verschmelzung aller Gartenbau-Verbände und Berufsverbände zu einer Deutschen Gartenbau - Gesellschaft zu erstreben. Das Resultat dieser nur schwach besuchten Versammlung gipfelte in einer Resolution, in welcher die Zersplitterung der ver schiedenen gärtnerischen Berufsgruppen bedauert und eine Kommission gewählt wurde, welche versuchen sollte, so viele Berufsgruppen wie möglich zu vereinigen und diese Einigungsbestrebungen auch auf die verschie denen Zeitschriften auszudehnen. Die zu diesem Zweck gewählte Kommission bekam die Aufgabe, innerhalb 6 Monate über die weiteren Ergebnisse dieser Bestre bungen Bericht zu erstatten. Für die letzten Vorar beiten stellte sich der Verein zur Beförderung des Gartenbaus in den kgl. preussischen Staaten, in dessen Mitte schon ähnliche Bestrebungen zur Gründung einer D. G.-G. vorhanden waren, bereitwilligst zur Verfügung, und dieser Verein, sowie das im Frühjahr gewählte Einigungskomitee erliessen sodann zahlreiche Einladungen zu einer Versammlung für den 28. November mit dem Zweck, in dieser Versammlung, wenn möglich, eine Deutsche Gartenbau-Gesellschaft zu begründen. Dieser an ca. 500 Gartenbau-Vereine usw. gerichteten Einladung war recht zahlreich entsprochen worden. Es mögen ca. 200 Personen gewesen sein, die sich in dem grossen Hörsaal VI der Landwirtschaftlichen Hochschule zusammengefunden hatten und die den über 3 Stunden dauernden Verhandlungen mit grossem Interesse folgten. Den Einladungen war ebenfalls bereits ein Satzungs entwurf beigefügt worden, welcher aber wohl nur als Grundlage gedacht (war und der eingehender in der Versammlung auch gar nicht zur Erörterung gelangte. Die Teilnehmer an der Versammlung waren teilweise aus den verschiedensten Gegenden des Reiches herbei geeilt. Wir bemerkten Vertreter gärtnerischer Ver eine usw. aus Cöln, Hamburg, Dresden, Frankfurt a. M., Bonn, Liegnitz, Guben, Posen und vielen anderen Orten. Um das Ergebnis der Versammlung vorweg zu nehmen, so bestand dasselbe abermals in der Annahme einer Resolution und der Wahl einer Kommission von 28 Mitgliedern mit dem Recht der Kooptation, welche einer späteren Versammlung geeignete Vorschläge für einen Zusammenschluss unterbreiten soll. Wenn man auch im Prinzip die Einigungsbestrebungen mit lebhafter Freude begrüsst und diesen zugestimmt hat, so will es uns scheinen, als wenn bis zu einer vollendeten Tat sache noch viele grosse Schwierigkeiten zu überwinden wären, und aus den Reden der anwesenden Vertreter grösserer Gartenbau-Vereine usw. ging deutlich hervor, dass noch lange keine unbedingte Geneigtheit vorhanden ist, der Gründung einer Deutschen Gartenbau-Gesell schaft ohne weiteres zuzustimmen, daher kann man heute durchaus noch nicht die bestimmte Aussicht als vor handen anerkennen, dass die Bestrebungen zur Begrün dung einer D. G.-G. wirklich einen praktischen Erfolg haben werden. Für unseren Verband, von dessen Vor stand die Herren Ernst, de Coene, Schirbel, Jungclaussen und der Generalsekretär der Versamm lung teilnahmen, handelte es sich hauptsächlich um die Frage, ob etwa die Absicht bestände, dass eine D. G.-G. sich auch die Vertretung Wirtschaft lieh-gärtnerischer Interessen zur Aufgabe stellen und man einen Anspruch auf die Vertretung solcher Interessen erheben würde. Der Vorstand des Verbandes, der sich in seiner letzten Sitzung eingehend mit der Angelegenheit beschäftigt hatte, ging von der Ansicht aus, dass dieses Gebiet den schon heute bestehenden handelsgärtnerischen usw. Verbänden unbedingt allein gewahrt bleiben müsste. Wir sind fest überzeugt, dass äusser unserem Verband auch alle übrigen dieser Verbände die gleiche Ansicht vertreten werden. Wir hoffen, dass der Verlauf der Verhand lungen darüber Klarheit gebracht hat, dass eine etwa zu gründende D. G.-G. alle wirtschaftlichen Fragen bei der Behandlung ihrer Aufgaben auszuschalten hat und dass sie dies in ihrem eigensten Interesse tun muss, wenn sie ihre Existenz nicht von vornherein gefährden will. Nunmehr auf den Verlauf der Versammlung selbst eingehend, gab nach Eröffnung derselben Garteninspektor Willy Lange von der Gärtnerlehranstalt zu Dahlem einen kurzen Bericht über die Entwickelung der ganzen Angelegenheit und stellte es als hauptsächlichstes zu er strebendes Ziel hin, so viel Berufsgruppen wie möglich in einer D. G.-G. zu vereinigen. Er ging dann näher auf die Schäden ein, welche durch die heutige Zer splitterung entstanden seien. Er erwähnt die grosse Zahl der verschiedenen Vereinssitzungen, deren es viel zu viele gäbe, sodann die verschiedenartige Anrufung von Behörden, die dadurch irre würden, wie denn der Misserfolg bei Eingaben an die Behörden nur durch zu grosse Zersplitterung verursacht worden sei. Beklagt wird das Vorhandensein so zahlreicher gärtnerischer Zeit schriften und die dadurch entstehende hohe Belastung des Anzeigenetats der inserierenden Firmen. Redner geht auf das Ausstellungswesen, auf Wettbewerb und
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