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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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54 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 5 Zur Beachtung! Ende dieser Woche wird mit dem Versand des neuen Mitglieder-Verzeichnisses und der Liste C begonnen: die verehrl. Mitglieder erhalten beides unter Kouvert zugesandt. Sollte ein Mitglied bis zum 10. Februar nicht in den Besitz der Drucksachen gelangt sein, bitten wir um Mitteilung an die Geschäftsstelle. Bei der Liste C machen wir ganz besonders auf die derselben vorgedruckten Bestimmungen aufmerksam, für deren genaue Innehaltung die Mitglieder verantwortlich bleiben. Anträge zur Hauptversammlung. (Nach der Reihenfolge des Eingangs.) Anträge der Gruppe Schleswig-Holstein. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass von Seiten des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands irgend eine Form gefunden werde, in welcher unseren Angestellten: Obergärtnern, Gehilfen, Büro-Angestellten und sonstigem Personal für gewisse in ein und dem selben Betriebe gedienten Jahre, vielleicht von 3 zu 5 zu 10 u. s. f. eine sichtbare Anerkennung zu teil werde. Bedingung muss jedoch sein, dass der betreffende Gärt nereibesitzer Mitglied des Verbandes der Handels gärtner sei. Begründung: Wenn auch nicht zu erwarten ist, dass sich infolge eines solchen Beschlusses die Mehrzahl unserer Ange stellten nun mit einemmal auf ein mehrjähriges Ver bleiben in ein und demselben Betriebe festlegt, so sollte es dennoch nicht unterbleiben, den wenigen Leuten, die sich der Freizügigkeit nicht so leicht anschliessen, für ihr durch mehrjähriges Verweilen am selben Platze be wiesenes Interesse auch ein sichtbares Zeichen der An erkennung und des Wohlwollens von Seiten des Verbandes zuteil werden zu lassen, wie dies von anderen Kor porationen, z. B. Bund der Landwirte, Gastwirte-Verband u, a. schon längst eingeführt ist. Die Form, ob Diplom-, Schmuck- oder Wertgegenstand soll dem Verbände der Handelsgärtner zu wählen vorbehalten bleiben. II. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass in Zukunft von jeder Gruppe ein Delegierter nach dem jetzigen Wahlmodus zur Hauptversammlung zu ent senden ist. Dieser eine Delegierte erhält bei Ab stimmungen für soviel Stimmen Rechte, als seine Gruppe Mitglieder hat. Den betreffenden Delegierten sind Fahr geld III. Klasse und Tagegelder zu bewilligen. Begründung: Bei der steigenden Mitgliederzahl und der finan ziellen Kräftigung des Verbandes ist es wohl angebracht, auch wiederum an eine gerechtere Vertretung der ein zelnen Gruppen auf den Hauptversammlungen zu denken. Durch den vorgeschlagenen Modus würden längst noch nicht die hohen Kosten der früheren Hauptversammlung erreicht, wo oftmals eine einzige Gruppe durch 3—4 Delegierte vertreten war, wo hingegen heute oft 2—3 Gruppen zusammen nur einen Vertreter entsenden können, welches oft bezüglich der Reihenfolge unter den einzelnen Gruppen zu Meinungsverschiedenheiten und Zwistig keiten führt. Antrag von Adolf Fichtner, Meissen. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass schärfere Bestimmungen für die Erteilung von Wert zeugnissen geschaffen werden. Etwa: Nach erfolgter Anmeldung zum Wertzeugnis muss zwischen der ersten Besichtigung durch die Kommission und der Erteilung des Wertzeugnisses eine Zwischenzeit von mindestens 12 Monaten liegen, um möglichst vielseitige einwandfreie Beurteilungen zu erlangen. Begründung: Die bisherige Art der Erteilung des Wertzeugnisses hat das Vertrauen zu demselben in der Gärtnerwelt stark erschüttert. Ja, das Zeugnis ist auf dem Wege, seinen Wert als solches überhaupt zu verlieren, und damit würde dem Vertrauen zum Verbände Selbst ein schwerer Schlag erteilt. Anträge der niederrheinischen Gruppen. I. Der Verbandsvorstand wolle bei der bevorstehenden Umänderung des Steuergesetzes folgende Abänderung der bisherigen Bestimmungen in der Gewerbesteuer- Veranlagung frühzeitig genug beantragen; Nach § 4 des preussischen Gewerbesteuergesetzes unterliegen der Gewerbesteuer nicht: Landwirtschaft und Forstwirtschaft usw., der Gartenbau, mit Ausnahmen der Kunst- und Handelsgärtnerei, einschliesslich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnisse. Es soll fernerhin heissen: Der Gartenbaubetrieb mit Ausnahme der rein gewerblichen Handelsgärtnerei. Begründung: Nach der im Reichstag und von den Regierungen sanktionierten Gewerbeordnung ist hier für uns der Zeit punkt eingetreten, wo wir mit Aussicht auf Erfolg obigen Antrag stellen können. II. Der Verbandsvorstand wolle beim Reichsversiche rungsamt die nötigen Schritte zur Errichtung einer be sonderen Gefahrenklasse für die Gärtnerei innerhalb der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften tun. Begründung: Die Gefahren in der Gärtnerei sind gegenüber denen in der Landwirtschaft ganz minimale. Ein Beweis hier für ist, dass bei den deutschen Privatunfallversicherungen die Gärtner in der I. bis V., die Landwirte in der V. bis X. Klasse des Prämientarifs geführt werden. Antrag des Provinzial-Verbandes Pommern. Die Hauptversammlung möge veranlassen, dass in Zukunft im Verbandsorgan bei Anzeigen die Bemerkung: „Anerkennungsschreiben oder ähnliches sind eingesehen worden, oder ein grösserer Posten freiwilliger An erkennungsschreiben hat uns vorgelegen,“ gestrichen wird. Begründung: Die Provinzial-Versammlung von Pommern ersah daraus, weil der Artikel „Anerkennungsschreiben sind Auswüchse“ in Nr. 47, 1908 veröffentlicht wurde und die Geschäftsleitung gewissermassen dieselbe Ansicht vertrat, dass zum grössten Teile derartige Anerkennungs schreiben auf Unwahrheiten beruhen und nur dazu dienen, Kunden zu fangen. Antrag der Gruppe Cüstrin. Die Hauptversammlung möge beschliessen, Wert zeugnisse des Verbandes in Zukunft nicht mehr in der Weise zu erteilen, wie bisher. Begründung: Damit das Wertzeugis in seinem Wert nicht herab gesetzt wird, mögen von Pflanzenneuheiten in Zukunft min destens während einer Kulturperiode der dazu gewählten Kommission einige Exemplare unter Diskrektion in Kultur gegeben werden, damit die Kommission ein möglichst genaues Urteil über den Wert derselben abgeben kann.
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