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stimmig beschlossen wird. Ferner wird beschlossen, im Frühjahr eine Pflanzenschau und im Herbst eine Pflanzenbörse abzuhalten. Schluss der Versammlung 71/4 Uhr. Fritz Seitz, Schriftführer. Gruppe Schkeuditz und Umgegend. Versammlung am 10. Oktober 1909 im Ratskeller zu Schkeuditz, (eingeg. am 8. 11.). Die Versammlung wurde um 4 Uhr mit begrüssenden Worten vom Obmann eröffnet, derselbe macht auf die voraussichtlich Anfang Dezember stattfindende Provinzialversammlung aufmerksam. Hierzu wird dem Antrag des Herrn Fröhlich zugestimmt, bei wichtiger Tagesordnung es dem Gruppenvorstand zu überlassen per Karte einzuladen, sonst für gewöhnlich nur durch das Verbandsblatt. Jedem durch Tod ausscheidenden Mitglied der Gruppe soll ein Kranz zum Preise von 10 M. zu Lasten der Gruppenkasse gewidmet werden. Der Kranz soll möglichst aus deutschem Material mit Widmungs schleife von einem Verbandsmitglied angefertigt werden. Das dem Verstorbenen nächstwohnende Mitglied hat den Obmann sofort zu benachrichtigen, nötigenfalls, wenn die Zeit zu kurz, einen Kranz anzufertigen. Auf Antrag des Herrn Klepzig wird die Anschaffung eines Protokollbuchs beschlossen. Ueber die in diesem Jahr in hiesiger Gegend vielfach aufgetretene Salatkrankheit kann niemand eine genaue Auskunft geben, der Schriftführer erbietet sich, solchen zur Untersuchung einzusenden. Das Schwarzwerden des Selleries gab zu längerer Aussprache Veranlassung und wurde verschieden beantwortet. Die Festsetzung von Mindestpreisen wurde für eine der nächsten Versammlungen vertagt. Schluss der Versammlung 63/4 Uhr. E. Finke, Schriftführer. Gruppe Berlin. Versammlung am 22. Okt. 09 (eingeg. am 9. 11.). Der Obmann, Herr Ernst, begrüsst zuerst die Gäste, die Herren Aug. Schönicke - Oderberg, G. Kettenbeil - Quedlin burg, 0. K o w a 1 s k i - Burg und den früheren Geschäftsführer des Verbandes Herrn Nevermann. Dann kommt er nochmals auf den Stellennachweis zu sprechen und mahnt, wie in voriger Sitzung, denselben doch recht zu unterstützen. Sein Vorschlag, Plakate mit der Aufforderung, nur Gehilfen dort zu entnehmen, drucken zu lassen und zwecks Aushangs in den Gärtnereien an die Mitglieder zu verteilen, findet einmütige Zustimmung. Sodann wird nochmals die Fachschulangelegenheit besprochen, der Obmann weist darauf hin, dass die Gruppe im Kuratorium nicht vertreten sei; wir müssten darauf dringen, dort mindestens ein Mitglied zu haben. K i a u s c h schlägt vor, auf 2 Vertretern zu bestehen und, um eine Kontrolle über den Besuch zu haben, den Lehrlingen diesen in einem Buche bescheinigen zu lassen. Darauf hielt S chönicke - Oderberg seinen Vortrag über die Buchführung in gärtnerischen Betrieben. An der Hand seines bewährten Buches erklärte er in klarer, leicht verständlicher Weise die Anlage desselben. Hoffentlich hat sein Vortrag mit dazu beigetragen, jeden Anwesenden von der unbe dingten Notwendigkeit einer geordneten Buchführung zu überzeugen. Nachdem dann. ein Drahtgruss unseres früheren Gruppenmitgliedes Samson- Sufflenheim verlesen war, gab beim Punkt Börse Herr Kettenbeil eine Besprechung seiner neuen Begonia Gl. de Lorraine „Konkurrent“: Farbe der Blüte wie Stammform, nur ist dieser Typ in allen Teilen bedeutend starkwüchsiger. Die Krank heit einiger eingesandten Viola tric. max. wird als Läusefrass mit nachfolgendem Mehltaubefall festgestellt. Mittel: Bebrausenmit einer schwachen Salz- oder Chililösung (2 Esslöffel auf 1 grosse Kanne Wasser). Kettenbeil warnt vor Chili, da zu sehr wachstum fördernd, und da die Pflanzen dann zu geil in den Winter kommen, frieren sie leicht aus. G. Draheim berichtet darauf über die Grosse Herbst-Pflanzen-Börse, die einen Ueberschuss von 112 M. ergeben habe; trotz der schon reichlicheren Beteiligung in diesem Jahre müsse fürs nächste Jahr noch eine viel regere angestrebt werden. Je mehr Teilnahme, desto billiger! Eine lebhafte Aus sprache setzte dann wieder über Rosenkrankheiten und die Schäd lichkeit der Kupferkalkbrühe ein. Eine Anfrage Dageförde, was mit der Breslauer Gruppe geschehen sei, beantwortete der Ob mann dahin, dass dieselbe sich leider infolge des Ausstellungs berichtes aufgelöst habe, es sei bedauerlich, dass die Gruppe es nicht auffassen könne, dass sachliche Kritik belehrend wirke. Der Bericht sei nach Ueberzeugung des Vorstandes sachlich gewesen, wie das ja auch der Vergleich mit anderen Berichten beweise. Leider wäre trotz aller Bemühungen eine Verständigung nicht zu erzielen gewesen. Eine Frage, ob eine Reise deutscher Gärtner nach Frankreich in Aussicht zu nehmen sei, soll vom Vorstand be handelt werden. Im Auftr.: E. Dageförde. Der Obmann: Wilh. Ernst. P ersonal - Nach richten Dem Oberlehrer Emil Heine bei der Königlichen Gärtner lehranstalt zu Dahlem ist der Charakter als Professor verliehen worden. Dem städtischen Friedhofsverwalter Karl Kriedemann in Prenzlau wurde das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens verliehen. Dem Gärtner Franz Berben bei der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt in Merzig und dem herrschaftlichen Gärtner Albert Geetz zu Protzen im Kreise Ruppin wurde das preussische Allge meine Ehrenzeichen verliehen. Kleine Mitteilungen Nochmals die Blumenauktionen in Cöln. Die Gruppe Mittelrhein unseres Verbandes hatte sich wegen Untersagung der Blumenauktionen in Cöln, da die erste Eingabe an den Cölner Polizeipräsidenten ohne Erfolg geblieben war, mit einer umfangreichen Denkschrift an die Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz gewendet. (Vgl. No. 35, Seite 551.) Diese Denk schrift hat aber nur zu einer neuerlichen Aufforderung des Polizei präsidenten von Cöln an die Handelskammer geführt, sich noch mals mit dem Anträge der Cölner Gärtner auf Untersagung der in Cöln stattfindenden Versteigerungen ausländischer Schnittblumen zu befassen. In Uebereinstimmung mit ihrer früheren Stellungnahme in dieser Angelegenheit kam sie natürlich wiederum zu dem Beschluss, diesen Antrag nicht zu befürworten. Die Handelskammer war nach wie vor der Auffassung, dass ein Verbot der Ver steigerungen von Blumen nicht gerechtfertigt ist. Dabei wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Schädigung der Gärtner gar nicht so erheblich sei, wie sie in der umfangreichen Denkschrift an die Landwirtschaftskammer dargestellt worden sei, dass man auch dem Unbemittelten Gelegenheit geben müsse, sich um billiges Geld Blumen zu kaufen, und dass der Hausierhandel mit Blumen mit zu den Erscheinungen der Grossstadt gehöre. Die Landwirtschafts kammer hat sich die Sache etwas leicht gemacht, indem sie die Denk schrift an den Polizeipräsidenten gegeben hat. Dieser hat sich natürlich auch wieder an die Handelskammer gewendet und so bleibt alles beim alten. Vielleicht ist auf dem Wege der direkten Ein wirkung auf die Versandfirmen wenigstens zu erreichen, dass gewisse Artikel von der Versendung zwecks Versteigerung ausgenommen werden, wenn den betreffenden Firmen deutlich gemacht wird, dass sonst weitere Massnahmen der geschädigten Gärtner bevorständen. Krankenversicherung im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes. Als „Krankenversicherung“ im Sinne des § 15 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft ist nach einem Bescheid des Reichsversicherungsamtes an die Schiedsgerichte auch die Versicherung bei einer Hilfskasse anzusehen, welche die im § 75a des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehene amtliche Bescheinigung besitzt (die Krankenkasse für deutsche Gärtner ist eine solche Hilfskasse), ein in einem, landwirtschaftlichen (und gärtnerischen Red.) Betriebe verunglücktes Mitglied einer solchen Kasse hat einen Anspruch auf Unfallrente schon von dem Tage ab, an welchem sein Anspruch auf Krankengeld in Wegfall gekommen ist, auch wenn für dasselbe als landwirtschaftlicher Arbeiter weder eine gesetzliche noch eine statutarische Krankenversicherungspflicht besteht. Zur Pilanzeneinfuhr. Der Reichskanzler erlässt folgende Bekanntmachung: Die Ein fuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern der an der internationalen Reblaus konvention beteiligten Staaten stammen, darf fortan auch über das Grossherzoglich Luxemburgische Zollamt I U 1 f 1 i n g e n erfolgen, wenn die Sendungen mit vorschriftsmässigen Begleitpapieren ver sehen sind. • Handels-N achrichten. Einfuhrbeschränkungen in Luxemburg wegen der San Jose- Schildlaus hinsichtlich der Einfuhr aus China und Hawai. Nachdem der Reichskanzler für das Gebiet des Deutschen Reiches das Einfuhrverbot gemäss den Vorschriften der Verordnung auch auf die Einfuhr von Waren und Gegenständen aus China und Hawai ausgedehnt hatte, ist nunmehr Luxemburg diesem Vor gehen, gemäss Grossherzoglichen Beschlusses vom 13. September d. J. gefolgt. Es sollen aber laut Verfügung vom 14. September die für die Einfuhr lebender Pflanzen und frischer Pflanzenabfälle aus Amerika und Japan gewährten Erleichterungen auch für Sendungen aus Australien, China und Hawai angewendet werden. Aufhebung des Einfuhrverbots für Kartoffeln in Bulgarien. Laut Erlasses des bulgarischen Finanzministers vom 1./14. Ok tober d. J. ist die Einfuhr von Kartoffeln nach Bulgarien zuge lassen, wenn sie aus Gebieten kommen, die nicht von der Reblaus heimgesucht sind. Jede Sendung muss indessen von einem ent sprechenden Zeugnisse begleitet sein.