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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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Uebernimmt sie der Verpächter, so wird ihr Wert abgeschätzt und bei der Abrechnung über das Inventar mit in die Rechnung gestellt, so dass auch in diesem Fall der Pächter Bezahlung für seine Mistbeeterde erhält. Ich sagte am Eingang, dass die Mistbeeterde in der Regel zum Zubehör gerechnet werden müsse; doch kann man sich auch einen Fall denken, wo sie nicht zum Zubehör zu zählen wäre, wenn sie nämlich augenschein lich und offensichtlich nicht dem wirtschaftlichen Zwecke des Grundstücks zu dienen bestimmt ist. Legt sich also z. B. der Pächter im letzten Pachtjahr einen besonderen Haufen Mistbeeterde an, so ist ganz klar, dass er diesen nicht für das Grundstück bestimmt hat, sondern zur Verwendung auf demjenigen Grundstück, das er nach dem Ablauf der Pacht bewirtschaften will. In diesem Falle kann man die Mistbeeterde nicht zum In ventar zählen und der Pächter kann sie unter allen Umständen, und ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des § 589 Bürgerlichen Gesetzbuchs bei seinem Abgänge mitnehmen. Zu berücksichtigen wäre auch noch der Satz 2 des § 97 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.“ Ich weiss es zwar nicht mit Bestimmt heit, glaube aber doch, annehmen zu können, dass in solchem Falle die Mistbeeterde „im Verkehr“ von den Gärtnern nicht als Zubehör angesehen wird. Holländische Versteigerungen im Auslande. (QeMcju der im Berichte über den internationalen 9E8M gärtnerisch-wirtschaftlichen Kongress in ((0A2 Orleans in No. 40, Seite 616, von Herrn A94yW-8 Victor de Coene gegebenen Dar- 21433 stellung über die Gepflogenheit einzelner —g•S=. Gegenden, ihre Ueberproduktion an Pflanzen und Schnittblumen im Auslande zu Schleuder preisen abzusetzen, ist uns vom Schriftführer des All gemeinen Niederländischen Gartenbauverbandes, Herrn R. P. B o n t h u i s im Haag, folgende Mitteilung zuge gangen, die wir, seinem Wunsche entsprechend, gern veröffentlichen. Herr Bonthuis schreibtuns: „Ueber Punkt 4: Wirksame Massnahmen zu finden gegen die Methode einzelner Gegenden, ihre Ueberproduktion an Pflanzen und Schnittblumen im Auslande zu Schleuder preisen abzusetzen, lässt Herr de Coene mich einige interessante Erläuterungen geben, dahingehend, „dass es schwer sei, dagegen (gegen die Versteigerungen) einzu schreiten, zumal die Firmen, welche solche Verkäufe veranstalten, behaupten, dass sie oftmals bessere Preise erzielen, als bei regulärem Verkauf“. In diesem Sinne habe ich ganz bestimmt nicht gesprochen und Sie werden mir wohl gestatten, in ein paar Worten mitzuteilen, was ich zu der Sache tatsächlich gesagt habe, denn der Standpunkt der hiesigen Baumzüchter wird im Berichte des Herrn de Coene völlig verkannt. Ich habe behauptet, dass in Holland die reellen Baumschulenbesitzer das Abhalten von Versteigerungen im Auslande nicht weniger scharf bekämpfen als ihre Kollegen im Auslande selbst. Nur zu diesem Zwecke haben die Baumschulenbesitzer in Boskoop einen Ver ein gegründet, dem alle grösseren Züchter angeschlossen sind und dessen Mitglieder sich verbunden haben, keine Produkte auf öffentlichen Versteigerungen im Auslande verkaufen zu lassen. Nur einige kleinere Züchter ge hören diesem Verein noch nicht an, indessen ist man ernstlich bestrebt, auch diese zu überzeugen, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, dem Vereine beizutreten. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren die Beschickung ausländischer Versteigerungen von Holland aus immer geringer werde.“ Herr de Coene, dem wir diese Erklärung des Herrn Bonthuis übersandt haben, bittet uns, folgen den Vermerk für ihn hinzufügen zu wollen: „Zu dem Schreiben des Niederländischen Garten bauverbandes bemerke ich, dass ich es Herrn Bonthuis glaube, wenn er in dem Sinne, wie in meinem Bericht wiedergegeben, nicht gesprochen haben will. Es ist auch möglich, dass es dem Sinne nach von anderer Seite gesagt wurde. Jedenfalls ist es erfreulich, dass auch in Holland die Bestrebungen vorhanden sind, die öffent lichen Versteigerungen von Pflanzen im Auslande zu bekämpfen.“ Gärtnerische Fragen im Sächsischen Landeskulturrat n der am 4. und 5. November in Dresden abgehaltenen 49. Gesamtsitzung des Landes kulturrates wurden die Beiträge zu den Kosten der Vertretung in Gemässheit des § 17 des Gesetzes vom 30. April 1906 für das Jahr 1910 wieder auf 1,6 Pf. für die Beitragseinheit festgesetzt. Von besonderer Wichtig keit war der Beschluss des Landeskulturrates in Bezug auf die Wertzuwachssteuer und Grund- wertsteuer Nach dem Referat des Geh. Hofrates Opitz- Treuen und nach eingehenden Debatten, an welchen sich die Herren Geh. Oekonomierat Andrä und Geh. Hofrat Prof. Dr. Stieda beteiligten, wurde nämlich beschlossen; „a. das Ministerium des Innern zu ersuchen, die Erhebungen, die gegenwärtig im Auftrage der Reichsregierung über die Wertzuwachssteuer ver anstaltet werden, auch auf die Beantwortung der Frage auszudehnen, ob es sich nicht mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der dem Gärt- ne reibetriebe unterliegenden Grundstücke empfiehlt, diese Grundstücke überhaupt von der Wertzuwachssteuer freizulassen oder bei deren Bewertung doch auf die bei ihnen vorliegenden besonde- renV erhältnisse entsprechendeRück- ■ sicht zu nehmen; b. in bezug auf die Grund wertsteuer aber den Antrag zu wiederholen, die Voraussetzungen für sie in der zu erwartenden Gesetzesvorlage über die Neuordnung des Gemeinde steuerwesens mit festzusetzen. Der Ausschuss für Gartenbau bei dem Landes kulturrat hat wesentlichen Anteil an diesem Beschluss des Landeskulturrates, denn schon im Jahre 1906 wurde dem Landeskulturrat ein Gutachten überreicht, dahin gehend, dass eine gesetzliche Regelung beider Steuern der beste Weg sei. Wie nun in No. 44 des Handels blattes mitgeteilt wurde, berichtete in der Ausschuss sitzung vom 27. September Herr S i m m g e n wiederum über die Wertzuwachssteuer und führte aus, dass in der von Reichswegen in Aussicht genommenen Regelung auf den Gartenbau Rücksicht genommen werden müsse. Der Beschluss des Landeskulturrates ist geeignet, das Vorgehen der beteiligten Verbände erheblich zu unter stützen. Von der Uebernahme der Gartenbauschule in Laube gast durch den Ausschuss für Gartenbau, die im Vor jahre als vollendete Tatsache angesehen werden konnte, hat der Landeskulturrat abgesehen, nachdem das Mini-
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