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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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und wenn auch die Verhältnisse in der Gärtnerei andere sind als z. B. in der Textilbranche, so sind doch auch in unseren Kreisen fette Konkurse gewesen, bei denen sich ein Zusammengehen der Gläubiger unter einer geeigneten Vertretung wohl gelohnt haben würde. Ueber die Erfolge der Tätigkeit eines Gläubigerschutzverbandes entnehmen wir einem kürzlich erschienenen Bericht folgende interessante Einzelheiten: In dem Konkurse einer grossen Konfektionsfirma, deren Misswirtschaft seinerzeit das Tagesgespräch der Kaufmannschaft Berlins bildete, standen einer halben Million Mark Passiven nur 1 M. Aktiven gegenüber. Trotz dieses Missver hältnisses wäre ohne den Gläubigerschutzverband eine gründliche Nachprüfung vermutlich unterblieben. In einer öffentlichen Versammlung in der Angelegenheit der Firma hatte ein Gläubiger erklärt, es sei besser, den Schmutz, der mit dem Konkurse Zusammenhänge, nicht noch einmal aufzurühren, da sich die Gläubiger ja doch inzwischen mit dem Verluste abgefunden hätten! Im Gegensätze zu dieser Anschauung wurde von Seiten des Gläubigerschutzverbandes erklärt, dass dieser es als eine Ehrenpflicht betrachte, in diese Vorgänge Klarheit zu bringen. Hierzu lag im Interesse der Gläubiger Anlass genügend vor, denn die Prüfung seitens des Geschäftsführers des Schutzverbandes kam zu dem Resultat, dass sich die Summe der anfechtbaren Rechtshandlungen auf mehrere hunderttausend Mark belaufe. Dabei stellte der Geschäftsführer des Verbandes fest, dass „die Bücher der Firma sich in einem wahren Tohuwabohu befänden, sie seien einer sehr gründlichen Prüfung bedürftig und würden vielleicht sehr sonderbare Resultate zeitigen“. Trotzdem hatte in derselben Ver sammlung ein Mitglied des Gläubigerausschusses erklärt, dass der Gläubigerausschuss mit allen Mitteln versucht habe, seinerseits die Sache aufzuklären, sei jedoch an dem Widerstande des Konkursverwalters ge scheitert, der noch einen Tag vorher die Buchführung des Gemeinschuldners als vollständig ordnungsmässig bezeichnet habe, trotzdem ihm von den ausserordentlich schweren Bedenken Kenntnis gegeben worden sei. Hier ist also ein starker Widerspruch zwischen der Ansicht des Gläubigerschutzverbandes über die unzureichende Buchführung und der Aeusserung des Konkursverwalters, der die Buchführung als vollständig ordnungs mässig bezeichnete, zu bemerken. Man fragt sich, wie es möglich sei, dass ein Konkursverwalter eine Buchführung, gegen die die schwersten Vorwürfe er hoben werden, als ordnungsmässig bezeichnet. Aus diesem Beispiel geht deutlich hervor, dass die Mitarbeit der Gläubiger bei Konkursen unerlässlich ist, da die subjektiven Auffassungen der Konkursverwalter gelegentlich zu einer Beurteilung tatsächlicher Verhält nisse führen, die den Interessen der Gläubiger nicht entspricht. § Rückschnitt der Kronen oder nicht bei Neuanpflanzung von Kernobstbäumen. Von Georg Schulze in Dresden-N. ■ iel ist schon für und gegen ein Zurück schneiden der Aeste beim Pflanzen der Obstbäume gesprochen und geschrieben worden; nichtsdestoweniger taucht diese pflanzenphysiologische Frage immer wieder auf*), ob die günstigsten Resultate erzielt werden, wenn die Kernobstbäume erst im Jahre nach der Pflanzung beschnitten werden. Erst müsse der Baum neue Wurzeln bilden und hierzu trügen wesentlich die ") vgl. No. 9 des Handelsblattes. Red. in den Knospen abgelagerten Reservestoffe bei. Schneide man also die Zweige gleich beim Pflanzen, so würden diese Reservestoffe zum Teil weggenommen und die Ernährung der Wurzeln würde mangelhafter sein. Ferner würde der Saft, der sonst zur Verheilung der Schnitt wunden verbraucht werden müsste, zum Besten der Wurzelbildung und Kräftigung des Baumes verwendet. Alle diese günstigen Momente fielen beim sofortigen Beschneiden weg. Der unbeschnittene Baum werde daher erst sein gestörtes Wurzelvermögen, worauf es ja vor allen Dingen ankommt, wieder herstellen und dann infolge dessen später auch weit kräftigere Triebe bilden, als wenn die Aeste gleich beim Pflanzen beschnitten würden. Das gilt für Kernobst. Bei Steinobst müsse aber gleich nach der Pflanzung ein Schnitt erfolgen, da hier die Knospen nur ein Jahr dauern und die Zweige sonst leicht kahl werden. Jedenfalls eine Beobachtung und Nachdenken verratende Antwort auf diese Frage. Aber wie so oft, stehen auch diesem Falle Er wägung und Beobachtung in derselben Sache im Gegen satz zu einander und die Beantwortung einer Frage er zeugt gleichzeitig neue Fragen. So könnte man wohl hierbei zunächst fragen, ob und wodurch es physiologisch überzeugend festgestellt ist, dass der in den Blattknospen für die Blattbildung aufgespeicherte Saft, oder besser gesagt, ob die Reservestoffe, gleich zeitig bei der Wurzelbildung tätig mitwirken oder ob sie lediglich oberirdisch als Blatt- und Holzbildner be stimmt sind. Denn alles in der Natur hat Bestimmung und Zweck. Dieser Frage schliesst sich sofort eine weitere an, nämlich: Wie ist dann das Verhältnis dieser in den Blattknospen aufgespeicherten Reservestoffe, welche gleichzeitig an der Bewurzelung Anteil nehmen sollen, bei den tiefen, den sogenannten Hand- oder Wurzelhalsveredelungen, bei welchen doch ebenfalls die Pflanze von der Erde losgelöst und ausserdem sogar ihrer sämtlichen Knospen beraubt wurde ? Ist hier bei von derselben nicht eine viel bedeutendere Anfor derung zu erfüllen, da doch von oberirdischen Reserve stoffen keine Rede mehr ist, wohl aber hier noch durch das Anwachsen des aufgesetzten Edelreises neben der unterirdischen Arbeit der Anwurzelung der so umfassend operierten Pflanze die höchste Kraftleistung zugemutet wird? Gewiss ein hohes Mass von Anpassungsfähigkeit der Pflanze und gegenüber dem doch viel stärkeren und gefässreicheren Pflanzbaume, um so höher zu bewerten, als wenn diesem beim Pflanzen durch das Beschneiden der Aeste ein Teil dieser Reservestoffe genommen wird. Wird ihm doch bei einem Zurückschneiden bei der Pflanzung auf 4—6 Augen eine immerhin noch recht ansehnliche Anzahl solcher Reservestofflager zur Beihülfe bei der Wurzelbildung und der Schnittflächenverheilung gelassen. Hat man wirklich überzeugende Beweise, dass beim Zurückgehen der Vegetation im Herbst eine Ablagerung bezw. Aufspeicherung von Reservestoffen innerhalb der Pflanzenzellen stattfindet, in welchem Falle gleichzeitig eine Ausdehnung derselben stattfinden müsste, oder tritt mit Abnahme derselben allmählich lediglich eine Ruhe periode für die Lebenstätigkeit ein? Unter diesen Re servestoffen hätte man eine Säftemenge zu verstehen, welche über die zur Erhaltung der vorhandenen Glieder des Baumes (oder der Pflanze) und die zur Neubildung solcher Glieder notwendige Menge weit hinaus geht, was in unserem Falle als eine unaussprechlich weise Vorsorge für etwa eintretende Störungen, wie das Verpflanzen, zu konstatieren wäre, vorausgesetzt natürlich, dass man annimmt, der Reservestoff steige herab bis zu den Wurzelfaserenden, um dort — nach stattgehabten Verpflanzungen — mittätig zu sein.
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