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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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gäbe nachstehend zu veröffentlichen und deren Inhalt den Mitgliedern bekanntzugeben. An vielen Orten bestehen Verbindungen zwischen den Handelsgärtnern und den Handelskammern, wie von den letzteren ja auch eine ganze Anzahl in ihren jährlichen Veröffentlichungen Geschäftsberichte über Handelsgärtnerei bringen. Der Vorstand empfiehlt, dass überall dort, wo solche Verbindungen mit den Handels kammern bestehen, diesen die in der nachstehenden Eingabe an den Reichskanzler ausgedrückten Wünsche ebenfalls zu unterbreiten, damit in den an den Minister für Handel und Gewerbe zu erstattenden Berichten auch die Wünsche der Handelsgärtner erwähnt werden. Da anzunehmen ist, dass nicht nur an die preussischen Handelskammern, sondern auch an diejenigen der anderen Bundesstaaten seitens ihrer Regierungen ähn liche Aufforderungen gelangen werden, bezieht sich unsere Aufforderung nicht nur auf die Handelskammern in Preussen. Die Eingabe des Vorstandes an den Reichskanzler hat folgenden Wortlaut: Mit dem Schluss des Jahres 1910 findet der deutsch-schwe dische Handelsvertrag sein Ende. In Schweden ist bereits ein neuer Zolltarif ausgearbeitet worden, der noch vor dem genannten Termin Gesetzeskraft erlangt haben dürfte. Der neue Zolltarif enthält gegenüber dem jetzt bestehenden erhebliche Zollerhöhungen für einen grossen Teil gärtnerischer Produkte, die um so schwerer auf den deutschen gärtnerischen Handel wirken müssen, als schon der jetzt bestehende schwedische Zolltarif zum Teil sehr hohe Zölle für gärtnerische Artikel vorsieht. Der gehorsamst unterzeichnete Verband der Handelsgärtner Deutschlands richtet daher an Ew. Exzellenz die sehr ergebene und dringende Bitte, dahin wirken zu wollen: dass bei dem Abschluss eines neuen Han- d e 1 s v e r t r a g e s mit Schweden die Inter essen der deutschen Gärtnereinach Mög- lichkeit gewahrt und d i e b e a b s i c h t i g t e n erheblichen Zollerhöhungen auf gärtne rische Produkte nicht zugestanden werden. Wir gestatten uns, unsere Bitte nachstehend zu begründen. Wie schon erwähnt, erschwert der jetzige schwedische Zolltarif die deutsche Ausfuhr bereits in hohem Masse. Für frische oder ge trocknete Blumen werden pro Kilo 5 Kronen, für frische oder ge trocknete Zweige und Blätter pro Kilo 50 Oere Zoll erhoben. Letzterer Zoll kommt einem Einfuhrverbot teilweise gleich, denn der Doppelzentner frisches Bindegrün, z. B. von Coniferen, welches früher einen starken Ausfuhrartikel nach Schweden bildete, hat einen Wert von ca. 15 bis 25 Mk. per dz; der erhobene Zoll be trägt also mindestens das Doppelte des Wertes, und wird daher eine Ausfuhr unmöglich gemacht. Diese Zollsätze sind auch in den neuen Zolltarif übernommen worden. Dass unter ihnen eine Aus fuhr dieser Artikel sich nicht entwickeln kann, beweisen die statistischen Zahlen. Die Ausfuhr von Blumen und Bindegrün von Deutschland nach Schweden belief sich vor 10 Jahren im Jahre 1898 auf 444 dz, im Jahre 1908 auf 427 dz, ist also trotz des unbedingt vorhandenen viel stärkeren Verbrauchs nicht nur nicht gestiegen, sondern noch etwas zurückgegangen. Nach Deutschland werden auf Grund der bestehenden Handelsverträge die ungeheuren Mengen von Blumen und Bindegrün zollfrei eingeführt. Lebende Pflanzen aller Art unterliegen in Schweden zurzeit einem Einfuhrzoll von 7 Kronen per dz. Dadurch, dass dieser Zoll für sämtliche Pflanzen ohne Unterschied erhoben wird, ist die deutsche Ausfuhr schon heute sehr erschwert. Schweden ist auf den Bezug mancher Pflanzenarten aus dem Auslande angewiesen, und der deutsche Handel in diesen Artikeln war in früheren Jahren recht bedeutend, seit der Einführung der Zölle im Jahre 1880 hat sich der deutsche Handel nicht mehr zu seiner früheren Höhe ent wickeln können, denn trotz eines stark vermehrten Verbrauchs in Schweden betrug die Ausfuhr aus Deutschland 1908 nur 4708 dz gegen 2761 dz im Jahre 1898. Aber auch diese für 10 Jahre äusserst geringe Mehrausfuhr wird für die Zukunft den deutschen Produzenten wieder verloren gehen, wenn die in dem neuen schwedischen Zolltarif beantragte Erhöhung des Einfuhrzolles für lebende Pflanzen von 7 auf 10 Kronen per dz in Kraft treten sollte. Die deutsche produzierende Gärtnerei hat das grösste Interesse daran, dass, wenn denn schon der bisherige Zollsatz aufrecht er halten werden soll, wenigstens bei neuen Handelsvertragsverhand lungen zwischen Deutschland und Schweden der erhöhte Zollsatz nicht zugestanden wird. Im neuen schwedischen Zolltarif ist ferner ein gleich hoher Zollsatz von 10 Kronen per dz für Maiblumenkeime, die bisher zoll frei eingeführt werden konnten, vorgesehen. Die Kultur von Mai blumenkeimen in gärtnerischen und auch landwirtschaftlichen Be trieben Deutschlands hat in den letzten Jahren eine fortwährende Ausdehnung erlangt und ist trotz starken inländischen Verbrauchs auf die Ausfuhr angewiesen; die Maiblumenkeime bilden für die deutschen Züchter einen bedeutenden Ausfuhrartikel nach vielen Ländern, so auch nach Schweden. Wenn in den Erläuterungen zum neuen schwedischen Zolltarif bei dieser Position gesagt ist, dass man aus dem Grunde den Zoll in Vorschlag gebracht habe, weil der Bedarf von Maiblumenkeimen in Schweden selbst gedeckt werden könnte, so wird von deutschen Züchtern und Exporteuren diese Behauptung als durchaus unrichtig hingestellt. Der vorge sehene Zollsatz würde einer Belastung von 2 Kronen für 1000 Stück Maiblumenkeime gleichkommen, dass hierdurch aber die Ausfuhr aus Deutschland stark erschwert würde, unterliegt keinem Zweifel. Die zahlreichen deutschen Maiblumenzüchter haben daher ein grosses Interesse daran, dass der geplante Zoll nicht zur Einführung gelangt. Auch den deutschen Gemüse- und Obstzüchtern droht durch den neuen schwedischen Zolltarif Gefahr. So sollen Kartoffeln, bisher zollfrei, vom 15. Februar bis 31. Juli einen Eingangszoll von 21/2 Kronen per dz zahlen, der Zollsatz für Spargel, das Gewicht der Emballage mitgerechnet, soll von 20 auf 40 Kronen, der Zoll für Weintrauben und Erdbeeren von 10 auf 50 Kronen, der für Pflaumen und Zwetschen von 10 auf 25 Kronen für den dz erhöht werden. Namentlich Spargel und Erdbeeren bilden einen nicht unerheblichen Ausfuhrartikel von Deutschland nach Schweden, dem Handel in diesen Produkten kann es unmöglich förderlich sein, wenn diese erheblichen Zollerhöhungen zur Geltung gelangen sollten. Die deutsche gärtnerische Produktion befindet sich dem Aus lande gegenüber in einer schwierigen Lage. Während die meisten gärtnerischen Produkte, so alle frischen Blumen und Blätter, alle frischen Gemüse bis auf 3 Kohlarten, der grösste Teil aller lebenden Pflanzen, ferner Knollen und Blumenzwiebeln nach den jetzt be stehenden Handelsverträgen zollfrei in Deutschland eingehen und die Einfuhr in jedem Jahr bedeutend zunimmt, erheben unsere Haupt absatzgebiete auf fast alle diese Artikel zum Teil hohe Einfuhrzölle, die unsere Ausfuhr erheblich erschweren. Mit diesem Zustande muss die deutsche Gärtnerei noch auf Jahre hinaus rechnen, um so mehr glaubt sie, erwarten zu dürfen, dass sie der Förderung ihrer Interessen durch die Hohe Reichsregierung.bei neu abzuschliessenden Handelsverträgen sicher ist. Wir gestatten uns daher nochmals, Ew. Exzellenz gehorsamst und dringend zu bitten, dahin wirken zu wollen, dass die in dem neuen schwedischen Zolltarif in Vorschlag gebrachten Zollerhöhungen seitens der Hohen Reichsregierung bei den Handelsvertragsverhand lungen mit Schweden keine Zustimmung erlangen. Beförderung von Pflanzen in bedeckten Wagen. nfangs September d. Js.‘hat der Vorstand des Verbandes an die Verwaltungen der deutschen Eisenbahnen eine Eingabe ge richtet, dass in das Verzeichnis der ohne Zuschlag in bedeckten Wagen zu verladenden Güter Pflanzen des Kalt- und Warmhauses mit oder ohne Töpfe usw. aufgenommen werden. Diese Eingabe ist durch die Vorstände der Landes- und Provinzialverbände sämtlichen Eisenbahn direktionen zugesandt worden; ebenfalls haben die süddeutschen gärtnerischen Verbände Exemplare der Eingabe erhalten, um sie den dortigen Eisenbahnverwal tungen zuzustellen. Wie die Königliche Eisenbahndirektion zu Berlin nunmehr dem Verbände mitgeteilt hat, ist dieselbe wegen unseres Antrags auf die Befreiung von dem lOprozentigen Frachtzuschlag bei bedeckter Beförderung der Pflanzen des Kalt- und Warmhauses mit den anderen deutschen Eisenbahnverwaltungen in Verbindung getreten und werden dem Verbände nach Abschluss der Prüfung weitere Mitteilungen hierüber zugehen. In der Eingabe war u. a. auch darauf Bezug ge nommen, dass seit der Einführung der Güterwagen gemeinschaft am 1. April d. Js. sogenannte Spezial wagen, also Wagen mit grösserer Bodenfläche als 21 qm, überhaupt nicht mehr zum Beladen mit lebenden Pflanzen benutzt werden dürfen. Es wurde darauf hin gewiesen, dass den belgischen Pflanzenexporteuren für ihre Sendungen ohne weiteres und ohne jeden Zuschlag bedeckte Wagen zur Verfügung gestellt werden, auch solche mit grösserer Bodenfläche als 21 qm, also Spezial-
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