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DEUTSCHEM GARTEMBAU und die , mit ihm verwandten Zweige. c No. 45. Rixdorf-Berlin, den 6. November 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das ,,Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. Bekanntmachung Diejenigen Herren Mitglieder, welche für das 2. Halbjahr 1909 dem Verbände beigetreten sind und den halbjährlichen Beitrag von M. 4,— bezw. M. 3,— noch nicht entrichtet haben, werden höflichst um um gehende Einsendung desselben ersucht. Beiträge, welche bis zum 20. November nicht eingegangen sind, werden nach diesem Termine ohne nochmalige vorherige Benachrichtigung von der Geschäftsstelle durch Nach nahme erhoben. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Zum neuen Schwedischen Zolltarif. r preussische Minister für Handel und Gewerbe hat unter dem 18. Oktober an die Handelskammern und kaufmännischen Korporationen nachstehendes Rund schreiben gerichtet: „Eine von der schwedischen Regierung eingesetzte Kommission hat den Entwurf eines neuen schwedischen Zolltarifs nebst zugehörigem Zolltarifgesetz ausgearbeitet. Der vom 3. Mai d. Js. datierte Entwurf ist vom Reichsamt des Innern in deutscher Uebersetzung veröffentlicht worden (Verlag von Ernst Siegfried Mittler & Sohn, Berlin) und kann im Buchhandel für 1,25 M. bezogen werden. Der Entwurf soll dem zu Beginn des folgenden Jahres zusammentretenden schwedischen Reichstage vorgelegt werden, und es ist wahrscheinlich, dass sein wesentlicher Inhalt Gesetz werden wird. Da der deutsch-schwedische Handelsvertrag Ende 1910 abläuft, ist damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit Verhand lungen über einen neuen Handelsvertrag mit Schweden auf der Grundlage des neuen Tarifs stattfinden werden. Es empfiehlt sich deshalb, dass die amtlichen Handels vertretungen alsbald in eine Prüfung des Entwurfs für einen neuen Zolltarif und für ein neues Zolltarifgesetz eintreten und etwaigeWünsche, die hierbei im Interesse unseres Ausfuhrhandels nachSchweden geltend z u m a c h e n s i n d , mir mitzuteilen. Ich ersuche Sie, dies vor Ablauf dieses Jahres zu tun und dabei gleichzeitig etwaige Meinungsverschiedenheiten und Unsicherheiten, die bei der Anwendung des geltenden schwedischen Zolltarifs vorgekommen sind, zur Sprache zu bringen.“ Die gärtnerischen Positionen des neuen schwedischen Zolltarifs haben wir in Nummer 30 des Handelsblattes vom 24. Juli veröffentlicht. Ebenso ist den Mitgliedern durch die Protokolle der Vorstandssitzungen bekannt geworden, dass der Vorstand des Verbandes in einer Eingabe an den Reichskanzler vom August d. J. gebeten hat, die Interessen der Gärtnerei bei einem etwaigen deutsch-schwedischen Handelsvertrag zu schützen. Eine Abschrift dieser Eingabe ist auch an das Reichsamt des Innern gesandt worden. Angesichts des obigen Rundschreibens des Ministers für Handel und Gewerbe an die Handelskammern hält es der Vorstand für richtig, den Wortlaut unserer Ein-