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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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Baumschulenbesitzer-Bund in Belgien. Die Gründung eines Bundes belgischer Baumschulenbesitzer soll in einer am 3. November in Brüssel stattfindenden Versammlung von Interessenten zur Sprache kommen. Die Anregung zur Gründung dieser Spezialvereinigung ist auf den Vorsitzenden des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer, Herrn H. Müller- Langsur, zurückzuführen, der in diesem Sinne ein Schreiben an die „Tribune Horticole" gerichtet hat. Per sonal - N achrichten Am 18. Oktober verschied im 51. Lebensjahre nach langer Krankheit unser Mitglied, Herr Friedrich Müller in Wolfenbüttel. Der Verstorbene erfreute sich der Achtung seiner Kollegen und Mitbürger in seiner Heimat, wie das zahlreiche Grabgefolge bewies. Die Witwe und 10 Kinder, wovon 9 noch unmündig, betrauern den zu früh entrissenen Gatten und Vater. Möge ihm die Erde leicht sein. Gruppe Braunschweig. Am 13. Oktober d. J. verstarb unser jüngstes Mitglied, Joseph Herter, in Firma Valentin Herter, im Alter von 24 Jahren, Die Kollegen werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Gruppe Nahe. I. A. der Schriftführer: Franz Schneider. Dem Fürstlich Isenburgschen Schlossgärtner Wilhelm Krack zu Birstein im Kreise Gelnhausen und dem Gutsobergärtner Paul Paech zu Hermsdorf im Kreise Friedeberg wurde das preussische Allgemeine Ehrenzeichen verliehen. Das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten ist dem Inhaber der Blumentopf- und Tonwarenfabrik Ernst Lieske in Potsdam verliehen worden. Kleine Mitteilungen 450 jähriges Jubiläum der Stadt Werder. Im Jahre 1459, am 21. Oktober sind der uralten Ansiedlung an, besser gesagt, in der Havel, Stadtrechte verliehen worden, denn in der Urkunde, datiert mit dem 21. Oktober 1459, mit welcher Kurfürst Friedrich II. dem Orte Werder das Recht zur Ab haltung zweier Jahrmärkte erteilte, wird Werder zum ersten Male als Stadt bezeichnet und führt diese Bezeichnung von da ab bis zur Gegenwart. Die älteste Beschäftigung der Werderaner war die Fischerei, wie dies ja eigentlich schon die Lage des Ortes mit sich brachte. Auch heute noch wird dieser Erwerbszweig in aus gedehntem Massstabe, doch ausschliesslich von Bewohnern der Insel stadt, betrieben. Eine andere Erwerbsquelle hat sowohl Fischerei wie manchen anderen Berufszweig völlig in den Hintergrund bedrängt. Das ist die Obstzucht. Seit Jahrhunderten wird sie, wenn auch zuerst in den kleinsten Anfängen, betrieben. Wahr scheinlich durch französische Emigranten nach Werder gebracht, befasste man sich in der . ersten Zeit fast ausschliesslich mit Weinbau. Noch heute findet man in den Obstanlagen, mehr noch an den Spalieren der Häuser, Spuren der einstigen Weinkultur. Sie wurde aber verdrängt durch den Anbau von Kirschen, Aepfeln, Birnen, Pflaumen sowie Beerenobst. Eine geschlossene und nutz bringende Verwertung hat aber bisher gefehlt. Jeder sah zu, wie er den Ertrag seines Obstlandes am besten verwerten konnte. Und so ward denn das Obst in Kähnen oder Schuten teils nach Pots dam, teils nach Berlin gebracht, wo „die Werderschen" auf dem Markte ihre Früchte „aushökerten“. Erst im Jahre 1878 schlossen sich die „Weinmeister“, wie sie damals genannt wurden, zusammen zu einer Genossenschaft. Diese bezweckte die gemeinschaftliche Beförderung und Verwertung des gewonnenen Obstes. Von einem grossen Dampfer, der auch zugleich als Passagierdampfer diente, wurden die „Zillen“, grosse Lastkähne, in denen die „Tienen“ standen, nach Berlin geschleppt. Hier fand der Verkauf statt. Die Errichtung der Markthallen bedrohte aber bald den freien Verkauf der Werderschen. Deshalb pachtete die Obstzüchter-Genossenschaft zwei am Reichstagsufer neben der Markthalle VI gelegene Plätze, auf denen die Erzeugnisse des Havelstädtchens von den Frauen der Obstzüchter feilgeboten werden. Ein denkwürdiger Tag für die Werderschen Obstzüchter ist der 8. Februar d. J., an welchem sich die im Havelobstgau vereinigten Obstzüchter im Schützenhause zu Werder versammelten und in dieser Versammlung den Grundstein legten für eine zeit gemässe Organisation. Die Werderschen Obstzüchter gelten als stille, fast verschlossene Naturen. Ihr schweres Brot zwingt sie mit allen erlaubten Mitteln auf ihren Vorteil bedacht zu sein. Aber dieses Trachten nach eigenem Vorteil führte zu völliger solation und zum Stillstand. Der Blick für das Gemeinsame ging verloren und so wurde die Konkurrenz der Züchter unter einander immer heftiger. Diesen Zuständen verlieh Obstbaulehrer D i c k o p p auf der erwähnten Tagung Ausdruck, indem er unter anderm sagte: „Könnten wir über unserem heimatlichen Obstbau die Fahne der Einigkeit hissen, dann hätten wir es ein gutes Stück vorwärts gebracht.“ Wünschen wir den Werderanern zu ihrem Jubiläum eine Besserung in diesen Zuständen und die Erkenntnis, dass nur Einigkeit stark macht. § Erweiterung der Sonntagsruhe in Berlin. Dass die Gewerbedeputation des Magistrats im Januar d. J. an 31 414 Geschäftsinhaber Fragebogen verteilt hat, um festzustellen, ob die Berliner Geschäftsleute des Kleinhandels für oder gegen eine Ausdehnung der Sonntagsruhe sind, haben wir bereits in No. 5 d. J. S. 68 mitgeteilt. Nunmehr liegt das Ergebnis dieser Umfrage vor. 15 915, d. h. über 50 Prozent, der Geschäfte haben sich für die Sonntagsarbeit im bisherigenUmfange ausgesprochen, für eine verkürzte Sonntagsgeschäftszeit waren 11 116 Ladeninhaber usw., oder 35 v. H., für vollständige Sonntagsruhe nur 4332 gleich 13 v. H., während 51 Firmen, d. h. 0,16 pCt., keinen Wunsch äusserten. Gegenwärtig dürfen bekanntlich die offenen Laden geschäfte in Berlin an Sonn- und Feiertagen von 7 bis,10 Uhr und 12 bis 2 Uhr geöffnet sein. Daneben bestehen folgende Ausnahmen: a) Milchgeschäfte und Bäckereien dürfen von 5 bis 10 und von 12 bis 3 Uhr offen halten, b) Fleisch- und Wursthandlungen von 5 bis 10 Uhr und von 12 bis 2 Uhr. c) Blumengeschäfte im Winter von 7 bis 10 Uhr und 12 bis 3 (Mai-Sept. 12 bis 2) Uhr. Ausserdem besteht eine Einschränkung der allgemeinen Verkaufszeit bei den Kohlengeschäften, die nur bis 10 Uhr offen halten dürfen. Bemerkenswert ist, dass sich besonders die Inhaber von Milch geschäften, Blumenhandlungen, Konditoreien und Back waren, Fleisch- und Wurstwaren gegen die vollständige Sonntags ruhe ausgesprochen haben. Dafür waren hauptsächlich 52 Hand lungen mit Rohhäuten und Fellen, 21 Tuchgeschäfte und 8 Geschäfte mit Beleuchtungsgegenständen, ferner 76 Tapetenhandlungen, 15 Geschäfte mit Schablonen und Stempeln. Eine absolute Mehr heit für vollständige Sonntagsruhe bestand nach der Zusammen stellung des Statistischen Amtes der Stadt Berlin nur in diesen fünf von den 63 Branchen und auch nur in 248 Betrieben. Trotz der sehr grossen und intensiven Agitation, die von mehreren Seiten für die Ausdehnung der Sonntagsruhe entfaltet wurde, haben sich also nur 13 pCt. der Firmen dafür ausgesprochen. Verhängen der Schaufenster an Sonntagen. In einer Sitzung der Berliner Handelskammer, die am21. d.M. statt fand, beschäftigte man sich abermals mit der Freigabe der Schau fenster an den Sonntagen. Herr Fritz Gugenheim wies in seinem Referat zunächst auf die erzieherische Seite eines Schau fensters hin; welchen Einfluss ein solches Fenster auf die Kauflust ausübe, davon habe man sich erst kürzlich bei dem Schaufenster wettbewerb überzeugen können. Durch ein verhängtes Schaufenster werde auch die Einbruchmöglichkeit vergrössert. Den grössten Widerstand haben die Bestrebungen der Kaufmannschaft von Seiten der Angestellten gefunden, die sich mit Ausnahme nur zweier Verbände gegen die Freigabe der Schaufenster erklärt haben, aus der völlig unbegründeten Besorgnis, dass ihnen dadurch eine Mehr arbeit erwachsen könnte. Auch in religiöser Beziehung bestünden keine Bedenken mehr. Nach kurzer Diskussion wurde ein Antrag angenommen, noch einmal eine Eingabe an den Oberpräsidenten zu richten, damit man endlich das erreiche, was bereits fast überall im Reiche eingeführt sei. Haus- und Gartenarbeiten in den Lungenheilstätten. Das Kuratorium der städtischen Heilstätten von Berlin hat kürzlich beschlossen, Lungenkranke und Genesende in Zukunft mit leichten häuslichen oder gärtnerischen Arbeiten zu beschäftigen, und zwar stets nur nach erfolgter Anordnung der Aerzte. Diese Tätigkeit soll u. a. dazu dienen, die tötliche Langeweile, von der viele Patienten befallen werden, zu bannen und sie wieder an regelmässige Beschäftigung zu gewöhnen. Man verspricht sich von dieser Massnahme einen wohltätigen Einfluss auf das allgemeine Wohlbefinden der Insassen der Heilstätten. Natürlich soll die Art der Beschäftigung dem individuellen Charakter der Patienten angepasst werden und keinerlei produktiven Zwecken dienen. Wieder eine Balkonsteuer. Die Kunde von der Balkonsteuer im französischen Seebad Dinard (vgl. Nr. 30, S. 412) ist nach Zeitungsnachrichten anscheinend auch nach Gera gedrungen und hat dort den Gemeinderat, der auf der Suche nach Einnahmequellen ist, bewogen, eine Vorlage über eine Erker- und Balkonsteuer anzunehmen. Es sollen für jeden Quadratmeter Erker 10 Mark und für jeden Quadratmeter Balkon 5 Mark erhoben werden. Sollte die geplante Steuer die Genehmigung der Regierung erhalten, so ist in diesem Vorbilde für andere Gemeindeverwaltungen eine grosse Gefahr für die Ausschmückung der Balkons und Erker mit Blumen zu erblicken.
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