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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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und nur langsam verlaufen, sodass eine verdichtende Wirkung von der Stampfarbeit noch erwartet werden kann. Die Betonmasse darf in die Verwendungsstelle (Baugrube, Verschalung) nur schichtweise und nur in solcher Höhe eingebracht werden, dass die Dicke der fertig gestampften Schichten folgende Masse in der Regel nicht überschreitet: bei erdfeuchtem Stampfbeton je nach der Beanspruchung 15 bis 20 cm, bei weichem Stampfbeton je nach der Beanspruchung 20 bis 30 cm. Die geringere Schichthöhe ergibt die grössere Festigkeit. Die einzelnen Schichten sollen, wo es die Bauausführung gestattet, rechtwinklig zu der im Bauwerk auftretenden Druckrichtung eingelegt werden, und wo dies nicht möglich ist, gleichlaufend mit der Druckrichtung. Sie müssen in der Regel frisch auf frisch verarbeitet werden, damit ein ausreichend festes Binden der Schichten untereinander eintritt. Sofern bei erdfeuchtem Stampf beton die Oberfläche einer frisch gestampften Schicht infolge des Stampfens und besonderer Eigenschaften der Baustoffe (z. B. Feinkörnigkeit des Sandes oder Reich haltigkeit desselben an Ton oder feinen Staubteilen) Glätte zeigt, muss, anschliessend an das Stampfen, diese Glätte beseitigt, d. h. durch Abkehren mit Stahlbesen aufgerauht werden. Treten frische Stampfschichten mit bereits abge bundenen in Berührung, so muss für ausreichend festen Zusammenschluss der Betonmassen gesorgt werden. Unmittelbar vor Aufbringung der frischen Betonmasse ist die Verbindungsfläche mit Stahlbesen nass und scharf aufzukehren und mit einem dünnen Zementbrei ein zuschlämmen. Bei Verarbeitung steinreicher Betonmasse empfiehlt sich ausserdem das Einbringen einer dünnen Schicht weichen Mörtels von mindestens gleicher Mischung wie der Mörtel des Betons. Als Stampfer sind quadratische oder rechteckige Stampfer von 10 bis 16 cm Seitenlänge und 10 bis 17 Kilo Gewicht zu verwenden. Die Grösse der aufzuwendenden Stampfarbeit wird bedingt durch die zu erzielende Festigkeit und durch die Art der Betonmasse. Besondere Sorgfalt ist auf das Stampfen der Ecken und Aussenseiten zu legen. Die einzelnen Stampfflächen sollen sich etwas über decken. Nicht sogleich verarbeitete Betonmasse muss vor Witterungseinflüssen, wie Sonne, Wind, starken Regen usw. geschützt, ausserdem vor dem Einbringen in die Verwendungsstelle nochmals umgeschaufelt werden. Bei bereits in die Verwendungsstelle eingebrachter Beton masse muss die Verarbeitung unter allen Umständen ohne Unterbrechung bis zur Beendigung des Stampfens durch geführt werden. Bei Frostwetter darf nur dann betoniert werden, wenn die schädliche Einwirkung des Frostes durch geeignete Massnahmen ausgeschlossen werden kann. Durch das Bedecken des Betons bei Frost wird die beim Abbinden entstehende Eigenwärme zusammen gehalten. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Annässen von ungeschütztem, frischem Beton, welcher durch die Sonne stark erwärmt ist, wirkt schädlich. Es ist dafür zu sorgen, dass die elastischen und sonstigen Formänderungen der Lehrgerüste nicht Brüche im Betonkörper verursachen. Die Schalungen müssen so stark sein, auch so fest verbunden und unterstützt werden, dass eine genaue Herstellung der Betonkörper in den beabsichtigten Formen gewährleistet ist und schäd liche Erschütterungen während des Stampfens nicht entstehen können. Sie müssen ein schichtweises Ein stampfen der Betonmasse ermöglichen und leicht und gefahrlos unter Belassung der etwa noch notwendigen Stützung entfernt werden können. Während des Baues soll in allen Bauteilen stets eine mindestens fünffache Sicherheit gegenüber den jeweils wirkenden Kräften vorhanden sein. Es darf erst ausgerüstet werden, wenn im Bauwerke für die jeweilige Belastung genügende Sicherheit vorhanden ist. Baukörper aus Stampfbeton müssen nach Beendigung des Stampfens in geeigneter Weise gegen Beschädigungen, sowie gegen Einwirkungen geschützt werden, welche auf die Erlangung der erforderlichen Festigkeit von nachteiligem Einfluss sein können. Damit dem Beton das zur Erhärtung nötige Wasser nicht vorzeitig ent zogen wird, müssen Sonnenschein und Wind in den ersten Tagen möglichst abgehalten werden (Belassen in der Schalung, Bedecken mit einer Sandschicht, mit Säcken, Brettern und dergl.); zeitweises Annässen ist erforderlich. Nach beendigter Ausführung hat sich die Prüfung 1. auf die Feststellung ausreichender Erhärtung der Bau teile vor ihrer Ausrüstung (Entfernung der Schalung usw.), 2. auf die Feststellung, ob sämtliche Bauteile nach der Ausrüstung unversehrt sind, 3. auf die Feststellung, dass die erforderlichen Stärken vorhanden sind, und 4. unter Umständen auf die Feststellung der Tragfähigkeit durch Belastungsproben zu erstrecken. Die Belastungsproben dürfen erst dann stattfinden, wenn ausreichende Er härtung des Betons vorausgesetzt werden kann. Wir glauben, dass die Wiedergabe dieser Bestim mungen für unsere Mitglieder von Interesse ist, zumal sich Betonbauten auch in Handelsgärtnereien zunehmender Beliebtheit erfreuen und es auch für den Fall, dass die Arbeiten durch einen beauftragten Unternehmer aus geführt werden, erwünscht ist, zu wissen, welche An forderungen man an eine solide Ausführung zu stellen berechtigt ist. Auf alle Fälle wird die Kontrolle beim Bau wesentlich erleichtert und rechtzeitige Beschwerde möglich gemacht, wenn man sich mit den Bestimmungen vertraut gemacht hat. § Die Herbstzeitlose. Von J. Frömert in Danzig. einer Reihe von Jahren sieht man zur Herbstzeit in unseren Blumenhandlungen ein Zwiebelgewächs, welches ohne Wasser und Erde seine zierlichen Blumen, oft 6 bis 8 an der Zahl, hervorbringt. Die Blüten sind von zarter lila Farbe und den Crocus ähnlich. Durch das zierliche und eigenartige Aussehen wird dieser sogenannte Trockenblüher gern und viel gekauft, obwohl die Pflanze als Unkraut und besonders als starke Giftpflanze gehasst werden sollte. Es ist dies die Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), auch Spinnblume, wilder Safran oder Wiesenzeitlose genannt. Colchicum autumnale gehört in die 6. Linne'sche Pflanzenklasse, hat 13—15 cm lange, lanzettförmige, vollrandige Blätter. Die Blumen erscheinen nackt, das Laub jedoch erst zur Frühjahrszeit. Die innen weisslich gelbe Knolle ist mit einer festen, lederartig gelben Haut überzogen. Die Knolle enthält ein starkes Gift, Colchicin, ein Alkaloid, welches, wenn man die Zwiebel kaut, starkes Brennen im Munde erzeugt. Grössere Mengen wirken unbedingt tötlich. In früheren Zeiten war die Herbstzeitlose officinell; hauptsächlich fand die Wurzel (Radix Colchici) Anwen dung gegen Bandwurm, Rheuma, Gicht usw. In Mittel-, West- und Südeuropa kommt Colchicum in Mengen vor, es wuchert besonders auf feuchten Wiesen und ist vielen Landwirten zur Plage geworden, da sie bei dem weidenden Rindvieh oft die Ursache schwerer Erkrankungen ist. Blüten und Samenkapseln ver-
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