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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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russisch zur Pflicht gemacht wird, da Sendungen, welche mit „lebende Pflanzen“ deklariert sind, die dreifache Fracht kosten. Schweden. Auf den schwedischen Bahnen werden alle Eilgutsendungen zu den tarifmässigen Eil gutsätzen befördert, dagegen erfolgt die Beförderung der Pflanzensendungen gleich den Lebensmitteln mit schnelllaufenden Güterzügen ohne Frachtaufschlag. Dem gemäss ist bei Sendungen nach Schweden genau vor zuschreiben, ob solche auf den schwedischen Bahnen als Eilgut oder Frachtgut befördert werden sollen. Schweiz. Die Schweizer Bahnen befördern Forstpflanzen, Heckenpflanzen, Obstbäume, Wildlinge, sowie Sträucher und Rosen aller Art, soweit sie nicht in Kübel und dergleichen eingepflanzt sind und das einzelne Frachtstück bei Aufgabe als Stückgut ein Ge wicht von 150 Kilo und eine Länge von 3,5 m nicht übersteigt, als Eilgut zum Ausnahmetarif No. 2 der Schweiz. Eisenbahnen; jedoch müssen die Sendungen mit Eilgutfrachtbrief aufgegeben werden, ausserdem muss die Anwendung dieses Ausnahmetarifs auf dem Fracht brief vorgeschrieben sein. Bei Unterlassung dieses werden die Sendungen nach den allgemeinen Güter tarifen abgefertigt und es erfolgt bei Aufgabe mit Eil gutfrachtbrief die Tarifierung nach den Eilgutsätzen. Bemerken möchte ich noch, dass nach Ziffer 3 (Absatz II) der Tarifbestimmungen des Ausnahmetarifs No. 2 Bäume, Gesträuche, lebende Pflanzen, unverpackt oder auch nur mit Wurzelpackung, ebenso Bäume, Gesträuche usw. in Kübeln oder Töpfen als sperrig be handelt werden und demgemäss einen Gewichtsaufschlag von 50 pCt. erleiden, mindestens jedoch mit 30 kg Gewicht tarifiert werden. Ebenso ist zu erwähnen, dass alle Pflanzensendungen beim Uebergang auf schmalspurige Bahnen, ebenso beim Transport auf gewissen Gebirgsbahnen einen Fracht aufschlag zu tragen haben. Man muss daher bei Sendungen nach der Schweiz genau diesen Vorschriften entsprechend handeln, damit unnötige Spesen erspart bleiben, und nicht versäumen, den Spediteur an der Schweizer Grenze auf die be treffenden Bestimmungen aufmerksam machen. Türkei. Die türkischen Eisenbahnen befördern Pflanzensendungen sowohl im inneren Verkehr als auch im Verkehr mit dem Auslande Bulgarien, Serbien, Ungarn, Oesterreich, Deutschland als Eilgut aufgegeben, zu Eilguttaxen; als Frachtgut, in Kisten oder Ballen, mit Draht verschnürt, zu den gewöhnlichen Frachtgut taxen, dagegen nicht verpackt oder nur einfach mit Stroh, Matten oder Leinwand umgeben als sperrig mit 50 pCt. Gewichtsaufschlag, auf gerundet auf die nächsten 10 kg. Es ist daher erforderlich, dass man dem Spediteur genau vorschreibt, ob die Sendung auf den türkischen Bahnen als Eilgut oder Frachtgut weiterbefördert werden soll. Ungarn. Auf den ungarischen Staatseisenbahnen und der Pecs-Barcser Eisenbahn werden gemäss des Ausnahmetarifs XVIII Setzlinge von Obst- und Waldbäumen, lebende Obstbäume, gepfropfte und Pfropf reiser, Weidensetzlinge, Hopfensprossen, Weinreben, Weinreben gepfropfte, und Wildlinge als Eil-oder Fracht gut bei Aufgabe in beliebigen Mengen, zu den Fracht gutsätzen der Frachtgutklasse A befördert. Es bestehen also in Ungarn hinsichtlich des Ge wichtes keine Vorschriften, nur werden je angefangene 10 Kilo für volle 10 Kilo berechnet und Sendungen unter 20 Kilo für 20 Kilo angenommen. Es empfiehlt sich daher, unsere Sendungen nach Ungarn gleich wie nach Oesterreich durch den Spedi teur an der Grenze mit der zuständigen Bezeichnung Obst- oder Waldsetzlinge deklarieren zu lassen und auf dem Frachtbrief zu bemerken, dass die Tarifierung nach dem Ausnahmetarif XVIII zu er folgen habe. Von allen europäischen Ländern gewähren uns die deutschen Bahnen unstreitig die grössten Vorteile und nur das benachbarte Luxemburg hat unsere deutschen Vorschriften uneingeschränkt angenommen. Die Schweiz, Oesterreich und Ungarn haben ähnliche Vergünstigungen, ebenso gewähren Belgien und Holland im Verkehr mit Deutschland, aber nicht umgekehrt, gewisses Entgegen kommen. Was wäre nun zu tun, um in allen den angegebenen Staaten eine einheitliche Behandlung unserer Sendungen anzustreben ? Wie bereits erwähnt, sind die deutschen Tarif bestimmungen die weitgehendsten, die für uns Baum schulenbesitzer am vorteilhaftesten. Allein, bevor wir weitere Schritte in dieser Angelegenheit tun, ist es dringend nötig, dass wir mit den gegebenen Zugeständ nissen zufrieden sind, nicht heute 3,5 m Länge der Ballots, nächstes Jahr 4 m und event. wieder 4,5 m. und anderes mehr verlangen. Versuchen wir noch, die seitens der Tarifkommission des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer nunmehr angeregte Vervollkommnung der diesbezüglichen Tarif vorschriften zur Annahme seitens der deutschen Eisen bahnen zu bringen, und wenn wir dieses Ziel erreicht haben, geben wir uns damit zufrieden, fordern wir alle Vereinigungen der Baumschulenbesitzer, der Handels gärtner usw. der Nachbarländer auf, dahin zu streben, ihren Einfluss in ihren eigenen Reihen, dann bei allen Ackerbau- und Eisenbahn- bezw. Handelsministerien geltend zu machen, dass unsere deutschen Tarifbestim mungen zuerst im Binnenverkehr der betr. Länder An nahme finden, dann bestehen keine Schwierigkeiten mehr, solche auch in den direkten Tarifen mit den Nach barländern durchzuführen. Dies zu erreichen, wäre eine ideale Aufgabe, wert der Mühe, welche man aufwendet, um ans Ziel zu gelangen. Der Handel Italiens mit frischen Blumen. as italienische Ministerium für Ackerbau und Handel hat im Jahre 1908 ein umfangreiches Druckheft herausgegeben unter dem Titel: Der Handel Italiens mit frischen Blumen in Europa. Das Heft enthält eine Uebersicht über diesen Handel mit den verschiedenen Ländern unseres Erdteils, jedem Land ist, je nach der Bedeutung, ein längeres oder kürzeres Kapitel gewidmet. Das Werk wurde unserem Verbände vom Reichsamt des Innern zur Kenntnis nahme und event. Benutzung übersandt, und da der den Handel mit Deutschland betreffende Teil — bei weitem der umfangreichste von allen — zweifellos ein allgemeines Interesse in unseren Kreisen hervorzurufen geeignet ist, ist auf Veranlassung unseres Vorstandes dieser Teil für die Wiedergabe im Handelsblatt aus dem Italienischen übersetzt worden. Manches aus dem Bericht ist überholt und hat nur ein historisches Interesse, es geht aber aus allem hervor, ein wie grosser Wert seitens Italiens auf die möglichste Ausdehnung der Ausfuhr von frischen Blumen nach Deutschland gelegt wird und wie man bestrebt ist, die Ausfuhr mit allen Mitteln zu fördern. Den Darlegungen über den Handel mit Deutschland sind amtliche Be richte der italienischen Botschaft, des italienischen Kon sulats und des Handelsdelegierten in Berlin, der Ge-
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