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No. 41. Rixdorf-Berlin, den 9. Oktober 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk, für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. * * * * I Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf- * * * * $8 gäbe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von 88 • • • • im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. » «« * Die richtige Deklaration der Bahnsendungen von Baumschul artikeln im Verkehr mit dem Auslande. Von B. Müllerklein in Karlstadt a. M. (Schluss). t a 1 i e n kennt nicht den Pflanzentransport NVU als Eilgut zu Frachtgutsätzen, sondern ‘}2 berechnet bei Eilgut- bezw. Frachtgut- " Aufgabe die diesbezüglichen Eilgut- bezw. j Frachtguttarife, jedoch geniessen die —? Pflanzensendungen in Italien die er mässigten Tarife der Lebensmittel, welche niedriger sind, als die Tarife für die übrigen Artikel. Luxemburg befördert im Verkehr mit Deutsch land alle Pflanzensendungen in gleicher Weise wie Deutschland. Norwegen befördert lebende Pflanzen als Eil gut mit den Personenzügen zu ermässigten Frachtsätzen; eine Vergünstigung im Transport wie in Deutschland ist nicht gegeben, weshalb es einer genauen Angabe bedarf, ob die Sendungen auf den norwegischen Bahnen als Eilgut oder Frachtgut befördert werden sollen. Oesterreich. Auf den österreichisch-ungarischen und bosnisch-herzegowinischen Eisenbahnen werden seit 15. April 1908 Obst- und Waldbäume, sowie Setz linge von diesen und anderen Nutzgewächsen, als Wein reben, Johannis- und Stachelbeersträucher, Ross kastanien, Korbweiden und dergl., alle nicht eingepflanzt in Töpfe, Kübel und dergl., soweit die einzelnen Fracht stücke ein Gewicht von 150 kg und eine Länge von 3,5 m nicht überschreiten, bei Aufgabe als Frachtgut eilgutmässig befördert und zwar nach Frachtsätzen der Stückgutklasse II. Es ist daher dringend notwendig, dass alle mit Eil gutfrachtbrief nach Oesterreich adressierten Sendungen an der Grenze umdeklariert werden und dass der Inhalt der Sendung mit den Worten „Obstsetzlinge“, „Wald setzlinge“ bezeichnet wird und die Weiterbeförderung mit einem Frachtgut-Frachtbrief erfolgt. Rumänien. Im inneren rumänischen Verkehr werden lebende Wald- und Obstbäume, wie auch Sträucher, Hecken- und Baumsetzlinge verpackt oder unverpackt ohne Unterschied ihrer Länge und ihres Ge wichtes bei Eilgutbeförderung zu den ermässigten Eil guttaxen befördert. Beim Versand von Pflanzen auf den rumänischen Bahnen mit Eilzug, was wohl unserer Expressbeförde rung oder Beförderung als beschleunigtes Eilgut gleich kommt, wird die 1‘Mache Taxe der gewöhnlichen, nicht ermässigten Eilguttaxe berechnet, selbst wenn die Be förderung auf einem Teil der Strecke mit Personenzug stattfindet. Es empfiehlt sich also, die Sendungen an der rumänischen Grenze den Vorschriften gemäss um deklarieren zu lassen. Russland. Entgegen dem seinerzeitigen Bericht der Nordwesteisenbahn erhielt ich von einem Geschäfts freund in Kiew die Mitteilung, dass auf den russischen Eisenbahnen Baumschulartikel per Eilgut zum Frachtgut satz befördert werden; je och müssen diese Sendungen unbedingt als „Baumsetzlinge“ deklariert werden, und sei es dringend nötig, dass dem Grenz spediteur die genaue Uebersetzung dieses Wortes in 3