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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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einer Begrüssung der auswärtigen Vertreter, die er alle persönlich vorstellte, wobei er darauf hinwies, dass die Verfolgung von wirtschaftlichen Interessen auf inter nationalem Wege nicht nur für den Beruf selbst von grösster Bedeutung sei, sondern dass das gegenseitige Aussprechen, das Sichkennenlernen im allgemeinen für len Weltfrieden fördernd sei. Das Bureau setzte sich zusammen aus Herrn R a b i e r als Vorsitzendem, Herrn Müller- Langsur und Herrn Soupert - Luxemburg als stellvertretende Vorsitzende, und die Herren T u r b a t und Rene Barbier als Schriftführer. Zu Punkt I der Tagesordnung, . die Abschaffung der Reblausatteste betreffend, verlas der Schriftführer des Schweizerischen Gartenbauverbandes, Herr Stahe 1- Flawyl, ein Antwortschreiben des Schweizerischen Bundesrats auf eine diesbezügliche Eingabe des Schwei zerischen Verbandes (bereits in No. 34 bekannt ge geben. Red.), woraus hervorging, dass die Abschaffung der Reblausatteste bei den meisten Staaten wohl auf Schwierigkeiten stossen würde, und ferner die inter essante Bemerkung, dass es sehr fraglich sei, ob dem Gartenbauhandel mit der Abschaffung der Reblaus atteste gedient sein würde; jetzt könnte noch jeder Gartenbautreibende seine Produkte unter Beifügung eines solchen Attestes in das Ausland senden, es sei aber nicht ausgeschlossen, dass einzelne Staaten nach Abschaffung der Reblausatteste ein Einfuhrverbot er lassen würden, um sich vor der befürchteten Einschleppung der Reblaus zu schützen. Aus diesem Grunde ist es vorzuziehen, es bei dem jetzigen Modus zu belassen. V on Herrn Soupert - Luxemburg wurde darauf eine Resolution vorgeschlagen und von allen Vertretern angenommen, bei allen Staaten dahin vorstellig zu werden, dass alle Vorbeugungsmassregeln gegen die Verschleppung der Reblaus und andere Schädlinge ver einfacht werden, dass allen Sendungen, auch wenn sie durch mehrere Länder gelangen, nur ein Attest beizu fügen ist, und dass alle Sendungen ohne Aufenthalt reisen, auch wenn das Attest verloren gegangen ist, und zwar aus dem Grunde, weil überhaupt keine Sen dung in den an der Berner Konvention beteiligten Staaten auf der Bahn angenommen wird, wenn dem Frachtbrief ein Reblausattest nicht beigefügt ist. Hierauf übergab der Vorsitzende die Leitung der Verhandlungen an H. M ü 11 e r - Langsur, was als ein besonderer Akt von Liebenswürdigkeit, die den Fran zosen eigen ist, und wohl auch als ein prinzipielles Ent gegenkommen zu betrachten ist. Für die fremden Ver treter war es eine Freude zu sehen, wie Herr Müller mit grösster Sachkenntnis und mit beneidenswerter Redegewandtheit die Verhandlungen bis ziemlich zum Schluss führte. Punkt 2 wurde zurückgestellt und bei Punkt 5 er ledigt. Punkt 3 der Tagesordnung, betreffend zu langer Aufenthalt der Pflanzen auf dem Zollamt, führte zu dem Beschluss, bei den zuständigen Behörden vorstellig zu werden, dass der Zeitraum für die Untersuchung und Abfertigung von Pflanzensendungen beschränkt wird, und zwar bei Stückgut und Waggonladungen auf 24 Stunden, bei Eilgutsendungen auf 6 Stunden und bei Blumensendungen auf 3 Stunden, auf keinen Fall aber darf mehr als ein Tag für die Zollabfertigung bean sprucht werden, Punkt 4. Gegen die Methode einzelner Gegenden, ihre Ueberproduktion an Pflanzen und Schnittblumen im Auslande zu Schleuderpreisen, zumeist direkt an die Konsumenten abzusetzen, wirksame Massnahmen zu finden, war schon schwieriger; man war wohl allgemein der Ansicht, dass dieses System zu bekämpfen sei, aber Mittel, die allgemein befriedigten, wurden nicht gefunden. Der Vertreter Hollands, Herr Bonthuis- Haag, gab dazu einige interessante Erläuterungen, dahin gehend, dass es schwer sei, dagegen einzuschreiten, zumal die Firmen, welche solche Verkäufe veranstalten, behaupten, dass sie oftmals bessere Preise erzielen, als bei regulärem Verkauf, was von deutscher Seite aller dings sehr bezweifelt wurde; ich glaube vielmehr, dass diese Erklärung gewissermassen eine Entschuldigung sein sollte für die Züchter in Holland, welche mit die meiste Ueberproduktion an Pflanzen haben und bei denen das öffentliche Versteigern bereits zur dritten Gewohnheit geworden ist. Zu Punkt 5 berichtete der Schriftführer, Herr Rene Barbier - Orleans über einen Fall, wonach die Ein fuhr einer Sendung Pflanzen in die Vereinigten Staaten verboten wurde, weil die Pflanzen angeblich von Krank heiten und Insekten befallen waren, welche den ameri kanischen Anpflanzungen gefährlich werden könnten. Der ausserordentlich rührige und immer freundliche Sekretär, Herr T u r b a t - Orleans, gab die dagegen eingeleitete Intervention bekannt, allerdings ohne das Resultat bereits zu wissen, da der Einspruch erst kurze Zeit unterwegs ist. Punkt 6, dem Antrag des Vorsitzenden der Belgi schen Handelsgärtnerkammer auf Schaffung eines Bureaus zur Erledigung internationaler, gärtnerisch-wirt schaftlicher Fragen, wurde zugestimmt. Die Vorarbeiten, Ausarbeitung eines Statuts usw., wurden in die Hände des französischen Gartenbauverbandes gelegt. Zu dem beschliessenden Komitee sollen die jeweiligen Vorsitzen den der grossen gärtnerisch-wirtschaftlichen Verbände und Vereine gehören, und zwar soll die Beratung und die definitive Gründung nächstes Jahr in Brüssel statt finden. Eine Einladung zu einem Kongress, welcher im Jahre 1910 in Brüssel, gelegentlich der Weltausstellung, stattfinden soll, wurde angenommen unter der Bedin gung, dass nur solche Teilnehmer eingeladen werden und beschliessen dürfen, die den Gartenbau berufsmässig betreiben. Es wurde besonders von französischer Seite betont, dass die Gartenbautreibenden nicht mehr gewillt sind, sich von Personen, welche den Gartenbau nur sportmässig betreiben, bevormunden zu lassen. Eine Anregung des Vorsitzenden des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer Herrn Müller- Langsur, die Nomenklatur der Pflanzen und Neuheiten so zu ge stalten, dass Pflanzen mit fremden Namen künftig nicht mehr umgetauft oder übersetzt werden, fand allgemeine Zustimmung. Einige weitere Anregungen wurden dem zu gründenden internationalen Bureau zur Erledigung überwiesen, worauf die Sitzung vom ersten Vorsitzenden mit Worten des Dankes und mit einer freundlichen Einladung zu einem am 1. September im Eldorado von Olivet stattfindenden Bankett geschlossen wurde. Herr Müller dankte im Namen der fremden Ver treter, und schloss mit einem Hoch auf den französi schen Gartenbauverband und auf Frankreich. An dem Festessen in Olivet, einem Villenvorort von Orleans, der malerisch an den Ufern der Loiret gelegen ist, nahmen gegen 200 Personen, darunter viele elegante Damen teil. Der grosse Saal war zur Hälfte geöffnet und wundervoll mit Blumen und Pflanzen dekoriert, ebenso war die Tafel, in vier Längen aufgestellt, grossartig ge schmückt. Es nahmen u. a. teil der Bürgermeister von Orleans, der Bürgermeister von Olivet, das ist der bekannte Baumschulenbesitzer Herr Albert Barbier, die aus wärtigen und fremden Vertreter, wovon leider einige bereits abgereist waren, ferner die Gärtner von Orleans und Umgegend, sowie fast alle Kongress teilnehmer, und was uns besonders angenehm auffiel,
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