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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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578 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No 37 Personal-Nachrichten Am 28. August verstarb plötzlich am Gehirnschlag unser lang jähriges Mitglied, der Baumschulenbesitzer E. Bohn in Parchim in Mecklenburg im Alter von 45 Jahren. Der Verstorbene hat stets ein reges Interesse für die Bestrebungen des Verbandes gehabt und war lange Jahre Obmann der Gruppe Mecklenburg. Bericht über die Geschäftslage in der Blumenmarkthalle zu Berlin im Juli-August 1909. Wie immer im Sommer war das Geschäft flau, da die Ueber- produktion in dieser Zeit des Sommers nicht unterzubringen ist, weil sich die meisten der kauffähigsten Grossstädter in Bädern oder Sommerfrischen befinden, wo sie sich von den Strapazen des Gross stadtlebens zu erholen gedenken. In diesem Sommer waren die niedrigen Preise besonders fühlbar, da auch der Umsatz kleiner war als sonst. Wer besonders viel Gladiolen in bessern Sorten an den Markt brachte, kam nicht wie sonst auf seine Kosten. Z. B. wurden Gladiolenstiele von der neuen Sorte „America“ zeit weise mit 1 M. pro Dutzend gehandelt, von denen die Knollen pr. 0/00 mit 180 M. eingekauft waren! — Im Vorjahre konnten die selben noch mit 3—8 M. pro Dutzend verkauft werden bei einem Einkaufspreis von 300 M. pr. %o. — So ähnlich verhielt sich das Geschäft fast bei allen besseren Schnittblumen — erst ultimo August zeigte sich eine kleine Besserung und erhielt das Geschäft ein flotteres Gepräge, da namentlich auch gute lange Rosen infolge des ungünstigen Sommers knapp und nun auch andere Schnittblumen mehr begehrt wurden. An einheitliche Preise war unter diesen Umständen natürlich nicht zu denken und ein jeder war zufrieden, wenn er überhaupt einen nennenswerten Umsatz zu erzielen ver mochte. E. Kohlmann. Fensterbriefe als Einschreibbriefe unzulässig. In einem Bescheide hat die Reichspostverwaltung es für un zulässig erklärt, dass Fensterbriefumschläge, das sind solche, bei denen die Adresse nicht auf dem Umschlag steht, sondern nur durch eine durchsichtige Stelle auf diesem auf dem Briefe selbst sichtbar ist, zur Versendung von Einschreibbriefen verwendet werden. Dieses Verbot wird damit begründet, dass die Postverwaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Einschreibbriefe haftet. Das Fehlen jeglicher Aufschrift auf dem Fensterbriefumschlag ermögliche es aber, die ursprüngliche Briefeinlage nachträglich durch eine andere zu ersetzen, der Postverwaltung wird aber dadurch der Be weis erschwert, dass die ursprüngliche Sendung richtig ausgehändigt worden ist. Die Verwendung von Fensterbriefumschlägen wird daher von der Postverwaltung nach wie vor nur im inneren deutschen Verkehr für gewöhnliche Briefe zugelassen, für die die Post keine Gewähr leistet. Neue Vorschriften für den Postpaketverkehr nach Serbien. Von jetzt ab dürfen mit der Post Pakete nach Serbien nur versandt werden, wenn sie von Ursprungszeugnissen begleitet sind, in denen eine deutsche Handelskammer die Herkunft der Waren bescheinigt hat. Das Zeugnis kann entweder auf einem besonderen Zettel ausgestellt und der Paketadresse beigefügt oder es muss von der Handelskammer auf die Paketadresse und auf die Zollinhalts erklärungen, von denen künftig 3 Stück erforderlich sind, nieder geschrieben werden. Paketadressen und Zollinhaltserklärungen müssen einen Ab druck desselben Lack- oder Bleisiegels tragen, der auch auf den Paketen vorhanden sein muss. Die Angaben über Absender, Empfänger, Bestimmungsort, Art der Waren und Roh- und Rein gewicht der Sendung müssen besonders sorgfältig gemacht werden, da die serbische Postverwaltung Pakete, bei denen diese Angaben nicht genau stimmen oder die sollst gegen obige Vorschriften ver stossen, zurückweist. Postpakete ohne Wertangabe nach Iquitos (Peru). Von jetzt ab können von Hamburg aus mit den vierwöchentlich verkehrenden Schiffen der englischen Booth- Linie Postpakete ohne Wertangabe nach Iquitos in Peru den Amazonenstrom hinauf befördert werden. Sie gelangen auf diesem Wege dorthin sehr er heblich früher als bisher. Die Taxe für Pakete bis 1 kg beträgt 3,90 M. von halben zu halben Kilogrammen steigend bis auf 11 M. 40 Pf. für Pakete von 5 kg. Ueber die Versendungs bedingungen erteilen die Postanstalten Auskunft. Zehnpfennig-Briefporto nach Hawai. Vom 1. August ab erstreckt sich die für den direkten Seeweg zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika verabredete Ermässigung des Briefportos (Postkarten geniessen die Ermässigung nicht) auch auf den Verkehr zwischen Deutsch land und Hawai (Territorium der Vereinigten Staaten). Es werden also je 20 g 10 Pf. kosten. Die Leitung der Sendungen erfolgt über New York, dann mit der Eisenbahn bis San Francisco; von dort besteht fünf bis achtmal monatlich Anschluss nach Honolulu. Beförderungsdauer 20—24 Tage. Post via Sibirien. Vom 1. Juli ab werden Briefe und Postkarten nach Ostasien allgemein über Sibirien geleitet, also auch dann, wenn dieser Leit weg vom Absender nicht besonders vorgeschrieben worden ist. Wird eine andere Leitung gewünscht, so ist die Sendung mit einem entsprechenden Leitvermerk zu versehen. Drucksachen, Waren proben und Geschäftspapiere nach Ostasien sind auch fernerhin via Sibirien unzulässig. Sie werden, wie bisher, auf dem Seewege befördert. Wer zahlt die Vermessungskosten beim gescheiterten Grundstücksverkauf ? Ich hatte die Absicht, von einem Besitzer eine Fläche Land, welche an das meinige angrenzt, zu kaufen und um die Sache in Gang zu bringen, wurde ein Geometer mit der Vermessung be traut, nachdem die Unterlagen soweit fertig waren. Da aber einer der Hypothekengläubiger des sehr überlasteten Grundstücks nicht darauf einging, so wurde aus der Sache nichts. Bin ich nun ver pflichtet die Kosten des Geometers zu zahlen, weil ich u. a. mit dem Besitzer vereinbart hatte, dass der Käufer die Kaufkosten trägt ? C. H. Antwort: Unser Rechtsanwalt schreibt: Aus der Anfrage ist zu entnehmen, dass nicht der Anfragende, sondern der Besitzer, von dem der Anfragende das Land kaufen wollte, den Geometer mit der Vermessung beauftragt hat, obwohl sich der Herr An fragende, wie es leider so oft vorkommt, passivisch ausdrückt, „ein Geometer wurde mit der Vermessung betraut.“ — Von wem denn? Ist dem so, so hat der Anfragende keinerlei Verpflichtung gegen den Geometer. Dieser mag sich nur an den Besitzer halten, von dem er den Auftrag erhalten hat. Unerheblich ist hierbei, ob der Käufer Kauflasten übernehmen sollte, denn das sollte ja nur für den Fall geschehen, dass der Vertrag auch wirklich zustande kommt. Eine andere Frage ist, ob der Anfragende nicht verpfichtet wäre, dem Besitzer die Kosten oder doch die Hälfte der Kosten zu erstatten, die dieser an den Geometer bezahlen muss. Meines Erachtens könnte er schlimmstenfalls zur Erstattung der Hälfte verpflichtet sein, doch hinge das auch noch von den Umständen und Abreden ab. Dem Geometer ist er nichts schuldig, da er ihn nicht beauftragt hat. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe Telephongespräche ohne Rechtsschutz. Das Reichsgericht hat „wegen fehlender gesetzlicher Be stimmungen“ einen Telephonbeamten, der die Meldung einer Zeitungskorrespondenz einem anderen Blatte mitteilte, für straffrei erklärt. Diese Aufsehen erregende Entscheidung zwingt bei wichtigen Mitteilungen, z. B. an Rechtsanwälte, Geschäftsfreunde, ja auch im Privatverkehr, zu allergrösster Vorsicht, denn wenn ein Beamter, der die Gespräche belauscht und Missbrauch damit treibt, straflos bleibt, können die unangenehmsten[Folgen [daraus entstehen. Ueber das Vermögen des Gärtners Heinrich Linden zu Ham born bei Duisburg-Ruhrort, Garten-Strasse Nr. 3, ist am 1. September 1909, nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. van Koolwyk zu Duisburg-Ruhrort ist zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. September 1909 bei dem Gerichte anzumelden. Prüfungstermin am 30. September, offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. September 1909.
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