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No. 37 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 571 934. Wandsbek, Preussen, Prov. Schlesw.-Holst. Haagström,Axel, 935. „ „ „ Handreka, E. 936. „ „ „ Herbst, A. 937. „ ,, „ Jank, Franz. 938. „ ,, „ Koch, H. L. 939. ,, ,, ,, N e ub e r t, E, 941. ,, „ ,, N u p n a u, C. 942. „ ,, „ Riecken, C. M. 943. „ ,, „ Runde, W. 944. „ ,, Scheider, Jul. 945. „ ,, „ S c h e rquist, J. G. 946. „ „ ,, Seemann, Alb. 947. „ „ „ Stoldt, C. 950. Weener, Preussen, Provinz Hannover. Hesse, H. 953. Weimar, Grossherzogtum Sachsen. Grimm, Franz. 955. „ „ Rabe, Karl. 957. Weissig bei Skassa, Königreich Sachsen. Canitz, Walter. 958. Wesel, Preussen, Rheinprovinz. Heinrich, Abram. 959. ,, „ „ Hoppe, W. 960. „ „ ,, Lüth, Ludwig. 963. Wiesbaden, Preussen, Prov. Hessen-Nassau. Möller, Gotti. 964. ,, ,, ,, Weber, A.&Go. 965. ,, ,, „ Weygandt, G. 969. Worms a. Rhein, Hessen, Provinz Rheinhessen. Riedel, Karl (Firma), Inhaber: Friedrich Riedel. 970. Wurzen, Königreich Sachsen. Dietze, Emil. 972. „ ,, Grosse, Alfred. 973. „ ,, Grosse, Georg. 974. Zehlendorf bei Berlin, Preussen, Provinz Brandenburg. Koch, Ernst. 977. Zittau, Königreich Sachsen. Hoffmann, Gustav Adolph. 981. „ „ Michel, Hermann. 985. „ ,, Weinert, Fritz. 986, „ „ Ziegler, Johann Jakob. Internationaler gärtnerisch-wirt schaftlicher Kongress in Orleans am 31. August 1909. e Federation Nationale des Syndicats Horticoles de France hatte für den 31. August d. Js. einen internationalen Kongress nach Orleans einberufen. Zu diesem Kongress hatte auch unser Ver band schon im Frühjahr eine Einladung erhalten, und der Vorstand hat, wie auch in den Pro tokollen über die Vorstandssitzungen erwähnt ist, be schlossen, den Verband durch eines seiner Mitglieder auf dem Kongress vertreten zu lassen. In Ausführung des Beschlusses hat unser Vorstandsmitglied Herr Victor de Coene in Vertretung des durch dringende Geschäfte abgehaltenen Herrn Vorsitzenden unseres Verbandes den Kongress besucht. Ueber den Verlauf des Kongresses werden wir noch eingehend berichten; wir veröffentlichen jedoch heute schon nachfolgenden, uns freundlichst von dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Baumschulenbesitzer, Herrn H. M ü 11 e r - Langsur, zur Verfügung gestellten Vor bericht. Durch den Bund Deutscher Baumschulenbesitzer wurde im vorigen Jahre eine Anzahl Vertreter gärtnerischer Vereinigungen des Auslandes zu einer Besprechung nach Eisenach eingeladen, um einheitliche Gesuche bei den betreffenden Regierungen zum Zweck der Beseitigung der Reblausatteste einzuleiten. Dieser Anregung folgend, berief die Federation Nationale des Syndicats Horticoles de France dies Jahr einen Kon gress nach Orleans, wo äusser der Weiterverfolgung der oben angeregten Frage weitere Punkte von inter nationaler Bedeutung zum Austrag kommen sollten. Vertreten waren auf diesem Kongress äusser Frank reich folgende Staaten: Deutschland durch den Ver band der Handelsgärtner und den Bund Deutscher Baumschulenbesitzer, ferner; Oesterreich, England, Holland, Belgien, Dänemark, Spanien, die Schweiz und das Grossherzogtum Luxemburg. Die Versammlung wurde von dem Vorsitzenden der Federation, Herrn Fernand Rabier, Abgeord neten für Loiret und stellvertretenden Vorsitzenden der französischen Kammer, eröffnet. In seinen Be grüssungsworten an die Vertreter des Auslandes be tonte er in sehr beachtenswerten Worten, dass die Verfolgung von wirtschaftlichen Interessen auf inter nationalem Wege nicht nur von höchstem Werte für die gärtnerischen Berufe an sich sei, sondern auch, dass die dadurch herbeizuführenden Verständigungen, die gegenseitigen Aussprachen, das Einanderkennenlernen zu versöhnenden Ausgleichen führen müsse, die für den allgemeinen Weltfrieden von grosser Bedeutung werden könnten. Der weitere Umstand, dass alsdann die Leitung der Verhandlungen einem Deutschen, dem Vor sitzenden des Bundes Deutscher Baumschulenbesitzer angeboten und von demselben zum grössten Teil durchgeführt wurde, war einerseits der Ausdruck der besonderen Anerkennung der Franzosen für den Emp fang, welcher denselben auf ihrer jüngsten Reise durch Deutschland von den deutschen Kollegen bereitet worden war und andererseits ein Beweis für die prinzipiell entgegenkommende Stellungnahme unserer französischen Kollegen. Aus den Verhandlungen ergab sich, dass bezüglich der Abschaffung der Reblausatteste in den meisten an der Berner Konvention beteiligten Staaten nur geringes Verständnis zu finden ist und auch weiter zu befürchten steht', dass, wenn auch eine Anzahl Staaten sich damit einverstanden erklären würde, andere wiederum, um jeder Gefahr der Ein schleppung der Reblaus zu begegnen, vielleicht die ganze Pflänzeneinfuhr verbieten würden. Darum sei vorläufig an dem Modus, jeder Sendung ein Reblaus attest beizufügen, festzuhalten. Hingegen wurde folgende, von Soupert - Luxemburg vorgeschlagene Resolution angenommen : „in allen Staaten dahin vorstellig zu werden, dass 1. alle Präventivmassregeln gegen die Ver schleppung sowohl der Reblaus, als auch sonstiger Schädlinge möglichst vereinfacht würden; 2. dass allen Sendungen, auch wenn sie mehrere fremde Staaten durchreisen, nur ein Reblausattest und nicht mehrere beizufügen wäre; 3. dass sämtliche Sendungen ohne Aufenthalt bis an den Empfangs ort durchlaufen, auch wenn das Reblausattest ver loren gegangen sein sollte, und zwar folgerichtig aus dem Grunde, weil ja überhaupt keine Sendung in keinem der an der Konvention beteiligten Staaten nach dem Auslande angenommen wird, wenn nicht der Frachtbrief von vornherein von einem Reblausattest begleitet ist.“ Ungebührlich langer Aufenthalt auf den Zollämtern, welcher sehr oft zum Erfrieren oder Verderben der Pflanzen Veranlassung gibt, führte weiter zu der Resolution: „dahin vorstellig zu werden, dass einheitlich und in allen Staaten Verfügungen getroffen werden, dass der Zeitraum zur Untersuchung von Pflanzensendungen an den Grenzen auf das Möglichste beschränkt werde, und zwar bei Stückgut und Waggon- ladungen auf 24 Stunden, bei Eilgutsendungen auf 6 Stunden, bei Blumensendungen auf 3 Stunden.“ Die in einzelnen Staaten geübte Gepflogenheit, die Ueberproduktion zu Schleuderpreisen und meist direkt an die Konsumenten in benachbarte Staaten abzuwälzen, wodurch eine wesentliche Schädigung der einheimischen Produzenten herbeigeführt werde, führte weiter zu dem übereinstimmenden Beschluss, eine Abstellung dieses Zustandes in die Wege zu leiten.