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No. 34 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 523 Abs. 6 und § 80 Abs. 3 neu ist. Die Lieferfrist ruht unter gewissen Voraussetzungen (§ 75 Abs. 7—9). Für die Zuführung der nicht bahnlagernd gestellten Stück güter trifft die Eisenbahn nach § 78 Vorkehrungen, die Benachrichtigung des Empfängers von der Ankunft ist durch § 79 geregelt. Die Fristen für die Abnahme der nicht zugerollten Güter ist in § 80 festgesetzt und ist durch Aushang an der Abfertigungsstelle oder durch den Tarif bekannt zu machen; die Frist muss jedoch 24 Stunden betragen. Ueber die Beförderung von lebenden Tieren ent hält Anlage B. zur E. V. O. nähere Bestimmungen, die in jedem Falle zu beachten sind. Erprobte Mittel gegen tierische Schädlinge. Lachfolgendes Verzeichnis von Mitteln gegen tierische Schädlinge ist von Dr. Martin S c h wa r tz - Steglitz zusammen gestellt und von der Kaiserlichen Biolo gischen Anstalt für Land- und Forstwirt schaft zu Dahlem bei Steglitz als Flugblatt No. 46 herausgegeben worden. Dieses und andere Flugblätter können Vereine, in einzelnen Abzügen auch Privatpersonen, durch die oben genannte Reichsanstalt unentgeltlich beziehen, ausserdem von der Verlags buchhandlung von Paul Parey, Berlin SW. 11, zum Einzelpreise von 5 Pf. und 3 Pf. für Porto ; über 100 bis 499 Abzüge zu 2,5 Pf., 500 bis 4999 zu 1 Pf. usw. Diese Liste erprobter Mittel ist natürlich nicht voll kommen; sie bedarf der Ergänzung, da eine ganze Anzahl tierischer Schädlinge nicht berücksichtigt ist (z. B. Erdflöhe, Maulwurfsgrille, Drahtwurm, Eulenraupen). Ein Verzeichnis von Mitteln gegen Pilzkrankheiten wird hoffentlich bald nachfolgen. Der Wert der Mittel liegt nicht zum wenigsten in der richtigen Darstellung und Anwendung. Die Mischungsverhältnisse sind keine zufälligen Angaben, sondern sind durch die Grundstoffe und ihre Wirkung sowohl auf die Pflanze als auch auf den zu bekämpfen den Schädling bedingt. Wenn die Kaiserliche Biologische Anstalt in der Hauptsache davon absieht, fertig käufliche Präparate zu berücksichtigen, so ist dies nur zu billigen, „zumal die Geheimmittel- und Karbolineumindustrie“, wie jüngst in einem Fachblatte ganz richtig gesagt wurde, „immer dreister auftreten und durch ihre planmässige Reklamearbeit, die sie geschickt mit einem wissenschaft lichen Mäntelchen zu behängen verstehen, und der sie einen unparteiischen, sachlichen Anstrich zu geben sich bemühen, leider immer mehr Verwirrung anrichten.“ Immerhin soll man das Kind nicht mit dem Bade aus schütten, denn es gibt einige fertige Präparate, deren Zusammensetzung zwar geheim ist, die aber in ihrer Wirkung erprobt und namentlich zur Anwendung bei feinen Kulturen unbedenklich zu empfehlen sind und sich auch hundertfach bewährt haben. Diejenigen, welche die Fabrikanten der immer neu auftauchenden Spezialmittel bereichern helfen, sind gewöhnlich in den Kreisen zu suchen, die ihre Weisheit nicht von den rechten Quellen beziehen, und denen kann man eine heilsame Lehre nur wünschen, da ihnen sonst nicht zu helfen ist. Wir glauben aber als sicher annehmen zu können, dass in den Kreisen unserer Mitglieder der Markt für teure Geheimmittel sehr beschränkt ist. Die Zahl der zur Vertilgung tierischer Schädlinge von den verschiedensten Seiten angepriesenen Mittel ist gerade in den letzten Jahren so angewachsen, dass es schwer fällt, das gerade Brauchbare aus ihnen 6 herauszufinden. Die nachstehende Zusammenstellung in der Praxis erprobter Bekämpfungsmittel will dem Landwirt und Gärtner die Auswahl erleichtern helfen. Sie enthält Massregeln zur Bekämpfung der häufiger vorkommenden schädlichen niederen Tiere, soweit ihnen überhaupt mit chemischen Mitteln beizukommen ist. Von den durch die Biologische Anstalt geprüften zahl reichen fertig käuflichen Präparaten konnten nur wenige als bewährt hier angeführt werden. I. Mittel gegen Pflanzenschädlinge. a) Spritzmittel.*) In möglichst feiner Verteilung auf die Pflanzen zu bringen. — Bewährte Spritzen sind u. a.: „Baum spritze“ von Gebr. H o 1 d e r - Metzingen; „Automax“ und „Deidesheimer Rebenspritze“ von Carl Platz- Ludwigshafen a. Rh.; „Syphonia" von Ma y f a r t h & Co.- Berlin; „Eclair“ von V e rm o r e 1 -Villefranche**) usw. — Bel den Spritzungen, die weder im Sonnenschein, noch bei Regen oder Wind vorgenommen werden dürfen, ist darauf zu achten, dass je nach dem Sitz der Schäd linge die Oberseite oder die Unterseite der Pflanzen teile besonders stark getroffen wird. 1. Gegen Blattläuse (s. auch No. 3, 5, 8, 9, 13, 19, 20, 21): 6 kg Tabakrippen in 15 1 Wasser gekocht (einmal aufkochen, 24 Stunden stehen lassen und dann abgiessen), 3 kg Schmierseife in 6 1 heissem Wasser gelöst. Das Gemisch bis auf 150 1 mit Wasser verdünnt. Beim ersten Auftreten der Tiere eine bis zwei Spritzungen; je nach Bedarf zu wiederholen. 2. Gegen Blasenfüsse und Spinnmilben (s. auch No. 3, 7, 19, 20, 21): 6 kg Tabakrippen in 15 1 Wasser gekocht (wie bei No. 1), 1,5 kg Schmierseife in 3 1 heissem Wasser gelöst. Das Gemisch bis auf 80 1 mit Wasser verdünnt. Anwendung wie bei No. 1. 3. Gegen Blattläuse, Blasenfüsse und Spinnmilben (s. auch No. 1,2, 7, 8, 9, 13, 19, 20, 21): 3 kg Tabakextrakt (für die 8 bis 9 °/o Nikotin ent haltende Nicotine titre der elsässischen Tabak manufaktur in Strassburg-Neudorf i. E. berechnet. Bei Verwendung anderer Tabakextrakte ist das Mischungsverhältnis je nach deren Nikotingehalt zu verändern), 3 kg Schmierseife, 144 1 Wasser. Anwendung wie bei No. 1. 4. Gegen Weisstannenläuse: 3 kg Tabakextrakt (vgl. No. 3), 7 bis 10 kg Schmierseife, 140 1 Wasser. Im Frühjahr 2 Spritzungen: 1. bald nach Besiede lung der Maitriebe durch die Jungläuse (Mitte bis Ende Mai); 2. zwei bis vier Wochen später. Die Bekämpfung ist wenigstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu wiederholen, 5. Gegen Blutläuse und Schildläuse (s. auch No. 14, 18, 23, 24 und Flugbl. No. 33); 3 kg Tabakextrakt (vgl. No. 3), 6 kg Schmierseife, 5 1 denaturierter Spiritus, 136 1 Wasser. Anwendung (Aufspritzung. Red.) siehe Flugblatt No. 33. ') Die Mittel sind nach ihrer Zusammensetzung geordnet. ’*) „Dresdensia" von S. Kunde & S o hn - Dresden. Red.