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Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. No, 34. Rixdorf-Berlin, den 21. August 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wgug Schluss der Annahme von Anträgen für den Nachtrag zur Liste C Ende dieses Monats. "400 Gegen die Reblausatteste. uf dem Baumschulbesitzertag in Eisenach 1908 wurde die bereits in Nr. 36/08 ver öffentlichte Resolution gefasst, nach welcher die beteiligten Vertreter gärtne rischer Vereinigungen erklären, dass die Bestimmungen über Ursprungsatteste der internationalen Reblauskonvention sich als zwecklos und den Verkehr hindernd erwiesen haben, und sich ver pflichten, bei ihren Regierungen dahin zu wirken, dass die Bestimmungen über die Ursprungsatteste als zweck los und störend fallen gelassen werden. Der Schweizerische Handelsgärtner-Verband, vom Verbände Schweizerischer Baumschulenbesitzer-Basel hierzu beauftragt, hat in Ausführung dieses Beschlusses am 15. Juli dieses Jahres eine Eingabe an den schweize rischen Bundesrat gerichtet, in welcher die Wertlosig keit der fraglichen Atteste im einzelnen begründet wird, die den Handelsverkehr unnötig erschweren. Es wird in dieser Eingabe auf eine Erklärung Bezug genommen, die der Professor Müller-Thurgau in Wädenswil dem Vorstand gelegentlich einer Konferenz bereits im Jahre 1901 abgegeben hat. Danach hält sich 1. die Reblaus zu ihrer Ernährung auf keiner anderen Wurzel als auf der Reblauswurzel auf; 2. ist- das Auffinden der Reb laus selbst für den Gelehrten und selbst mit bewaffnetem Auge schwierig; es sei schwierig an der Rebe und noch schwieriger an anderen Gewächsen; 3. ist das Auffinden von Rebläusen, z. B. an Obstwildlingen, selbst wenn sie zahlreich vorhanden wären, nur einem Zufall, der übrigens sehr unwahrscheinlich sei, zuzuschreiben und endlich 4. wäre eine Pflanzenuntersuchung, wie es eine nur annähernde Sicherheit verlangen würde, praktisch überhaupt unausführbar, weil zu zeitraubend. Es heisst in der Eingabe weiter: Ende August dieses Jahres findet die zweite internationale Zusammenkunft zur Besprechung dieser Frage in Orleans statt. Die schweize rische Gärtnerschaft wird sich auch dort wieder ver treten lassen und möchte über die Stellungnahme des schweizerischen Bundesrates Bericht erstatten. — Schliesslich wird in der Eingabe um Antwort auf folgende Fragen gebeten: 1. Welche Stellung nimmt der schweizerische Bundesrat ein zu der Frage der Abschaffung der Reblausatteste für Pflanzensendungen? 2. Ist der hohe Bundesrat bereit, sich zum Zwecke der Beratung event. Revision der internationalen Reblaus konvention, an einer Versammlung von Abgeordneten der in Frage kommenden Staaten vertreten zu lassen? und 3. Würde sich der hohe schweizerische Bundesrat bereit erklären, diese Sitzung einzuberufen, wenn die Mehrzahl der in Frage kommenden Staaten dies wünschen würde? Auf diese Eingabe ist mit bemerkenswerter Schnelligkeit folgender Bescheid vom 27, Juli 1909, ver öffentlicht in dem Organ des Verbandes: Offertenblatt der Schweizer Handels-Gärtner Nr. 17/1909, eingetroffen: „Mit Ihrem Schreiben vom 15. d. M. weisen Sie auf die Erschwerung des Pflanzenverkehrs hin, welche die Bestimmung der internationalen Phylloxerakonvention zur Folge hat, nach der jede Pflanzensendung mit soge nannten Reblausattesten zu begleiten ist. Sie verbinden