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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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494 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 32 Eine Neuheit, die nicht irgendeine Verbesserung bringt, sei es einen Vorteil in der Kultur, in der Absatzfähig keit, Haltbarkeit, in idealer Hinsicht usw., ist eben keine Neuheit. Das Urteil fällt endgültig nicht der Ver breiter, sondern der Zwischenhandel und der Kon sument. Der Zwischenhandel, soweit er von nicht gärtnerischen Händlern betrieben wird, ist aber er wiesenermassen nicht der berufene Beurteiler von Pflanzen- neuheiten, die Verbesserungen in idealer Hinsicht bringen, was hinzugefügt sei, um einen Irrtum zu ver meiden. Die Aufgaben der Pflanzenmessen sind sehr vielseitig. Ihre Bedeutung steigt, je zuverlässiger ihre Angebote sind, je mehr Spezialitäten dabei ausgestellt werden, und wenn auch die gärtnerischen Bedarfs artikel zahlreich angeboten werden. Namentlich für den Samenhandel, den Handel mit Bast, Torfmull, Töpfen, Geräten, für Heizungsanlagen und Gewächshausbau bieten solche Messen eine gute geschäftliche Ge legenheit. Die Organisation der Messen muss in geschäftlich regsamen Händen liegen. Die Interessenten müssen beizeiten auf die Veranstaltung hingewiesen werden, es muss durch Anzeigen und direkte Einladung nicht nur für Anmeldungen, sondern auch für regen Besuch ge sorgt werden. Beispiele für von Verbandsgruppen gut organisierte Messen haben wir zahlreiche; es ist darüber im Handelsblatt schon öfter berichtet worden: Zweck dieser Zeilen ist nur, zur Veranstaltung von Messen auch an solchen Orten anzuregen, wo ein Warenaus tausch auf dieser Grundlage eine Erleichterung des ge schäftlichen Verkehrs sein und ein gesellschaftliches Näherkommen der Kollegen herbeiführen würde. Gerade das Erscheinen der Konkurrenten zum friedlichen Wett bewerb hat seine erzieherischen Seiten, da einer vom andern lernen kann. Der Verkauf nach Handelsmustern ist eine Grundlage des soliden Geschäfts, und wer die Oeffentlichkeit nicht zu scheuen braucht, wer seinen Abnehmer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bedienen will, wer eine gute Ware zieht und auch sonst seinen Mann stellt, der sollte in der Pflanzenmesse eine Erleichterung des gärtnerischen Handels sehen und seinerseits dazu beitragen, dass diese Einrichtung ge festigt und ausgebaut wird. § Der Gärtner als Erfinder, oder was lernt man dabei? Von Georg Schulze in Dresden. ass man im praktischen Leben und im Um gänge mit Menschen, namentlich auf un bekannten Gebieten, nicht vorsichtig genug sein kann, ist zwar eine altbekannte, dennoch aber allezeit neubleibende Tat sache. Das ist auch der Fall, wenn uns Gärtnern einmal zufällig bei der Arbeit der Erfindungs geist besucht und sei es auch mit einer an sich noch so guten und zweckmässigen Erfindung. Es giebt eben Momente, deren Uebersehen sich, zumal bei dem körper lich arbeitenden und weniger gewitzigten Menschen, der alle die Tricks des geschäftlichen Verkehrs garnicht dort vermutet, wo sie ihm verborgen liegen, bitter rächen kann. Als Beispiel hierzu kann wohl die unlängst gemachte Erfahrung eines jüngeren Kollegen dienen, welcher ein recht praktisches Baumband •— auch für hochstämmige Rosen sehr praktisch — erfunden hat und, um zu er fahren ob die Erfindung patentfähig sei, damit zum Patentanwalt ging. Und dieser sagte nicht nein, denn das Band ist wirklich praktisch. „Ja, die Erfindung ist patentfähig. Bitte, unterschreiben Sie diese zwei Formulare." — Vielleicht unter dem Eindruck der Bedeutung seiner guten Erfindung und der Freude über die günstige Be urteilung dieser seitens des Patentanwaltes, vielleicht auch nur unter dem augenblicklichen Eindruck der un gewohnten Umgebung, wie solche auf manchen Menschen schon eine Schreibstube und ein Mann mit der Feder macht, ähnlich etwa dem Eindruck, welchen auf uns Dorf jungen der seltene Anblick des still seines Weges daherziehenden Landgendarmen mit der „Flinte“ machte, ganz besonders aber unter dem Ausserachtlassen der Bedeutung einer Namensunterschrift unter schrieb unser Freund die Formulare und fühlte sich nun in das Heer der Erfinder eingereiht. Nach vollzogener Unterschrift kommt ihm erst der Gedanke an die Frage, was das wohl kosten wird? „135 Mark“ lautet die Antwort. Die Patentanwälte haben ihre Taxen. Unser Freund erhielt zunächst das Patent nicht, „weil 1906 ein gleiches Baumband bereits in England patentiert wurde und die übrige, an jenem nicht be findliche Neuerung, bestehend in einem Riemchen zum Anhängen des Bandes an einen der unteren Kronenäste zur Vermeidung des Herabgleitens des Bandes und gleichzeitigem Anhängen eines Etiketts, zu unbedeutend für ein Patent sei.“ Es musste nun Einblick in die betreffenden Patent zeitungen genommen werden, nach welchem durch den Anwalt die zweite Instanz beim Patentamt beschritten wurde, da das englische Baumband aus Blech von dem unseres Freundes aus Leder übertroffen wird.“ Nach eigener Aussage hätte unser Freund die Patent- nachsuchung für seine Erfindung nicht unternommen, wenn er vorher genauere Kenntnis über die damit ver bundenen Kosten, ganz besonders aber über die der Herstellung und Einführung seiner Erfindung besessen hätte. Belaufen sich doch in diesem Falle die Kosten für die notwendigen Stanzen zur Fabrikation allein auf rund 300 Mark. Ferner ist es noch die Frage, ob in Lederwarenfabriken genügend Abfälle zu haben sind oder ob ganze Häute gekauft werden müssen, und endlich sind die Fabrikationsunkosten, bestehend in dem Ausstanzen, Einnähen der nötigen Schnallen und Preis derselben nebst Präparieren der Bänder gegen das Hartwerden an der Luft, zu berücksichtigen. Hierzu die Reklame- und sonstigen Vertriebsunkosten gerechnet, ergiebt alles zu sammen eine ansehnliche Summe, mit welcher zu rechnen nicht vergessen werden darf. Darum — ganz abgesehen von diesem Falle — in ähnlichen Fällen vorherige reifliche Ueberlegung aller Umstände und Vorsicht vor Ueberrumpelung, denn der Verlauf einer Konferenz ist manchmal ein solcher, auf welchen man garnicht gefasst war. In Fällen wie in vorliegendem ist es wohl nur natürlich und kann nie manden verdacht werden, wenn man sich Erkundigungen über die mit dem Unternehmen verbundenen Kosten einholt. Kein Patentanwalt kann und wird die Angabe derselben verweigern. Und selbst wenn man schlimmsten Falles diese Auskunft bezahlen müsste, ist man besser daran. — Was lernt man also dabei ? Dem mit den Umständen unbekannten Inhaber einer neuen, für Verwertung unter patentamtlichen Schutze geeignet erscheinenden Idee ist neben den vorher ein zuholenden Erkundigungen noch die Berücksichtigung etwaigen Nichterfolges und die vorherige Anschaffung des Gesetzes über Patente, Musterschutz, Warenzeichen usw. (aus der R e c 1 a m 'sehen Universalbibliothek für 0,20 Mk.) zu empfehlen. Es giebt eine Unmasse Patente usw,, die nicht zur Verwertung kommen und die den Er-
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