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2a59 für den S.Ua. DEUTSCHEN GARTENBAU \ die und mit ihm verwandten Zweige. Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. No, 32, Rixdorf-Berlin, den 7. August 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes, Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur; F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelspartner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des König- Amtsgerichts zu Leipzig. Gärtnerische Einfuhr und Ausfuhr im ersten Halbjahr 1909. achstehend veröffentlichte Uebersicht über die Ein- und Ausfuhr gärtnerischer Produkte soll ein Bild über den aus wärtigen Handel Deutschlands mit gärtne rischen Produkten für den Zeitraum der ersten Hälfte des laufenden Jahres geben. Die Mengeneinheit ist der Doppelzentner, abgekürzt „dz“ = 100 kg Reingewicht. Waren, die einem Zollsätze bis zu 6 M. für 1 dz unterliegen, ferner solche Waren, für die der Tarif dies ausdrücklich vorschreibt, werden nach dem Rohgewichte verzollt, aber mit ihrem Rein gewichte nachgewiesen. Die in Klammern hinter den Worten Einfuhr stehenden Zahlen in Mark bedeuten die jetzt zu Grunde gelegte Wertberechnung für den Doppelzentner der betreffenden Produkte. Im Vorjahre war die Wertberechnung erheblich niedriger als früher angegeben, in diesem Jahre sind einige Preise wieder höher festgesetzt, was in der allgemeinen Teuerung und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen begründet ist. Zum Vergleich sind die von der Statistik angenommenen Zahlen des Vorjahres links daneben gesetzt. Bei den Gemüsen geschieht die Einfuhr meistens zollfrei, da der Zoll satz des autonomen Zolltarifs für die betreffenden Ge müse von 4 M., wie auch der zu 14 und 20 M., in der Praxis einen Wert überhaupt nicht hat, weil eben alle Länder, die bei der Ein- und Ausfuhr hier für uns in Betracht kommen, entweder Handelsverträge mit uns besitzen, oder meistbegünstigt sind. 21b Gemüsesamen. 1909 dz Einfuhr (1908 160 M.) (163 M.) 3 003 darunter aus Frankreich 1 881 1909 dz darunter aus Niederlande 559 Ausfuhr 8 185 darunter nach Oesterreich-Ungarn 1 978 11 „ Russland i. Europa 2 104 21c Blumensamen. Einfuhr (344 M.) (340 M.) . . 282 darunter aus Frankreich . 71 „ Niederlande 107 Ausfuhr 618 darunter nach Grossbritannien 117 11 „ Oesterreich-Ungarn 107 11 „ V. St. v. Amerika 99 Küchengewächse (Gemüse und essbare Kräuter, Pilze, Wurzeln u. dgl.) (33a/i) Küchengewächse, frisch: 33a Rotkohl, Weisskohl. Einfuhr (7,30 M.) (9 M.) . . . 140 231 darunter aus Dänemark . . 12 051 „ „ Niederlande 124 799 Ausfuhr (6,20 M.) 5 346 darunter nach Oesterreich-Ungarn 2 587 „ „ Schweiz 2 342 33b Wirsing-, Rosen-, Grün-, Braunkohl. Einfuhr (9,40 M.) (9,50 M.) . . 52 200 darunter aus Italien .......... 4 145 „ „ Niederlande 45 063 Ausfuhr ......... 1 401 darunter nach Oesterreich-Ungarn 200 „ „ Schweiz 1 081 33c Artischocken, Melonen, Pilze, Spargel, Tomaten. Einfuhr (27,94 M.) (27,57 M.) . 20 856 3