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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 487 No. 31 auch die Elektrizität hierbei eine Rolle spielt. Rost ist zu Eisen elektropositiv, so dass es erklärlich ist, dass, wenn bei einem Eisen bau Eisensorten von wechselndem Kohlenstoffgehalt und ver schiedener Gattung zusammengefügt werden, eine elektrische Erregung stattfindet, die die Rostbildung fördert. Bekannt ist das schnelle Abrosten der Nietköpfe , für welche Dr. Johann Walter- Genf folgende Erklärung gibt : Zwischen dem Eisen der Nieten und jenem der Blechtafeln besteht oft eine solche Ver schiedenheit, dass dadurch ein Sehr schwacher elektrischer Strom entstehen kann, welcher die Nieten elektropositiv gegenüber den Blechen werden lasst, Wodurch selbige schneller rosten. Deshalb Sollten alle durch Vernieten zu überdeckenden Teile der Eisen konstruktionen vor dem Vernieten mit Durabo-Lack-Spachtel dick überstrichen werden, So dass ein späteres Einsickern von Wasser und damit bedingte Rostbildung ausgeschlossen ist. Bei Gewächs hausbauten und Kesselanlagen empfiehlt es sich jedenfalls, in dem Vertrage das Spachteln der Nieten und Deckflächen zur Bedingung Zu machen, wodurch die Haltbarkeit des Eisens ausserordentlich erhöht wird. Wie sehr übrigens ein sorgfältiger Anstrich die Bau werke schont, beweist die grosse Elbbrücke in Barby, die 1883 und 1884 mit Durabo-Oelfarbe gestrichen wurde. Der Anstrich hat volle zehn Jahre stand gehalten Und wurde erst 1893 mit derselben Farbe Wiederholt; seit dem ersten Anstrich sind also 25 Jahre ver flossen. Auch die Kornhausbrücke in Bern (Schweiz) ist im Jahre 1907 mit Durabo-Oelfarbe gestrichen worden. Der Rostschutz ist für alle Eisenbauwerke von immenser Bedeutung. Nur durch den Sorgfältigen Schutzanstrich ist der Bestand des Bauwerks gesichert. Wie sehr der Rost am Eisen frisst, hat die alte Hackerbrücke am Zentralbahnhofe in München gezeigt, Wo nach wenig mehr als 20 Jähren die Deckflächeisen, Gurtwinkel und Wandbleche bis zu 50 % durch Röst verschwächt wären. Das Kgl. Materialprüfungsamt zu Gross-Lichterfelde-West hat Durabo-Oelweiss auf Freisein von mineralischen Giften, Farbaufwänd und Deckkraft geprüft, Die Prüfung ergab Abwesenheit von Quecksilber, Blei, Kupfer, Arsen und Antimon, einen Farbaufwand von im Mittel 153,65 g streichrechte Farbe, um 1 qm Fläche zweimal zu streichen und einen Farbäufwand von 153,65 g pro Quadratmeter, um schwarze Oelfarbe vollständig zu decken. § Heizungsmaterial. Koks, Kohlen-— Briketts, das sind die Brenn materialien, womit auch der Handelsgärtner als Gewächshausbesitzer, als geschäftsmässiger Kalkulierer rechnen muss. Seit einigen Jahren sind bekanntlich einzelne Verbandsgruppen dazu übergegangen, den Brennstoff gemeinsam zu beziehen, ja in verbesserter Form, sogar genossenschaftlich, aber ob alles (contra Syndikat) klappt oder ge klappt hat, möchten wir mindestens bezweifeln. Doch woran liegt es, dass sich bei den Handelsgärtnern nicht alles in echt geschäfts mässiger Form, Wie die Zeitverhältnisse es docherfordern, abwickelt? Warum ist der Gärtner im allgemeinen etwas schwerfällig , warum lässt man sich oft erst lange nötigen, wenn eine gute materielle wie ideelle Sache zum Nutzen unseres Geldbeutels erstrebt wird? Wir wollen und können hier nicht alles ins kleinste ausspinnen, Wollen auch nicht unsere sonst wackeren Rheinländer besonders belasten, sondern das Gesagte gilt allgemein, aber im Interesse unserer Verbandssache können wir auch hier die treffenden Worte eines gewiegten Handelsgärtners angeben, nämlich: „Der Gärtner ist im allgemeinen nur Gärtner und im Grunde genommen zu bequem, den Anforderungen der heutigen Zeit sich a n z u s c h 1 i e s s e n , es sei denn dass ihm das Messer an der Kehle sitz t.“ Vor etwa Jahresfrist ging im Rheinlande das Streben dahin, die Brennstoffe gemeinsam zu beziehen. Der Anfang wurde ge macht, aber die Sache klappte noch nicht. Die, Gruppe „Düssel dorf und Umgegend“ hat nebenbei auch Verbindungen mit Firmen äusser Syndikat angeknüpft, und zwar bei Zeiten; es sind dieser halb Bekanntmachungen im „Handelsblatt“ ergangen, und der Er folg : kaum 200 Waggon sind angemeldet worden (namentlich aus Westfalen) und damit können wir nicht imponieren. In Cöln ge legentlich der Provinzialversammlung wurde auch dieses phlegmatische und unentschlossene Handeln bei den Handelsgärtnern im all gemeinen beklagt; denn man sollte es doch für möglich halten, dass bei etwa 1000 Mitgliedern der Rheinprovinz mindestens 1000 Waggons Brennmaterialien gesammelt und dann gemeinsam bezogen werden könnten, wenn auch von verschiedenen Plätzen. Bei anderen Orga nisationen wäre dieses Exempel mit Leichtigkeit zu lösen, aber — der Gärtner ist im allgemeinen nur Gärtner. — Auf Anregung be freundeter Mitglieder und infolge Vorstandsbeschluss unserer Gruppe haben wir uns dennoch bemüht, durch Ausschreibung für circa 1500 Waggon ein äusserstes Angebot zu bekommen. Nur durch gemeinsames energisches Handeln lässt sich viel erreichen. Taten müssen beweisen was wir wollen, und hoffen wir, dass die Mit glieder Westdeutschlands sich diese Anregung zum Nutzen machen. Den einzelnen Gruppen (event. auch Einzelmitgliedern) wird Näheres bekannt gegeben. Nebenbei sei zum Schlüsse noch bemerkt, dass die innere Organisation und die Tätigkeit mancher Gruppen noch grosse Lücken aufweisen und hoffen wir, darauf in nächster Zeit zurückzukommen. Düsseldorf. Franz Poggel. Erprobte Mittel gegen tierische Schädlinge. In einem Flugblatt (No. 46) gibt die Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft in Dahlem bei Steglitz eine Anzahl Mittel gegen Pflanzenschädlinge (unterschieden in Spritz mittel, Bestäubungsmittel, Räuchermittel und Streichmittel), sowie gegen Wirtschaftsschädlinge (Fliegen, Wanzen, Zecken usw.) bekannt Das Verzeichnis, von in der Praxis erprobten Bekämpfungsmitteln, von Dr. Martin Schwartz zusammengestellt, will dem Land wirt und Gärtner die Auswahl erleichtern helfen. Die Liste enthält Massregeln zur Bekämpfung der häufiger vorkommenden schädlichen niederen Tiere, soweit ihnen überhaupt mit chemischen Mitteln bei zukommen ist. Das Flugblatt ist durch die erwähnte Reichsanstalt unentgeltlich zu beziehen, wir kommen auf dasselbe noch zurück. Streikende Gemüsegärtner in Frankreich. Die im französischen Departement Seine-et-Oise in den Aus stand getretenen Gemüsegärtner haben am 15. Juli die Arbeit wieder aufgenommen, nachdem die Arbeitgeber sich vertragsmässig verpflichtet haben, die Mehrzahl der Forderungen der Ausständigen zu erfüllen. Verkauf und Verpfändung von Handelsgeschäften in Frankreich. Nach französischem Recht gehen bei der Veräusserung eines Handelsgeschäfts, auch wenn der Erwerber dieses unter der bis herigen Firma weiterführt, die Aktiven und Passiven nicht auf den Erwerber über. Der Erwerber haftet also von Rechts wegen nicht für die Geschäftsschulden, ohne dass der Uebergang dieser Schulden besonders ausgeschlossen werden müsste. Um den Gläubigern des bisherigen Geschäftsinhabers einige Sicherheit zu geben, war es bisher schon in grösseren französischen Städten, insbesondere in Paris, ein von der Rechtsprechung als zwingend anerkannter Handelsgebrauch, dass der Veräusserer die Uebertragung des Geschäfts in einer für gesetzliche Bekanntmachungen bestimmten Zeitung veröffentlichte; von dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ab hatten die Gläubiger 10 Tage lang Zeit, den Kaufpreis des Geschäfts mit Beschlag zu belegen, um sich auf diese Weise von dem bisherigen Geschäftsinhaber bei Gelegenheit des Geschäfts verkaufs für ihre Forderungen bezahlt zu machen. Dieser Handelsgebrauch ist durch Art. 3 des französischen Gesetzes vom 17. März 1909 (Loi du 17 mars 1909 relative ä la vente et au nantissement des fonds de commerce. — Journal officiel de la Republique Franaise vom 19. März 1909 —) gesetzlich lieh festgelegt und insofern verschärft, als ausdrücklich bestimmt wird, dass die Veröffentlichung des Geschäftsverkaufs durch den Erwerber zweimal zu erfolgen hat (das erste Mal innerhalb 14 Tage vom Tage des Verkaufs ab gerechnet, das zweite Mal in der Zeit vom 8. bis 15. Tage nach der ersten Veröffentlichung) und dass der Erwerber in Höhe des Kaufpreises den Gläubigern des Veräusserers haftet, wenn er die Veröffentlichungen unterlässt oder vor Ablauf der Frist von 10 Tagen nach der zweiten Veröffentlichung an den Verkäufer den Kaufpreis zahlt. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Paris.) Bestimmungen über die Einfuhr von Pflanzen in Transvaal. Durch Bekanntmachung der Regierung vom 26. Mai 1909 sind in Abänderung der Verordnung vom Jahre 1904 zur Verhütung der Einschleppung von Insektenplagen und Pflanzenkrankheiten für Transvaal neue Vorschriften erlassen worden. (The Board of Trade Journal.) Berlin. Die offene Handelsgesellschaft Blumensalon Max Schulz & Ferd. Schönbein, Berlin, ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. (19. 7. 09.) Hann.-Münden. Eingetragen wurde die Firma Gustav Schwarz, Handelsgärtner, Hann.-Münden. (12. 7. 09.) Mannheim. Eingetragen wurde die Firma L. Gutjahr’sche Gartenverwaltung Auerbach (Hessen) Gesellschaft mit be schränkter Haftung, Mannheim. Gegenstand des Unternehmens ist die pachtweise Uebernahme und der Fortbetrieb der von Herrn Kommerzienrat Louis Gutjahr in seinem Anwesen in Auerbach bis her betriebenen Gemüse-, Obst-und Blumengärtnerei, die Erwerbung und Pachtung anderer in Auerbach gelegenen Grundstücke zum Zwecke der Betreibung einer Gemüse-, Obst- und Blumengärtnerei und der Handel mit den in der zu betreibenden Gärtnerei erzielten Produkten. Das Stammkapital beträgt 20000 M. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 10. Juli 1909 festgestellt. Die Gesellschaft bestellt einen Geschäftsführer. Ge schäftsführer ist: Nikolaus Schramm, Stadtrat a. D., Worms. (15. 7. 09.
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