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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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sich festsetzende schmierige Masse noch am Boden als Nieder schlag. — Da die Praxis gezeigt hat, dass selbst die Erzeugnisse ein- und derselben Fabrik nicht gleichbleibend sind und ganz ver schiedene Wirkung haben, so ist es geraten, von der Verwendung von Karbolineum irgendwelcher Art und irgendwelcher Bezeichnung im Gartenbau möglichst abzusehen und sich an Stoffe zu halten, die man in gleichbleibender Zusammensetzung erhält. Auch bevorzuge man zum Gebrauch im Grossen stets Erzeugnisse, deren Zusammen setzung man kennt. Es kann nicht geleugnet werden, dass einige Mittel, wie XL All, Parasitol, Tuv usw. wirklich brauchbar sind, aber ihr hoher Preis macht sie für eine Verwendung im grossen Massstabe ungeeignet. Diese für gärtnerische Zwecke zunächst in Frage kommenden Mittel sind Tabak (Blätter oder Extrakt), Schwefel (gemahlen, nicht sogenannte Schwefelblüte), die Kupfervitriolkalkbrühe (Bordeauxbrühe) bezw. die neuerdings in Aufnahme kommende Kupfertonerdesodabrühe (Tenaxbrühe), die Schmierseifenlösung und die Kalkmilch. § Ergebnisse der Zwiebelernte Aegyptens 1909. Die Zwiebelernte in Aegypten war Ende Mai dieses Jahres beendigt. Der Ertrag ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Es sind ungefähr 1 211 000 Sack ä 50 kg gegen 2 000 000 Sack im Jahre 1908 geerntet worden. Der Ausfall ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Bauern aus Furcht, die anfangs herrschenden hohen Preise würden zurückgehen, die Zwiebeln zu früh und noch nicht ganz reif ernteten. Der Unterschied im Gewicht zwischen den auf diese Weise geernteten Zwiebeln und solchen, die ganz reif gewesen wären, ist auf fast 1/3 Mindergewicht zu schätzen. In folge der zu frühen Ernte war die Beschaffenheit der Zwiebeln schlechter als in früheren Jahren. Die Nachfrage in Europa war sehr gross und bewirkte anhaltend hohe Preise. Es wurden durch schnittlich 10,80 M. für 1000 kg frei im Hafen bezahlt. Die Bauern haben selten einen solchen Preis erzielt. Dagegen wird den Exporteuren bei so hohen Ankaufspreisen kein grosser Gewinn geblieben sein. Die meisten Zwiebeln, etwa 632 000 Sack, wurden nach Grossbritannien verschifft. Doch wurden von dort weniger Zwiebeln als in früheren Jahren bezogen, weil man die Preise zu hoch fand und erst gegen Ende der Erntezeit Bestellungen machte. Nach Triest gingen 481 000 Sack, wovon der grössere Teil für Deutsch land bestimmt war. Nach Hamburg wurden 101 000 Sack, nach Bremen 13 000 Sack und über Rotterdam nach Deutschland 51 000 Sack versandt. Letzteres war daher auch in diesem Jahre nach Grossbritannien der grösste Abnehmer. Frankreich bezog 120 000 Sack, Russland 5500 Sack und die Türkei 2000 Sack. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Alexandrien.) Briefmarkenheite. Die Ausgabe von Briefmarkenheftchen haben wir vor längerer Zeit bereits im Hdlsbl. erwähnt. Die Verhandlungen und Vorbe reitungen sind jetzt abgeschlossen, so dass die Ausgabe der Heftchen noch im Laufe dieses Jahres, spätestens zu Neujahr erfolgen kann. Es werden zunächst zwei Millionen Heftchen hergestellt. Ihre Form ist jetzt endgültig folgendermassen vom Reichspostamt festgesetzt. Es werden zwei Sorten verausgabt; von beiden kostet das Heftchen 1 Mark. Der einheitliche Preis erleichtert der Post wie dem Publikum den Verkauf und die Verrechnung. Die eine Sorte in grünem Umschlag enthält 20 Marken zu 5 Pfennig, die andere in rotem Umschlag 10 Marken zu je 10 Pfennig. Die Heftchen sind nur 77 Millimeter breit und 52 Millimeter hoch, so dass sie in Portemonnaies Platz finden können. Auf einem Blatt sind bis 6 Briefmarken vereinigt. Zwischen jede Lage von Marken kommt ein dünnes Papier, um die Marken vor dem Ankleben zu schützen. Während man früher beabsichtigt hatte, den Heftchen die Auf schrift Reichspost zu geben, erhalten die Heftchen endgültig die Auf schrift: „Deutsches Reich. 20 Freimarken zu 5 Pfennig. Verkaufs preis 1 Mark“, bei den Zehnpfennigheftchen mit der entsprechenden Aenderung. Die Heftchen werden nicht nur im Reichspostgebiet, sondern auch von der württembergischen Post verausgabt, weshalb sie die den Marken entsprechende Aufschrift erhalten. Äusser der Schweiz ist das Deutsche Reich das einzige Land, in dem die Heftchen zum Nennwert verkauft werden. Die nicht unerheblichen Kosten der Herstellung werden durch Anzeigen gedeckt, deren Beschaffung eine Gesellschaft vertragsmässig übernommen hat. Die Anzeigen kommen mit Ausnahme der Vorderseite auf den Umschlag und die Blättchen dünnen Papiers zu stehen, die zwischen den Marken eingeheftet sind. Kristal Azurin und Tenax. Azurin besteht nach einer Mitteilung in der Zeitschrift „Wein bau und Weinhandel“ aus Kupferammoniak mit 26,15 % Kupfer. Es ist zu teuer und wegen seiner geringen Haftung nicht zu empfehlen. Tenax enthält nach den Angaben des Fabrikanten im Kilo 330 g Kupfervitriol, schwefelsaure Tonerde und Soda. Der wirksame Stoff der Kupferkalk- oder Kupfersodabrühe ist Kupfer oxydhydrat (vgl. No. 18, Seite 300) ein blauer schleimiger Körper, der sich beim längeren Stehen einer Brühe in einen körnigen grün lichen, an Pflanzenteilen nicht haftenden Stoff verwandelt, weshalb auch die Vorschrift ist, nur frisch zubereitete Bordeauxbrühe zu verwenden. In der Tenaxbrühe ist frischgefälltes Tonerdehydrat als Klebemittel verwendet. Es wird nicht körnig und soll das Kupferoxydhydrat vor dem Abwaschen (durch die Niederschläge wie Tau und Regen) schützen. Tenaxbrühe soll sowohl gegen den falschen Mehltau des Weinstockes (Perenospora viticola), gegen den Schorf der Apfel- und Birnbäume (Fusicladium dendriticum und pyrinum), die Kartoffel- und Tomatenkrankheit (Phytophtora infestans bzw. Fusarium lycopersici), Plasmopara cubensis an Gurken, Me lonen und Kürbissen sowie gegen Exoascus (Taphrina) auf Pflaumen und Pfirsichen, den Spargelrost (Puccinia vgl. Nr. 15, Seite 256) wirksam sein. Arsen Tenax soll gegen blattnagende Insekten, ins besondere die Obstmade, Kirschenblattwespe, Goldafter- und Ringel spinnerraupe, Nonnenraupe wirksam sein. Zum Bespritzen unbelaubter Gewächse ist eine 2 °/o, sonst sind 1—11/2°/0 Brühen zu verwenden. Dies bezieht sich auch auf Arsen Tenax. § Vom Einfluss des Lichts auf das Wachstum der Pflanzen. Interessante gärtnerische Versuche hat der Königliche Botanische Garten zu Dresden angestellt. Um den Einfluss des Lichts auf das Wachstum der Pflanzen festzustellen, wurden gleiche Sprösslinge in Gewächshäusern einer verschiedenfarbigen Belichtung unterworfen. Man wählte zu dem interessanten Experiment eine tropische Mimosen art, die schon an und für sich eine starke Reizbarkeit der Blätter besitzt. Die Ergebnisse des eigenartigen Versuchs sind in der Ab teilung für Botanik der Internationalen Photographischen Aus stellung Dresden 1909 in höchst gelungenen Bildern zu sehen. Die in Freiheit strauchartig und breit ausladend wachsende Mimosenart empfindet bei weisser Belichtung plötzlich das Bedürfnis, hoch auf zustreben, bei Grün werden die Stengel spärlicher und die gezackten Blätter bleiben klein. Orange dagegen befördert ein überraschendes Wachstum der Pflanze und zeitigt sogar eine Blüte. Bei Belichtung mit Karmin treibt die Mimose am höchsten, doch bleibt der Blatt ansatz gering. Am wenigsten günstig haben Blau-Violett und Braun rot auf das Wachstum der Pflanze eingewirkt. Im ersten Falle gab es nur einen niederen dünnen Stengel, und die braunrote Belichtung hat nur völlig verkümmerte Triebe hervorgebracht. Vom Kalisyndikat. Nach langen Verhandlungen ist das Kalisyndikat in der ent scheidenden Versammlung der Gesellschafter am 8. Juli im Hotel Adlon zu Berlin provisorisch auf 5 Jahre verlängert worden. Die definitive Entscheidung über den Fortbestand des Syndikats bleibt der Gesellschafterversammlung am 23. August vorbehalten, jedoch ist anzunehmen, dass das Syndikat bestehen bleibt. Aschersleben und Sollstedt sind dem Syndikat beigetreten. S chmidtmann-Sollstedt, von dem die Hauptschwierigkeiten ausgingen, hat die Amerikaner herbeigezogen. In New-York ist nämlich eine International Agri cultural Corporation zur Gewinnung von Kunstdünger mit einem Betriebskapital von 15 Millionen Dollars gegründet worden. Zum Präsidenten wurde Waldemar Schmidtmann gewählt. — Nach dem „Journal of Commerce" bezahlte die S chmidt mannsche International Agricultural Corporation für die Kuxe des Kaliwerks Sollstedt 4 Millionen Dollars. Portoabzug im Geschäftsverkehr. Es besteht leider seit Jahren bei vielen Leuten die Gepflogen heit, bei der Uebersendung dem Gläubiger das Porto abzuziehen. Bei Geldbeträgen, welche den Spediteuren überwiesen werden, ist die Unsitte des Portoabzugs regelmässig zu beobachten. Dazu sind die Schuldner nicht berechtigt. Die Schuldner können sich auch nicht auf das Bestehen eines Handelsbrauches berufen. Ein solcher existiert nicht. Wo das Abziehen des Portos üblich ist, da kann also nur von einem bestehenden Missbrauch gesprochen werden, da diese Uebung dem Gesetze nicht entspricht. Was von dem Porto gesagt ist, gilt in gleichem Masse von dem Bestellgeld. Auch das Bestellgeld hat der Schuldner zu bezahlen. Es stellt die an die Post zu zahlende Vergütung für die Uebermittelung des Geldes von der Postanstalt am Wohnorte des Adressaten zum Wohnsitze des Adressaten dar. Da es nun im § 170 BGB. heisst, dass der Schuldner das Geld dem Gläubiger an dessen Wohnsitze zu über mitteln hat, so unterliegt es keinem Zweifel, dass das Bestellgeld mit zu den Kosten der Uebersendung gehört und daher von dem Schuldner zu bezahlen ist. Eine Balkonsteuer. Der Gemeindeverwaltung des französichen Seebades D i n a r d gebührt der Ruhm, zuerst eine Balkonsteuer „erfunden“ und an gewandt zu haben. Am Strand von Dinard befindet sich eine grosse Anzahl von Villen und Cottages mit blumengeschmückten Balkons, deren Besitzer an die Gemeindekasse von Dinard Steuern entrichten mussten. Unlängst erwarb auch ein Pariser eine Villa in Dinard und weigerte sich, die Steuer zu bezahlen. Ruhig liess er die Pfändung über sich ergehen und apellierte dann an die Gerichte. In erster Instanz wurde er verurteilt, in der Berufungsinstanz aber freigesprochen mit der Begründung, dass die Balkonsteuer unge setzlich sei. Die braven Gemeindevertreter von Dinard stehen ob dieser Entscheidung des Gerichtes, durch die ihnen eine so schöne Steuerquelle verschlossen worden ist, ratlos da.
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