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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Wenngleich eine reichsgesetzliche anderweitige Regelung der Sonntagsruhe in allernächster Zeit vielleicht nicht zu erwarten ist (vergl. Handelsblatt Nr. 37, 1908, Seite 456), so ist durch Veröffentlichungen der Tages zeitungen doch bekannt geworden, dass die Stadt Berlin durch Ortsstatut die völlige Sonntagsruhe einführen wolle, nachdem Erhebungen, die seitens des Magistrats beim Kollegium der Aeltesten der Kaufmannschaft und beim Gutachter-Ausschuss des Berliner Kaufmanns gerichts erfolgt sind, eine Mehrheit für die völlige Sonntagsruhe bezw. für eine Beschränkung der jetzigen Geschäftszeit ergeben haben. Es ist eben hier wieder der Fall eingetreten, dass die Behörden sich vielfach, wenn sie sich informieren, an die falsche Adresse wenden, und dass Meier gefragt wird, ob es ihm weh tue, wenn Schulze Prügel bekommt, worauf Meier prompt mit Nein antwortet. Es würde zu weit führen, wenn wir an dieser Stelle aus den Reden Einzelheiten anführen würden. Es genügt hier festzustellen, dass alle Redner mit Nachdruck erklären konnten, dass jede Beschränkung der Sonntags geschäftszeit dem Blumenhandel und ganz besonders den produzierenden Gärtnern unberechenbaren Schaden zu fügen würde. Aus diesem Grunde konnte auch der Referent der produzierenden Gärtner, Otto Bern stiel - Bornstedt, das Versprechen abgeben, dass die Gruppe Berlin des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands einmütig hinter den Bestrebungen der Blumengeschäftsinhaber stehe, und Wilhelm Ernst- Charlottenburg ist der Ansicht, dass der produzierende Gärtner weit mehr unter der Beschränkung einer Sonntags-Verkaufszeit zu leiden haben würde, als der Blumengeschäftsinhaber, denn der Gärtner würde 2 Tage der Woche, den Sonntag und Montag, verlieren, und was dieser Ausfall bedeutet, weiss jeder Kollege. Mit Recht betonte W. Ernst, dass wir als deutsche Staatsbürger und Steuerzahler von der Regierung verlangen können, dass unsere Lebensinteressen berücksichtigt werden. Es sprachen die Herren R. Schwerdtfeger, C. Tille, J. Altmann, K. Schmiedel, Otto Schütz, Otto Dannenberg von Seiten der Blumengeschäftsinhaber, sowie der Kaufmann Berge mann, welcher Mitglied des Gutachter-Ausschusses des Kaufmannsgerichtes ist. Bergemann sieht den Hauptschaden in der Lässigkeit der beteiligten Kreise und propagiert für den Anschluss an die Organisationen der Kleinhandels- und Gewerbetreibenden. Die Frage des Achtuhrladenschlusses wurde auch in den Kreis der Debatte gezogen, hier zeigte sich aber nicht die erwartete Einmütigkeit, sondern es fanden sich mehrere Redner, welche meinten, dass die Blumen geschäftsinhaber des Stadtäusseren durch den Achtuhr ladenschluss keine Benachteiligung erfahren hätten. Die Mehrzahl der Versammelten missbilligte aber das Vor bringen dieser Anschauung, da dies der gemeinsamen Sache nicht förderlich sei, und man erwartet habe, dass Mann für Mann für die Abwehr eintreten würde. Die von dem Vorsitzenden N i g r i n verlesene, vom Büro aufgesetzte Resolution erschien Herrn Schmiedel in Rücksicht auf die Presse zu wortreich; er schlug seinerseits eine kürzere Resolution vor und nach einer längeren Aussprache wurde die Schmiedel sehe Resolution mit allen gegen 2 Stimmen angenommen, welcher dann als Begründung der Wortlaut der Resolution des Büros angefügt werden soll. Sodann wurde der Wortlaut einer Petition an den Polizeipräsidenten von Stubenrauch in Sachen des Achtuhrladen schlusses verlesen und von der Versammlung so gut wie einstimmig genehmigt. Nachdem unter überaus zahlreicher Beteiligung der produzierenden Gärtner die Protestversammlung des Vereins der Blumengeschäftsinhaber Gross-Berlins die ein mütige Ablehnung aller Beschränkungen der Sonntags geschäftszeit zu Folge gehabt hat, bedarf es der energischen Tätigkeit der in Frage kommenden Organi sationen, um die massgebenden Behörden davon zu überzeugen, dass der Mittelstand durchaus nicht geneigt ist, den Prügelknaben für sogenannte soziale Reformen zu machen, die auf der einen Seite geben und auf der anderen Seite das Doppelte nehmen. § Resolution. Die am 7. Januar 1909 in den Industriesälen tagende Versammlung der Blumengeschäftsinhaber, produ zierenden Gärtner und Schnittblumenhändler legt ein mütig Protest ein gegen die Einführung völliger Sonntags ruhe. Gerade in der Zeit wirtschaftlichen Niederganges muss sie für ihre so ertraglose Branche gegen jede weitere Einschränkung ihrer Verkaufszeit, die zahllose Existenzen vernichten würde, protestieren, da ihre Waren als Gelegenheitsartikel dem Verderben unterliegen. Begründung: Lebende Blumen sind am vergänglichsten von allen Waren, ihr Dasein zählt oftmals nur nach Stunden, weshalb bei langen Geschäftspausen den Verkäufern durch das Verderben der Blumen ungeheurer Schaden entsteht. Nun werden gerade an Sonn- und Feiertagen die meisten Blumen umgesetzt, weil dann jeder sein Heim mit Blumen schmückt, weil jeder zu Besuchen, zur Teilnahme an Familienfesten Blumen dringend benötigt. Auch die zahlreichen Beerdigungen an Sonntagen er fordern Blumen, da fast jeder an Sonn- und Feiertagen die Gräber der verstorbenen Anverwandten mit Blumen schmückt. Der Blumenhandel, der aus dem Feiertags begehr nach Blumen hervorgegangen ist, würde zu Grunde gehen, wenn er an Sonn- und Feiertagen noch weiter eingeschränkt würde oder gar verboten wäre. Aber auch der deutschen Handelsgärtnerei würde grosser Schaden erwachsen. Die deutsche Gärtnerei, die schon heute arg bedrängt ist, kann eine weitere Verringerung ihrer Einnahmequelle nicht vertragen. Die Versammlung ist vollständig davon überzeugt, dass die gänzliche Sonntagsruhe den Untergang des Blumenhandels, sowie der Topfpflanzen- und Schnitt blumengärtnereien bedeuten würde. Auch jede weitere Einschränkung der Verkaufszeit für Blumen kann die Branche nicht mehr überwinden, da in diesen Stunden gerade der Hauptumsatz für Blumen stattfindet. Die anwesenden Blumengeschäfts-Inhaber vertreten die Ansicht, dass auch das Publikum mit einer weiteren Verkürzung der Verkaufszeit für Blumen nicht ein verstanden sein wird. Sie bekommen es täglich von der Kundschaft zu hören, wie dieselbe am Einkauf der Blumen durch den frühzeitigen Ladenschluss verhindert wird. Das Publikum kann die Blumen beim besten Willen nicht im voraus kaufen und braucht dieselben in der Mussezeit am meisten. Daher dürfte es auch im Interesse der Allgemeinheit geboten sein, von weiterer Beschränkung der Verkaufszeit für Blumen Abstand zu nehmen, da sonst dem deutschen Volke eine lieb gewordene Gewohnheit geraubt würde. (•u. 71 Mehr Rückgrat! Von Reinh. Koenemann in Remscheid. ine Behörde hatte grössere gärtnerische Arbeiten zu vergeben: Ausführung einer Gartenanlage, Lieferung der Pflanzen, Her stellung einer Hecke als Einfriedigung. Bei Vergebung der Arbeiten waren die orts ansässigen Gärtner stillschweigend über gangen worden. Ein auswärtiger Architekt führte sie aus.
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