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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Firma ins Handelsregister haben eintragen lassen, und wenn sie den etwa sonst noch für die Zugehörigkeit zur Handelskammer gestellten Bedingungen — z. B. Mindesthöhe des Jahresumsatzes usw. — genügen. Die Zahl der ins Handelsregister eingetragenen Gärtner ist meist nicht erheblich; in manchen Kammerbezirken sind die Eintragungen von Gärtnern überhaupt nicht ge bräuchlich. Im Gegensatz zu den Landwirtschafts kammern gehören jedoch verschiedenen Handelskammern Gärtner als Mitglieder an (Halberstadt, Erfurt, Hildes heim). Das Verhältnis der Gärtner zu den sächsischen Gewerbekammern hatte ich vorhin schon berührt. Auch den reinen Handwerkskammern haben Gärtner angehört. Besonders von den bayerischen Handwerkskammern wurde in der ersten Zeit ihres Bestehens — damals war auch 1 „Gärtnermeister“ Mitglied der Handwerks kammer für Oberbayern — eifrig auf die Anerkennung der Gärtner als Handwerker hingewirkt. Das bayerische Staatsministerium setzte jedoch diesen Bestrebungen Widerstand entgegen und vertrat im Einverständnis mit den anderen Bundesregierungen die Ansicht, dass die Gärtnerei ein Handwerk nicht sei. Dabei haben sich denn jetzt wohl die Handwerkskammern und die Gärtner, soweit sie selbst der Handwerksorganisation zugehören wollten, beschieden. Alle die genannten Interessenvertretungen, denen Gärtner unterstehen, sind geneigt, bei Gelegenheit die Interessen der Gärtnerei mit zu vertreten, die gärtne rischen Verbände zu befragen usw. Der gute Wille ist unzweifelhaft überall vorhanden, ob sich aber viel Ge legenheit bieten wird, ihn zu betätigen, erscheint mir fraglich. Man kann den Kammern daraus keinen Vor wurf machen, wenn sie sich um die gärtnerischen Inter essen, die für sie nur ein Anhängsel bilden, weniger kümmern; denn sie haben doch in erster Linie anderes zu tun, breitere Berufsstände zu vertreten. Deshalb ist nun die Frage zu beantworten, wie den selbständigen Gärtnern doch eine leistungsfähige Interessenvertretung geschaffen werden könnte. Besondere Gärtner- oder Gartenbaukammern auch nur in der Zahl der Landwirtschaftskammern zu er richten, ist untunlich wegen der geringen Zahl der Gärtner, die den Aufwand dieser Verwaltungskörper nicht tragen könnten. Demnach muss die Gärtnerei also doch bei den bestehenden Körperschaften Anschluss suchen. Es sind zwei Möglichkeiten; entweder bei den Landwirt schaftskammern oder bei den gewerblichen Interessen vertretungen. Im letzteren Falle würde unfehlbar wieder eine Spaltung eintreten, indem die Grossbetriebe zur Handelskammer, die Mittel- und Kleinbetriebe aber zur Handwerkskammer gezogen würden. Das würde einmal vielleicht eine Neuauflage der unleidlichen Streitfrage Fabrik und Handwerk bedeuten. Sodann würde es für die Gärtnerei selbst gar nicht gut sein, wenn Gross und Klein von einander getrennt würden. Es ist sehr zweck mässig, wenn die grossen und die kleinen Betriebe ge meinschaftlich in einer Organisation neben einander arbeiten. Die Inhaber der grossen Betriebe haben häufig einen weiteren Blick als die kleinen Unternehmer und können diese führen und leiten; die Kleinen dagegen sind ihrer an Zahl so viele, dass sie dem Auftreten Wucht geben; sie werden ihrer Zahl wegen auch nicht von den Grossen unterdrückt werden. Im Verband sind ja ebenfalls alle Grössenklassen nebeneinander vertreten. Schliesslich würde die Gärtnerei, was die Betriebsweise anlangt, doch immer in den Handels- und Handwerkskammern ein ziemlich fremdes Element bleiben. Deshalb ist zu empfehlen: Die Bildung von Gartenbauausschüssen bei den Landwirtschafts kammern, entsprechend dem Gartenbauausschuss beim sächsischen Landeskulturrat, also zusammengesetzt aus schliesslich oder doch überwiegend aus selbständigen Gärtnern. Diese Ausschüsse hätten sich dann freilich nicht nur mit dem Gartenbau , sondern auch mit dem Gärtnerstand zu befassen ; sie hätten z. B. unter anderen die Regelung des Lehrlingswesens in die Hand zu nehmen. Damit den Ausschüssen Anregung gegeben wird und die Einheitlichkeit, Soweit sie von Nutzen ist, gewahrt wird, halte ich allerdings für notwendig, dass eine zentrale Spitze gebildet wird: eine Gartenbau- oder Gärtnerkammer für das Reich. Sollte eine Kammer für das Reich unmöglich sein, so würde es doch vielleicht gelingen, dass mehrere Bundesstaaten sich vertraglich zur Errichtung einer gemeinsamen Kammer zusammen tun, so dass etwa eine in Norddeutschland und eine in Süddeutschland ins Leben träte. Ihre Aufgaben würden zum Teil in ähnlicher Richtung liegen, wie sie heute bereits der Verband der Handelsgärtner Deutschlands wahrnimmt. Je mehr sich aber der Erwerbsstand der Gärtnerei entwickelt, desto notwendiger wird auch die Bildung einer gesetzlichen Interessenvertretung und über haupt die Herstellung eines einheitlichen angemessenen Rechtes für ihn. * * • Wir können dem Verfasser dankbar sein, dass auch er weitere Kreise auf die Unzulänglichkeit der gärtnerischen Interessenvertretung und den Mangel eines einheitlichen angemessenen Rechts hinweist. Zu den Ausführungen selbst nur wenige Bemerkungen. Was die Kennzeichnung der Eigenart der Gärtnerei anbelangt, welche dieselbe in grundlegende Unter scheidung vom Gewerbe bringt, so können wir dem Verfasser nur beistimmen, ebenso darin, dass die Ver tretung der rein gärtnerischen Interessen viel, ja fast alles zu wünschen übrig lässt. Ferner, dass es sich um einheitliche, und nicht um eine getrennte Vertretung der Interessen handeln muss. Unzweifelhaft richtig ist auch die Bemerkung des Verfassers, dass die Gärtnerei bei den Handels- und Handwerkskammern stets ein ziem lich fremdes Element bleiben würde, eine Tatsache, die auch wir selbst schon häufig genug eingehend begründet haben. Wenn nun der Verfasser Gartenbauausschüsse bei den Landwirtschaftskammern als zweckmässig vor schlägt, und zwar nach dem Muster des Gartenbau ausschusses bei dem Sächsischen Landeskulturrat, so fehlt einerseits noch der Beweis, dass die letztere Ein richtung den bei ihrem Inkrafttreten gehegten Wünschen und Erwartungen überall entsprochen hat, anderseits würde aber die Einführung ■ einer ähnlichen Vertretung bei den Preussischen Landwirtschaftskammern, selbst verständlich unter der Voraussetzung, dass es sich um eine wirkliche und nicht um eine Scheinvertretung handelt, sich nur durch eine Abänderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern ermöglichen lassen, und besteht hierzu zurzeit kaum eine Aussicht. Es ist bekannt, dass unser Verband schon seit einer Reihe von Jahren die Errichtung von Gartenbaukammern erstrebt, deren Zweckmässigkeit auch von dem Verfasser an erkannt wird. Für nebensächlich halten wir hierbei die Frage, ob Gartenbaukammern in der Zahl der be stehenden Landwirtschaftskammern eingerichtet werden könnten. Bei dem seinerzeit von dem Verband aus gearbeiteten Entwurf für Bestimmungen über Garten baukammern ist ausdrücklich gesagt, dass auch für mehrere Landesteile eine gemeinschaftliche Gartenbau kammer ins Auge gefasst werden könne; ebenfalls ist auch damals die Lösung der Frage einer Organisation von Gartenbaukammern auf reichsgesetzlichem Wege als annehmbar bezeichnet. An den massgebenden Stellen in Preussen hat man damals das Herantreten_an_diese
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