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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Die Organisation und Interessen vertretung der selbständigen Gärtner Deutschlands, it dieser Ueberschrift hat unser geschätzter Mitarbeiter, Herr Dr. Max Schönemann von der Gewerbekammer zu Dresden in No. 11, 12 der Volkswirtschaftlichen Blätter, dem Organ des Deutschen volkswirtschaft lichen Verbandes (E. V.) zu Berlin einen Artikel veröffentlicht, welcher sich mit der Organisation und Interessenvertretung unserer selbständigen Gärtnerei beschäftigt. Der Artikel wird besonders in gärtnerischen Kreisen mit Interesse gelesen werden und geben wir nachstehend zunächst den Inhalt desselben wieder. Nach dem bis jetzt bekannten Ergebnis der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 waren in der Gärtnerei etwa 25000 Personen als Eigentümer be ziehungsweise Miteigentümer und gegen 4000 Personen als Pächter im Hauptberuf erwerbstätig.*) Zählt man die Familienangehörigen dieser selbständigen Unternehmer, ihre Angestellten und deren Familien hinzu, so ernährt die Gärtnerei gegenwärtig über 300 000 Personen, wobei diejenigen noch nicht eingeschlossen sind, welche die Gärtnerei nur als Nebenberuf ausüben. Diese Zahlen sind ja nicht allzu erheblich, wenn man damit die Zahl der in Landwirtschaft, Handwerk, Industrie und Handel ihren Erwerb suchenden Personen vergleicht; aber die Gärtner sind anderseits doch auch nicht so spärlich vertreten, dass sie von der Gesetz gebung unberücksichtigt gelassen werden könnten; ausser dem ist die Bedeutung dieses Standes noch im Steigen begriffen. Trotzdem hat sich die Gesetzgebung der Gärtnerei bisher wenig angenommen. Wohl kaum ein zweiter Berufsstand in Deutschland hat eine so unsichere Rechtsstellung wie die Gärtner. Sie werden gelegentlich einmal zu jeder der oben genannten vier grossen Be triebsgruppen gezählt, namentlich dreht sich aber der Streit darum, ob die Gärtnerei zur „Landwirtschaft“ oder zum „Gewerbe“ gehört. Die Entscheidung dieser Frage ist von Wichtigkeit für die Gärtnereibetriebe, unter anderm wegen Anwendung der Arbeiterschutz bestimmungen der Gewerbeordnung und der Kranken versicherung, wegen Regelung des Arbeitsvertrages, Zahlung von Gewerbesteuer und Beitragsleistung zu der einen oder anderen Interessenvertretung.**) Es ist natürlich kein Zufall, dass die Gärtnerei sich den vorhandenen Einteilungen der Erwerbsunter nehmungen so schwer einfügt. Ein Grund ist die Viel deutigkeit der Begriffe „Gewerbe“, „Handel“ usw.; ein anderer aber die Eigenart der Gärtnerei selbst, sowie die Verschiedenheit der gärtnerischen Betriebe unter einander. Während der grösste Teil der Gärtnereien, hauptsächlich in mittleren und kleineren Orten, sich zu gleich sowohl mit dem Obst-, Gemüse- und Samenbau, als auch mit der Anzucht von Zierpflanzen und Bäumen aller Art befasst, gibt es, besonders in der Nähe der Grossstädte, Betriebe, die sich vielleicht nur die Spezial kultur einer Pflanzen- (z. B. Blumen-) gattung zur Auf gabe gemacht haben; auch die Baum- und Rosenschulen würden hierher gehören. Aber alle Gärtnereibetriebe haben das eine gemeinsam, dass sie es mit der Be *) Anm. d. Red. Ohne die Gemüsegärtnerei. **) Eine ältere, allerdings zu besonderem Zwecke vorgenommene Zusammenstellung von Entscheidungen und Gutachten über die rechtliche Stellung der Gärtnerei findet sich in der vom Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein (Arbeitnehmerorganisation) herausgegebenen Denkschrift: Albrecht, Die sozialen Rechtsverhältnisse der gewerb lichen Gärtner Deutschlands. Berlin 1901. handlung organischer Lebewesen, der Pflanzen, zu tun haben. Dadurch unterscheiden sie sich grundlegend von dem, was gewöhnlich unter Gewerbe verstanden wird, und nähern sich der Landwirtschaft. Wie diese hat die Gärtnerei Schädigungen ihrer Pfleglinge durch Krank heiten und Witterungseinflüsse zu fürchten, ein Gesichts punkt, der für kein Gewerbe sonst zutrifft — Auf der anderen Seite hebt sich jedoch die Gärtnerei von dem normalen Landwirtschaftsbetrieb wieder in mehrfacher Hinsicht ab: Während die in der Landwirtschaft tätigen Personen in der grossen Mehrzahl eine besondere Vor bildung nicht nötig haben, bedarf es zur Ausübung der meisten gärtnerischen Verrichtungen einer regelrechten umfassenden Ausbildung, die mit der Lehrzeit eines Handwerkers viele Aehnlichkeit hat. Der Vertrieb der gärtnerischen Erzeugnisse ist weit weniger einfach als der Absatz landwirtschaftlicher Bodenfrüchte und er fordert bedeutend mehr kaufmännisches Verständnis als dieser. Endlich entfernen sich Gärtnereien, die sich auf Gewächshausbetrieb beschränken*), insofern von der land wirtschaftlichen Betriebsweise, als sie ihre Erzeugnisse ja nicht mehr dem Erdboden unmittelbar abgewinnen. Die Eigentümlichkeit der Gärtnerei, dass sie neben ihrem landwirtschaftlichen Grundgepräge auch Merkmale zeigt, die man sonst bei anderen Berufsständen findet, hat also ihre rechtliche Heimatlosigkeit bedingt. Mit gewirkt hat dabei ferner der Umstand, dass die Gärtner ausserordentlich zerstreut wohnen, in grösserer Zahl gewöhnlich nur jeweils um die grösseren Städte herum. Diese Gründe sind auch dafür bestimmend gewesen, dass in dem gegenwärtigen Zeitalter der Organisationen, wo die Körperschaften der Fachgenossen einerseits dem Staat einen Teil seiner Funktionen abnehmen und ihn in der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und anderseits die Förderung der Interessen ihrer Zugehörigen sich an gelegen sein lassen, die Interessenvertretung der selb ständigen Gärtner noch verhältnismässig zurückgeblieben ist. Eine einheitliche gesetzliche Vertretung besitzen sie überhaupt nicht, die freiwilligen Organisationen haben sich erst in den letzten Jahren stärker entfaltet. Im gärtnerischen Verbandswesen muss man unter scheiden zwischen den Gartenbauvereinen und den Gärtnerverbänden. Die ersteren sind nicht neu. Die ältesten in Deutschland sind wohl der „Verein zur Be förderung des Gartenbaues in den Königlich Preussischen Staaten“, seit 1822, und die „Gartenbaugesellschaft Flora“ in Dresden, gegründet 1826, denen dann zahl reiche Gartenbauvereine in allen Teilen Deutschlands gefolgt sind. Diese Vereine haben viele Verdienste um die Förderung der Technik des Gartenbaues, namentlich um die Hebung des Obstbaues, auch zahlreiche Gärtner gehören ihnen an, aber sie bestehen eben im Grunde nur im Interesse des Gartenbaues und nicht im Interesse der selbständigen berufsmässigen Gärtner, wie bei ihnen denn auch Privatleute, die sich mit Gartenwirtschaft be schäftigen, oder dafür Interesse haben, in grosser Zahl Mitgliedsrecht haben. Von den Vereinigungen zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der selbständig erwerbs tätigen Gärtner ist die bedeutendste der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“. Er wurde 1883 in Dresden gegründet, bald darauf aber nach Leipzig ver legt, Seit 1892 befindet sich sein Sitz in Berlin und zwar die Geschäftsstelle zurzeit in Rixdorf. Der Ver band ist in Landes- und Provinzialverbände und inner halb dieser wieder in Gruppen gegliedert, von denen gegenwärtig 80 vorhanden sind. Während die Mit gliederzahl 1901 erst 3500 betrug (nach dem im Reichs amt des Innern zusammengestellten Verzeichnis der im ") Anm. d. Red. Solche, die dies ausschliesslich tun, gibt es nicht.
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