Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
An diesem Zuschläge von 10 pCt. hat wohl noch niemand Anstoss genommen, wohl aber hat sich seit dem 1. April d. J., dem Tage der Einführung der Be- triebsmittelgemeinschaft der deutschen Eisenbahnen, ein anderer Uebelstand eingestellt, — der den Pflanzenver sand sehr schädigt und welcher eine Folge davon ist, dass für lebende Pflanzen beim Versand in Wagen ladungen die Stellung von geschlossenen Wagen nicht Vorschrift ist, — nämlich der Uebelstand, dass bedeckte Wagen mit einer Bodenfläche von über 21 qm nicht mehr zum Beladen mit lebenden Pflanzen benutzt werden dürfen. Bedeckte Wagen mit einer grösseren Boden fläche als 21 qm sind sogenannte „Spezialwagen“, deren Benutzung für Verladung von lebenden Pflanzen ausgeschlossen ist, selbst bei Zahlung des Zuschlages von 10 pCt., so lautet die neue Verordnung der Zentral verwaltung der Betriebsmittelgemeinschaft. Durch diese Verordnung werden sowohl die Versender als auch die Bezieher, vor allen Dingen von Topfpflanzen, sehr ge schädigt, indem in einen Wagen von 21 qm Bodenfläche naturgemäss sich nicht so viele Pflanzen ohne Beschädi gung derselben unterbringen lassen, als in einem Wagen von 25—29 qm Fläche, wie solche früher anstandslos benutzt werden durften. Konnte man früher bei Be nutzung eines gedeckten Spezialwagens den zu be zahlenden Mindestsatz von 5000 Kilo voll ausnutzen, so ist dies jetzt nicht möglich, da in den kleineren Wagen sich nicht so viele Topfpflanzen ohne Schaden für die selben laden lassen, um obigen Mindestsatz zu erreichen. Der Verbandsvorstand wird nun alles versuchen, dass zum mindesten „Topfpflanzen des Kalt- und Warmhauses“ in das Verzeichnis derjenigen Güter, welche in bedeckten Wagen verladen werden müssen, aufgenommen werden, wodurch sich dann weiter hoffent lich erreichen lässt, dass die sogenannten Spezialwagen zur Beladung mit obengenannten Pflanzengattungen wieder bereitgestellt werden. An alle Mitglieder und sonstige Interessenten richte ich die Bitte, allesindieser Angelegenheit ihnen bekannte Material mir umgehend zukommen zu lassen. Deutsch-schwedischer Handels und Schiffahrts-Vertrag. 4gjeit längerer Zeit schweben bekanntlich Vor- AH Verhandlungen über den Abschluss eines pX6x deutsch-schwedischen Handels- und Schiff- 7) fahrtsvertrages, die allerdings einen Ab- 787 schluss noch nicht gefunden haben, so Se© dass wohl noch einige Zeit vergehen wird, ehe dieser beabsichtigte Handelsvertrag den gesetz gebenden Körperschaften unterbreitet werden kann, zu mal der jetzt geltende schwedische Zolltarif bis Ende 1910 in Kraft bleibt. Ein von dem schwedischen Reichs tag ernanntes Zollkomitee hat jedoch bereits einen ganz neuen Zolltarif für Schweden ausgearbeitet, welcher vor einiger Zeit zum Abschluss gebracht und damit auch weiteren Kreisen bekannt geworden ist. Uns interessieren natürlich in erster Linie die etwaigen Veränderungen bei gärtnerischen Zöllen, und da hat sich denn herausgestellt, dass von der allgemeinen Tendenz des schwedischen Zollkomitees, eine ganze Anzahl der bis jetzt bestehen den Einfuhrzölle zu erhöhen, auch einige gärtnerische Positionen getroffen worden sind. Der Einfuhrzoll für lebende Pflanzen, welcher jetzt 7 Oere für das Kilo brutto beträgt, ist auf 10 Oere für das Kilo hinaufgesetzt (gleich 11,2 Pfg.), und als neuer Zoll ist ein solcher für Maiblumenkeime, ebenfalls in Höhe von 10 Oere pro Kilo, in Aussicht genommen worden. Die übrigen, teils schon sehr hohen Zölle, wie die für abgeschnittene Blumen, blühende Zwiebeln und blühende Maiblumen mit Wurzeln in Höhe von 5 Kronen und für Zweige, frische oder getrocknete Blätter in Höhe von 50 Oere pro Kilo sind bestehen geblieben. Die Begründungen des Zollkomitees für die er höhten Zölle lauten in freier Uebersetzung wie folgt: Nr. 126. Convallaria-Maiblumen. Dem Komitee war der Antrag auf Einführung eines Zolls auf alle Arten von Blumenzwiebeln und Knollen zugegangen. Aus zolltechnischen Gründen lässt sich jedoch ein solcher Vorschlag in der Allgemeinheit nicht durchführen, da man bei der Zollbehandlung Blumen zwiebeln von anderen, nicht essbaren Zwiebeln nicht trennen kann. Das Komitee hat sich daher diesem weit gehenden Antrag nicht angeschlossen, sondern hat nur einen Zoll auf Maiblumenkeime, die leicht erkennbar sind, festgesetzt. Maiblumenkeime werden in grossen Mengen eingeführt, können aber nach erhaltenen An gaben in einem für den einheimischen Bedarf annähernd genügenden Umfang innerhalb des Landes produziert werden. Unter solchen vorliegenden Umständen ist es begründet, dass Maiblumen mit einem Zoll belegt werden, welchen das Komitee auf denselben Satz festgesetzt hat wie den für lebende Gewächse, nämlich 10 Oere pro Kilo. Für andere Blumenzwiebeln und Knollen äusser Maiblumen, wie für die übrigen nicht essbaren Knollen und Wurzeln ist die jetzt geltende Zollfreiheit bei behalten worden. Nr. 130. Lebende Gewächse. Als Zollsatz für lebende Gewächse war für das Inkrafttreten eines schwedisch-deutschen Handels- und Schiffahrtsvertrages derselbe Satz, wie bisher in Vor schlag gebracht. Sonst übereinstimmende Vorschläge sprachen sich jedoch für den beabsichtigten Zollsatz aus. Dem Einwand, dass weniger gut wachsende Obst bäume und Beerensträucher aus dem Auslande einge führt werden müssten, hat sich das Komitee nicht an schliessen und denselben nicht unterstützen können, und hat das Komitee demzufolge nach anheimgestellten Vor schlägen die Zollsätze erhöht. Der Vorstand des Verbandes hat sich in seiner Sitzung vom 3. Juli mit dem Entwurf des schwedischen Zollkomitees beschäftigt und hat beschlossen, in Wahr nehmung der Interessen der deutschen Gärtnerei eine Eingabe an den Reichskanzler zu richten, mit der Bitte, den geplanten Zollerhöhungen nicht zuzustimmen. Wenn es auch nicht schwer hält, allgemeine Gründe gegen die geplanten Zollerhöhungen geltend zu machen, so liegt dem Vorstand daran, auch bei den einzelnen Positionen, wie lebende Pflanzen und Maiblumenkeime, die Schädi gung der heimischen Produktion und des heimischen Handels durch die geplanten Massregeln nachweisen zu können. Wir bitten daher diejenigen Kreise unserer Mitglieder, welche durch die Zollerhöhungen in Mit leidenschaft gezogen werden, um möglichst baldige Ueber- sendung von Material, welches wir bei der in Aussicht genommenen Eingabe benutzen können. Die Menge der deutschen Ausfuhr von lebenden Gewächsen und Blumenzwiebeln ist aus den Monatlichen Nachweisen über den auswärtigen Handel Deutschlands nicht ersichtlich. *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)