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No, 28, Rixdorf-Berlin, den 10. Juli 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw, erscheint am Sonnabend jeder Woche, Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk,, für Verbands-Mitglieder kostenlos, Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, General-Sekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des König- Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung, Liste C betreffend, Falls genügend Anmeldungen vorliegen, ist für Monat August oder September die Herausgabe eines I. Nachtrages zu der Liste C vom Januar d, J. vorgesehen. Wir bitten die Mitglieder, etwaige Anträge möglichst bald der Geschäftsstelle einzusenden. Die Anträge sind auf besonderen Formularen zu stellen, welche von der Geschäftsstelle in der gewünschten Anzahl den Mitgliedern kostenfrei zugesandt werden. Wir verweisen ’ auf die Bestimmungen zur Liste C, welche in dem, im Januar herausgegebenen Ver zeichnis, sowie im Statut des Verbandes abgedruckt sind. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Protokoll. Die Unterzeichneten erschienen heute in der Ge schäftsstelle zur Vornahme einer Revision. Der Kassenbestand wurde mit den Büchern über einstimmend gefunden und beläuft sich am heutigen Tage auf 53 816,10 M. Die Uebertragungen der Einnahmen auf die ein zelnen Konten wurden ebenfalls für richtig befunden, desgleichen die Ausgaben an der Hand der Belege. Es hat sich nach Einsichtnahme der Bücher heraus gestellt, dass die Einziehung der Beiträge die Geschäfts stelle stark belastet, sind doch, bei einer Mitgliederzahl von 6234, Nachnahmen versandt 4472. Der Vorstand wird ersucht, bei Beginn des Ge schäftsjahres eine Bekanntmachung dahingehend zu er lassen, dass in allen Gruppenversammlungen, die in den ersten 3 Monaten des Jahres stattfinden, die Einziehung des Jahresbeitrages auf die Tagesordnung gesetzt wird, um die Entgegennahme desselben in den Gruppen zu bewirken. Rixdorf, den 5. Juli 1909. C. F. Krause. Otto Bernstiel. W. Kliem. Lebende Pflanzen in Wagenladungen. Von Max Ziegenbalg in Laubegast-Dresden. n No. 45 Jahrgang 1906 des Handelsblattes habe ich darauf hingewiesen, dass „Bäume, Gesträuche und Pflanzen, lebende, un verpackt oder nicht in fester Verschnürung, lebende Blumen unverpackt und unver hüllt , ferner Bäume, Gesträuche und Pflanzen in Kübeln oder Töpfen, endlich Christbäume“, wie die bahnamtliche Fassung lautet, bei Aufgabe von Wagenladungen von 10 000 Kilo nach Tarif 3, bei solchen von 5000 Kilo nach Tarif 2 der Frachtberechnung unterliegen. Man kann mit diesen Sätzen sehr zufrieden sein,, denn es sind die billigsten Tarife, welche überhaupt in Anwendung kommen. Allerdings sind die Bahnver waltungen nur verpflichtet, dabei offene Wagen zu stellen, wird ein bedeckter Wagen vom Versender be antragt, so erhöhen sich die Frachtsätze obiger Tarife um 10 pCt. Es ist dies eine Folge des Umstandes, dass die eingangs näher bezeichneten Artikel nicht in das Ver zeichnis derjenigen Güter Aufnahme gefunden haben, welche in geschlossenen (bedeckten) Waggons ver laden werden müssen.