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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Durch den Fernsprecher übermittelte Willenserklärungen. Ein Kaufmann hatte einem anderen ein Angebot gemacht, und dieser teilte jenem durch den Fernsprecher sein Einverständnis mit. Der Fernsprecher wurde, wie gewöhnlich, von der Frau des zweiten Kaufmannes bedient, die, wie sie später behauptete, ihrem Manne nichts davon mitteilte, dass der Vertragsgegner das Angebot telephonisch angenommen hätte. Ueber diesen Auftrag kam es zwischen den Parteien zur Klage, weil der zur Lieferung Ver pflichtete sich zu liefern weigerte, indem er behauptete, ihm sei die Erklärung des anderen nicht „zugegangen“; er bestreite zwar nicht, dass seine Ehefrau am Telephon gewesen sei, und dass der Gegner ihr gegenüber seinen Willen, die Offerte anzunehmen, zum Ausdruck gebracht habe, aber das verpflichte ihn selber nicht, denn nach § 130 des Bürgerlichen Gesetzbuches hätte ihm selber die Willenserklärung zugehen müssen. —- Das Oberlandesgericht Ham burg hat sich mit dieser Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung nicht einverstanden erklärt. Die telephonische Mitteilung, welche die Ehefrau des beklagten Kaufmannes entgegennahm, genügte; damit ist auch dem Beklagten die Willenserklärung des Klägers „zugegangen“, und es ist völlig belanglos, dass dem Beklagten die Mitteilung von seiner Frau nicht weiter übermittelt wurde. Freilich wird im Gesetz nicht ausdrücklich bestimmt, wann eine einem anderen abzugebende Willenserklärung, wenn sie in dessen Ab wesenheit abgegeben wird, diesem als zugegangen anzusehen ist. Nach der herrschenden Ansicht genügt es jedoch, dass derjenige, für den die Erklärung bestimmt ist, in die Lage versetzt wird, von ihr Kenntnis zu nehmen; darauf, wann er von der Erklärung tat sächlich Kenntnis genommen hat, kommt es nicht an. Es genügt daher beispielsweise die Abgabe der brieflichen Erklärung im Hause des Empfängers und ebenso die mündliche Bestellung an einen zur Weitergabe geeigneten Hausgenossen. Der mündlichen Erklärung steht diejenige mittels Fernsprechers gleich, wenn sie von einer Person entgegengenommen wird, die den Fernsprecher in erlaubter Weise zu bedienen pflegt. Das ist hier der Fall, da die Frau zu gegeben hat, in der Regel für ihren Mann das Telephon zu bedienen. Verkehrswesen Gehilfenbewegung Aenderungen im Telegrammverkehr. In Nr. 24 hatten wir bereits die neuen Bestimmungen über Telegramme in offener und verabredeter Sprache bekannt gegeben, ebenso die Bestimmungen über Seetelegramme. Ergänzend sei noch hinzugefügt, dass bei Handelsmarken eine andere Zählweise ein getreten ist. Während bisher Buchstaben und Ziffern zusammen zwar zulässig waren, aber getrennt gezählt wurden, wird in Zukunft Buchstabe und Zahl als ein Ganzes bewertet werden. Auch Haus nummern und Stockwerke bilden von jetzt ab eine Gruppe. Die Bestellung der Telegramme des Nachts soll nur erfolgen, wenn sie den Vermerk „Nachts" tragen oder wenn aus dem Inhalte zu er kennen ist, dass ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt. Es sollen auch besondere Wünsche berücksichtigt werden. Wer bisher Tele gramme des Nachts nicht bestellt haben wollte, wird noch besonders befragt werden, ob er auch vom 1. Juli ab die mit „Nachts“ ver sehenen Telegramme von der Nachtbestellung ausgeschlossen wissen will. Bei Berichtigungstelegrammen wird nicht mehr die Gebühr für das Berichtigungstelegramm und für die Antwort erhoben werden, sondern nur noch die Wortgebühr für jedes zu wieder holende Wort. Im europäischen Verkehr ist eine Mindestgebühr von 80 Pfennig festgesetzt; einbegriffen sind die Kosten für die Antwort. Im inneren deutschen Verkehr beträgt die Mindestgebühi 50 Pfennig für Berichtigungstelegramme. Hamburg. In einer Versammlung der organisierten gärtneri schen Arbeitnehmer Hamburgs und Umgegend wurde folgende Resolution angenommen: Die Versammlung fordert die baldige Ein führung der zehnstündigen Arbeitszeit in den Handelsgärtnereien. Da Verhandlungen mit der Arbeitgeberorganisation, ganz gleich, von welcher Seite sie angebahnt wurden, immer gescheitert sind, so be auftragt die Versammlung die Organisationsleitung, alle Arbeitgeber von unseren Forderungen einzeln in Kenntnis zu setzen. Die Ver sammlung ist der Ueberzeugung, dass nur durch einen Kampf die Verkürzung der Arbeitszeit erreicht werden kann. Die Anwesenden verpflichten sich, für die Stärkung der Organisation nach Kräften zu sorgen, um zu gegebener Zeit den Kampf aufzunehmen. Die Versammlung verurteilt es scharf, dass man den Gärtnern eine Ar beitszeit vorenthält, die jeder ungelernte Arbeiter schon seit Jahr zehnten besitzt. Die Organisationsleitung wird weiter beauftragt, die Möglichkeit des Boykotts durch die Blumengeschäfte bei einem Kampfe ins Auge zu fassen. □ □ □ Inhalt, • • • Seite Bekanntmachung 425 Meine Ideen über die Konstruktion von Gewächshäusern. Von Paul Görler 425 Noch einmal: Schiffahrtsabgaben. Von A. Janson .... 427 Das Gärtnermesser . . 427 Die Schlesische Gartenbau-Ausstellung zu Breslau vom 4. bis 14. Juni 1909 429 Fragekasten. Antworten von Alfred Hoede, G. John, Gust. Kettenbeil, Otto Lange, L. Müllers, Hugo Schors 429 Bewerbung um das Wertzeugnis des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verbands-Nachrichten .... 430 Aus den Vereinen. Kleine Mitteilungen. ........ 432 Handelsnachrichten. Rechtsfragen 433 Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Verkehrswesen . . . 434 Gehilfenbewegung 434 Provinzialverband Ostpreussen. Versammlung am Sonntag, den 4. Juli 1909, nachmittags 21/2 Uhr in Königsberg i. Pr. — Steindamm, Alte Gasse 23, Doerings Restaurant. Tagesordnung: 1. Gemeinschaftlicher Einkauf von Koks. 2. Besprechung der Herbstpflanzenbörse. 3. Lokale Angelegenheiten. Um rege Beteiligung auch von Nichtmitgliedern bittet Der Vorstand. Vogtländischer Gärtner-Verein, öruppe Vogtland. Dienstag, den 6. Juli, Ausflug mit Damen nach Markneukirchen. Abfahrt von Plauen, Oberer Bahnhof, mittags 12,40. Nachmittags Besichtigung der Markneukirchner Gärtnereien und des Gewerbe museums, um 5 Uhr Sitzung im Schützenhaus. Zu recht zahlreicher Beteiligung ladet ergebenst ein Der Vorstand. Gruppe Oberes Erzgebirge. Versammlung Mittwoch, den 7. Juli 1909, nachm. 3 Uhr, im Restaurant Centralhalle, Zwickau in Sa. Die Tagesordnung wird durch Karten bekannt gegeben. Um zahlreiches und pünktliches Ercheinen bittet Der Obmann: Oswald Reiber. Gruppe Hannover I. Wir laden zu der am 18. Juli 1909, vorm. 11 Uhr in Celle stattfindenden Gruppenversammlung freundlichst ein mit dem Er suchen um Einführung von Nichtmitgliedern. Tagesordnung wird per Karte bekannt gegeben. Nach der Versammlung Besichtigung der Celler Sehenswürdigkeiten, sowie eine Fahrt nach den Petroleum quellen in Wietze. Der Vorstand. I. A.: M. Ramstetter, Obmann. Rheinischer Provinzialverband. Versammlung am Sonntag, den 18. Juli 1909, nachmittags 21/2 Uhr in Cöln a. Rh., Hotel Fränkischer Hof, Comödien- Strasse. Tagesordnung: 1. Mitteilungen (Stand der Berufsgenossenschaftsfrage). 2. Rechnungsablage für 1908 und Entlastung des Kassierers. 3. Bericht der Kommission betreffend Sortengarantie und Stellungnahme zu den Mindestpreisen und Versand bedingungen des Bundes deutscher Baumschulbesitzer. 4. Antrag Gruppe Saar betreffend Sonntagsruhe. 5. Antrag Gruppe Rhein-Mosel betreffend Anträge zur Haupt versammlung. 6. Antrag Gruppe Mittelrhein betreffend Wahlen zum Ausschuss. 7. Antrag B e 11 z - Cöln betreffend Vorbereitungen zur Aenderung des Zolltarifs. 8. Antrag Gräve- Mehlem betreffend Publikation der Be richte der Hauptversammlungen des Verbandes. 9. Bericht über die Rheinisch-Westfälische Gartenbauausstellung Essen 1910. 10. Referat des Herrn J, W. Hellbach - Herzogenrath über die ungerechtfertigte differenziale Preisfestsetzung der Kölner Kokseinkaufsgenossenschaft gegenüber den Handels gärtnern. 11. Allgemeine Diskussion und Verschiedenes. Um recht zahlreichen und pünktlichen Besuch bittet Der Vorstand. Morgens 10 Uhr: Vorstandssitzung.
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