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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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grossen Kronenbäumen geschmückt. Ein Gärtner, der sich erlauben würde, seiner Kundschaft so etwas zu bieten, würde diese wohl bald verlieren, wenn ihm nichts Ernsteres passierte. Infolge meiner Wahrnehmung sah ich mich veranlasst, mir auch noch die im Freien stehenden Dekorationsbäume anzusehen; fast nur vollständig er frorene tote Bäume zierten den Platz. Eine tadellose Dekoration herzustellen, ist die Verwaltung jetzt gar nicht mehr in der Lage. Man sollte den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Dekorationen nur von der Stadt stellen zu lassen, rückgängig machen und den Gärtnern ihren Verdienst gönnen, sie mindestens aber mit der Friedhofsverwaltung in Konkurrenz treten lassen.“ Obergärtner-Prüfung an der Gartenbauschule zu Dresden-Laubegast. Am 11. Juni fand an der Gartenbauschule zu Dresden- Laubegast die mündliche Obergärtner-Prüfung unter Leitung des Königl. Kommissars statt. Als solcher ist vom Königl. sächsischen Ministerium Herr Geheimrat Professor Dr. Drude bestellt. Sieben Kandidaten hatten sich der Prüfung unterzogen und sämtlich als Hauptfach „Gartenkunst“, einer ausserdem als zweites Hauptfach „botanische und Versuchsgärtnerei“ gewählt. Für die schriftlichen Arbeiten und Entwürfe war eine Frist von 5 Monaten gewährt worden. Geprüft wurden folgende Herren: Johannes Hartmann, z. Z. Obergärtner am Königl. botan. Garten zu Dresden, Leo Heerwagen, z. Z. Techniker bei der städt. Garten-Verwaltung in Charlottenburg, Willi Kowalsky, z. Z. Techniker bei der städt. Garten-Verwaltung in Berlin, Walter Mehlhorn, z. Z. Techniker in Schweinsburg a. d. Pleisse, Hugo Laubmann, z. Z. Techniker in Leipzig - Lindenau, William Oehme, z. Z. Techniker in Leipzig-Lindenau, Rudolf Tänzer, z. Z. Leiter einer Anlage in Schackenhof (Westpr.). Allen sieben Kandidaten wurde das Diplom als „geprüfter Ober gärtner“ zugestanden, dreien sogar mit dem Prädikat „sehr gut“. Bei dem mündlichen Examen prüfte in den allgemeinen Gartenbau fächern: Direktor Tamms, in Gartenkunst: Gartenbaudirektor Bertram, in botanischer und Versuchsgärtnerei: Professor Dr. Naumann. Die Zeichnungen und Entwürfe, die zum Teil ganz vorzüglich und durchweg künstlerisch ausgeführt waren, waren für Interessenten einige Tage ausgestellt und haben allseitig hohe Anerkennung gefunden. Berlin in Rosen. Der Verbrauch Berlins an Rosen ist zurzeit, wo die Hochsaison herrscht, ganz enorm. Es werden täglich etwa eine halbe Million Rosen verbraucht bezw. versendet. Namentlich im Strassenhandel steht die Rose im Mittelpunkt des Geschäfts. Hier kosten fünf bis zehn Stück nur zehn Pfennig. Diese Ware stammt zumeist aus Britz. Aber auch Reinickendorf mit seinen ausgedehnten Rosen kulturen und andere Vororte versorgen den Berliner Markt. Zu den billigen Preisen werden nur rote Rosen gehandelt. Die guten Lang stielrosen, zumal in helleren Farben, sind unter 11/2—3 Mark das Dutzend nicht zu haben. Die ganz kurzen Stielrosen werden für die Kranz- und Blumenbinderei ausgeknipst und auf Draht gezogen. Die Rosenernte in Britz steht in der Menge wie Entwicklung der des Vorjahres nach. Das liegt zum Teil an der starken Aus winterung mancher Sorten z. B. der Testout, der sehr kühlen Witterung im Vorsommer und namentlich an dem stark auftretenden Ungeziefer. Bei der im Laufe der zweiten Juniwoche einsetzenden Hitze mit den feuchtwarmen Nächten blühten weit mehr Rosen auf, als verkauft werden konnten. Täglich gelangen sie jetzt jeden Morgen in grossen Massen nach der Lindenhalle zum Wiederverkauf an die Blumenhändler oder es werden den Besuchern auf den Feldern Sträusse verabfolgt. Der Verkehr nach dem Rosenvorort ist Sonntags am stärksten, darum sind auch vier aufeinanderfolgende Sonntagnachmittage für den Rosenverkauf freigegeben worden. Der Kleekrebs. Ueber den für den Kleebau oft recht verhängnisvollen Klee krebs hat die Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forst wirtschaft im Mai d. Js. ein Flugblatt (Nr. 45) herausgegeben, das im Verlage von Paul P ar ey-Berlin erschienen ist. In diesem Flugblatt wird ein Krankheitsbild entworfen und auf die Unter schiede hingewiesen, zwischen der vom Kleekrebs hervorgerufenen Erscheinung und dem sogenannten Auswintern. Der Urheber ist ein Schmarotzerpilz, Sclerotinia trifoliarium Erikson. Der Pilz bildet Dauerformen, sogenannte Sclerotien, die in Form von knolligen, grauen bis grauschwarzen Gebilden an den über Winter abge storbenen Kleepflanzen, namentlich an der Pfahlwurzel, sitzen. Wirkungsvolle Bekämpfungsmittel sind nicht bekannt. Einstellen des Kleebaues auf befallenen Feldern und dafür Anbau von Luzerne, wird als Abhilfe empfohlen. Die Krankheit beginnt auf den Blättern durch Sporenübertragung und zeigt sich meist nur auf ein jährigen Feldern, während zweijährige und ältere Felder nur in Aus nahmefällen erkranken. § Amerikanischer Stachelbeermehltau in Schlesien und Posen. Der Stachelbeermehltau tritt, Zeitungsnachrichten zufolge, im Trebnitzer Kreise besorgniserregend auf, so dass das Landratsamt zur Bekämpfung auffordern musste. Auch bei Tremessen in der Provinz Posen soll der gefürchtete Mehltaupilz verheerend auf treten. X Handels-Nachrichten - Vorsicht bei der Einfuhr nach Schweden. Es ist in neuerer Zeit wiederholt vorgekommen, dass deutsche Waren bei der Einfuhr nach Schweden von den schwedischen Zoll behörden mit Beschlag belegt worden sind, weil an der Ware oder ihrer Verpackung die Bezeichnung einer schwedischen Firma ange bracht war. Es erscheint daher angezeigt, auf die zum Zweck der Bekämpfung falscher Ursprungsbezeichnungen erlassene schwedische Verordnung vom 9. November 1888 hinzuweisen, derzufolge aus ländische Waren, die entweder selbst oder an ihrer für den Verkehr bestimmten Umschliessung eine Bezeichnung tragen, welche den Schluss auf Herstellung der Ware in Schweden zulässt (wie besonders den Namen eines Ortes, einer industriellen Anlage oder eines Ge werbetreibenden in Schweden), bei der Einfuhr nach Schweden mit Beschlag zu belegen und zu konfiszieren sind. Dieser Gefahr kann nach der genannten Verordnung insbesondere dadurch begegnet werden, dass neben der erwähnten Bezeichnung auf deutliche und leicht in die Augen fallende Weise die ausländische Herkunft der Ware angegeben wird. Die näheren Einzelheiten sind aus der Ver ordnung selbst, die im Deutschen Handelsarchiv von 1889, Teil I, Seite 128, abgedruckt ist, ersichtlich. Bestimmungen über die Einfuhr von Kartoffeln in die Oranjefluss kolonie und Transvaal. Nach einer in der „Orange River Colony Gazette“ vom 7. Mai d. Js. erlassenen Bekanntmachung werden auf Grund der Bestimmungen vom Jahre 1907 alle Sendungen von Kartoffeln, die in die Oranjeflusskolonie gelangen oder dort zum Verkauf aus geboten werden, mit Beschlag belegt und vernichtet, sobald sich ergibt, dass sie mit Weissfäule oder Schorf behaftet sind. Auch für Transvaal sind Bestimmungen ergangen, dass alle Kartoffeln, die nach dieser Kolonie gesandt und mit einer von diesen Krankheiten behaftet befunden werden, vernichtet werden sollen. Zolltarifänderung in Costa Rica. Laut Dekrets des Präsidenten der Republik sind Kartoffeln, frische Gemüse und Gartengewächse mit 25 Centimes für 1 kg zu verzollen. Rechtsfragen Eine Pappel als Schadenstifter in einer Pachtgärtnerei. Ich bin Inhaber einer Pachtgärtnerei. Auf dem Grundstück steht eine Pappel. Als diese Pappel blühte (Mitte Juni), warf dieselbe ihre Blüten in solchen Mengen ab, dass der Boden wie beschneit aussah. Das Schlimme an der Sache ist aber, dass die in der Nähe liegenden Kulturkästen und deren Inhalt mit diesen Blütenresten überschüttet wurden, wodurch mir z. B. Petunien vollständig ver dorben wurden, da sie trotz alles Spritzens nicht sauber zu bekommen waren und damit unverkäuflich geworden sind. Meine Frage geht nun dahin: Kann ich vom Eigentümer des Grundstücks Entfernung der Pappel oder Schadenersatz für minderwertig oder unverkäuflich werdende Pflanzen verlangen? Durch welche sonstigen Massnahmen kann ich den Besitzer zur Abstellung des Uebels bewegen, damit ich in kommenden Jahren nicht wieder darunter zu leiden habe? Bemerken möchte ich noch, dass ich die Gärtnerei erst im zweiten Jahre in Pacht habe. Im vorigen Jahre scheint die Pappelblüte verregnet zu sein, denn ich hatte nichts von den Blüten gespürt. H. B. Antwort. Unser Rechtsanwalt schreibt: Meines Erachtens kann der Pächter weder verlangen, dass die Pappel entfernt wird, noch kann er Schadenersatz dafür ver langen, dass die weissen Blüten der Pappel auf seine Topfpflanzen fallen und diese verunreinigen. Der Pächter hat die Pappel bei Abschluss des Vertrages ge sehen und wusste oder hätte wissen müssen, dass ihre weissen Blüten nicht so leicht wieder von Pflanzen mit stark behaarten Blättern entfernt werden können. Wenn angenommen werden könnte, dass ein Gärtner, der eine Gärtnerei pachtet, nicht zu wissen braucht, dass seine Kul turen durch die von der Pappel herabfallenden Blüten leiden können, dann allerdings könnte der Pächter einen, immerhin aber nur sehr unbedeutenden Abzug von der Pacht machen oder auch Schadenersatz fordern. Für die Entscheidung kämen die §§ 537 bis 539 BGB. in Betracht, die zunächst für das Mietrecht gegeben sind, aber auch auf die Pacht Anwendung finden.
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