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No. 26. Rixdorf-Berlin, den 26. Juni 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Kömgl. Amtsgerichts ^u Leipzig. Bekanntmachung. Nach dem Beschluss des Ausschusses und der Hauptversammlung von 1908 sind in diesem Jahre 25% der im Jahre 1899 eingezahlten Garantiefondsgelder zur Fortführung des damaligen selbständigen Inseratenblattes des Verbandes zurückzuzahlen, trotzdem eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung nicht besteht. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 5. d. M. beschlossen, den Herren Garantiefondszeichnern die zurückzuzahlenden Beträge vom 1. Juli ab zur Verfügung zu stellen, und können dieselben gegen Vorzeigung des s. Z. ausgehändigten Garantiescheines auf der Geschäftstelle des Verbandes, Rixdorf-Berlin, Bergstrasse 97/98, in den Geschäftsstunden von 8—4 in Empfang genommen werden. Die Ausszahlung muss auf dem Garantieschein vermerkt werden, eine Einsendung desselben ist ebenfalls zulässig, und geschieht die Ueberweisung des aus zuzahlenden Betrages in diesem Falle unter gleichzeitiger Rücksendung des Scheins portofrei, falls der Betrag nicht infolge laufender Rechnung dem Konto des Betrf. gutgeschrieben wird. Selbstverständlich ist es den Herren Garantiefondszeichnern unbenommen, über den ihnen zukommenden Betrag im Interesse des Verbandes anderweitig zu verfügen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Schädlings - Nummer. Der Mehltau des Apfelbaumes, der Eiche, des japanischen Evo nymus und des Chrysanthemum. Von Dr. R. Laubert, ständiger Mitarbeiter an der Biologischen Reichs-Anstalt in Dahlem. enn im folgenden vom Mehltau vier ver schiedener Kulturpflanzen die Rede sein wird, so muss gleich vorausgeschickt werden, dass es sich dabei auch um vier verschiedene Krankheiten und Krankheits- *) Fussnote umstehend. Die Mehltau-Pilze sind bekanntlich sämtlich echte Schmarotzerpilze. Sie entwickeln vornehmlich auf der Oberseite der Blätter, aber auch auf anderen grünen Teilen der Pflanze, ein zartes, spinnwebenartiges Pilz fadengeflecht, das mittels winziger Haftscheiben und Saug organe auf der Oberhaut der Wirtspflanze festsitzt und sich von ihr ernährt. An den Pilzfäden entstehen zahl reiche kleine Seitenäste, die an ihrer Spitze Sporen ab schnüren. Die in ungeheurer Menge erzeugten Sporen bewirken, dass die vom Mehltau befallenen Pflanzenteile wie mit Mehl bepudert aussehen. Durch den Wind werden die Sporen — oft auf grosse Entfernungen — auf andere Pflanzen übertragen, wo sie auskeimen und den Pilz und die Krankheit von neuem erzeugen. Äusser dieser Sommersporen- oder „ Oidien“ - Generation ent-