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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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No. 25 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 407 Haftung des Lehrherrn für den Schaden, den sein Lehrling anrichtet. Das Landgericht Dortmund wie das Oberlandesgericht und das Reichsgericht haben übereinstimmend entschieden, dass der Lehrherr für den Schaden, den sein Lehrling anrichtet, hafte. Der Entschei dung lag folgender Fall zugrunde: Der Lehrling einer Dortmunder Firma schob einen hochbeladenen Handkarren und konnte nicht sehen, was vor dem Wagen vorging. Plötzlich fuhr er einen Kauf mann von hinten an und verletzte ihn schwer. Der Verletzte ver klagte den Lehrherrn und erstritt eine jährliche Rente. Die Ent scheidung fusste darauf, dass der Lehrherr es unterlassen hatte, an zuordnen, den Wagen zu ziehen, nicht zu schieben. V erkehrswesen Postanweisungsverkehr mit Griechenland. In Griechenland sind zur Teilnahme am internationalen Post anweisungsdienste nur die Postanstalten in Athen, Korfu, Patras, Piräus, Syra und Volo ermächtigt. Vom 1. Juni ab können indes im Verkehr mit Deutschland durch Vermittlung des Zentralpostamts in Athen auch mit anderen Orten Griechenlands Postanweisungen ausgetauscht werden. Derartige Postanweisungen aus Deutschland sind in der Frankenwährung auszustellen (Meistbetrag 500 Fr.) und mit 20 8 für je 40 M. zu frankieren. Das Zentralpostamt in Athen rechnet den Frankenbetrag (Gold) in griechische Währung — Drach men (Papier) — um, und zwar nach dem für die Erhebung der Post- und Telegraphengebühren gültigen Umrechnungskurse, der vier teljährlich — u. U. auch in kürzeren Zeitabschnitten — von einer Kommission festgesetzt wird. Gegenwärtig findet die Umrechnung nach dem Verhältnis von 1 Frank = 1 Drachme 5 Lepta statt. Ueber den ermittelten Betrag wird eine neue, auf griechische Wäh rung (Papier) lautende Postanweisung ausgefertigt unter Abzug der für den inneren Verkehr Griechenlands festgesetzten Postanweisungs gebühr. Ueber die Höhe dieser Gebühr erteilen die Postanstalten Auskunft. — ■ ■ Bücherschau ■ ■ ■■ Gartengestaltung der Neuzeit. Von W i 11 y L a n g e, König lichem Garteninspektor, unter Mitwirkung für den Abschnitt Archi tekturgarten von Otto Stahn, Regierungsbaumeister. Zweite, ver änderte und erweiterte Auflage. Band I von W e b e r s illustrierter Gartenbibliothek. Lexikonformat, 408 Seiten. Mit 337 Abbildungen, 16 farbigen Tafeln und 2 Plänen. Leipzig 1909. Verlagsbuchhand lung von J. J. Weber. Preis in Rohleinen gebunden 12 Mark. Inhalt: Einleitung. Gartenleben. Die Wahl des Grundstückes. Die Planung. Die Wahl der Gartenform. Der Hausgarten. Der Bauerngarten als ländlicher Hausgarten. Der geometrische Garten. Der Architekturgarten. Der Naturgarten. Die Wege. Die Gliederung des Garteninhaltes. Farbe. Bildwirkung im Garten. Das Leitmotiv. Der Park. Gestaltung von Kolonien, Gartendörfern und andere öffentliche Aufgaben der Gartenkunst. Mein Garten. Anhang. Die erste Auflage (1906) von Langes Werk hat auf der einen Seite enthusiastischen Beifall, auf der anderen Widerspruch ausgelöst. Die mittlere Linie ist auch hier richtig, wenn man an eine kritische Würdigung der zweiten Auflage herangeht. Der Verfasser ist ein Gefühlsmensch durch und durch, oder, um einen Vergleich zu gebrauchen, ein Feinfühliger, der alle Zutaten der Gartenkunst zu üppigen Komposi tionen vereinigt und, indem er die Pflanzen nach den Grundsätzen ihrer natürlichen Lebensgemeinschaften im sogenannten Naturgarten zusammentreten lassen will, ebnet er einer Gartengestaltung die Wege, die sich der Physiognomie der Landschaft anpasst, eine Steigerung derselben ermöglicht und aus dieser Steigerung ungeahnte Schön heiten sich entwickeln lässt. In der Hand des reifen Mannes ist Langes Buch in seiner bilderreichen, auf den behaglichen Lebens genuss hinzielenden Schreibart ausserordentlich fesselnd und lehrreich, für den Anfänger, der die Härten des Lebens noch nicht erprobt hat und leicht geneigt ist, die Dinge zu sehr von der ästhetischen und weniger von der materiellen Seite zu sehen, ist das grosszügige Werk zwar eine süsse Speise, die aber leicht zu einem verdorbenen Magen führen kann, wenn nicht ein kräftiger Korn in Gestalt prak tischer Betätigung daraufgesetzt wird. Wer als Landschaftsgärtner einmal ermessen will, welch enorme Fülle von Naturverständnis dazu gehört, um einen Garten zu komponieren, der vertiefe sich in L a n g e s Werk, das für den Preis von 12 Mark ausserordentlich reich ausge stattet ist und allein durch die teilweise vorzüglichen in den Text gedruckten Abbildungen und sechzehn farbige Tafeln von Gartenmo tiven anschauliche Beispiele gibt. Lange begründet in seinem Werke die Scheidung zwischen Gartenkünstler und ausübendem Landschaftsgärtner. Dem ersteren soll gegen eine angemessene Vergütung der Entwurf und die Ober leitung über die Ausführung übertragen werden, während der Land schaftsgärtner als Unternehmer fungiert. Lange wendet sich also vornehmlich den grösseren Aufträgen von denen, die auf des Lebens Höhen stehen, zu. Im Rahmen einer Besprechung lässt sich über diese einschneidenden Fragen nicht rechten. Ganz unrecht hat Lange mit dieser Zweiteilung, die auch im Baufach besteht und sich bewährt hat, nicht, denn Geschäftssinn und Kunstsinn sind zwei Begriffe, die nicht in einer Person verkörpert sein müssen. Lange nimmt aber energisch dagegen Stellung, dass der Entwurf eines Gartens von einem Architekten ausgehe, wogegen man nur dann nichts einwenden könne, wenn der Architekt zugleich Gärtner sei und sein Können durch gärtnerische Praxis nachgewiesen habe. Die Vertretung dieser Ansicht wird ihr Gutes haben, da Langes Werk Verbreitung in den Kreisen hat, die sich einen nach oekologisch physiognomischen Grundsätzen bepflanzten oder einen architektoni schen Garten leisten können. Lange begnügt sich aber nicht mit ästhetischen Betrachtungen; er gibt auch umfangreiche, praktische Anleitungen, Beispiele aus eigenen Anlagen und Listen von Nutz- und Zierpflanzen für den Hausgarten, Pflanzen für Blumenrabatten, Alpenpflanzen und Pflanzen für Böschungsbeete, Pflanzen für ver schiedene Jahreszeiten, Dorfbäumen und -Sträuchern, Kletter-, Gewürz-, Heil- und Duftpflanzen und, was sein besonderes Gebiet ist, von Pflanzengesellschaften, z. B. der Heide, des Sandbodens, der trockenen sonnigen Abhänge, des Mischwaldes, der schattigen Bäche und schat tigen Sümpfe, des Ufers und flachen Wassers usw. Aus diesen Ver zeichnissen kann der Fachmann sehr viel Anregung schöpfen und für die Auswahl des Pflanzenmaterials sich Grundsätzen anpassen, die dem Garten zu einer Physiognomie im guten Sinne verhelfen. Wenn wir begreiflicherweise im Handelsblatt der Handelsgärtner nicht zu einer allgemeinen Empfehlung des Lang eschen Werkes gelangen können, so glauben wir es doch im Interesse derjenigen unserer Leser als eine beachtenswerte literarische Erscheinung be zeichnen zu können, die, seien sie Baumschulenbesitzer, Stauden-, Sommerblumen- und Topfpflanzenzüchter oder Landschaftsgärtner, in irgend einer Form durch die von dem Werke ausgehenden Strömungen in irgend einer Weise berührt werden können und die einer, weitere Kreise ziehenden, für den Gartenbau eminent wichtigen Bewegung nicht unvorbereitet oder verständnislos gegenüber stehen wollen. Allen denen sei die Anschaffung dieses Werkes empfohlen, das sich in seiner eleganten Ausstattung auch als Geschenkwerk vortrefflich eignet. § I Ueber das Vermögen des Kunst- und Handelsgärtners Ernst Schmidt in Kolberg, Inhaber der Firma Reinhold Bong ist am 7. Juni 1909 das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursver walter Justizrat Grieser in Kolberg. Prüfungstermin am 7. Juli 1909. Offener Arrest mit Anmeldepflicht bis zum 5. Juni 1909. Ueber das Vermögen der Samenhandlung Gehr. Dammholz, G. m. b. H. in Geestemünde ist, wie uns von einem Mitglied mit geteilt wird, am 2. Juni 1909 das Konkursverfahren eröffnet worden. Eine amtliche Notiz ist noch nicht erschienen. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtners Gottfried Altendorf in Mosbach i. B. wurde nach vorgenommener Schlussverteilung und erfolgter Abhaltung des Schlusstermins am 4. Juni 1909 auf gehoben. Eintragungen: Geislingen, Steige. Firma Paul Schmid in Donzdorf. Inhaber Paul Schmid, Kunst- und Handelsgärtner in Donzdorf. (29.4.09.) □□□□□□ Handelsregister □□□□□□ □□□□□□ □□□□□□ Ludwigshafen, Rhein. Bei der Firma C. F. Velten, offene Handelsgesellschaft in Speyer wurde eingetragen: Der Gesellschafter Friedrich Velten ist am 28. April 1909 durch seinen Tod aus der Gesellschaft geschieden. Die Gesellschaft wird durch die seitherigen Gesellschafter Franz und Josef Velten als persönlich haftende Teil haber fortgesetzt (3. 6. 09.). * * Die Firma Wm. Hagemann & Co. in New-York ist infolge Ablebens des Inhabers William Hagemann (gestorben am 3. April d. J.) auf dessen Witwe und Herrn Paul Käse, dem langjährigen Sozius Hagemanns übergegangen. «wewpwpew — NVNNN Konkurse
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