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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Käufers. Soweit über die Wertberechnung. Nun zum Einkauf selbst. Dabei ist es zunächst erforderlich, dass der Lieferant den Gehalt auch garantiert und in eine chemische Analyse des Düngers auf seine Kosten bei einer landwirtschaftlichen Versuchsstation oder bei einem von ihm zu bestimmenden beeidigten Chemiker ein willigt. Jede grössere Düngerfabrik (z. B. die vereinigten Thomasmehl-Fabriken usw.) gewährt heute bereits ihren Abnehmern bei einem bestimmten Quantum kostenfreie Nachanalyse. Ebenso wird sich auch jeder Händler, wenn darauf von Seiten aller Abnehmer gedrungen würde, zu einer kostenfreien Analyse bereitfinden. Unter diesen Umständen hat man dann nur den wirk lichen Nährstoffgehalt zu bezahlen und würde die Differenz zwischen dem höheren Garantiegehalt und dem durch Analyse ermittelten Mindergehalt zurückerstattet erhalten. Wer jährlich einen grösseren Posten künstlichen Düngers kauft, dem würde ich raten einer landwirtschaftlichen Ein kaufsgenossenschaft, wie sie heute allenthalben bestehen, beizutreten. Diese ermitteln für ihre Mitglieder nicht nur den vorteilhaften Einkauf von Düngemitteln, sondern gewähren auch kostenfreie Analyse und rechnen die evtl. Differenz zwischen Lieferanten und Konsumenten ab. Wo solche Genossenschaft nicht besteht, empfiehlt sich der Beitritt zurDeutschenLandwirtschafts-Gesellschaft, als deren Mitglied man alle diese Vorteile für einen Jahresbeitrag von 20 M. geniesst. Diese geringen Kosten werden durch die Rück vergütung für den Mindergehalt usw. hinreichend aus geglichen ; zudem erhält man bei Einkauf durch die D. L. G., durch ihre Abschlüsse auf je viele tausend Zentner, bedeutend niedrigere Preise in Anrechnung ge bracht, als beiHändlern. Wie wichtig eine Nachuntersuchung ist, dafür will ich als Beispiel anführen, dass mir in den 2 letzten Jahren bei waggonweiser Abnahme für Minder gehalt ca. 400 Mk. zurück verrechnet wurden, die ich ohne Nachanalyse anstandslos hätte bezahlen müssen, ohne ein Aequivalent dafür gehabt zu haben. Man sieht also, wie vorsichtig man beim Einkauf künstlichen Düngers sein muss, und wie vorteilhaft es andererseits ist, einer Vereinigung anzugehören, die ihren Mitgliedern Gelegenheit zu günstigem und reellem Einkauf bietet. Die Idee, dass unser Verband eine grosse Einkaufs zentrale für alle gärtnerischen Bedarfsartikel werden möchte, ist wohl schon oft angeregt, wird aber vorläufig wohl noch ein frommer Wunsch bleiben. Eine Mahnung für den Pflanzenverkauf, Von Georg Schulze in Dresden. ■ in Geburtstagstisch mit blühenden Topf pflanzen ist schön, wenn — ja wenn sie nicht gleich nach dem Ankauf und der Bescherung Umfallen. Wenn man jemand zu seinem Geburtstage verschiedene blühende Pflanzen in der Blumenhandlung kauft und sie fallen bereits am anderen Tage um, so ist das aber nicht schön. In dem Blumenladen einer Handelsgärtnerei wurden Ende April verschiedene blühende Pflanzen, Cinerarien, Hyazinthen, Narzissen, Veilchen usw. gekauft, von welchen bereits am anderen Tage die Veilchen und Hyazinthen trotz der Unterbringung in einem kühlen Zimmer und trotz des Begiessens zusammenfielen und verwelkten. Der Geburtstagstisch bot also betreffs der Blumengeschenke bald ein trübseliges Bild. Bei der Untersuchung der Pflanzen ergab sich, dass die Veilchen dem freien Lande entnommen und, aus einem Bündel kleiner Pflanzen bestehend, in so leichtfertiger Weise in die Töpfe gedrückt waren, dass sie in der Hauptsache hohl standen und das Giesswasser schleunigst durch das Abzugsloch wieder entwich. Man sollte meinen, dass der Käufer das gute Recht hat, bei einem Preise von 0,50 M. pro Topf, also 50 M. pro °/o St,, Pflanzen mit durch wurzelten festen Ballen, an welchen man wenigstens einige Tage seine Freude hat, zu beanspruchen. Das ist wohl bei einfachen Veilchen keine sonderliche Leistung. Eben erst dem freien Lande entnommene und in dieser Weise bündelweise in Töpfe gedrückte kleine Pflanzen, nicht etwa ausgebildete Büsche, sind aber keine Topfpflanzen, wie sie der Käufer gewollt hat, und der Verkäufer muss sich sagen, dass mit solchen Pflanzen im Zimmer des Käufers unter keinen Umständen etwas anzufangen ist. Dasselbe war mit den Hyazinthen der Fall, die zu dreien und vieren in den Töpfen standen. Die alsbald zusammengesunkenen Dinger erwiesen sich als absolut wurzellos, mussten demnach also ebenfalls dem freien Lande entnommen, aber einfach ausge rissen worden sein, wobei deren Wurzeln in der Erde zurückgeblieben waren. Anders kann man sich den Vorgang nicht gut denken, denn an den Zwiebeln war auch nicht die Spur von Wurzeln zu finden. Dass solche Hyazinthen nicht mehr als Topfhyazinthen verkäuflich sind, bedarf wohl keiner Erwähnung. Schwerlich würde wohl der Verkäufer solcher, so zu sagen „Falsifikate“ es ruhig hinnehmen, wenn sich bei Waren, die er selbst kaufte, nach Empfang derselben solche Qualitäten herausstellten. Es ist auch wohl nicht anzunehmen, dass ein eventuell beantragtes Sachver ständigenurteil dergleichen Waren, wie die erwähnten, in dieser Verfassung als zu dem angegebenen Zweck tauglich erkennen würde. Es blieben also nur die Töpfe mit Cinerarien und Narzissen zum normalen Abblühen zurück, weil sie eben Wurzelballen hatten. Ausserdem klagt man auch häufig über alsbaldiges Abfallen der Belaubung und Zurückgehen der Pflanzen bei Azalea indica, die man im Blumenladen kaufte und welche mit ihrem Ballen aus der übrigen Erde in den Töpfen „ausbrechen“, also nicht feste, den Topf aus füllende Ballen haben und somit kurz vorher, etwa zum Abtreiben, erst eingepflanzt worden sind. Viele Lieb haber wollen aber die Pflanzen länger behalten. Ebenso kommt dieser Uebelstand vielfach bei Fuchsien, aus Blumenläden entnommen, vor, die, über düngt und aus forcierten Mastkulturen kommend, zwar augenblicklich prachtvolle, mit Blumen und Knospen überschüttete Büsche bilden, aber alsbald nach dem Heimbringen alles abwerfen und zurückgehen. Der Kundige wird ja diese Pflanzen nicht kaufen, aber auch der Unkundige will sich doch wenigstens eine Zeit lang daran erfreuen. Bei Gartenbesitzern, woselbst — wenigstens im Frühjahr — ein Landschaftsgärtner aus- und eingeht, werden diesem gewöhnlich im Frühjahr die Stubenpflanzen vorgestellt, deren Zustand er beurteilen soll. Dass sich diese Pflanzen nicht in einer glücklichenVerfassungbefinden können, ist ja begreiflich. Natürlich kann der Gärtner nicht anders als den Zustand solcher, zuweilen wertvoller Pflanzen als Folgezustand dieser Umstände zu bezeichnen. Wenn man nun aber gleichzeitig solche Pflanzen wie die eingangs erwähnten umgefallenen, die doch eben erst aus Gärtnerhänden gekommen, dort unter solchen misslichen Umständen wie in den Zimmern jedoch nicht zu leiden hatten, zur Untersuchung und Beurteilung herbeibringt, so kann der Gärtner das Ergebnis seiner Untersuchung ebenfalls nicht verheimlichen. Dass dies
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