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DEUTSCHEM GARTEMBAU und die , mit ihm verwandtet? Zweige. c No. 20. Rixdorf-Berlin, den 15. Mai 1909.XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelspartner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. Bekanntmachung, Einziehung der Beiträge betreffend. Bei der Einziehung von Beiträgen durch Nachnahmen hatte sich im vorigen Jahre der Missstand ergeben, dass von den Kassierern einer Anzahl von Gruppen Beiträge von Mitgliedern in Empfang genommen wurden, worüber jedoch eine Benachrichtigung an die Geschäftsstelle nicht erfolgt war und auch die Beiträge nicht eingesandt worden waren. Dieses hatte zur Folge gehabt, dass, abgesehen von dadurch entstandenen Unzuträglichkeiten und Missstimmungen unter den Mitgliedern, der Geschäfts stelle beträchtliche unnütze Portoausgaben entstanden sind, da die Mitglieder, die bereits ihre Beiträge an die Gruppenkassierer bezahlt hatten, selbstverständlich die ihnen gesandte Nachnahme zurück gehen liessen. Da in der nächsten Woche mit der Einziehung der Beiträge durch die Geschäftsstelle begonnen wird, ersuchen wir diejenigen Herren Gruppenkassierer, welche noch in dem Besitz von an sie für 1909 gezahlten Beiträgen ihrer Mitglieder sind, hiervon umgehend der Geschäftsstelle Mitteilung machen zu wollen. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Max Ziegenbalg, Vorsitzender. Sicherung von Bauforderungen. er in der letzten Nummer des Handels blattes erwähnte Gesetzentwurf über die Sicherung von Bauforderungen ist in voriger Woche auch in 3. Lesung vom Reichstage ohne jede Debatte angenommen worden. Von dem Verband der gewerbetreibenden Land schaftsgärtner von Berlin und Umgegend war, wie wir bereits in voriger Nummer des Handelsblattes und früher mitgeteilt haben, zu dem Gesetzentwurf eine Eingabe dahin gemacht worden, bei Beratung des Entwurfs bei § 10, Zeile 2 hinter „Gebäudes“ einzuschalten; „und die das Gebäude umgebende Gartenanlage“ und bei Zeile 4 desselben Paragraphen hinter „Gebäudes“; „und der Gartenanlage“. Die Eingabe war wie folgt begründet worden: „Wir Landschaftsgärtner fühlen uns mit den Bau handwerkern gleichberechtigt, da unsere Arbeiten auf Grund eines vorangegangenen und genehmigten Kosten anschlages nebst Zeichnung in dem Wert der Bausumme mitenthalten sind. Neben den Erd- und Pflanzarbeiten werden auch Grotten und Felsenbauten, Laubengänge,