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DEUTSCHEM GARTENBAU N No. 18. Rixdorf-Berlin, den 1. Mai 1909. XXIV. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, heraus gegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt iür den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Abonnementspreis iür Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Rixdorf-Berlin, Generalsekretär des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die verehrlichen Mitglieder des Verbandes werden dringend gebeten, bei Auf gabe von Inseraten ihr eigenes Organ zu berücksichtigen und beim Bezug von im Handelsblatt angebotenen Artikeln sich auf das Handelsblatt zu beziehen. Nach § 37 des Statuts ist der Mitgliederbeitrag (M. 6.— und die festgesetzten Gruppenunkosten usw.) im Januar portofrei an die Kasse des Verbandes zu zahlen. Unter Hinweis darauf ersuchen wir um Einsendung der noch fälligen Beiträge, andernfalls wir dieselben statutengemäss im Mai durch Postnachnahme erheben müssen. Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Rixdorf-Berlin. Zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. ■ ls in der letzten Hauptversammlung ein Antrag der niederrheinischen Gruppen, dahingehend, innerhalb der land- und forst wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft be sondere Gefahrenklassen für Gärtner zu erstreben, behandelt wurde, wurde von Seiten unseres Ausschussmitgliedes Emil Becker- Wiesbaden darauf hingewiesen, dass diese Einrichtung, Gefahrenklassen für die Gärtnereibetriebe zu schaffen, bereits bestände, und dass diese Einrichtung sogar im Gesetz festgelegt sei. Dieses wurde durch Verlesen der in Betracht kommenden Paragraphen klargestellt. Herr Becker führte dann weiter aus, dass es notwendig sei, dort, wo Gefahrenklassen für die Gärtnerei inner halb der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften noch nicht existierten, dieselben zu beantragen, und solle man zu diesem Zwecke unbedingt geschlossen vorgehen und möglichst gleichlautende Eingaben an die Genossen schaften richten. Ein Muster für solche Eingaben hat Herr Becker der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt, und drucken wir dieses Muster nachstehend gern ab, um an der Hand desselben Mitgliedern und Gruppen die Möglichkeit zu bieten, derartige Eingaben an ihre Genossenschaften richten zu können. Es werden hier und da kleine Abänderungen notwendig sein; im grossen und ganzen passt der Entwurf jedoch für alle Berufs genossenschaften. Die Eingabe wäre, wie folgt, abzu fassen : An die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für die Provinz N. N. Der Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Gruppe N. N., richtet im Auftrage seiner Mitglieder, die auch als Gärtner der Berufsgenossenschaft angehören, nachstehendes ergebenstes Gesuch an den Genossen schafts-Vorstand. Wir bitten die Einrichtung von Ver trauensmännern (die nach §§ 39 und 45 des Unfall versicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 zulässig ist) auch in unserer Genossen schaft alsbald vornehmen zu wollen und dabei für die zahlreich vorhandenen gärtnerischen Betriebe Gärtner als Vertrauensmänner zu wählen. Als weitere Bitte gestatten wir uns, dem Genossen schaftsvorstand zu unterbreiten, er wolle auf Grund der Erfahrungen und der Statistik für die der Ge nossenschaft angegliederten gärtnerischen Betriebe eine Gefahrenklasse, Gefahrentarif, einrichten, wie dies die §§ 52 und 54 des obengenannten Gesetzes vorsehen.