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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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213 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 13 der Erfolg nicht aus, denn auch die Verwaltungen haben ein Interesse daran, ihre Steuerzahler sich leistungsfähig zu erhalten. Wir haben ja im „Handelsblatt“ schon wiederholt von solchen erfolgreich durchgeführten Kämpfen gelesen. Es ist aber in jeder Beziehung ratsam, die Kollegen bei derartigen Reformen auf die üblichen Begleit erscheinungen aufmerksam zu machen und sie zu recht zeitigem Einschreiten aufzumuntern. In der Gärtnerschaft ist eine Menge von Intelligenz aufgespeichert und es ist das unbestreitbare Verdienst des Verbandes, diese Intelligenz bei seinen Mitgliedern wach gerüttelt und sie für die Besserungsbestrebungen im Beruf dienstbar gemacht zu haben. Nicht besser lässt sich diese Intelligenz verwerten, als durch rege Anteilnahme an den Vorgängen des öffentlichen Lebens und namentlich in den Kommunalverwaltungen, wo sich so oft Gelegenheit bietet, durch sachverständigen Beirat irrige Ansichten richtig zu stellen, und Massnahmen, die den Beruf schädigen könnten, wie z. B. derartige Friedhofsordnungen, zu verhindern oder abzuschwächen. Eine andere Art der Reform richtet sich auf die Abschaffung der Grabhügel. Im ersten Moment wird man stutzig. Man ist so sehr an den Anblick der Grabhügel gewöhnt, dass man sich zunächst gar nicht mit dem Gedanken vertraut machen kann, dass an ihre Stelle flache Beete treten sollen. Und doch! Wirkt ein solches flaches Beet mit seinem viel reichlicher anzubringenden und viel leichter zu pflegenden Blumen schmuck nicht bedeutend ästhetischer, als der aus Erde geformte und mit Efeu oder Rasen belegte Sargdeckel, dessen obere Fläche kaum für die Aufstellung von ein paar Blumentöpfen Raum gibt? Es handelt sich nur darum, dass wir energisch mit unseren Vorurteilen auf räumen und nicht an unseren alten Gewohnheiten hängen bleiben, wenn sich was besseres bietet. Auf dem berühmten Ohlsdorfer Friedhöfe in Hamburg kennt man meines Wissens keine Grabhügel, sondern nur flache Beete. Eine interessante Reform scheint sich jetzt in Stettin den Weg bahnen zu wollen. Angeregt durch den Ver walter des dortigen Hauptfriedhofes, der bereits in 'dem von ihm im vorigen Jahre herausgegebenen Werke*) für eine ästhetischere und künstlerischere Ausgestaltung der Friedhöfe eine reiche Fülle beachtenswerter Anregungen gegeben hat, ist jetzt die dortige „Dürer-Gesellschaft“ gegen die Verschandelung der Friedhöfe mit den fabrik mässig hergestellten unkünstlerischen und geschmacklosen Grabsteinen und Grabmälern zu Felde gezogen. Die „Dürer-Gesellschaft“ ist eine Ortsgruppe des über ganz Deutschland verbreiteten „Dürer-Bundes“, dessen Hauptzweck ist, auf allen Gebieten des Lebens wieder eine gesunde Volkskunst einzuführen, das Handwerk zum K u n s t handwerk zu erheben und auf dem Gebiete der Dichtung und Musik eine geistige Veredelung der Massen herb eizuführen. Sie hat sich an die städtischen V ertretungen mit einer Eingabe gewandt, in welcher die Aufnahme von Bestimmungen in die Friedhofsordnung verlangt wird, nach denen die Aufstellung von Grabmälern geregelt werden soll. Danach sollen Grabmäler eine bestimmte Höhe (1,50 Meter) nicht überschreiten und Ausnahmen nur bei künstlerisch ausgeführten Mälern zugelassen werden, sofern sie ihre Umgebung nicht in aufdringlicher Weise beeinträchtigen. Auch bezüglich des Materials, aus dem die Denkmäler herzustellen sind, werden Vorschriften verlangt. So soll bei nicht mehr als 1,50 Meter hohen Mälern reinweisser und tiefschwarzer Stein verboten sein, falls die Lage der Grabstätte eine empfindliche Störung des betreffenden Friedhofsteiles befürchten lässt. Polierte Steine sowie alle Einfriedigungen (also auch schmiedeeiserne Gitter *) „Der Friedhof und seine Kunst“ von G. Hannig, städt. Garten-Inspektor in Stettin. Verlag von Gebr. Bornträger in Berlin. und Ketten) mit Ausnahme von lebenden Hecken sollen verboten werden. Begründet werden die Forderungen damit, dass das schöne Gesamtbild des landschaftlich angelegten Friedhofes durch die Ge staltung der Grabmäler zerstört werde, von denen viele von der Rücksichtslosigkeit ihrer Aufsteller gegen die Gräber der Mitmenschen zeugen umsomehr, als es sich fast durchweg um Grabdenkmäler von krassester Un kultur handle. Diese geschmacklosen, in auswärtigen Fabriken schablonenmässig hergestellten Grabmäler ver unstalten im Verein mit den auf gleiche Weise ent standenen gusseisernen Gittern den Friedhof und ver hindern die in der landschaftlichen Anlage beabsichtigte Harmonie.*) Etwaige Einwendungen, derartige Vorschriften seien Eingriffe in das Privatrecht des Einzelnen und müssten das Pietätsgefühl vieler verletzen, sei die Tat sache entgegen zu stellen, dass künstlerischer Takt und vornehme Bescheidenheit nicht allen Menschen eigen, und es sei ein nicht geringer zu bewertendes Recht aller harmonisch empfindenden und rücksichtsvollen Menschen, davor geschützt zu sein, dass die Weihestunden an den Gräbern ihrer Lieben durch aufdringliche Denkmals gebilde der Nachbarschaft gestört werden. Auch werde die individuelle Ausgestaltung eines Denkmals keines wegs beeinträchtigt. Im Gegenteil werde infolge Aus schaltens der bisher üblichen Schablonenware der persön liche Geschmack der Auftraggeber eine mannigfaltigere Gestaltung bewirken. Der grössere Nutzen davon werde dem Steinmetzhandwerk zufallen, denn während heute alle für Grabmäler aufgewendeten Gelder, abgesehen von einem geringen Gewinnsätze, nach auswärts in die Fabriken gehen, würden in Zukunft diese Grabsteine an Ort und Stelle gefertigt werden können und der Gewinn würde voll dem heimischen Steinmetzgewerbe zufallen. Die zu der schwarzen und polierten Fabrikware ver wendeten Steine würden fast ausnahmslos, aus Schweden eingeführt und viele Millionen gingen dafür jährlich ins Ausland, die dem eigenen Lande erhalten blieben, wenn unser viel bildsameres heimisches Gesteinsmaterial (Muschelkalk, Tuff und Sandstein) wieder wie in früherer Zeit verwendet würde. Darob nun grosse Entrüstung und zwar weniger seitens des Publikums, als seitens der beteiligten Ge werbe, Steinmetzen und Schlossereien, die wohl nicht ganz mit Unrecht einen Eingriff in ihr Erwerbsleben fürchten, da sie wohl meist nicht kapitalkräftig genug sind, um aus eigenem heraus sich den veränderten An forderungen anpassen zu können. Tatsächlich sollen aber solche Verordnungen bereits in Frankfurt a. M. und für den Waldfriedhof in München, vielleicht auch noch an anderen Orten existieren. Die städtischen Körperschaften in Stettin haben sich dann in öffentlicher Sitzung mit der Eingabe beschäftigt, deren Berechtigung mit nur sehr wenigen Ausnahmen voll anerkannt wurde. Der Magistrat erklärte sich bereit, eine entsprechende Vorlage zu machen, aber unter tunlichster Berücksichti gung der Lage der beteiligten Gewerbe. Eine weitere Lösung der Frage soll auch dadurch versucht werden, dass ein Quartier des Friedhofes für eine kleine Muster gruppe von (leeren) Grabstätten mit vorbildlichen Mo numenten, deren Ausführung in erster Reihe durch ein heimische Steinmetzen zu erfolgen hätte und die auch verkauft werden könnten, freigestellt werde. Also eine permanente Grabmal-Ausstellung. Die Versammlung gab hierzu ihre Zustimmung und so ist denn auch hier eine Reform im Gange, die, da die Verhältnisse fast überall ebenso liegen, vielleicht ebenfalls bald Nachahmung fin den wird. Zum Schluss noch einige Worte zur F euerbe- *) vgl. Nr. 38, 1908 Friedhofskunst. Red.
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