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No. 13 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. bedroht werden. Die Stelle, welche das Material zur Unterstützung dieser Kollegen geben kann, ist der Vorstand. Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Ausschuss beschlossen hat, diese beiden Anträge dem Vorstande als Material zu überweisen. Aber ich richte im Namen des Vorstandes an die Oeffentlichkeit die Bitte, doch alles verfügbare Material an die Geschäftsstelle einzuschicken. M. H.! Ich bitte, fassen Sie hiermit Beruhigung und beschliessen Sie ebenfalls wie der Ausschuss, dem Vorstande diese Anträge als Material zu überweisen. Ich brauche wohl keine Abstimmung vorzunehmen, ich bin Ihres Einverständnisses sicher. Widerspruch erhebt sich nicht. Wir geben zu Antrag 41 über. Zur Begründung hat das Wort Herr Hoppe. W. Hoppe-Wesel: M. H.! Da wir auf das Thema der Besteuerung alles Besitztums gekommen sind, so fühlte ich mich bewogen, den Antrag 41 hier einzubringen und zwar unter der Voraussetzung und im festen Glauben, dass diesmal eine Ausnahme von der Regel gemacht wird. Er wird jedenfalls angenommen. (Der Redner verliest den Antrag mit der Begründung.) Der Antrag muss zeitig genug gestellt werden, damit wir in unserer geschäftlichen Stellung endlich einmal klar werden und die Zwitterstellung, die wir im geschäftlichen Leben bisher eingenommen haben, auf diesem Gebiete endlich aufhört. M. H.! Wir haben bisher mit einem Fuss in der Landwirtschaft und mit dem andern im Gewerbe gestanden, d. h. in betreff der Gesetzgebung. Wir haben speziell in meiner Heimat schon seit Jahren gegen die Veranlagung zur Gewerbesteuer angekämpft. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass nicht allein die produzierende Gärtnerei, soweit sie Bezug hat auf Gewächshaus- kulturen, sondern selbst der kleinste Baumschulenbesitzer zu derselben veranlagt wird. Es ist das für die Kommunen ein umso beliebteres Objekt, als meistenteils in den sogenannten Einschätzungskommissionen nur die anderen Gewerbe vertreten sind, aber nicht Gärtnereibesitzer. Nun haben sich in verschiedenen Gemeinden auch die Gärtner auf gerafft und haben bei der Wahl in die Gewerbeeinschätzungskommission einzelne Mitglieder durchgedrückt, und, m. H., da hat man Wunder dinge erlebt von den Ansichten der anderen Gewerbetreibenden über die Einnahmen und das Gedeihen der Gärtnereien im allgemeinen. Man hat gesagt: Wenn irgend ein Gewerbe ist, das Gewerbesteuer zu zahlen hat, dann ist und bleibt es die Gärtnerei. Ich habe verschiedentlich versucht, den Leuten die Augen zu öffnen, und sie haben es geglaubt, weil sie es eben glauben mussten, dass die Verhältnisse im Gärtnereibetriebe doch nicht derartig rosig sind, wie es sich mancher unserer Mitbürger bisher vorgemalt hat. V ersitzender (unterbrechend): Gestatten Sie, dass ich Sie unterbreche, Herr Hoppe. Wir reden darüber, ob die Gewerbesteuer in Preussen angewandt werden kann auf die Gärtnerei, wir wollen aber nicht reden über die Tätigkeit der einzelnen Einschätzungskommissionen bei den einzelnen Betrieben, und ich bitte Sie, sich doch nach dieser Richtung hin auszusprechen. W. Hoppe: Ich bin schnell fertig. Wir haben in der letzten Zeit die Erfahrung gemacht, dass auch selbst die Bundes regierungen zu der Ueberzeugung kommen, endlich Remedur schaffen zu müssen, und diesen Zeitpunkt, deucht mir, dürfen wir unter allen Umständen nicht vorübergehen lassen, bei den Ministerien, die dazu da sind, eine Abänderung dahin zu beantragen, dass es heisst: der Gärtnereibetrieb ist ebenso gewerbesteuerfrei wie die Land- und Forstwirtschaft. Vorsitzender: M. H.! Die Herren Antragsteller gehen von einer falschen Voraussetzung aus. Es ist durchaus nicht bevor stehend, dass eine Umänderung dieses Steuergesetzes jetzt in Preussen stattfindet. Wenn dies der Fall wäre, so wäre dieser Antrag ja ganz am Platze. Der Vorstand würde unbedingt diese Gelegenheit benutzen, um im Sinne der Antragsteller sich an das Abgeordnetenhaus und die Regierung zu wenden. Aber unseres Wissens ist jetzt keine Umänderung dieses Gesetzes geplant. Wir müssen deshalb immer wieder wegen dieser Anwendung der Gewerbesteuer auf unsere Betriebe uns auf den Standpunkt stellen, den ich glaube, gestern schon gekennzeichnet zu haben. Ich führte aus, dass jetzt die Entscheidung darüber, ob verschiedene Betriebe zur Gewerbe steuer heranzuziehen sind, sehr zu unseren Gunsten sich gewendet hat. Ich führte den Fall in Landsberg an der Warthe an, wo durch Veröffentlichung der Entscheidungen der betreffenden Gerichte zugunsten unserer Betriebe Veranlassung genommen worden ist, bis jetzt herangezogene Betriebe nicht mehr heranzuziehen. M. H.! Immer diese Heranziehung bekämpfen, obsiegende Urteile im Handelsblatte veröffentlichen, damit sie bei Reklamationen der Kollegen als Unterlagen dienen können, das ist es, was wir einesteils erstreben wollen. Der Ausschuss hat beschlossen, diesen Antrag dem Vorstande als Material zu überweisen. Es hat sich niemand weiter zum Wort gemeldet. Stimmen Sie zu? Widerspruch ist nicht zu konstatieren. Ich nehme deshalb Ihre Zustimmung an. (Fortsetzung folgt.) Friedhofs-Reformen. Von A. Wiese in Nieder Schönhausen. H er Ausdruck „Reform“ ist eigentlich gegen wärtig recht stark in Misskredit gekommen. Mit welch einer Fülle von Reformen aller Art haben uns während der letzten Jahre die staatlichen Gesetzgebungsmaschinen überschüttet; die arbeiten immer noch fieberhaft und zwar leider mit einer geradezu unheimlichen Produktivität. Und sie haben alle einen recht wenig angenehmen, metallischen Beigeschmack, diese Reformen! Wenn ich aus der Masse heraus nur an diejenigen er innere, die uns in letzter Zeit auf steuerlichem Gebiete beschert worden sind, wenn wir an die jetzt im Mittel punkte der Diskussion stehende Reichsfinanzreform und an die Reform der Fernsprechgebührenordnung usw. usw. denken, so möchte ich den Optimisten sehen, den beim Auftauchen neuer Reformprojekte nicht ein gelindes unbehagliches Gruseln überliefe. Man weiss dann schon immer, dass Einem so oder so, Geld dabei wegkommt und fragt nur noch unwillkürlich, wer denn nun wohl wieder am meisten wird bluten müssen. Doch es gibt ja auch noch solche Reformen, die der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes, „bessernde Um änderungen bestehender Einrichtungen“, nach jeder Seite hin gerecht werden — das hat ja unser Verband seit zwei Jahren an seinem eigenen Leibe erfahren. Bei meiner heutigen Besprechung handelt es sich nun aber weder um neue Projekte, noch um solche, die ein Attentat auf das Portemonnaie des Gärtners be deuten — vorausgesetzt, dass er rechtzeitig Stellung dazu zu nehmen versteht. Es ist gewiss nur mit Freuden zu begrüssen, dass sich in vielen grösseren Städten und leistungsfähigen Gemeinwesen, welche sich in der Lage befinden, neue Friedhöfe anlegen zu müssen, das Bestreben bemerkbar macht, anstelle der bisher üblich gewesenen geometrischen Aufteilung der Friedhofsgelände eine landschaftliche Anlage zu setzen, eine Anlage also, der das Vorherrschen von Bäumen, Sträuchern und überhaupt Pflanzen einen parkartigen Charakter verleiht. Der Friedhof soll für die Ueberlebenden nicht eine Stätte ewiger Trauer, sondern vielmehr ein Ort ruhiger Sammlung und beruhigten Trostes sein. Da es sich bei der Anlegung und Unter haltung solcher neuzeitlicher Friedhöfe um den Verbrauch grösserer Mengen von Gehölzen und aller möglichen Pflanzengattungen handelt, so kann sich die Gärtnerei mit derartigen Reformen wohl einverstanden erklären. Dabei ist nicht äusser Acht zu lassen, dass die Unter haltung landschaftlicher Anlagen auch vorwiegend gärt nerische Kräfte erfordert, sodass also eine grössere Anzahl gärtnerischer Angestellter in ihnen meist gute und dauernde Versorgung findet. Aber es zeigt sich, wie bei den meisten Reformen, so auch hier eine Kehrseite der Medaille. Die Anlage solcher Friedhöfe ist naturgemäss mit ziemlich hohen Kosten verknüpft, und um die Mehrausgaben mit den Einnahmen besser in Einklang zu bringen, was durch den Verkauf der Grabstellen allein meist nicht gelingt, sind die Verwaltungen bemüht, sich neue Einnahmequellen zu erschliessen, und zwar sollen hier in erster Linie in der Regel die Gärtner die Leidtragenden sein. Da gärtnerisches Personal ohnehin vorhanden ist, so wird versucht, durch Aufstellung von „Friedhofsordnungen“ die gärtnerischen Arbeiten, d. h. das Belegen, Ausschmücken und Pflegen der Grabstellen, Lieferung der Pflanzen usw. in eigene Regie zu nehmen und hier gilt es, sich gegen derartige Monopolgelüste der Verwaltungen rechtzeitig zur Wehr zu setzen. Geschieht dies in möglichst leiden schaftsloser, sachlicher Weise, so bleibt auch zumeist