Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
211 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 13 rückgehenden Konjunktur, suchen sie alle möglichen Mittel auf, um wieder etwas hereinzubringen und an Steuern mehr herauszubekommen. Zur Gewerbesteuer nehmen sie ihre Zuflucht und hauptsächlich auch zu der Grundwertsteuer. So ist es z. B. bei uns, wo zunächst bei der Grundwertsteuer 11/2 vom Tausend berechnet wurden, zwei Jahre später 2 M. pro Tausend, und in der gestrigen Zeitung habe ich gelesen, dass in der Stadtverordnetensitzung beschlossen worden ist, 3,50 M. vom Tausend Grundwertsteuer zu berechnen. Dabei ist die Einschätzung wahrhaftig keine niedrige. So hoch ist sie, dass die Stadt, wenn sie Grundstücke kauft, zu kaufen gezwungen ist, und sie soll dann den Preis zahlen, den sie selbst angesetzt hat, selbst hat ansetzen lassen, so ist der nicht zu erzielen. Also der Ansatz für die Einschätzung nach dem gemeinen Wert ist stellen weise bedeutend höher als der Preis, den die Stadt zu zahlen bereit ist, wenn sie kaufen muss. Nun zur Grundwertsteuer. Ja, m. H., das ist eine ganz gefährliche Sache und namentlich in Bezug auf ihre Rückwirkung. Da hat man bei uns die Bestimmung getroffen, dass dieses Gesetz rückwirkende Kraft hat bis 1860 (lebhaftes hört! hört!), und das ist von der Regierung genehmigt! Man will die Spekulation treffen, aber die Juden sind ja viel zu schlau. Die machen das so, dass es schnell in die andere Hand geht und sie nicht die Grundwertsteuer zu bezahlen haben. Die Spekulation soll die Grundwertsteuer bezahlen, aber die tut es nicht, und sie wäre auch dumm, wenn sie es täte, wenn sie es nicht nötig hat. Da muss es immer wieder der Käufer bezahlen, und es geht unbedingt auf den Preis. Wenn man nicht an Behörden oder ganz gut situierte Leute verkaufen kann, sondern muss an Bauunternehmer verkaufen, dann bekommt man eine geringe Anzahlung, und es ist möglich, dass man nicht einmal eine so hohe Anzahlung bekommt, wie die Wertzuwachssteuer selbst beträgt. Wir haben genug Fälle gehabt, wo es so gewesen ist: Wenn die Leute mit einer ganz geringen Anzahlung verkaufen mussten — und sonst wurden sie ihr Grundstück nicht los —, so mussten sie die Wertzuwachssteuer erst selbst bezahlen und noch darauf legen, bis die Unternehmer das Haus gebaut und belieben hatten; dann erst bekamen sie noch einen Teil herausbezahlt. Es wird, wie gesagt, auf die Preise geschlagen und dadurch die Bau tätigkeit gehemmt und die Mietspreise bedeutend erhöht. Man hat bei uns die Genehmigung vorläufig auf 3 Jahre gegeben, und zwar mit geringer Majorität. Hoffentlich wird es im nächsten Jahre, wo die Zeit abgelaufen ist, nicht wieder genehmigt, denn man hat ein gesehen, dass der Ertrag nicht im Verhältnis steht zu dem Schaden, der angerichtet wird durch die Hemmung der Bautätigkeit und die Erhöhung der Mietspreise. Also wehren Sie sich überall, hoffentlich geht es dann gut. A. S c h r o e t e r-Kiel: M. H. ! Die Herren Vorredner haben zum grossen Teil Ihnen schon gesagt, was ich auch nur sagen kann. Ich verweise Sie auf die Veröffentlichungen sowohl meines Referates in Frankfurt a. M. im letzten Jahre, als auch auf die Verhandlungen in Dresden; da ist die Materie eingehend behandelt worden. Ich wollte nur noch auf eine Kleinigkeit einmal hinweisen. Wir müssen in den einzelnen Gemeinden auf der Hut sein, wo die Steuer noch nicht eingeführt ist, und wenn die Einführung beantragt wird, müssen wir kräftig dagegen vorgehen und die Schattenseiten solcher Gesetze klar ins Licht stellen. Das wirkt sehr viel. Sie bringen es vielleicht fertig, wenn Sie die Möglichkeit haben, genügend Vertreter in den Stadtkollegien zu gewinnen, sie zu Fall zu bringen. Seien Sie damit aber nicht zufrieden! Nach ein, zwei Jahren wird die Steuer wieder eingebracht, und dann fragt es sich, ob Sie wieder die Kraft haben, sie abzuwehren. Darum ist der einzige Weg, auf den ich hinweisen kann: wir müssen, s.o weit dies möglich ist, das Material herbeischaffen, also wo sie eingeführt ist, feststellen, was sie dort für Verhältnisse gezeitigt hat usw., damit der Vorstand genügend Unterlagen hat und dann mit dem Bund der Land wirte gemeinsam vorgehen kann, dass das Kommunalabgabengesetz geändert wird. Die Landwirte werden davon ebenso gedrückt wie wir, in sehr vielen Gemeinden sehr stark. Ich weiss Bauernstellen, die Hunderte von Mark jährlich an Grundwertsteuer an die Gemeinde bezahlen. Diese Steuer ist für die Gemeinden eine Schraube ohne Ende. Es nützt nichts, sich gegen zu hohe Veran lagung zu beschweren, denn Sie haben keinen Massstab, um zu be weisen, dass Sie zu hoch eingeschätzt sind. Und dann die Sache mit den jährlichen Prozenten, die die Gemeinden erheben! Erst machen Sie es glimpflich mit 11/2 auf Tausend, dann werden 3 ge nommen, ja es geht noch höher, auf 5 usw. Also das ist der ein zige Weg, dass wir energisch gegen das Gesetz vorgehen, dass die gärtnerisch und landwirtschaftlich bebauten Flächen, wo die Besitzer von dem Ertrage ihrer Ländereien leben, nur nach dem Reinerträge, den das Grundstück repräsentiert, versteuert werden. Sonst werden wir nie etwas erreichen. Das muss durch Gesetz festgelegt werden, dass diese Flächen nie als Bauterrain usw. versteuert werden können, so lange der Besitzer davon lebt. Vorsitzender: Es ist Schluss der Debatte beantragt worden. Auf der Rednerliste steht noch Herr W i t z e 11 - Weissensee. Ich frage, ob Sie den Herrn noch hören wollen ? (Rufe : Jawohl!) H. W i t z e 11 - Weissensee : M. H. ! Ich werde Ihre Geduld nicht lange in Anspruch nehmen. Wir sind uns wohl alle einig, dass wir die Wertzuwachssteuer und Grundwertsteuer in der Form, wie sie jetzt besteht,, für uns Gärtner, die wir darauf angewiesen sind, Grundbesitz zu haben, überall bekämpfen müssen. Herr Schroeter - Kiel hat auch einen sehr schönen Aufsatz darüber in unserem Handelsblatte veröffentlicht. Ich wüsste nicht, was dem noch hinzuzufügen wäre. Nur einige Bemerkungen möchte ich machen zu dem, was eben ausgeführt worden ist. Herr Kollege Lund sagte, dass in Hamburg die Grundwert steuer wohl nicht eingeführt würde, weil der Staat selbst Besitzer des meisten Grund und Bodens wäre. Das ist aber bei uns nicht der Fall. Sie wissen doch, dass die Gemeinden auch durch Gesetz gehalten sind, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Ein kommensteuer und Grundwertsteuer innezuhalten; sie sehen ja immer zu, dass sie das Verhältnis hinaufsetzen können. Bei uns haben sie es schon hinaufgesetzt; früher war es 2 : 3, und jetzt ist es schon 3:4, und die Gemeinden kaufen noch eine Masse Land für sich, und die ganze Summe, die für die Gemeinde erhoben wird, wird dem übrigen Grundbesitz aufgepackt und dadurch wird naturgemäss der Satz immer höher. Der Herr aus Westfalen sagte, eine Grundwertsteuer bestände bei ihnen noch nicht. (Newels:' Doch, doch, da haben Sie mich falsch verstanden. Die Wertzuwachssteuer noch nicht!) Dann bitte ich um Entschuldigung. Das haben wir bei uns in der Gruppe schon ausgeführt: wenn es jetzt so heisst, dass wir vom Landwirt schaftsministerium etwas mehr berücksichtigt werden sollen, indem den Kommunen aufgegeben würde, die Gärtnereien nach dem Tax werte einzuschätzen, so bezieht sich das nur auf die Ergänzungs steuer, die der Staat veranlagt und nicht die Kommunen und auf die Einkommensteuer, und wir werden auch bis jetzt zur Einkommen steuer nur nach dem Nutzungswerte herangezogen. Wir versteuern ein Vermögen, welches wir nicht haben, als Einkommen, als Ver mögen, aber dass sie von dem Vermögen, welches wir nicht haben, nun auch noch den Nutzungswert zu unserem Einkommen zurechnen, das ist doch noch nicht der Fall. Dann wollte ich auch noch das unterstreichen, dass das Gesetz erlassen ist und den Gemeinden bei der Einführung schmackhaft gemacht worden ist dadurch, dass es geheissen hat: Ihr habt ja nur wenig mehr zu bezahlen, die Hauptsache ist, dass die Terrain gesellschaften getroffen werden, und es ist auch in der Tat der Fall, dass den Gemeinden gute Einnahmen durch die Grundwertsteuer erwachsen. Aber die Wertzuwachssteuer umgehen bis jetzt die Gesellschaften meistens noch, indem sie Gesellschaften mit be schränkter Haftung sind, und wer einigermassen einen grossen Block hat, der sucht auf seinem Block schon eine Gesellschaft mit be schränkter Haftung zustande zu bringen, und ist dann heute noch imstande, das Wertzuwachssteuergesetz zu umgehen. So liegt heute der Fall noch. Man weiss das natürlich bei der Regierung auch, und sucht nach Handhaben, um dem vorzubeugen. Dann möchte ich noch sagen : Was ich am meisten ungerecht finde, ist, dass wir differenziert werden, in Orten, wo bebauter und unbebauter Grundbesitz da ist. Unser Gärtnereigrundstück, von welchem wir Einkommensteuer und Gewerbesteuer bezahlen müssen, wird noch extra damit bestraft, dass es so viel Grundwertsteuer bezahlen muss wie die Grundstücke, welche mit Wohnhäusern besetzt sind. Die Gemeinden brauchen jetzt überall Geld, nachdem das Lehrerbesoldungsgesetz eingeführt ist im ganzen Deutschen Reiche, und selbst die Stadt Berlin, habe ich heute oder gestern gelesen, sieht sich schon nach neuen Einnahmequellen um, und es ist positiv anzunehmen, dass die meisten Gemeinden die Steuer schraube auf dem Gebiete der Grundwertsteuer mehr anziehen werden. Das sind so einige Bemerkungen, die ich mir zu machen er lauben wollte. Zum Schluss möchte ich Sie darauf hinweisen, dass uns alles nichts nützt, so lange nicht, worauf schon meine Vor redner hingewiesen haben, das Kommunalabgabengesetz geändert ist. So lange, wie das zu Recht besteht, sagen die Gemeinden: ihr müsst zahlen, und wir müssen immer daran denken, dass das Land in den Gemeinden nicht nur in den Händen von Gärtnern liegt, sondern auch von Molkereibesitzern, von kleinen Wirt schaften usw., die die gleichen Lasten zu tragen haben wie wir. Beckmann (Zur Berichtigung): Ich möchte einen Satz des Herrn Vorredners berichtigen. Herr Wit zell hat gesagt, dass die Bestimmung, dass bei Grundstücken, welche dauernd land- und forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, in der Regel nur der Reinertrag zugrunde zu legen ist, nur Bezug hätte auf die Ergänzungssteuer. Das ist ein Irrtum. Dieser Antrag ist 1907 im Abgeordnetenhause zur Grundwert- und Wertzuwachssteuer gestellt worden, und die Regierung hat ihn insofern berücksichtigt, als schon im Jahre 1907 vom Ministerium des Innern eine Anweisung an die Gemeinden erlassen worden ist, im Sinne des Antrages zu handeln. Herr W i t z e 11 kommt zu seinem Irrtum wahrscheinlich deshalb, weil jetzt bei der Beratung des Einkommen- und Ergänzungs steuergesetzes im Abgeordnetenhause derselbe Antragsteller, der 1907 die Sache beantragt hat, der Abgeordnete Herold, auch zum Ergänzungs- und Einkommensteuergesetz einen ähnlichen Satz beantragt hat, der von der Kommission angenommen und beschlossen worden ist. V orsitzender: Die uns zur Entscheidung vorliegenden Anträge 39 und 40 wünschen, dass die Hauptversammlung diejenigen Kollegen unterstützt, welche durch die Gesetzgebung ihrer Gemeinden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)