Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Zahl der Erschienenen mich eigentlich nicht zur Eröffnung berechtigt. Ich hoffe aber, dass im Laufe der Verhandlungen die vielen Mitglieder, welche noch nicht zugegen sind, erscheinen werden. Inzwischen habe ich Ihnen folgende Eingänge zu melden: Telegramm aus Freiburg i. B.: „Zur 25. Hauptversammlung des Ver bandes der Handelsgärtner Deutschlands wünscht im Namen des Vereins selbständiger Gärtner Badens besten Erfolg Rappenecker, Vorsitzender.“ Wir sind dem Vorsitzenden des befreundeten Ver bandes sehr dankbar für diesen Gruss an die Hauptversammlung. Ich bitte, diesen Dank mit in das Protokoll aufzunehmen. Sind Sie einverstanden? (Zustimmung.) Ich habe gestern zu unserm Bedauern die Mitteilung machen müssen von der Absage des Herrn Dr. Oertel, welcher leider durch Krankheit verhindert ist, den angekündigten Vortrag zu halten. Ich habe mir erlaubt, ein Schreiben an Herrn Dr. Oertel zu senden. M. H.! Weil in demselben von der Hauptversammlung gesprochen wird, halte ich es für meine Pflicht, Ihnen von diesem Schreiben ebenfalls Kenntnis zu geben. Ich bin sicher, Sie sanktionieren den Inhalt dieses Schreibens. Ueber die heutige Zeiteinteilung haben wir uns folgendes Bild gemacht: Ich hoffe, dass wir bis zur Mittagspause, welche wieder um 1 Uhr beginnen soll, mit den gestellten Anträgen und auch noch mit den übrigen Punkten, welche uns vorliegen, aber nicht auf der gedruckt Ihnen vorliegenden Tagesordnung sich befinden, fertig werden. Es tritt dann die Mittagspause ein. Während derselben wird sich der Ausschuss versammeln, um die Wahlen zum Vorstande und für die Rechnungsprüfer zu betätigen. Der Ausschuss wird dann um 3 Uhr bei Eröffnung der Nachmittagssitzung Ihnen seine Be schlüsse mitteilen, und dann hätten wir nach unserer Berechnung keinen Punkt der Tagesordnung mehr, wenn sich nicht noch etwas einstellt, so dass ich annehmen kann, dass der Vortrag des Herrn Dr. Thiele um 1,4 Uhr beginnt. Den Schluss der Sitzung kann ich nicht voraussagen, aber ich nehme an, dass wir gegen 5 Uhr unsere Arbeit beendet haben. Wir haben also genügend Zeit. Wenn gestern geklagt worden ist, dass seitens des Vorsitzenden die Punkte der Tagesordnung vielleicht etwas zu rasch behandelt worden sind, so möchte ich den Vorwurf nicht auf mir sitzen lassen. Ich habe immer gefragt und eine kleine Pause gemacht, ob sich jemand zum Worte meldet, und wer sich gemeldet hat, der weiss, dass seine Meldung auch stets berücksichtigt worden ist. Aber um Zeit zu sparen — und das war geboten —, musste ich natürlich ein flottes Tempo einhalten. Aber der Wunsch eines Redners ist wohl niemals unterdrückt worden. Wir haben heute ja genügend Zeit, und ich bitte Sie, alle Punkte eingehend behandeln zu wollen. Punkt 39, Antrag des Provinzialverbandes Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Punkt 40, Antrag der Gruppe Münster und Osnabrück. Wir können die beiden Anträge zusammen behandeln. Zu Antrag 39 wird das Wort zur Begründung nicht begehrt. Zu Antrag 40 erhält das Wort H. Lund- Hamburg: Meine sehr geehrten Herren! Der Antrag ist gestellt worden von der Gruppe Münster- Osnabrück. Wie Sie alle wissen, ist ja in vielen Städten schon die Grundwertsteuer und Wertzuwachssteuer eingeführt, und wo sie noch nicht eingeführt ist, da wird es voraussichtlich in nächster Zeit geschehen. Wir haben diesen Gegenstand auch in unserer Ausschusssitzung behandelt, und der Vorstand ist bereitwilligst auf unseren Antrag eingegangen. Er versprach uns, in jeder Weise diese Sache zu vertreten. Er wünscht nur, dass das Material in den ver schiedenen Landesteilen dem Vorstande eingereicht wird, damit, wenn irgend welche Hilfe geschaffen werden kann, dies vom Vorstand aus geschieht. Die Gesetzgebung ist in allen Landesteilen verschieden, jede Gemeinde hat das Recht, diese Wertzuwachssteuer oder Grund wertsteuer einzuführen, und infolgedessen muss sie vielleicht auch verschieden behandelt werden. Bei uns in Hamburg haben wir die Wertzuwachssteuer in diesem Jahre eingeführt, und zwar mit rück wirkender Kraft auf ein Jahr. Die Grundwertsteuer werden wir wohl nie bekommen, weil der Hamburger Staat selbst der grösste Eigentümer ist, den wir in Hamburg haben; wir werden den Behörden wohl nicht zutrauen dürfen, dass sie sich eine Steuer auferlegen, die für den Staat kaum einen Wert hat. Die Wertzuwachssteuer ist in der Weise behandelt, dass die Steuer, die wir schon immer in Form einer Einkommensteuer gezahlt haben, jetzt als Wertzuwachs steuer gebucht wird. Wenn also jemand ein Grundstück verkauft und er hat einen Nutzen von 50000 M., so sind diese 50000 M. natürlicherweise zu versteuern, wie wir es früher bei unserem Ein kommen tun mussten. Die Einkommensteuer fällt daher für diese Summe weg. Wir finden es ganz gerecht, dass es so geordnet ist. Es waren viele Besitzer, die sich dieser Steuer entzogen, und wenn sie z. B. ein Grundstück verkauften und einen sehr grossen Nutzen dabei hatten, so zogen sie einfach über die Grenze und waren von dieser Steuer befreit. Das ist jetzt anders geworden, und darum ist diese Steuer, wie sie jetzt eingeführt ist, wohl als eine gerechte zu bezeichnen. J. Newels- Münster: M. H.! Eigentlich habe ich den Worten meines verehrten Herrn Vorredners nicht viel hinzuzufügen, aber eine Bitte will ich doch hier aussprechen, und zwar die, die unser Herr Generalsekretär Beckmann in der vorgestrigen Ausschusssitzung schon vorgebracht hat, doch möglichst viel Material herbeizuschaffen, damit auch der Vorstand in der Lage ist, unsere Wünsche zu vertreten, denn wenn er keine Unterlagen hat, ist ihm das doch eben nicht möglich. Ich habe in der Ausschusssitzung vorgestern schon erklärt, wie drückend diese Steuer wirkt. Es handelt sich dabei in erster Linie nicht darum, wie die prozentuale Veranlagung erfolgt; die kann minimal genug sein. Wir haben z. B. in meiner Heimat in Westfalen von 1899 bis vor 2 Jahren nur 1,80 pro Mille gezahlt. Das ist scheinbar ungeheuer wenig, m. H., aber jetzt kommt der hinkende Bote. Was nützt die prozentual niedrige Veranlagung, wenn die Schätzung des Objektes so überaus hoch wird? Da ist die ganze Sache wieder verwischt. Bei uns wird ziemlich hoch geschätzt, sodass Kollegen da sind, die 3—500 M. an Grundwertsteuer zu bezahlen haben. Ich kann es nicht ver stehen, dass man in der Gärtnerschaft der ganzen Grundwertsteuer frage nicht mehr Bedeutung beilegt. Ich kann das nur dadurch zu erklären suchen, dass man ihre Bedeutung nicht kennt. In verhältnismässig wenigen Gemeinden — wenn man vom ganzen preussischen Staat sprechen will — ist jetzt die Grundwertsteuer eingeführt, aber nichtsdestoweniger möchte ich alle hier anwesenden Herren bitten, soweit sie Ausschussmitglieder sind und soweit sie auch als persönliche Mitglieder anwesend sind: Wirken Sie doch aufklärend in dieser Richtung und sagen Sie Ihren Freunden und Gruppenmitgliedern: wenn wir nicht auf der Hut sind, und wenn wir uns nicht im voraus wehren, so bindet man uns den Strick um den Hals, und dann ist es zu spät. Suchen Sie vorzubeugen! Dass das möglich ist, kann ich Ihnen an einem Beispiele erklären. Vor 2 Jahren sollten die Osnabrücker Kollegen auch mit dieser schönen Sache bedacht werden. Die Herren sind rechtzeitig auf dem Posten gewesen und haben sich mit dem Landwirtschaftlichen Verein in Verbindung gesetzt und durch diese Verbindung ist es möglich geworden, die Sache im städtischen Bürgervorsteherkollegium zu Fall zu bringen. Damit war die Steuer für diesmal weg. Ob der Magistrat sie aber ein anderesmal nicht wieder einbringen wird, ist eine andere Sache. Vorläufig war sie gefallen. Ende des vorigen Jahres hat dann die Stadtgemeinde Osnabrück beschlossen, die Wertzuwachssteuer einzuführen, und sie ist auch eingeführt worden. Die Grundwertsteuer dagegen besteht auch heute noch nicht. M. H.! Ich habe ihnen dadurch nur zeigen wollen, dass die Mög lichkeit besteht, solche Dinge zu hintertreiben, aber man muss rechtzeitig auf dem Posten sein. Wie die Lässigkeit mitspricht, das haben Sie sehen können aus dem Bericht des Herrn Simmgen in Dresden,' wo der Stadtrat ebenfalls die Einführung der Wertzuwachs steuer plant und die Gärtnerschaft sich auch rechtzeitig ins Mittel gelegt hat. Der Stadtrat hat bei 26 Gemeinden, in denen die Wertzuwachssteuer eingeführt ist, Anfrage gehalten, wie sich das in den betreffenden Gemeinden mit der Gärtnerei verhielte, ob diese eine Sonderstellung verlangt hätte. Darauf hat der Stadtrat zu Dresden von 26 Anfragen, die er erlassen hatte, 24 verneinend zurückbekommen: die Gärtnerei hätte sich absolut nicht gewehrt. M. H., das ist unverständlich! Es kann gar nicht anders zu deuten sein, als wie ich schon erwähnte: man muss sich der Tragweite dieser Sache absolut nicht bewusst sein. Ich will Ihnen noch ein kleines Beispiel geben. Ich habe das Material dem Herrn General sekretär vorgestern übergeben. Ein Münsterscher Kollege zahlt — ganz genau sind mir die Zahlen nicht gegenwärtig — für etwa 970 Ruten Landes nach Abzug der Gebäude, die er auf dem Grundstück stehen hat, 380 M. an Grundwertsteuer. Ich bitte Sie, m. H., ist das nicht etwas Drückendes! Ich meine, das sind doch Zahlen, die sprechen, das sind doch Zahlen, die einen veranlassen können, nach Möglichkeit auf der Hut zu sein, um diese Sache zu verhindern. Durch die Verfügung vom Jahre 1907 des Ministeriums des Innern und des Landwirtschaftsministeriums können die Gemeinden den Gärtnereien eine Sonderstellung für die Grundwertsteuer ein räumen, indem sie die Steuer nach dem Erträgnis erheben. Es heisst aber da: sie können, sie brauchen es aber nicht. So lange wie aber den Gemeinden anheim gegeben ist, es zu machen, wie sie wollen, glaube ich nicht, dass wir auf grosses Entgegenkommen zu rechnen haben. Den Gemeinden kann man es schliesslich nicht übelnehmen, wenn sie diese Steuer erheben. Es ist ihnen das gesetzliche Recht gegeben, und von diesem Rechte machen sie eben Gebrauch. Es ist nicht anders möglich, um diese drückende Last dauernd von uns abzuwehren, als dass dies durch die Gesetzgebung selbst geschieht, indem eine Aenderung des Kommunalabgabengesetzes dahin erfolgt, dass landwirtschaftlich und gärtnerisch bebaute Grundstücke nur nach dem Erträgnis veranlagt werden dürfen; nur dann sind wir von diesem ungeheuer drückenden Alp befreit. Ich bitte Sie noch einmal: Tun Sie, was Sie können, um Material zu schaffen, damit der Vorstand in die Lage versetzt ist, für uns einzutreten. Dass auch andere Körperschaften überzeugt sind, dass es so nicht gehen kann, kann ich auch durch ein Beispiel beweisen. Unser westfälischer Bauernverein, der eine machtvolle und kraftvolle Korporation ist, hat sich vor einigen Monaten ent schlossen, eine Petition bei seinen Mitgliedern in Umlauf zu setzen und sie an den preussischen Landtag zu richten, um in dem Sinne, wie ich eben ausgeführt habe, eine Aenderung des Kommunal abgabengesetzes herbeizuführen. Also bitte, m. H., unterstützen Sie unsern Vorstand in jeder Weise, damit wir unsere Wünsche in absehbarer Zeit in Erfüllung gehen sehen. (Bravo!) W. S t o f f r e g e n - Dortmund: M. H. I Wenn die Städte Geld nötig haben und, was jetzt besonders der Fall ist, bei der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)