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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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209 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 13 bloss die beiden Paragraphen vor, um deren Ergänzung und Abänderung es sich nur handeln kann. Der § 4 heisst bisher: Die zu begutachtenden Pflanzen usw. müssen sich in einem Entwicklungszustande befinden, welcher den vollen Wert erkennen lässt, und ist das Ersuchen um Prüfung nicht früher an den Vorstand zu richten, um unnötige Reisen und Zeit versäumnisse zu verhüten. In Fällen, wo eine endgültige Begut achtung bei erstmaliger Besichtigung nicht festgestellt werden kann, wird es der Prüfungskommission anheimgegeben, eine solche zum zweiten Male festzusetzen. Hinter diesen Satz möchten wir einiges einschalten, den Satz selbst eine Kleinigkeit ändern. Es soll heissen: In Fällen, wo eine endgültige Begutachtung bei erstmaliger Besichtigung nicht erfolgen kann, wird es der Prüfungskommission anheimgegeben, eine solche zum zweitenmale festzusetzen. Dann ist einzuschalten: Auch kann sie verlangen, dass solche Neuheiten, die zur besseren Prüfung aller in Betracht kommenden Eigenschaften die genaueste Beobachtung während einer ganzen Wachstums periode bedürfen, einem hervorragenden Spezialisten zur Vergleichskultur übergeben werden, selbstverständlich unter vollster Wahrung aller Interessen des Antragstellers. Der § 5 hat bisher folgenden Wortlaut gehabt: Für die Wertbeurteilung angemeldeter Objekte ist vorzugsweise massgebend : 1. bei Pflanzen: Auffallender Unterschied oder wertvolle Verbesserung gegen schon in Kultur befindliche Arten und Varietäten in bezug auf Wuchs, Reichblütigkeit, Farbe und Grösse der Blumen, Belaubung, Vermehrungsfähigkeit, Kulturansprüche und Widerstandsfähigkeit gegen Insekten oder Krankheiten. Bei Ausfertigung des Wert zeugnisses ist auf die einzelnen Punkte besonders hinzuweisen und namentlich anzugeben, ob die Neuheit für den Handel oder den Liebhaber oder den Botaniker von Wert sei. Die Erteilung von Auszeichnungen an Pflanzen-Neuheiten der zweiten und dritten Kategorie ist möglichst einzuschränken — also die Erteilung von Wertzeugnissen für solche Pflanzen, die nur für den Liebhaber oder Botaniker von hervorragendem Interesse sein können. Da wünschen wir eingeschaltet hinter dem Passus: „Widerstandsfähigkeit gegen Insekten und Krankheiten": Es ist dem Antragsteller zu empfehlen, bei Hybriden die Eltern vorzuführen und bei Abarten (Varietäten) diejenigen älteren Sorten, als deren Verbesserung die Neuheit bezeichnet wird. Ich meine, m. H., besser und sorgfältiger kann man es kaum machen. Wenn diese Punkte, die wir angeführt haben, seitens der Kommission voll und ganz beachtet werden, dann können Missgriffe in der Erteilung von Wertzeugnissen garnicht mehr vorkommen. Nun ist ja Irren menschlich, aber ich denke mir, wenn die Kom mission immer wieder ausdrücklich auf diese Bestimmungen unserer Vorschriften aufmerksam gemacht wird, dann sind Irrtümer so gut wie ausgeschlossen, und es ist ja jetzt vorgesehen, dass bei solchen Neuheiten, wo die Beurteilung eine schwierigere ist, die man im Augenblick der Besichtigung nicht gleich beurteilen kann, sondern die während einer Vegetationsperiode, während einer längeren Zeit beobachtet werden müssen, Spezialisten auf dem Gebiete der jeweiligen Art oder Sorte herangezogen werden. Ich hoffe, dass damit alle die Herren, welche die Anträge hier einbrachten, zufriedengestellt sein werden. Ich bitte jedoch die jenigen, die anderer Meinung sind, sich noch dazu zu äussern. Vorsitzender: M. H. I Es ist jetzt die Zeit, wo die Antragsteller zu den Anträgen 23, 24 und 25 das Wort zur Be gründung nehmen können. Ich glaube aber sicher, wie Herr Arends schon ausgeführt hat, dass das Referat, welches er gab, und die Vorschläge, die die Kommission ausgearbeitet und Ihnen unterbreitet hat, eine weitere Verfolgung dieser Anträge unnötig machen. C. P ü s c h e 1 - Soldin : M. H.! Als Vertreter der antrag stellenden Gruppe Cüstrin kann ich nur erklären, dass die Gruppe mit diesen Ausführungen sehr zufrieden sein wird; so wie die Fassung der Paragraphen jetzt vorgenommen wird, kann jeder damit zufrieden sein, und gleichzeitig wird dadurch solchen unliebsamen Erörterungen, wie sie bisher über die Wertzeugnisse stattgefunden haben, für die Zukunft der Boden entzogen. O. R e i c h e - Frankfurt a. 0.: M. H.! Durch die Aus führungen des Herrn Arends, die er soeben machte, kann ich mich auch nur befriedigt erklären, denn darin ist ja enthalten, dass, wenn es nicht gut möglich ist, bei einmaliger Besichtigung ein bestimmtes Urteil abzugeben, die Besichtigung zweimal stattfinden soll, und das wollten wir ja auch nur. Wir hatten ein Jahr verlangt, aber wenn man die Neuheit in zwei Perioden besichtigt, kann man sich auch ein Urteil bilden, das glaube ich sicher, und unsere Gruppe Frankfurt wird sich ebenfalls mit dieser Lösung der Frage zufrieden geben. Abstimmung. Die Anträge 23—25 werden einstimmig ab gelehnt, die Vorschläge der Kommission einstimmig angenommen. Es wird in der Tagesordnung weitergegangen. Die Anträge 35, 36, 37 und 38 werden zusammen behandelt. Vorsitzender: M. H.! Diese vier Anträge, zwar ver schiedenen Wortlauts, bringen eine Frage hier in Anregung, welche uns ebenso wie die in Nummer 34 behandelte Angelegenheit stets beschäftigt hat. Seit langem wünschen wir, dass die Vertretung des Gartenbaues der Regierung gegenüber gesetzlich geregelt würde. Viele Wege sind schon vorgeschlagen worden, aber wir stehen heute noch auf dem Standpunkte — und dieser Meinung hat auch gestern der Ausschuss in seiner Mehrheit zugestimmt —, dass wir den schon öfter bekundeten Wunsch und ausdrücklichen Willen aller Versammlungen, Gartenbaukammern zu schaffen, als triftigen und begründeten bezeichnen. Die vorliegenden Anträge sprechen von Anschluss an die Landwirtschaftskammern. M. H.! Wir haben be gründete Hoffnung, dass, wenn die statistischen Erhebungen über die im Jahre 1906 vorgenommene Berufszählung der gärtnerischen Betriebe im Druck vorliegen, die Regierung dieser Frage dann auch näher treten wird. Wir haben im Dezember Mitteilung bekommen von dem Landwirtschafts-Ministerium, dass die Berichte darüber im Druck sich befinden. Es ist ja schon lange her, dass wir wünschen, die Sache erledigt zu sehen; schon sieben Jahre sind es. Die Berufszählung hat uns wieder einen Schritt vorwärts gebracht. Hoffen wir, dass die Drucklegung der Berichte bald beendet und damit Unterlagen für die weitere Verfolgung dieser Angelegenheit gegeben werden. Jetzt müssen wir, so leid es uns tut, noch eine abwartende Stellung einnehmen. Wir können die Regierung durchaus nicht drängen. Es ist uns die baldige Zusendung der Berichte zugesagt worden, wir hoffen, dass sie bald erfolgt, aber weitere Beschlüsse können wir nicht fassen. Ich möchte Ihnen deshalb im Namen des Ausschusses Vorschlägen, über die Punkte 35-38 zur Tagesordnung überzugehen. Ich stelle aber trotzdem diese 4 Anträge gleichzeitig zur Aussprache. A. K ö p c k e - Tilsit: M. H.! Der Provinzialverband Ost preussen hat hierzu auch einen Antrag gestellt, damit die Mitglieder Gelegenheit haben, die Vorschläge des Vorstandes zu hören. In der gestrigen Ausschusssitzung und auch heute ist uns nun seitens des Herrn Vorsitzenden gesagt worden, dass die Arbeiten des Vor standes noch nicht abgeschlossen sind, und es sich nicht empfiehlt, diese Teile der Arbeit zu veröffentlichen. Diese Frage ist von grösster Bedeutung für uns, und es empfiehlt sich da wohl, dass keine Ueberhastung eintritt. Wir haben ja gesehen, dass die Regierungsmaschinerie furchtbar langsam arbeitet. Ich möchte doch bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, an den Vorstand die Bitte zu richten, immer wieder zu bohren — steter Tropfen höhlt den Stein —, vielleicht hilft es doch bei unserer Regierung. Sie wissen alle: durch reichsgesetzliche Regelung unserer Frage gehört der .Gartenbau zur Landwirtschaft. Bei den Einzelstaaten wieder, wo die Gewerbesteuer erhoben wird, werden wir zur Gewerbesteuer herangezogen, und es handelt sich immer um die Ausdrücke: gewerbliche und nichtgewerbliche Gärtnereien. Diese Frage wird hoffentlich bei der reichsgesetzlichen Regelung erledigt werden. Aber ich meine immer: vielleicht möchte sich doch für den Vorstand empfehlen, vorläufig bei den einzelnen Bundesstaaten dahin vor stellig zu werden, dass ganz klar gesagt wird, dass die Gärtnerei an und für sich nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Ich meine, durch ver schiedene Urteile unserer höchsten Gerichtshöfe ist dies ja ent schieden worden. Aber wir bleiben ja doch immerhin ein Spielball in den Händen der Behörden, und ehe die reichsgesetzliche Regelung erfolgen kann, wird es noch eine Weile dauern. Aus diesem Grunde möchte ich doch an den Vorstand die Bitte richten, immer wieder zu bohren; wir kommen da doch vielleicht eher zum Ziel. Wir haben eben gehört, dass diese Sache bereits 7 Jahre in der Schwebe ist, wir wollen hoffen, dass es nicht noch einmal 7 Jahre dauert. Vorsitzender: Im Namen des Vorstandes möchte ich sagen, dass es an dem Bohren, wie es der Herr Vorredner bezeichnet hat, sicher nicht fehlen soll, aber wir dürfen dabei die Gesetze der Höflichkeit nicht aus den Augen verlieren. Wenn uns gesagt wird: wir bekommen bald Bescheid, dann müssen wir auch noch einige Zeit warten. Sollte sich unsere Hoffnung nicht verwirklichen, so sind wir die letzten, die die Sache schlummern lassen. Abstimmung. Der Vorschlag des Vorstandes, die Anträge damit für erledigt zu erklären, dass eine abwartende Stellung ein genommen wird und Vorlagen der Regierung abgewartet werden, wird einstimmig angenommen. Vorsitzender: M. H.I Damit wären die für heute Nach mittag vorgesehenen Punkte der Tagesordnung erledigt. Ich werde jetzt eine Pause machen, nach welcher dann Herr Paul Görler aus Pausitz bei Riesa den uns freundlichst zugesagten Vortrag be ginnen kann. Es folgt noch die Verlesung des Protokolls. Dieses wird von der Versammlung genehmigt und von mehreren Herren unterschrieben. Schluss der Sitzung nach 6 Uhr. Zweiter Tag. Sonnabend, den 27. Februar 1909, Vorm. 91/2 Uhr. Vorsitzender: Meine hochgeehrten Herren! Der zweite Tag der Hauptversammlung muss jetzt seinen Anfang nehmen, obgleich
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