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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Cüstrin, 4. bis 13. September 1909. Provinzial-Gartenbau- Ausstellung verbunden mit Pflanzenbörse. Protektor: der Ober präsident für die Provinz Brandenburg Exc. von Trott zu Solz. Vorsitzende der Ausstellungsleitung Gärtnereibesitzer H. Klembt- Cüstrin und Max L o e s c h e n - Cüstrin-Neustadt. Alle Anfragen sind zu richten an den Geschäftsführer Herrn Brutschke- Cüstrin-Kietz, Wilhelmstrasse. ■ B Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe Ist die Stenotypistin eine Handlungsgehilfin? Das Landgericht I Berlin hat nach den „Blättern für Rechts pflege im Bezirk des Kammergerichts“ entschieden, dass eine Steno typistin im kaufmännischen Kontor als Handlungsgehilfin zu be trachten sei und deshalb der Zuständigkeit des Kaufmannsgerichts unterstehe. In den Gründen des Urteils wird folgendes ausgeführt: Was die Frage betrifft, ob die Klägerin als Handlungsgehilfin im Sinne des § 1 des Kaufmannsgerichtsgesetzes anzusehen sei oder nicht, hat das Gericht kein Bedenken getragen, sie zu bejahen, auch wenn die Klägerin im kaufmännischen Kontor der Beklagten nur mit Stenographie und Maschineschreiben nach Diktat beschäftigt worden ist. Derartige Schreibhilfsdienste kommen in allen grösseren Betrieben notwendig vor und nehmen je nach der Art des Betriebes rechtlich wohl eine verschiedene Signatur an. In einem kauf männischen Kontor müssen aber sicherlich die Schreiber oder jetzt die mit dem Schreiben auf der Maschine nach Stenogramm be schäftigten Angestellten, weil mit einem integrierenden Bestandteil der Erledigung der kaufmännischen Korrespondenz befasst, als kauf männische Hilfskräfte, also als Handlungsgehilfen gelten. Zu ihnen zählte auch die Klägerin, solange sie bei der Beklagten beschäftigt war. Geldbrief Übernahme. Ein Kaufmann hatte einen Geldbrief auf dem Postamt in Emp fang genommen und darüber quittiert. Er öffnete den Brief noch im Postamt und fand, dass der Inhalt mit der Wertangabe nicht übereinstimmte. Sofort machte er der Postbehörde Anzeige, wurde aber mit seinen Ansprüchen auf Schadenersatz abgewiesen, da die Uebergabe des Briefes bereits erfolgt und darüber quittiert war. Es kam zur Klage, und das Reichsgericht entschied — wie die „Monatsschrift für Handel und Wandel, Industrie und Schiffahrt“ mitteilt — dass die Ersatzpflicht der Post nicht mit der Aushändigung eines Geldbriefes an den Adressaten aufhöre. Die „Empfangnahme“ setze vielmehr auch den Willen des Adressaten zur Annahme der Sendung voraus, sei also als endgültig erfolgt anzusehen, wenn „sich aus der Gesamtheit des Vorganges die Uebernahme als vom Empfänger gewollt darstellt“. Da im vorliegenden Falle dieser sofort auf dem Postamt durch Oeffnung der Sendung das Manko festgestellt und angezeigt habe, sei die Post zum Ersatz verpflichtet. ■ I Gehilf enb ewegung ■ ■ Lohnbewegung in Berlin und Vororten. Die letzte Nummer der ,,Allgem. deutschen Gärtner-Zeitung“ enthielt am Kopf den Vermerk, dass, die Arbeitnehmer in Berlin und dessen Vororten, von denen 26 namentlich aufgeführt sind, sich in einer Lohnbewegung befinden und dass Zuzug bis auf weiteres fern zuhalten sei. Ueber eine am 11. d. M. stattgefundene Gehilfen- Versammlung finden wir nachstehenden Bericht in der „Berl. Volksztg.“: Die beiden Gärtnerorganisationen, der (christliche) Deutsche Gärtnerverband und der (freigewerkschaftliche) Allgemeine Gärtner verein hatten am 11. d. Mts. eine öffentliche Versammlung der Handelsgärtnergehilfen Berlins und der Vororte einberufen, die ausser ordentlich stark besucht war. Die Referenten Müller vom Deut schen Gärtnerverband und K w a s n i k vom Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein sprachen über „unsere Forderungen in diesem Früh jahr“. Wie aus ihren Ausführungen hervorging, haben die beiden Verbände schon im Herbst vorigen Jahres eine gemeinsame Lohn kommission gebildet, die den Auftrag hatte, auf friedlichem Wege durch Verhandlungen mit der Arbeitgeberorganisation, dem Verband deutscher Handelsgärtner, eine Aufbesserung der Lohn- und Arbeits verhältnisse zu erreichen. Es wurden dem Arbeitgeberverband folgende Forderungen unterbreitet: Die Arbeitszeit beträgt vom 1. März bis 31. Oktober elf Stun den täglich, ausschliesslich der Pausen. Vom 1. Nov. bis 28. Febr. 10 Stunden täglich, ausschliesslich der Pausen und ohne Lohnabzug. — Als Niedrigstlohn für Gärtnergehilfen wird pro Woche 22 Mark in bar bezahlt. Für Gärtnergehilfen, die sich im ersten Gehilfenjahr befinden, darf der Niedrigstlohn 21 Mark betragen. — Ueberstunden an den Wochentagen sind mit 50 Pf. pro Stunde zu vergüten. An Sonn- und Feiertagen dürfen nur naturnotwendige Arbeiten ver richtet werden. Der Sonntagsdienst ist so zu regeln, dass die Ge hilfen jeden zweiten Sonntag vollständig von der Arbeit befreit werden. — Die Auszahlung des Arbeitslohnes geschieht wöchentlich Freitags oder Sonnabends innerhalb der regelmässigen Arbeitszeit. Für vorstehende Forderungen Abschluss eines Tarifvertrages zwischen der Gruppe Berlin des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands einerseits und des Brandenburgischen Gaues des Deutschen Gärtner verbandes andererseits. Obwohl diese Forderungen äusserst bescheiden seien im Ver gleich zu den Arbeitsverhältnissen anderer qualifizierter Arbeiter in der Grossstadt habe die Kommission des Arbeitgeberverbandes die Gehilfenkommission nicht einmal einer Antwort gewürdigt. Es sei aber dringend notwendig, dass auch die Handelsgärtnergehilfen menschenwürdigere Arbeitsbedingungen erhielten als jetzt, wo sie zum Teil noch 13 und 14 Stunden arbeiten müssten bei Wochen löhnen von 18 Mark und darunter. Die Gehilfen hätten alles ver sucht, um eine friedliche Erledigung der Lohnbewegung herbeizu führen. Wenn die Arbeitgeber aber auch jetzt noch an ihrem schroff ablehnenden Standpunkt festhalten, dann bleibe den Gehilfen kein anderes Mittel als der Streik. In der lebhaften Diskussion erklärten sich sämtliche Redner aus beiden beteiligten Organisationen für den Streik. Einstimmig wurde folgende Resolution angenommen: „Die ausserordentlich stark besuchte öffentliche Versammlung der Handelsgärtnereigehilfen Berlins und der Vororte erklärt sich mit den bisherigen Massnahmen der Lohnkommission einverstanden. Sie erklärt die von den beiden Referenten vorgeschlagenen Forderungen für das allermindeste, was die Gärtnergehilfen in diesem Frühjahr fordern müssen und ist nur mit Rücksicht auf die allgemeine Wirt schaftskrisis bereit, von höheren Forderungen abzusehen. Die Ver sammlung ist entrüstet darüber, dass die Arbeitgeber es nicht einmal für nötig gehalten haben, auf das wiederholte Schreiben der Lohn kommission zu antworten. Indem die Versammlung der Lohnkommission ihr volles Vertrauen ausspricht, beauftragt sie diese, der Gruppe Berlin des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands die von den Referenten begründeten Forderungen zu übermitteln, um den Arbeit gebern noch einmal Gelegenheit zu geben, durch Abschluss eines Tarifvertrages einen Lohnkampf zu vermeiden. Die in der Versamm lung anwesenden Handelsgärtnergehilfen beschliessen einstimmig, bei Nichtbewilligung der aufgestellten Forderungen einmütig zum 1. April die Kündigung einzureichen. An die Presse und die öffentliche Meinung richtet die Versammlung den dringenden Appell, die Gärtner gehilfen in ihrem berechtigten Kampfe um anständige Entlohnung und gegen gesetzwidrige Zustände im Arbeitsverhältnis zu unterstützen. “ Den anwesenden Gehilfen wurden Kündigungsformulare aus gehändigt, die den Arbeitgebern, die die Forderungen nicht bewilligen, zu der Zeit übermittelt werden sollen, dass dort am 1. April die Arbeit niedergelegt wird. Bei der Lohnbewegung kommen etwa 1200 Gehilfen in 400 Geschäften in Betracht. □□□□□□ □□□□□□ Handelsregister □□□□□□ □□□□□□ Cassel. Bei der Firma Hermann Pissler, Cassel wurde ein getragen: Die Prokura der Frau Veronika Pissler, Cassel, ist erloschen. Die Firma ist übergegangen auf den Blumenhändler Wilhelm Rennen in Cassel. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts be gründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Wilhelm Rennen ausgeschlossen. Die Firma lautet jetzt: Hermann Pissler Nachf. (2. 3. 09.) Gotha. Bei der Firma: Otto Läuterbach Erfurter Blumen halle Inh. Frau Martha Rasch in Gotha wurde eingetragen: Das Geschäft ist auf den Kunst- und Handelsgärtner Otto Lauter bach in Gotha als alleinigen Inhaber übergegangen. Die Firma ist in: Otto Lauterbach Erfurter Blumenhalle geändert. Der Ueber gang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich keiten und Forderungen ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch den Kunst- und Handelsgärtner Otto Lauterbach ausgeschlossen. Hannover. Bei der Firma August & Theodor Ebell Plantage Kirchrode wurde eingetragen: Die offene Handelsgesellschaft wird mit unveränderter Firma von dem Plantagenbesitzer Theodor Ebell mit zweien der Erben des am 31. August 1908 verstorbenen Gesell schafters August Ebell, nämlich den Plantagenbesitzern Hugo Ebell und Franz Ebell in Hannover fortgesetzt. Mainz. Bense & Mohr. Der Sitz der unter dieser Firma bestehenden offenen Handelsgesellschaft ist von Kelsterbach nach Mainz verlegt. Persönlich haftende Gesellschafter sind: Eduard Bense, Handelsgärtner und Wilhelm Funke, Kaufmann, beide in Mainz. Die Gesellschaft hat am 1. Oktober 1902 begonnen. Preisverzeichnisse Ernst Bartholome in Geschwenda. Preisliste über Holz etiketten, Blumenstäbe, Gartenpfähle, Spalierlatten, Kistenbretter, Baumkübel, Nistkästen usw.
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