Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
206 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 12 welche in einer Eingabe an den Polizei-Präsidenten den Wunsch nach obligatorischem Achtuhrladenschluss ausgedrückt haben. V erkehrs wesen Die Haftpflicht der Postverwaltung bei Einschreibbrief sendungen. Nach dem Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871, § 6, hat die Postverwaltung für den Verlust einer Einschreibbriefsendung, nicht aber für die Beschädigung Ersatz zu leisten. Die Höhe dieser Entschädigung wird durch den § 10 dieses Gesetzes festgelegt. Hiernach wird dem Absender im Falle des Verlustes einer rekommandierten (eingeschriebenen) Sendung, ohne Rücksicht auf ihren Wert, ein Ersatz von 14 Talern gezahlt. Ein Verlust liegt nicht nur vor, wenn die Sendung gänzlich verschwunden ist, sondern auch dann, wenn die Sendung ihres ganzen Inhalts be raubt worden ist und der angekommene beziehungsweise ausgehän digte leere Briefumschlag lediglich die Verpackung für die Einschreib briefsendung gebildet hat. In diesem Falle ist die Postverwaltung ersatzpflichtig. Bildet dagegen der Briefumschlag einen Teil der Sendung (indem er z. B. schriftliche Mitteilungen für den Empfänger enthielt), so ist ein Teil der Sendung erhalten geblieben. Es liegt dann kein Verlust, sondern nur eine Beschädigung vor. Für Beschä digungen von Einschreibbriefsendungen wird aber kein Ersatz gelei stet. Der Ersatz von 14 Talern, gleich 42 Mark, wird nur für Inlands- Einschreibbriefsendungen gewährt. Wenn eine Einschreibbriefsen dung nach dem Auslande verloren geht, so wird eine Entschädigung von 50 Frs. gleich 40 Mark gezahlt. Einige Länder, z B. die Ver einigten Staaten von Amerika, Argentinien, Brasilien, Kanada, Kuba, Kapland und Natal übernehmen überhaupt keine Ersatzpflicht bei solchen Sendungen. Wenn daher eine aus Deutschland herrührende Einschreibbriefsendung in diesen Ländern oder unterwegs in einem dritten Lande verloren geht, so kann der Absender keine Ersatzan sprüche erheben. Gerät eine solche Sendung bereits während der Beförderung auf deutschem Boden in Verlust, so wird sie als eine Sendung des inneren Verkehrs angesehen und es wird aus Billigkeits rücksichten eine Entschädigung von 42 Mark gezahlt. Hierzu ist aber stets die Genehmigung des Reichspostamts in Berlin einzuholen. Der Anspruch auf Entschädigung an die Postverwaltung erlischt für Inlands-Einschreibbriefe mit Ablauf eines Jahres, vom Tage der Auf lieferung der Sendung an gerechnet. Neue Kennzeichnung der Eilsendungen. Die Kennzeichnung aller Arten von Eilsendungen bei der Post wird am 1. April neu und einheitlich geregelt. Von diesem Tage an werden die Aufgabe-Postanstalten sämtliche Arten von Eilpost sendungen nach dem In- und Auslande mit einem dunkelroten Zettel, der den schwarzen Aufdruck „Durch Eilboten, Express“ trägt, beklebt. Auch die Paketadressen erhalten diesen Zettel. Für Pakete werden nötigenfalls 2 oder 4 zusammenhängende Zettel verwendet. Bei Eilsendungen wurde bisher die Adressseite mit roten Strichen ge kreuzt. Diese Durchkreuzung fällt vom 1. April an vollständig weg. Auch die bayerischen und württembergischen Postanstalten kreuzen dann die Aufschrift der Eilsendungen nicht mehr mit Rotstift. Die Eilsendungen werden auch von den beiden süddeutschen Post verwaltungen mit Zetteln beklebt, die in Farbe, Druck usw. den im Reichspostgebiete verwandten Zetteln entsprechen. Bei den Eil sendungen aus Oesterreich und Ungarn fällt die Durchkreuzung der Aufschrift mit Rotstift schon jetzt fort. Statt dessen verwenden die österreichischen Postanstalten Zettel von weisser Farbe mit dem roten Aufdruck „Express". Die ungarischen Postanstalten unter streichen oder fassen den Eilvermerk auffallend mit Rotstift ein. Die sonst vom Ausland eingehenden Eilsendungen werden vom 1. April an durch die Grenz-Eingangs-Postanstalten mit dem eingangs bezeichneten Zettel beklebt. Es geschieht dies aber nicht, wenn sie schon einen Stempelabdruck oder Klebezettel mit dem Wort „Express“ in grossen Buchstaben tragen. Die aus Ungarn herrührenden Eil sendungen werden an der Grenze nicht mit dem Klebezettel beklebt. Die deutschen Postanstalten an der Grenze brauchen vom 1. April an die Eilsendungen nicht mehr besonders zu kennzeichnen. Die seitherigen Beklebezettel auf grünem und]hellgelbem Papier werden abgeschafft. Ausgabe der Scheckhefte usw. im Postscheckverkehr. Nach der Dienstanweisung für die Postscheckämter sind die Schreiben mit Formularen zur Abgabe der Unterschriften sowie die Hefte mit Ueberweisungsformularen und die Scheckhefte den Konto inhabern unter „einschreiben“, „gegen Rückschein“ und „eigen händig“ zu übersenden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach einer Entscheidung des Reichspostamts die vorbezeichneten Schreiben ohne die Bezeichnung „eigenhändig", also nur unter „einschreiben“ und „gegen Rückschein“ abgesandt werden, sofern eine Firma, Gesellschaft usw. dies ausdrücklich beantragt. Tarifverzeichnis für 1909. Das im Verkehrsbureau des Reichseisenbahnamts aufgestellte Verzeichnis sämtlicher deutschen Eisenbahntarife, das einen vollstän digen und schnellen Ueberblick über alle auf den deutschen Eisen bahnen bestehenden Tarife für den Personen- und Güterverkehr er möglicht, ist nach dem Stand vom 1. Januar 1909 neu herausgegeben worden. Die Neuausgabe ist 202 Druckseiten stark, im Verlage von Julius Springer in Berlin N. 24, Monbijouplatz 3, erschienen und zum Pre'se von 5 M. für das Stück von dort zu beziehen. Die neue Eisenbahn-Verkehrsordnung. Am 1. April 1909 tritt die neue Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908 an die Stelle der E -V.-O. vom 26. Oktober 1899. Auf Einzelheiten dieser neuen Verordnung haben wir bereits in No. 30 und 37 1908 hingewiesen. Die nach § 55-vorgeschriebenen neuen Frachtbriefe sind erst vom 1. April 1910 ab obligatorisch; es können also noch die alten Formulare verwendet werden. Die Anschaffung der Verkehrsordnung ist allen Geschäften dringend zu empfehlen. Sie ist erschienen im Reichs-Gesetzblatt No. 3 vom 14. Januar 1909. Bestellungen nehmen die Postanstalten entgegen. Postanweisungen nach Mexiko. Vom 1. März ab werden im Postanweisungsverkehr mit Mexiko auf Verlangen der Absender Auszahlungsscheine gegen eine Gebühr von 20 Pfg. ausgestellt. Es werden nur solche Ausstellungen an dieser Stelleverzeichnet, von deren Geschäftslei tung en der Redaktion die Programme und sonstigen Schriften eingesandt worden sind. Geplante internationale Blumen- und Gemüseausstellung in Gent 1909. Zeitungsnachrichten zufolge soll im Kasino zu Gent am 16., 17. und 18. Oktober d. Js. eine internationale Blumen- und Gemüseausstellung stattfinden. Nach Angabe des Kaiserlichen Konsuls in Gent soll der Umfang der geplanten Ausstellung noch nicht völlig feststehen. Es sei beabsichtigt, im wesentlichen Gemüse und Früchte auszustellen, während Blumen und Pflanzen weniger in den Vorder grund treten sollen. Die Ausstellung soll international und die Beschickung durch Pariser Häuser gesichert sein. Die Franzosen sollen beabsichtigen, Gemüse und Früchte in verschiedenen Auf machungen, in Form von Blumen- und Gemüsekörben,'.Tischaufsätzen, Zimmerdekorationen und dergl. auszustellen. Bei dem grossen Genter Blumenfest, das alle fünf Jahre statt findet, das letzte Mal 1908, waren äusser französischen, auch sehr viele englische und niederländische .Häuser und Blumenliebhaber vertreten. Während es sich bei diesen regelmässig wiederkehrenden Floralies Gantoises hauptsächlich um Orchideen und andere Blumen handelt, soll die neue Ausstellung im Oktober d. Js. hauptsächlich die übrigen Gebiete der Gartenkunst umfassen. Die Genter Blumen ausstellungen sind im allgemeinen ernst zu nehmen. Auf die Ausstellung bezügliche Drucksachen liegen noch nicht vor. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Antwerpen.) Berlin, 2.—13. April 1909. Grosse internationale Gartenbau- Ausstellung, veranstaltet vom Verein zur Beförderung des Garten baues in den preussischen Staaten in den Ausstellungshallen am Zoologischen Garten, Hardenbergstrasse. Geschäftsleitung General sekretär Siegfried Braun in Berlin N. 4, Invalidenstr. 42. Wiesbaden. 1. Mai bis Ende September 1909. Ausstellung für Handwerk, Gewerbe, Kunst und Gartenbau. Breslau, 4. bis 15. Juni 1909. Schlesische Gartenbau - Aus stellung auf dem Friebeberg. Beteiligung nur für Mitglieder des Ver bands d. H. D. und des Vereins schlesischer Handelsgärtner. Ehren präsident Gartenbaudirektor H a u p t - Brieg, Vorsitzender des Geschäftsausschusses Ed. H ü b n e r - Gross-Tschansch. Hamburg. 21.—24. August 1909. Ausstellung von Blumen-, Pflanzen und Bedarfsartikeln in der Ernst Merck-Halle im Zoologischen Garten anlässlich des Verbandstages deutscher Blumengeschäfts inhaber, zugleich Ausstellung der Vereinigung Wandsbeker Handels gärtner. Obmann des Ausstellungsausschusses Herr Albert Baring, Hamburg 24. Plauen, 27. August bis 15. i September 1909. Jubiläums- Gartenbau-Ausstellung des Vogtländischen Gärtner-Vereins. (Gruppe Vogtland des V. d. H. D.) Leipzig, Mitte September 1909. Grosse Dahlien- und Herbst- blumen-Ausstellung im Buchhändlerhaus, veranstaltet von der Deut schen Dahlien-Gesellschaft, Geschäftsführer Curt Engelhardt in Leipzig-Eutritzsch.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)