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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Syndikus, die damit in Verbindung kam — aber direkt beraten ist diese Frage wohl nicht. Ich möchte noch einmal zu erwägen geben, dass unser Verband ein Verband der Handelsgärtner Deutschlands ist. Ich muss noch einmal auf den Preussischen Lehrerverein zurückkommen. Der Preussische Lehrerverein steht unter gleichen Gesetzen. Aber wie soll es mit dem Verband der Handelsgärtner Deutschlands werden, wo so viele Bundesstaaten in Betracht kommen? Die Sache, um die es sich bei Herrn Müller handelte, war eine Berliner Vorortsangelegenheit. M. H.! Sie wissen alle, wie es mit der Gewerbesteuer, der Grundwertsteuer usw. ist, die sind so ausserordentlich verschieden, in jedem Orte ist es damit anders, und bei Herrn Müller handelte es sich um den Ort Franz.-Buchholz. Er ist vorher in einem anderen Orte ansässig gewesen, und da ist anders mit ihm verfahren worden. Wenn wir das ausdehnen wollten auf das ganze Deutsche Reich, wohin sollte das führen! Ich glaube, die Sache ist mit grossen Kosten verknüpft. Ich bemerke nochmals, dass im Ausschuss keine Meinung dafür gewesen ist, und im Vorstande auch nicht, weil wir annehmen, dass es zu kostspielig wird. Wenn ein Mitglied auch einmal grosse Kosten hat, so kann er sich vielleicht da den vielen Hausbesitzervereinen anschliessen, die viel mehr darin eingearbeitet sind als der Verband der Handelsgärtner. E. Dageförde: M. H.! Ich möchte Sie denn doch bitten, diesen Antrag nicht ohne weiteres fallen zu lassen. Die Argumente, die Herr B e r n s t i e 1 eben vorgebracht hat, sind durchaus nicht stichhaltig. Wenn er sagt, die Bestimmungen sind sehr verschieden, so ist das eben ein Argument für diese Rechtsschutzkasse. Das einzelne Mitglied kann sich nicht mit allen Verhältnissen befassen, aber wenn wir eine solche Kasse haben, so muss ein rechtskundiger Mann da sein, der dafür bestimmt wird. Die Kasse müsste so ein gerichtet werden, dass nicht der Vorstand über die Verwendbarkeit allein bestimmt, sondern eine Kommission, oder wie man das machen will. Das ist also gänzlich hinfällig, dieses Argument. Weiter sagte Herr Bernstiel, es würde viel zu kostspielig werden. Das ist auch kein Argument gegen diese Kasse, sondern dafür. Eben weil solche prinzipiellen Prozesse geführt werden müssen, deswegen wollen wir die Kasse haben. Es soll ja auch das Geld des Verbandes nicht kosten, sondern das Geld, das wir frei willig dafür bezahlen. Wir bezahlen nicht 8 M., sondern 8,50 M., wenn der Antrag angenommen wird. Von einer Kostspieligkeit, die dem Verbände zur Last fallen würde, kann gar keine Rede sein. Ich bitte ebenfalls um Annahme, Vorsitzender: Es ist ein Antrag auf Schluss der Debatte gestellt worden. Ich habe aber darum nicht zu fragen, weil auf der Rednerliste niemand weiter vorgemerkt ist. Abstimmung. Die Mehrheit der Versammlung spricht sich für das Ausschussgutachten und gegen den Antrag Müller aus. Punkt 30, Antrag der Gruppe Münster und Osnabrück. Zur Begründung des Antrags wird das Wort nicht begehrt. Für den Ausschuss erhält das Wort J. N e w e 1 s - Münster : M. H.! In unserem Gruppenbezirke wurde vielfach Klage darüber geführt, dass die Annoncenblätter in Hände gerieten, die für uns nur schädigend sein könnten, und das hat ein Mitglied in unserem Bezirke veranlasst, den Antrag, der Ihnen heute hier vorliegt, bei unserer Gruppe einzubringen. In unserer gestrigen Ausschusssitzung ist der Antrag abgelehnt worden aus dem einfachen Grunde, weil es nicht möglich sei, eine Kontrolle über die Verleger der Anzeigenblätter auszuüben. Die Leute lassen sich das nicht kurzerhand gefallen und brauchen das auch nicht. Ich muss hier zur Steuer der Wahrheit erklären, dass ich mich verschiedentlich an Herrn Thalacker gewendet habe, in Fällen, wo mir Mitteilung gemacht wurde, dass der „Thalacker“ an den oder jenen geriet, der nicht Gärtner war, und dass er mir sofort mitteilte: vom heutigen Tage ab erfolgt die Zusendung an den Mann nicht mehr. Wir haben mit Befriedigung von der Tatsache Kenntnis genommen. Ich habe das gestern im Ausschuss auch vorgebracht, und man ist dort zu der Ansicht gekommen, man möge dem Haupt vorstande Mitteilung machen, wenn sich Fälle nachweisen lassen, wo diese Blätter in unberufene Hände gelangen. Der Hauptvorstand würde dann das Notwendige veranlassen und die weitere Zusendung an diese Leute möglichst verhindern. Ich glaube, wir können uns mit der Erklärung unseres Hauptvorstandes zufrieden geben und ihm das Weitere überlassen. A. K ö p c k e - Tilsit: M. H.! Ich meine, die grössten Ver breiter dieser Zeitungen sind die Gärtner selbst. Ich habe oft ge funden, dass sie die gelben Zeitungen als Einwickelpapier benutzen. Ich möchte Sie bitten, Ihr Augenmerk darauf zu richten, dass das in Zukunft nicht mehr geschieht, sonst sind die Gärtner die haupt sächlichsten Verbreiter dieser Blätter. (Bravo!) Die Versammlung tritt einstimmig der Auffassung des Aus schusses bei. Punkt 31, Antrag von B. Schubert - Rudolstadt. Das Wort wird zur Begründung des Antrags nicht begehrt. Vorsitzender: Ich will Ihnen kurz mitteilen, dass der Ausschuss über diesen Antrag zur Tagesordnung übergegangen ist. Es ist ja wohl genügend bekannt, dass wir in der Deutschen Hagel- Versicherungs-Gesellschaft für Gärtnereien in Berlin doch ein Institut besitzen, welches allen diesen Anforderungen gerecht wird. Wenn Herr Schubert wünscht, dass innerhalb unseres Verbandes eine Gesellschaft begründet würde, so möchte ich ihn nur einmal bitten, den letzten Geschäftsbericht der genannten Gesellschaft sich zuschicken zu lassen, nach welchem 554000 M. Schadenersatz ansprüche beglichen und dazu 421/2% Nachzahlung eingefordert werden mussten. Wenn ich das konstatiere, so tue ich das nicht, um der Gesellschaft irgend einen Vorwurf zu machen. Im Gegen teil, sie hat die Schäden in kulantester Weise vergütet, muss aber natürlich, wenn sie so stark in Anspruch genommen wird, auf Nachzahlungen zukommen, ebenso wie in dem unglücklichen Hagel jahr alle Gesellschaften zu Schaden gekommen sind, wobei die Gesellschaft für Gärtnereien zu Berlin noch am besten mit abge schnitten hat. M. H. ! Treten Sie nach diesen Ausführungen dem Beschlusse des Ausschusses bei, diesen Punkt der Tagesordnung nicht weiter zu behandeln ? Die Versammlung tritt diesem Vorschläge des Ausschusses bei. Punkt 32, Antrag des Provinzialverbandes Pommern. C. Vetterlein —Stettin. M. H.! Wenn wir den Antrag einbringen, so verweise ich auf den Artikel, den ich seinerzeit im Handelsblatt veröffentlicht habe. Er ist aufgenommen worden, und ich ersehe daraus, dass der Vorstand auf meiner Seite, ist. Ich habe im Auge nicht bloss die reichen Gärtner, die Söhne reicher Eltern sind, sondern die kleinen Gärtner, denen wir helfen müssen, die wir unterstützen müssen; es ist unsere Pflicht als Verbandsmitglieder, diese zu stützen, denn sie werden durch die Inserate, die heutzutage in den Zeitungen veröffentlicht werden, direkt hinters Licht geführt, auch durch Anerkennungsschreiben, die man an die linke oder rechte Seite dieser grossen Inserate bringt. Ich schrieb einmal, veranlasst durch diese Anerkennungsschreiben, die in die Oeffent- lichkeit gebracht wurden, an einen dieser Herren, und er antwortete, das wäre ein Ideal von einem Kessel, den er sich da bei der betr. Firma gekauft hätte. Ich fragte an, ob er auch wirklich damit zufrieden sei, und wurde mir die Antwort : er ist so zufrieden, dass er das Ding herausgerissen hat; er hat die Erfahrung gemacht, er taugte nichts, und er hätte sich einen anderen Kessel besorgt. Wo bleibt da die Wahrheit ? Wird Reklame gemacht für das Geschäft, oder, wollen die Leute neue Käufer sich gewinnen? Wir haben im letzten Protokollberichte geschrieben, dass der Vorstand unserer Gruppe alle Anfänger, die sich in der Umgegend etablieren, auf fordert, sich beim Vorstande Rat zu holen, und von dieser Seite aus werden dann gewissenhafte Firmen genannt, mit denen sie ruhig in Geschäftsverbindung treten können, ohne Gefahr zu laufen. Ich bitte Sie, nehmen Sie den Antrag an. Beckmann (für den Ausschuss): M. H. ! Ich habe Ihnen im Auftrage des Ausschusses mitzuteilen, dass derselbe über diesen Antrag zur Tagesordnung übergegangen ist und nicht empfiehlt, ihm Folge zu geben. Im Handelsblatte haben wir Anzeigen von gärt nerischen Firmen in den letzten Jahren nur zwei gehabt, in denen zum Ausdruck gekommen war, dass der Redaktion Zeugnisse im Original vorgelegen hätten. Also eine Anwendung dieser Gepflogen heit hat, was gärtnerische Anzeigen anbelangt, eigentlich überhaupt noch nicht stattgefunden. Nun haben wir industrielle Firmen, mögen sie Heizkessel oder irgend etwas anderes verkaufen, die Anerkennungs schreiben veröffentlichen. M. H. ! Das ist im Inseratenwesen bei solchen Firmen gang und gäbe, und ich glaube, wenn wir diesen Firmen, die einen beträchtlichen Teil unserer Inserenten bilden und einen beträchtlichen Teil zu den Einnahmen des Verbandes liefern, das untersagen würden, dass sie Anerkennungsschreiben in ihren Anzeigen künftig bringen dürfen, dann würden uns die Firmen ihre Inserate entziehen, und das glauben wir im Interesse des Verbandes, im Interesse der Verbandskasse und im Interesse der Aufgaben, die die Verbandskasse zu erfüllen hat, nicht verantworten zu können. Wir können diesen Firmen diese Gepflogenheit bei ihren Inseraten nicht verbieten. Ich habe gestern in der Äusschusssitzung ausgeführt, dass, was die Aufnahme von Inseraten überhaupt anbelangt, die Geschäftsstelle die peinlichste Gewissenhaftigkeit beobachtet, dass alle Inserate, die gegen die Interessen der Verbandsmitglieder ver stossen könnten, die Mittel empfehlen, die nicht ausprobiert sind, von denen man annehmen kann, dass , es Schwindelanzeigen sind, ohne weiteres von der Aufnahme im Handelsblatte ausgeschlossen werden. Es ist das ein ganz besonderes Augenmerk, das ich im Interesse der Mitglieder auf solche Anzeigen richte, damit keine Anzeige im Handelsblatte veröffentlicht wird, die eventuell geeignet wäre, die Mitglieder des Verbandes in irgend einer Weise, nach der Konkurrenzseite oder nach irgend einer anderen Seite, zu schädigen. Wenn z. B. eine Gartenbauschule oder ein Förster oder eine Gutsverwaltung Anzeigen aufgibt und empfiehlt Baumschul artikel, Samen usw., so werden diese rundweg abgelehnt und nicht aufgenommen. Ich stehe aber auf dem Standpunkte, dass wir industriellen Firmen bei dieser in allen Offertenzeitungen üblichen Gepflogenheit nicht vorschreiben dürfen, dass sie Anerkennungs schreiben nicht mehr veröffentlichen sollen. Wir würden nicht im Interesse des Verbandes und der Verbandskasse handeln, wenn wir eventuell auf diese Anzeigen verzichten wollten, und die stellen ein recht grosses Kontingent zu unseren Einnahmen. Wir haben Firmen dabei, die im Jahre 15—20 Seiten und mehr im Handelsblatt inse rieren. Aus diesen Gründen, die ich gestern auch im Ausschuss ausgeführt habe, und die der Vorstand im voraus gebilligt hatte, bitte ich, diesem Anträge keine Folge geben zu wollen.
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