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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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Handelsgärtner Deutschlands geschlossen ist, soll und muss dahin erweitert werden, dass statt der bisher 700 versicherten Mitglieder des Verbandes alle dem Verbände angehörigen Mitglieder diese Wohltat geniessen. Es muss durch unser Organ der Zweck dieser Versicherung mindestens einmal in jedem Monat veröffentlicht und darauf hingewiesen werden, was der Versicherungsverein für das Wohl der gärtnerischen Betriebe wie für die Verbandskasse be- deutet. Dadurch soll auch eine Bewegung zur tätigen Mitarbeit der Gruppen auf dem Gebiete des Versicherungswesens erzielt werden. Dass dieser Antrag nur der Anfang von weiteren in den nächsten Versammlungen sein soll, diese Versicherung, m. H., gebe ich heute auch schon, und zwar aus dem Grunde, weil wir verpflichtet sind, alle diejenigen Verträge, die wir mit solchen Versicherungsgesell schaften abgeschlossen haben, für unsere Kasse nutzbar zu machen. Dahin gehören z. B. Feuer- und Lebensversicherungen. Diese hier ist aber eine der wohltätigsten, und zwar aus dem Grunde, wie auch noch im vorigen Jahre der Haus- und Grundbesitzerverein Berlin bekundet hat, nur zum Wohle der Mitglieder. Dieser Verein bezweckt, dass, wenn in dem Betriebe irgend ein Unfall passiert, er von der ersten Minute dafür einspringt und für das Mitglied die nötigen Prozesse führt. M. H. I Wie kulant dieser Stuttgarter Versieherungsverein bisher gewirkt hat, das beweist, dass alle der artigen Unfälle in knapper Zeit erledigt worden sind, und zwar meistens, wie auch die Hausbesitzervereine das bekunden können, nur zum Vorteil der Mitglieder, die sich angeschlossen haben. Das, m. H., soll aber absolut nicht den Zweck haben zu behaupten, dass auch andere derartige Versicherungsvereine nicht vielleicht zum Segen der Mitglieder wirken könnten. Nein, m. H., ich will nur den Zweck erreichen, dass sich auch andere Vereine beim Verbands vorstande melden, damit uns die nötigen Prämiensätze oder Dividenden für unsere Kasse zukommen. Denn, m. H., wir be dürfen, wie sich herausgestellt hat, einen grossen Fonds für die nächste Zeit, um kräftig agitieren zu können zum Wohle unseres Verbandes. M. H.! Ueberiegen Sie nicht lange, sondern stimmen Sie zu! Sorgen Sie in den Gruppen dafür, dass im Laufe des Jahres aus den 700 Mitgliedern vielleicht die dreifache Zahl wird, dann haben wir im nächsten Jahre die Freude, dass unser Unterstützungsfonds vielleicht die dreifache Höhe erreichen wird. Das ist der Zweck meiner Worte und das Ziel meiner Wünsche. Vorsitzender: Wir haben hier den angenehmen Fall, dass über einen Antrag gleichzeitig durch den Begründer desselben und im Sinne des Ausschussgutachtens referiert werden kann. Ich denke, dem vom Antragsteller geäusserten Wunsche werden wir sehr gern entsprechen und die Notwendigkeit der Agitation für Versicherung gegen Unfälle allen unseren Mitgliedern in den Gruppenversammlungen bekanntgeben. Wir nützen dadurch unseren Mitgliedern nicht nur, sondern schaffen auch eine Einnahmequelle für unseren Verband. Damit, m. H., können wir ohne Abstimmung über diesen Antrag weitergehen. Zum Wort hat sich niemand weiter gemeldet. Antrag 28 ist von Herrn Froemert - Danzig zurückgezogen worden, weil den Antragstellern unbekannt war, dass eine Ver günstigung bei Feuerversicherungsgesellschaften nicht zu erreichen ist, da diese Gesellschaften einen Ring gebildet haben, welcher jedem Mitglied des Ringes strenge untersagt, bei hoher Konventional strafe irgend einen Rabatt zu gewähren. Ich empfehle Ihnen des halb auch hier, in der Hauptverversammlung von einer Behandlung dieses Antrages, die durchaus kein brauchbares Resultat zeitigen könnte, abzusehen. Die Versammlung beschliesst demgemäss. Punkt 29, Antrag von H. Müller- Franz. Buchholz. H. Müller- Franz. Buchholz: M. H.! Ich bin zu meinem Anträge veranlasst worden durch das Beispiel des Preussischen Lehrervereins. Dieser Verein besitzt eine solche Rechtsschutzkasse, wie ich sie hier empfehlen will, und zahlt pro Mitglied und Jahr 10 Pfennig in diese Kasse. Mit diesen Groschenbeiträgen haben sie Prozesse geführt, wie z. B. den bekannten Prozess des Lehrers Nickel in Trakehnen, die über 20000 M. gekostet haben. Da sich nun in letzter Zeit die Kommunen und Behörden der Gärtnereien so liebevoll annehmen und von ihnen herauszuholen suchen, was nur herauszuholen ist, kommt es vor, dass man sich schliesslich dagegen wehren muss. Ich habe das z. B. am eigenen Leibe erfahren. Man hat mich zu 160 M. Strafe verurteilt, weil ich mein Gewerbe nicht angemeldet hätte, ehe ich überhaupt zur Gewerbesteuer veranlagt bin. Ich habe selbstverständlich gegen das Urteil sowohl wie gegen die Veranlagung Protest erhoben. Die Sache schwebt noch. Da nun bekanntermassen diese Art Prozesse mit Behörden und Kommunen sehr kostspielig sind, weil sie immer bis zur höchsten Instanz durchgefochten werden müssen, ist der Einzelne dazu nicht immer in der Lage. Diese Kasse könnte aber sehr viel Gutes stiften. Wenn wir zur Gründung dieser Kasse zunächst pro Mitglied 50 Pfennig zahlten für das erste Jahr, so kämen 3000 M. heraus, und dafür liesse sich schon ein ganz netter Prozess führen, und alle Tage kommen doch solche Prozesse nicht vor. Wir könnten in Jahr und Tag auch mit dem Betrage herunter gehen, vielleicht auch auf 10 Pf. mit den Jahren, das merkt man dann gar nicht, und man kann dadurch viele, viele Kollegen unter stützen, ohne dem Verbände an und für sich irgendwie einen Pfennig Kosten zu verursachen. Es sind auch noch andere Fälle möglich, wo diese Schutz kasse Segen stiften kann. So ist mir ein Fall bekannt geworden, wo im verflossenen Jahre ein Kollege einen Unfall erlitt. Er war gegen Unfall versichert, meldete den Unfall sofort bei der be treffenden Gesellschaft an, und die weigert sich zu zahlen, macht allerlei Ausflüchte, es kommt zum Prozess, und schliesslich wird der Kollege kostenpflichtig abgewiesen. Sein Anwalt rät ihm, bis ans Kammergericht zu gehen und stellt ihm in ganz sichere Aus sicht, dass er da gewinnen würde. Er konnte das nicht, weil er die nötigen Mittel dazu nicht besass. Er hat aber das Gefühl lebenslang: hättest du diesen Prozess weiterführen können, so wärst du zu deinem Recht gekommen. Ich meine, auch in solchen Fällen könnte diese Kasse, wenn die Mittel verfügbar wären, sehr viel Segen stiften und vielen zum Rechte verhelfen. Ich bitte des halb, nicht ohne weiteres darüber abzustimmen, dass diese Sache unter den Tisch fällt, sondern das einmal gehörig zu prüfen und meinem Anträge zuzustimmen. O. Bernstiel (für den Ausschuss): M. H.l Der Antrag steller als Mitglied der Gruppe Berlin brachte diesen Antrag in der Gruppe ein, aber es war doch keine Meinung dafür. Die Sache wurde mit grosser Majorität abgelehnt, und dem Antragsteller anheim gegeben, sie hier vorzubringen. Im allgemeinen existiert ja im Verbände diese Rechtsschutzeinrichtung. Wer sich in irgend einer Weise benachteiligt fühlt, kann eine Anfrage an den Hauptvorstand richten, wie er sich zu verhalten hat. und da wir den so bewährten Justizrat haben, der die Anfragen bearbeitet, so ist man immerhin mit den Auskünften zufrieden gewesen. Anders verhält sich die Sache mit dem Anträge Müller wegen der Rechtsschutzstelle. Herr Müller führt als Beispiel den preussischen Lehrerverein an. M. H.l Ein Verband der Handelsgärtner und ein Lehrerverein ist ein himmelweiter Unterschied. Die Mitglieder des Lehrervereins sind Beamte, die eigentlich mehr oder minder den Mund halten müssen. Die können nicht viele Prozesse führen und führen nur Prozesse, wenn es ihnen riesig an den Kragen geht. Anders ist es bei einem Verbände, wo die Mitglieder alle Geschäftsleute sind. Die Zahl der Prozesse, die wir zu führen hätten für unsere Mitglieder usw., die ginge ins Unendliche, und da würden auch 20 M. Beitrag für die Rechtsschutzkasse nicht ausreichen. Sie würde den Mit gliedern zum Vorteil gereichen, die viele Prozesse führen, und die, die keine Prozesse führen, hätten den Schaden zu tragen. Infolge dessen war auch die Gruppe Berlin für diese Sache nicht zu haben, und auch der Ausschuss hat gestern einstimmig die Sache abgelehnt. Er wollte sie überhaupt nicht einmal zur Diskussion zulassen, das ist aber genehmigt worden, doch ist er für den Antrag nicht zu haben. H. W i t z e 11 - Weissensee : M. H.! Ich möchte zunächst konstatieren, dass in der Gruppe Berlin über den Antrag, wie ihn Herr Müller eben vorgetragen hat, überhaupt die Diskussion nicht eröffnet worden ist. Herr Müller hatte damals beantragt, von der Gruppe Berlin einen Rechtsanwalt anzunehmen; aber dieser Antrag, den Herr Müller soeben erläutert hat, ist doch etwas ganz anderes. Er beantragt, eine Rechtsschutzkasse einzurichten, und ich für meine Person stehe dem Anträge sehr sympathisch gegen über. Wenn der Referent des Ausschusses meint, dass wir Handels gärtner soviel Prozesse mit einander zu führen hätten, dass da wohl 20 M. nicht ausreichen würden, so ist das doch durchaus nicht zu treffend. Für solche Sachen würde doch eine Rechtsschutzkasse durchaus nicht da sein. Es würde doch, wenn eine solche Kasse gebildet würde, eine Bestimmung getroffen werden, für welche Fälle das Mitglied die Kasse in Anspruch nehmen kann. Dass geschäft liche Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Mitgliedern auf diese Weise auf dem Prozesswege geregelt würden, ist doch ganz und gar ausgeschlossen. Herr Müller hat doch schon einige Beispiele genannt, wie er sich denkt, dass man eine solche Kasse in Anspruch nehmen kann, und ich meine, dass es sehr schön ist, wenn man irgend einen Prozess bis in die letzte Instanz zu verfolgen hat, bis an das Oberverwaltungsgericht usw., wenn man sagen kann: hört einmal, ich will den Prozess führen, kriege ich Geld dazu? Ohne weiteres kann das Mitglied das nicht beanspruchen, es würden eben besondere Bestimmungen erlassen werden müssen. Ich für meinen Fall würde empfehlen, eine solche Einrichtung bei unserem Verbände zu treffen. H. M ü 11 e r - Franz.-Buchholz : M. H.! Mein Herr Vorredner hat ja schon als Mitglied der Gruppe Berlin, da er die näheren Verhältnisse, wie ich sie im Auge habe und wie er sie durch mich schon in den Gruppenversammlungen gehört hat, kennt, meinen Antrag befürwortet. Ich möchte Sie alle bitten, doch einmal einen von den Anträgen durchgehen zu lassen; bisher sind leider alle vom Ausschuss, mit Ausnahme des einen, abgelehnt worden. Stellen wir diesen einmal zur weiteren Diskussion. Sie halten mir vielleicht entgegen, dass der Verband Prozesse von allgemeinem Interesse heute schon auf seine Kosten durchführt. Das mag richtig sein, und ich erkenne es an. Aber kein Mitglied hat irgendwie ein Recht darauf. Durch diese Rechtsschutzkasse möchte ich jedem Mitgliede ein Recht darauf geben, dass ihm die Gerichtskosten erstattet würden, ohne dass der Verband nötig hat, mit seinen Mitteln einzuspringen. 0. Bernstiel: M. H.! Ich möchte dazu noch bemerken, dass mir bei meinen Ausführungen vorhin ein kleiner Irrtum passiert ist. In der Gruppe Berlin ist vielfach die Rechtsschutzfrage beraten worden, aber es handelte sich um die Anstellung eines Gruppen-
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