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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
-
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No. 12 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 191 belästigt werden, stehen sich am besten. Die können sagen: wir halten in unserer Stadt Preis, und den Ueberschuss schicken wir nach Berlin. Ich möchte Ihnen also empfehlen, niemals solche Zahlen, die meistens garnicht zutreffend sind, in der Zeitung zu veröffentlichen. Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Vorsitzender: Die Anträge 23, 24 und 25 befassen sich damit, Aenderungen in den Bestimmungen bei Erteilung des Wert zeugnisses des Verbandes herbeizuführen. Alle drei Anträge können zusammen behandelt werden. Ich will aber den Herren Antrag stellern Gelegenheit geben, hier ihre Anträge noch mündlich zu begründen, und bitte denjenigen Herrn, welcher Antrag 23 der Gruppe Frankfurt a. 0. begründen will, das Wort zu nehmen. O. R e i c h e - Frankfurt a. O. : M. H.! Wenn die Gruppe Frankfurt a. O. diesen Antrag gestellt hat, so hat sie das getan, um die kleineren Handelsgärtner zu schützen, denn ich muss an dieser Stelle offen aussprechen: man begegnet heute jeder Neuheit, die aufkommt, mit einem gewissen Misstrauen. Das sind nicht bloss Auffassungen, sondern Erfahrungen, die die deutsche Gärtnerei alle Jahre machen muss, und zwar zum Nachteile ihres Geldbeutels. Die Erfahrung hat auch wiederum gelehrt, dass die Wertzeugnisse etwas zu leicht vergeben werden. Das mag in der Zusammensetzung des Preisgerichtes liegen. Ich weiss nicht genau, wie es sich mit der Zusammensetzung des Preisgerichtes verhält, aber ich muss es doch hier aussprechen, dass meines Erachtens manchmal nicht genügend Rücksicht auf unseren Verband genommen wird, der doch, wenn er ein Wertzeugnis ausgibt, sozusagen eine Reklame für den Betreffenden macht; ich meine also, dass mit dem Zeugnis nicht so umgegangen wird, wie es der Fall sein sollte. Ich will auf Einzelheiten nicht eingehen, ich will keine persönlichen Angriffe erheben, durchaus nicht, aber meines Erachtens hat die letzte Zeit doch gelehrt, dass die Sache nicht so durchgeführt wird, wie es sein sollte, und des wegen hat die Gruppe den Antrag gestellt, dass nur dann das Zeugnis vergeben wird, wenn die betreffende Neuheit ein Jahr geprüft worden ist. Dann ist es wohl möglich, ein gesundes Urteil abzugeben, und man fühlt sich eher in der Lage, daraufhin eine Bestellung zu machen. Denn ich bin der Meinung, wenn in der betreffenden Annonce steht: mit dem Wertzeugnis des Verbandes ausgezeichnet, dann nehme ich an, dass es etwas Gutes ist, dafür kann ich mein Geld ausgeben. Es darf aber nicht so sein, wie es im vergangenen Jahre mit einigen Sachen war, wo man sagen musste: das sind minderwertige Dinge. M. Loeschen - Cüstrin (zur Begründung des Antrags 24): M. H.! Wenn die Gruppe Cüstrin den Antrag gestellt hat, so sind wir auch von der Ansicht ausgegangen, dass die Wertzeugnisse bisher zu leicht bewilligt worden sind. Wir konnten einem Zeugnis des Verbandes bisher nicht die richtige Bedeutung beimessen, die es eigentlich haben müsste, und aus dem Grunde bitten wir, die Wert zeugnisse unter etwas anderen Bedingungen zu erteilen als bisher. Bis jetzt ist die Kommission einmal hingegangen, hat sich die Sache angesehen und das Wertzeugnis erteilt. Wenn man auch annimmt, dass die Herren ihres Amtes richtig walten und unvoreingenommen sind, so muss man doch sagen, dass nach einem einmaligen Ansehen, wenn die Pflanzen in der besten Kultur sich befinden, man kein richtiges Urteil darüber abgeben kann. Ich möchte, dass eine Aenderung stattfände, vielleicht in der Weise, dass die Pflanzen während einer Kulturperiode — wenn es auch nicht ein ganzes Jahr ist — von den betreffenden Sachverständigen geprüft werden. P. Görler-Riesa (zur Begründung des von Fichtner- Meissen gestellten Antrags 25): M. H.! Ich kann wenig Neues an führen zu dem, was der Herr Vorredner schon gesagt hat. Nur das will ich erwähnen, dass dieser Antrag in unserer Gruppe Meissner Lande beifällige Aufnahme gefunden hat. Es scheint die Ansicht allgemein vorhanden gewesen zu Sein, dass das Wertzeugnis des Verbandes doch häufig auf ziemlich geringwertige Sachen vergeben worden ist, oder auf solche, die sich nicht bewährt haben. Ich würde empfehlen, den Antrag anzunehmen und die Bestimmungen so auszuarbeiten, dass die Beurteilung einer Neuheit erst einmal vorläufig und dann nach einer Wartezeit von 12 Monaten endgültig zu erfolgen hat. Die Annahme des Antrages liegt nicht nur im Interesse der Gärtner, die Neuheiten kaufen, sondern meines Erachtens auch sehr im Interesse der reellen Züchter, die etwas wirklich Gutes auf den Markt bringen und uns dadurch auch nützen. Ich bitte dem Anträge zuzustimmen. G. Arends-Ronsdorf (für den Ausschuss): M. H.! Diese drei Anträge sind gestern in der Ausschussitzung einer eingehenden Besprechung unterzogen worden. Es muss anerkannt werden, dass vielleicht in einem oder zwei Fällen im letzten Jahre das Wertzeugnis nicht mit der notwendigen Vorsicht erteilt worden ist. Aber trotz alledem ist der Ausschuss zu der Ansicht gekommen, Ihnen die Ablehnung dieser Anträge zu empfehlen, weil die vor einigen Jahren neu bearbeiteten Bestimmungen über die Erteilung des Wertzeugnisses vollständig, oder fast vollständig, ausreichend sind. Ich glaube, es war vor 2 Jahren, als hier in der Hauptversammlung eine Kommission von 3 Herren, der anzugehören auch ich die Ehre hatte, ernannt wurde, die Bestimmungen über die Vergebung des. Wertzeugnisses genau durchzusehen. Sie finden darin in § 4 folgenden Passus: „In Fällen, wo eine endgültige Beurteilung bei erstmaliger Besichtigung nicht festgestellt werden kann, wird es der Prüfungskommission anheimgegeben, eine solche zum zweiten Male festzusetzen." Also da haben wir schon eine Handhabe, und es bleibt nur übrig, die jeweilige Kommission, die gewählt worden ist, um die betreffenden Neuheiten zu beurteilen, nochmals auf das Nachdrücklichste auf die Befolgung dieser Bestimmung aufmerksam zu machen. Es ist gestern die damalige Kommission beauftragt worden, nochmals zusammen zutreten und Ihnen einen Vorschlag zu machen über einen Zusatz, der eventuell zu dem § 4 gemacht werden könnte. Ich möchte dabei noch darauf aufmerksam machen, dass es ganz untunlich ist, die Anträge in dem Sinne anzunehmen, alle Neuheiten erst ein Jahr prüfen zu lassen. Wenn Sie das verlangen bei einer Neuheit, deren Wert man auf den ersten Blick feststellen kann, dass sie erst ein Jahr geprüft werden soll, dann können Sie versichert sein, dass die meisten Züchter ihre Neuheiten in den Handel bringen, ohne das Wertzeugnis erst abzuwarten. Wenn man mit einer Neuheit ein Jahr später kommt, ist in vielen Fällen ein Geschäft schon nicht mehr möglich. Es würden diese Bestimmungen nur da anzuwenden sein, wo es sich um die Feststellung ganz genauer, feiner Unterschiede handelt, wo es sich darum handelt, das Wesen einer Neuheit während einer längeren Kulturperiode festzustellen, und für diese Fälle werden wir uns gestatten, nachdem wir heute Nachmittag in der Kommission die Sache nochmals genau erwogen und besprochen haben, Ihnen einen Zusatz zu dem jetzigen § 4 vorzulegen, den Sie, wie ich bestimmt hoffe, annehmen werden. Also ich bitte Sie, die endgültige Beschlussfassung über diese Anträge hinauszuschieben, bis Sie den Zusatz zu § 4, den die Kommission vorschlagen wird, kennen gelernt haben. Vorsitzender: Der Vorschlag des Herrn Referenten ist an nehmbar. Es war eigentlich gestern vorauszusehen, dass die Kom mission sich später, nach der Versammlung, mit der Sache befassen würde. Um Zeit und Geld zu sparen, ist es aber sehr richtig, dass sie gleich zu einer Sitzung, deren Resultat heute Nachmittag ver kündet werden soll, zusammentritt. Das wird einen grossen Einfluss haben auf die Ablehnung oder Anerkennung dieser Anträge. Ich bitte deshalb, die Entscheidung über die Anträge 23, 24 und 25 vorläufig von der Tagesordnung absetzen und sie heute Nachmittag behandeln zu lassen. P. Görler: M. H.! Ich kann Herrn Arends nicht bei pflichten, dass kein Geschäft mit einer Neuheit zu machen sei, wenn sie ein Jahr später in den Handel kommt, und ich möchte Ihnen allen die Frage vorlegen: Ist es besser, dass ein Züchter einige tausend Mark verdient, oder dass die gesamte Masse der Gärtner einige zehntausend Mark wegwirft? (Sehr richtig! Bravo!) Vorsitzender: Nun, wir sprechen heute Nachmittag noch mals über diese drei Anträge. Punkt 26, Antrag des Provinzialverbandes Schleswig - Holstein, Hamburg und Lübeck, dahingehend, dass innerhalb unseres Verbandes ein Arbeitgeber-Schutzverband gegründet werden soll. M. H.! Mit diesem Punkte der Tagesordnung hat sich der Ausschuss gestern lange befasst. Man ist in der Mehrheit zu der Erkenntnis gekommen, dass durch unseren Verband, seine Landes und Provinzialverbände, sowie seine Gruppen schon eine genügende Organisation besteht, dass also, wenn der Fall eintreten sollte, in dem ein sogenannter Arbeitgeber - Schutzverband wirken müsste, unsere Organisation, wie wir sie heute haben, schon vollständig genügt, so dass ein Arbeitgeber-Schutzverband' innerhalb unseres Verbandes nicht erst zu gründen sei. Es ist weiter im Ausschuss beschlossen worden, Ihnen zu empfehlen, über dieses Thema nicht zu beraten. Es ist doch möglich, dass bei diesem Thema Ansichten zu Tage treten würden, welche nicht dazu angetan sind, das gute Einvernehmen, welches wir mit dem grössten Teile unserer Gehilfen, wie ich zu meiner Freude doch konstatieren kann, noch haben, zu fördern. Aus dem Grunde, m. H., bitte ich Sie, dem Beschlusse des Ausschusses beizutreten und diesen Gegenstand nicht zu behandeln. Sie können sicher sein, dass der Vorstand und Ausschuss stets darauf bedacht sein wird, die Interessen unserer Mitglieder, die ja alle Arbeitgeber sind, auch nach dieser Richtung hin zu wahren. Wenn der Vorstand erkennen wird, dass unsere Organisation, wie wir sie jetzt haben, nicht genügen sollte, gewissen unberechtigten Anforderungen der Arbeitnehmer wirksam entgegenzutreten, z. B. uns gegen Kontraktbruch zu schützen, so können Sie überzeugt sein, dass der Vorstand sofort Ihnen Mittel und Wege Vorschlägen wird, um die Interessen der Arbeitgeber zu wahren. Abstimmung. Der Antrag des Ausschusses wird einstimmig angenommen. Vorsitzender: M. H. I Ich kann konstatieren, dass Sie eine Behandlung dieses Gegenstandes hier in der Hauptversammlung nicht wünschen. Es folgt Punkt 27, Antrag von Wilhelm Hoppe-Wesel, den wir zu unserer Freude unter uns haben. Ich bitte Herrn Hoppe, seinen Antrag zu begründen. W. H o p p e - Wesel: M. H.! Ich setze voraus, dass niemand ir diesem Saale anwesend ist, der vielleicht glauben möchte, dass ich zwecks Propaganda für einen Versicherungsverein hier sprechen könnte. M. H.! Selbst wenn ein solcher Irrtum hier entstehen sollte, so erkläre ich hiermit, dass ich nur im Interesse des Ver bandes und der Verbandskasse, die die Gelder so sehr nötig hat, mich ins Zeug lege und Sie bitten möchte, meine Ausführungen, die kurz sein werden, anzuhören. M. H.! Der Vertrag, der mit dem Stuttgarter Versicherungs verein wegen Haft- und Betriebshaftpflicht von dem Verbände der
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