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177 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 11 Abstimmung. Das Ausschussgutachten wird einstimmig an genommen. Punkt 11, Antrag von Hugo Schors - "Moys. Zur Begrün dung wird das Wort nicht begehrt, für den Ausschuss erhält General sekretär Beckmann das Wort. Vorsitzender: Es ist ein Telegramm eingegangen, welches ich mir gestatte, zu Ihrer Kenntnis zu bringen: „Hochbefriedigt von den Fortschritten des Verbandes in letzter Zeit, wünsche ich der Hauptversammlung besten Erfolg zum Wohle der gesamten deutschen Gärtnerei! Mit kollegialem Gruss Wilhelm Kliem-Gotha". (Bravo!) Beckmann: M. H.! Herr Hugo Schors in Moys wünscht, dass vor Ablehnung oder Ausschluss eines Kollegen aus dem Ver bände der Gruppenvorstand des in Frage kommenden Bezirks erst zu unterrichten ist. Der Vorstand hat sich dem Anträge gegenüber auf einen ablehnenden Standpunkt gestellt, weil er einen Eingriff in die Statuten bedeutet, und der Ausschuss ist diesem Vorschläge des Vorstandes beigetreten. Die Sache hat, wie Sie aus der Begrün dung ersehen werden, einen bestimmten Fall im Auge, denn der Antragsteller sagt in der Begründung, das Beispiel stände zu Diensten. Das Beispiel ist folgendes: Der Vorstand hat ein Mitglied aus dem Verbände ausschliessen müssen, weil dieses Mitglied in Konkurs geriet, und der Vorstand hat eine Anmeldung zum Verbände nicht angenommen, weil der Betreffende den Offenbarungseid geleistet hat. Nun, m. H., ich glaube, dass diese Fälle wohl derartige sind, wo der Vorstand ohne weiteres nach den Statuten zur Ablehnung und zur Ausschliessung gelangen muss. Die Gruppe Oberlausitz hat dieses Vorgehen des Vorstandes mit einer gewissen Entrüstung auf genommen und hat geglaubt, dass sie besser in der Lage wäre, diese Angelegenheit zu beurteilen, als wie der Vorstand. Der Vorstand steht aber auf dem Standpunkt, dass sowohl der Ausschluss wie die Ablehnung in diesem Falle vollständig gerechtfertigt waren, und der Ausschuss ersucht Sie deshalb, diesen Antrag kurzerhand abzulehnen. Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Antrag 12, Antrag 13, Antrag 15, Erhöhung der Sterbe unterstützung, sind zurückgezogen worden. Zu Antrag 14 der Gruppe Berlin erhält das Wort E. D a g e f ö r d e - Berlin: M. H.! Ich habe den Antrag in der Gruppe Berlin gestellt, und man hat mich auch dazu bestimmt, den Antrag zu begründen. Die Begründung ist eigentlich in klarer Weise gegeben, die haben Sie vor sich, und ich brauche nicht gross darauf einzugehen. Sie wissen alle, dass die Sterbekasse eine Wohlfahrtseinrichtung ist, und eine Wohlfahrtseinrichtung soll man in keiner Weise einschnüren, man soll sie so weitgehend wie möglich handhaben. Das war aber dem Vorstande, wie Sie wohl wissen, in manchen Fällen nicht möglich, er war an die Be stimmung gebunden, nur solche Anträge zu berücksichtigen, die binnen einem Monat gestellt waren. Die Herren sind, wie ich an nehme, in einen Gewissenskonflikt gekommen; sie hätten gern die Anträge berücksichtigt, aber sie durften nicht. Um den Weg frei zu lassen, künftighin Anträge berücksichtigen zu können, die später gestellt werden, ist dieser Antrag eingebracht worden, und ich bitte Sie um ihre einstimmige Zustimmung. Es steht in dem An träge eine 6monatliche Frist. Ich bestehe nicht auf diesen 6 Monaten, und ich habe das auch dem Vorstande schon seinerzeit kundgegeben, als ich den Antrag einbrachte. Ich bin zufrieden, wenn 2, 3, 4 oder 5 Monate angenommen werden. Hauptsache ist, dass das Wort „können“ hineinkommt, und der Vorstand jederzeit berechtigt ist, auch Anträgen, die später gestellt werden, stattzugeben. Berichterst. des Ausschusses O. B e r n s t i e 1: M. H.! Als dieser Antrag in der Gruppe Berlin eingebracht wurde, war die Meinung dafür nicht so gross, weil sich jeder sagte: innerhalb eines Monats kann auch jemand, der solche Sterbefälle in der Familie hat, wohl seine Anträge auf Zahlung dieser 100 Mk. Sterbegeld einbringen. Die Erfahrung hat gelehrt, dass es doch anders kommt, und wer die Verhältnisse besonders bei kleineren Gärtnern kennt, der weiss, dass die Familien nicht so Bescheid mit der Feder wissen, dass vielfach sogar die Frauen nicht einmal davon wissen, dass ihnen die 100 Mk. zustehen, und was ähnliche Fälle mehr sind. Infolgedessen brachte Herr Dageförde diesen Antrag ein. Im Ausschuss und Vorstande war die Meinung gestern geteilt. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei Lebensversicherungen die Frist nur nach Tagen bemessen wäre usw. Wir konnten aber doch nicht umhin, uns schliesslich darauf zu einigen, dass wir für eine Karenzzeit von 3 Monaten sind, wodurch allen Ansprüchen genügt wird, so dass jeder, der innerhalb 4 Wochen seinen Antrag nicht eingebracht hat, noch zu seinem Rechte kommt. Dieser Fall wurde krass beleuchtet durch eine Karte des Herrn Weidner, des Ver treters von Braunschweig. Darin war unter anderem gesagt, dass nach dem Tode eines Gärtnereibesitzers, der wohl wenig Familie hat, ein Brief bei der Geschäftsstelle eingegangen wäre und wie durch den Herrn Generalsekretär nachher erklärt wurde, ist der Brief nicht angekommen. Die Frist von einem Monat ist ver strichen und infolgedessen stehen die 100 Mk. der Familie nicht mehr zu. So fühlten wir uns also veranlasst, dem Anträge zuzu stimmen und 3 Monate festzusetzen. Vorsitzender: Zu Antrag 14 empfiehlt der Ausschuss, die Karenzzeit statt auf 6 Monate, wie sie vorgeschlagen ist, und statt auf einen Monat, wie sie laut den Bestimmungen für den Unter stützungsfonds vorhanden ist, auf 3 Monate festzusetzen. Dies wird einstimmig angenommen. E. D a g e f ö r d e - Berlin: Ich möchte noch den Antrag stellen — ich weiss nicht, ob es angängig ist — dass wir in dem Falle, der von Herrn B ernstiel vorgebracht wurde, den Hinter lassenen des verstorbenen Mitgliedes die 100 M. noch nachträglich bewilligen. Vorsitzender: Sie meinen den Fall aus Braunschweig. Bitte, wollen Sie das den Erwägungen des Vorstandes überlassen. Er hat sich immer bemüht, die grösste Kulanz zu zeigen, aber der artige Ausnahmen können wir nicht machen, ohne die Unterlagen genau zu prüfen. Das entspricht wohl dem Interesse, das wir den Kassenverhältnissen zuwenden müssen, sowie der Ordnung und Gerechtigkeit. Es folgt Antrag 16, von der Gruppe Düsseldorf und Umgegend. Für den Ausschuss berichtet F. Esch- Wickrath: Ich bin bloss Referent für den Ausschuss. Die Gründe, die den Ausschuss bewogen haben, der Sache nicht zuzustimmen, will ich hier nicht in der Weise erläutern, wie ich das gestern im Ausschuss getan habe. Ich möchte Sie nur bitten, dem Vorschläge des Ausschusses zuzustimmen und den Antrag abzulehnen. Jede Gruppe weiss selbst, was sie zu tun hat, und Sie werden aus den Berichten im Handelsblatt ersehen haben, dass wir alle fleissig gearbeitet haben. Man hat jetzt schon genug an den Protokollen, die im Handelsblatt veröffentlicht werden, und es ist nicht nötig, dass auch noch die Jahresberichte veröffentlicht werden. Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Punkt 17, Antrag von Hugo Schors - Moys. Das Wort zur Begründung wird nicht begehrt. Zur Berichterstattung für den Ausschuss erhält das Wort Beckmann: M. H! Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag ebenso abzulehnen, wie den ersten des Antragstellers, der den Ausschluss und die Nichtaufnahme von Mitgliedern betrifft. Die Hauptversammlung in Danzig hat 1905 den Beschluss gefasst, dass, falls ein Mitglied des Verbandes für die Liste C beantragt wird, der Vorstand gehalten sein soll, bei den Gruppenobmännern erst anzu fragen und sich nach den Verhältnissen erst zu erkundigen. Das ist in jedem Falle, wo ein Mitglied für die Liste C angemeldet wurde, auch getan worden. Der Vorstand hat nie ein Mitglied des Ver bandes in die Liste C auf genommen, ohne dass vorher der Vorstand der betreffenden Gruppe um eine Aeusserung hierzu gebeten worden ist. Weiterzugehen, m. H., ist ein Ding der Unmöglichkeit. Wenn das gemacht würde, dass wir sämtliche gestellten Anträge erst den Gruppen zur Begutachtung übergeben sollten, dann würden wir nach unserer Ansicht eine Liste C überhaupt nie fertig bekommen. Die Ansichten sind so weit auseinandergehend, der Gruppen sind so viele, dass wir mindestens dreiviertel Jahr vorher anfangen müssten, um dann vielleicht, wenn wir alles Material wieder zusammen bekommen, nach dreiviertel Jahren eine Liste herausgeben zu können. Der Vorstand behandelt jeden Antrag, der für die schwarze Liste eingereicht wird, einzeln. Jeder Antrag wird genau daraufhin geprüft, ob er aufnahmefähig für die Liste ist oder nicht, und es werden nur solche Anträge aufgenommen, denen eine vollständig genügende Begründung beigegeben ist. Der Vorstand muss aus diesen Gründen, der Schwierigkeiten und des Prinzips wegen — der Vorstand trägt die Verantwortung für die Liste C — es ablehnen, dass sämtliche für die Liste C ein- gangenen Anträge erst den Gruppenvorständen zur Begutachtung gesandt werden. E. Müller- Görlitz: Den Antrag Schors hat die Gruppe Oberlausitz unterstützt, und ich möchte die Versammlung doch bitten, dies genau zu überlegen, dass nicht, wenn irgend ein Antrag dahin eingeht, jemand sofort in die Liste C kommt, denn ein der artiges Zeichen, das einem solchen Manne als Geschäftsmann an hängt, können Sie nicht so leicht wieder wegwaschen. Ich kenne einige solche Leute. Wenn sie vor Jahren darin standen, heisst es noch heute: der war auch schon in der schwarzen Liste. Ich bitte Sie, möglichst Rücksicht zu nehmen und sich möglichst sorgfältig zu informieren. Es ist sehr leicht für einen Geschäftsmann, irgend etwas zu versehen, aber ablegen kann er den Makel nicht mehr, er bleibt zeitlebens auf ihm haften. Ich möchte Sie bitten, sich mit dem Anträge einverstanden zu erklären. Vorsitzender: Es ist bekannt, dass die Einrichtung einer sogenannten schwarzen Liste auch Folgen mit sich bringt. Aber derjenige, der die Veranlassung dazu gibt, dass er in diese schwarze Liste kommt, ist eben selbst daran schuld. Wenn der Herr Vor redner gemeint hat, dass jemand so mit Leichtigkeit darin auf- genommen wird, so ist das ein Irrtum. M. H.! Vor allen Dingen, wenn es sich um ein Verbandsmitglied handelt, ist es bei dem Vor stande Gebrauch, doppelt und dreifach zu erwägen und die Um stände zu untersuchen, und bei den betreffenden Vertrauensmännern, gewöhnlich bei dem Obmann der Gruppe, anzufragen, ob die Ver hältnisse wirklich so liegen. Wir gehen da sehr langsam vor, ehe wir ein Mitglied in die Liste C aufnehmen und damit aus den Reihen der Mitglieder streichen, schon darum, weil wir ja nur un gern ein Mitglied verlieren. Aber, wenn wir die Einrichtung einmal haben, und sie soll den Nutzen bringen, den wir davon erwarten, dann müssen wir, wenn alles erwiesen ist, auch entsprechend ver fahren. Es hat jeder, der in die schwarze Liste aufgenommen