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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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140 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 9 Brunnenwasser, das zum Spritzen ausreichend Druck haben soll. Die Anschlusswasserleitung muss mindestens 4 Atmosphären Druck haben, soviel haben auch wohl die kommunalen Leitungen alle. Ich habe von meiner Küche aus 13/4 Zoll starkes Rohr 1 Meter tief nach dem Brunnen gelegt. In der Küche befindet sich ein Ventil und dort wird auch der Zulauf an - und abgestellt. Sobald das Ventil geöffnet ist, arbeitet der Transformator, der Druck des Leitungs wassers bringt das Pumpwerk in Bewegung. Der Trans formator arbeitet jetzt 2 Jahre Sommer und Winter bei mir und hat sehr viel Wasser befördert. Wer in seinem Grundstück Anschluss an eine Wasserleitung mit genü gendem Druck hat, kann sich durch Beschaffung dieses Apparates die Wasserrechnung erheblich verringern. b— ^3 Kritische Betrachtungen über die Hyazinthentreiberei, Von Paul Süptitz in Saalfeld a. d. Saale. ur erfolgreichen Treiberei der Blumen zwiebeln sind gut ausgereifte Zwiebeln unbedingt erforderlich. Schon im Mai— Juni entwickeln sich in den Zwiebeln die Anlagen zu den Blumen für das nächste Jahr. Ist das Wetter in diesen Monaten günstig und folgt ein nicht zu nasser Sommer, vor allem ein trockener Spätsommer, so ist auf eine leidlich gute Qualität von Zwiebeln für die nächste Treibperiode zu rechnen. Infolge des vorigen trockenen Sommers ist die Bewurzelung der Zwiebeln recht gut. Dieselben lassen sich deshalb zum grössten Teil besser treiben als im Jahre 1908; damals waren die Wurzelboden nicht genügend ausgereift und die Wurzelbildung sehr mangelhaft. In einigen Fällen wurden die Hyazinthen im Herbst 1907 zur Nachreife mit den Wurzelboden nach oben, unter Glas, auf Gewächshausstellagen, der vollen Sonne aus gesetzt, der Erfolg war ein vollständiger. Hier erzielte man eine sehr gute Bewurzelung, wo hingegen die übrigen Zwiebeln wenig Wurzeln entwickelten; dieser Nachteil macht sich besonders bei der Frühtreiberei recht nach teilig bemerkbar. Dies Verfahren glückt aber nicht alle Jahre; ist die Zwiebel bereits halbwegs ausgereift, so platzt der Wurzelboden bei Einwirkung der vollen Sonne auf die Zwiebeln, welche dadurch unbrauchbar werden. Trotz des willigen Blühens in der laufenden Treib periode haftet den Hyazinthen immer noch eine Menge Fehler an. Ein grosser Prozentsatz treibt nicht aus, die Zwiebeln faulen vom Wurzelboden aus. Andere bringen nur einseitige oder ungleichmässig entwickelte und ver krüppelte Blumentrauben. Diese Entscheidung macht sich alle Jahre mehr bemerkbar und spricht für die An sicht, dass viele Kulturen verseucht sind. Auf dem Boden in der Haarlemer Gegend werden seit Jahr hunderten Blumenzwiebeln gebaut und es ist unaus bleiblich, dass mit der Zeit Krankheiten entstehen müssen, welche den Boden infizieren und nur durch Kulturwechsel zu beseitigen sind. Würden wir z. B. nur 10 Jahre Kartoffeln auf ein und demselben Boden bauen, so würden sich Knollenfäule, Grind, Blattfallkrankheiten und dergl. einstellen. Verschiedentlich hat man in den letzten Jahren die Beobachtung gemacht, dass bei einigen Sorten Hyazinthen die Trauben von oben nach unten erblühen. Die Blumen werden dadurch minderwertig und lassen sich schlecht verkaufen. Man ist vielfach der Ansicht, dass diese Er scheinung auf zu starkes düngen mit künstlichem Dünger zurückzuführen sei. In den meisten Fällen wird die Qualität der Zwiebeln nach der Grösse beurteilt. Dies ist aber grundfalsch. Selbst grosse Zwiebeln geben oft die kleinsten Blumen, nicht viel grösser als solche von Miniaturzwiebeln, trotzdem der Preis 4—5 mal höher ist als bei letzteren. Um den Wünschen solcher Abnehmer, welche möglichst grosse Zwiebeln verlangen, zu ent sprechen, haben sich die Züchter zur Verwendung des künstlichen Düngers verleiten lassen, jedoch wie es scheint auf Kosten einer guten Blume. Das Urteil des grössten Teiles von uns deutschen Gärtnern geht dahin, dass wir zwar vorläufig die hol ländischen Zwiebeln nicht entbehren können, da sie vom Publikum verlangt werden, ein nennenswerter Verdienst beim Treiben aber auf keinen Fall dabei herausspringt. Wir suchen dieser Unrentabilität durch Einkauf von billigeren, hauptsächlich von Miniaturzwiebeln zu be gegnen. Das Hundert kostet hiervon 6—8 Mark. Pflanzt man davon 2—3 Stück zusammen, so erzielt man den doppelten Preis als von einer Zwiebel erster Qualität, welche ebensoviel kostet als die 2—3 Miniatur zwiebeln. Der Ausfall beim Treiben ist oftmals auch darauf zurückzuführen, dass wir deutschen Abnehmer in den wenigsten Fällen wirklich erste Qualität kaufen oder er halten. In England und vor allem in Amerika wird für Hyazinthen ein viel höherer Preis angelegt als bei uns, die Folge davon ist, dass wir in Wirklichkeit meist nur geringere Qualitäten erhalten und die Elitezwiebeln zu höheren Preisen nach genannten Ländern gehen. Es ist den Holländern nicht zu verübeln, wenn sie die Gelegen heit, mehr zu verdienen, ausnützen. Der Export nach Deutschland von auserlesenen starken Zwiebeln geht alle Jahre mehr zurück, dagegen nimmt die Ausfuhr der schwächeren Zwiebeln zu uns stark zu. Viele Züchter behaupten zwar, es sei nicht mehr möglich genügend starke Zwiebeln zu liefern, da zuviel Miniatur verlangt würden, ich glaube aber kaum, dass dieser Einwand stichhaltig ist. Als weiterer Grund, warum wir oftmals nicht ganz einwandfreie Zwiebeln erhalten, ist die Genüg samkeit der deutschen Gärtnerkundschaft anzusehen. Die Lieferanten wissen genau, dass wir in den seltensten Fällen reklamieren. Der deutsche Gärtner-Michel lässt sich schon was gefallen. Ich habe erlebt, wie sich die Lieferanten über unsere allzugrosse Nachsicht noch lustig machten. Selbst da, wo reklamiert wird, ist der Erfolg meist recht gering. Die Holländer sind gewiegte Kauf leute, sie kennen unsere Gesetze oftmals besser als die meisten deutschen Kollegen. Nur in den wenigsten Fällen wird Ersatz geleistet. Selbst wenn man sein gutes Recht in Händen hat, kann es passieren, dass man nichts erreicht. Mir wurden z. B. von einer Firma andere minderwertige Sorten geliefert als bestellt und in Rechnung gestellt waren. Dieselben wurden im Sep tember geliefert und sofort ins Freie gepflanzt. Bei der Blüte im nächsten Frühjahr stellte es sich heraus, dass ich übervorteilt war. Die betreffende Firma lehnte aber jeden Ersatz ab, mit dem Bemerken, ich hätte nach § 477 des B. G. B.*) innerhalb 6 Monaten reklamieren müssen. Dies war mir aber nicht möglich, da ich den Schaden, den ich hatte, erst während der Blüte im April- *) Die Paragraphen 459 bis 493 des B. G. B. handeln über die Gewährleistung wegen Mängel der Sache, § 477 lautet: Der Anspruch auf Wandelung oder Minderung, sowie der Anspruch auf Schaden ersatz wegen Mangels einer zugesicherten Eigenschaft verjährt, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, bei be weglichen Sachen in sechs Monaten von der Ablieferung, bei Grund stücken in einem Jahre von der Uebergabe an. Die Verjährungs frist kann durch Vertrag verlängert werden. Beantragt der Käufer gerichtliche Beweisaufnahme zur Siche rung des Beweises, so wird die Verjährung unterbrochen. Die Unter brechung dauert bis zur Beendigung des Verfahrens fort. Die Vor schriften des § 211 Absatz 2 und des § 212 finden entsprechende Anwendung. Die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung eines der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche bewirkt auch die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung der andern Ansprüche.
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