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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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von Professor Conrad in dem oben erwähnten Auf sätze sehr beachtlich. Conrad ist der Meinung, dass diese Beträge als ererbtes Kapital nicht zur Bestreitung laufender Ausgaben verwendet werden dürfen. Sie dürfen vielmehr nur zur Schuldentilgung oder für solche Anlagen Verwendung finden, welche auch der späteren Generation zu gute kommen und andernfalls durch Anleihen gedeckt werden müssten. Diese Ver wendungsart sei auch deshalb zu fordern, weil solches Kapital in der Regel zum grössten Teil wirtschaftlich gebunden, nicht unmittelbar verwertbar sei und eine längere Verwaltung erfordere, wenn eine Verschleuderung vermieden werden solle. Wenn so, wie in diesen Ausführungen befürwortet wurde, die Steuerforderung der Regierung beschnitten wird, d. h. wenn die Gas- und Elektrizitätsteuer ganz wegfällt, die Inseratensteuer und die Nachlassbesteuerungen ermässigt werden, kommen die von der Regierung für notwendig gehaltenen 500 Mill. Mk. nicht zusammen. Es könnte aber Ersatz geschaffen werden durch noch weitere Erhöhung der Steuern auf Genussmittel und durch Einführung einer oder der anderen Steuer, die nur die Aller reichsten oder mühelose Gewinne trifft. Unser Volk, das jährlich mehrere Milliarden für Tabak und für alkoholische Getränke ausgibt und jedenfalls weitere Milliarden — eine Statistik besteht darüber nicht — für Vergnügungsvereine usw. aufwendet, wird auch die halbe Milliarde Mark, die das Reich so dringend braucht, aufbringen können. Nicht der Regierung, nicht den Fürsten, wie eine mittelalterliche Auffassung, die man heute noch hören kann, annimmt, wird das Geld bewilligt, sondern dem Volk selbst. Mögen sich seine gewählten Vertreter bei der Beratung darüber nicht von engen und kleinen Prinzipien, sondern von grossen und weiten Grundsätzen leiten lassen. Gärtnerische Arbeiten und Haupt gottesdienst. ir haben in den Nummern 26 und 39, 1908 über den Verlauf eines durch mehrere Instanzen geführten Prozesses berichtet, der sich auf die Uebertretung einer Ober präsidialverordnung für die Provinz Sachsen vom 27. Oktober 1905 bezog. Wie damals berichtet wurde, hat das Kammergericht, als höchste Instanz, die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Natürlich war dieses Urteil von grundlegender Bedeutung für die Handhabung der fraglichen Polizei- bezw. Ober präsidialverordnung für die Provinz Sachsen und ver anlasste den Provinzialverband Sachsen und Anhalt des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands sich mit einer Eingabe an den Herrn Oberpräsidenten, Excellenz Hegel, zu wenden. In dieser Eingabe wird auf den Prozess Haiecker - Schkeuditz Bezug genommen. H a 1 e c k e r war wegen Uebertretung der Bestimmung über die Sonntagsruhe bestraft worden, weil er seinen jungen Treibsalat während der Zeit des Hauptgottes dienstes gespritzt hatte, welches Verbrechen von der Tagespresse und nicht zuletzt auch von den Witzblättern gebührend gekennzeichnet wurde. Das Urteil soll dar nach dem „Delinquenten“ die Worte: „Da haben wir den Salat!“ entlockt haben. In der Eingabe wird um Milderung der Bestimmung gegenüber den Gärtnern gebeten. Daraufhin erfolgte am 25. Januar ein mündlicher Vortrag unserer Mitglieder Otto Heyneck, C. F. Krause und Carl Sattler vor dem Herrn Oberpräsidenten, welcher in Aussicht stellte, einen Zusatzparagraphen zu der betreffenden Verordnung, der den Gärtnern eine Ausnahme gewähr leistet, befürworten zu wollen. Damit wäre, wenn diese Zusage erfüllt wird, das erreicht, was die Interessenten aus der Provinz Sachsen erstrebten: eine der Eigenheit des Berufes entsprechende Handhabung der fraglichen Präsidial-V er Ordnung. Die Fachbildung mit besonderer Berücksichtigung der Gartenbauschu 1 e des Gartenbauver- bandes für das Königreich Sachsen. 2 eigentlichen Vorkämpfer im Berufsleben sind die werdenden Gärtner, die Lehrlinge und Gehilfen; auf diesen ruht die Ent wickelung unseres Faches, und niemand wird leugnen, dass die letzteren an dem bisherigen Aufschwung der Gärtnerei be deutend mitgewirkt haben. So sagt Gartenbauinspektor Theodor Lange in seinem prächtigen Büchlein über des Gärtners Beruf und seinen Bildungsgang. Wenn irgend eine Zeit den Beweis für die Notwendigkeit einer gründlichen Vorbildung der jungen Gärtner erbracht hat, so war es die Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges unserer Nation, und deshalb liegt ein tiefer Sinn in L a n g e's Worten. Nicht jeder wird nach Lage der Dinge geneigt sein, gerade den Gehilfen und Lehrlingen einen solchen weittragenden Einfluss zuzuschreiben, vergisst man doch nur zu oft, dass man selbst einmal Lehrling und Gehilfe war, und man lässt sich in der Zeit der wirt schaftlichen Kämpfe nur zu leicht herbei, die Gehilfen schaft nicht nur rein fachlich zu beurteilen. Aber wir dürfen doch nicht irre werden und müssen in der Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses eine ernste Aufgabe sehen, denn ein jeder muss einmal vom Schau platz des Lebens wegtreten und anderen Platz machen. Vernachlässigt ein Stand diese Pflichten, so gräbt er sich selbst sein Grab und die Enkel müssen büssen, was die Väter gesündigt haben. Es genügen nicht nur technische Fertigkeiten, denn Handlanger gibt es zu allen Zeiten genug, sondern der gelernte Gärtner muss auch V erständnis für jede Arbeit haben, muss wissen weshalb er sie tut. Nun ist zwar nicht jeder in der Lage und auch nicht jeder befähigt, auf eine höhere Stufe menschlichen Daseins zu gelangen, aber wer seine Söhne lieb hat und sie zu seinen Nachfolgern im Beruf zu erziehen wünscht, lasse ihnen eine gründliche Aus bildung zuteil werden, wenn es die Mittel und die Um stände irgend erlauben. Eine Anstalt, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, nicht überbildete, sondern mit fachmännischer Bildung ausgerüstete junge Gärtner ins Leben zu schicken, ist die Gartenbauschule des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen in Laubegast bei Dresden. Diese Gartenbauschule blickt nunmehr auf ein sieb zehnjähriges Bestehen zurück. Ihre Kinderjahre hat sie unter recht bescheidenen Verhältnissen in Dresden, Hassestrasse 1 durchgemacht, und Lehrern wie Schülern der ersten Jahre gebührt Dank für die Gewinnung jener Grundsätze, nach welchen heute die Anstalt geleitet wird und imstande ist, den jungen Gärtnern ein brauch bares Wissen zu vermitteln und mit auf den Lebensweg zu geben. Die Schule hat sich die Aufgabe gestellt, eine Lehranstalt für den praktischen Gartenbau zu sein und damit dessen Gesamtinteressen zu dienen. Dieser Aufgabe vermochte sie in den ersten Jahren ihres Bestehens nicht in dem Masse gerecht zu werden wie
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