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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 24.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190900000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 24.1909
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 11
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 20
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 35
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 53
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 70
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 90
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 112
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 135
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 155
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 172
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 189
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 -
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 226
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 244
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 263
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 282
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 297
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 313
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 329
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 343
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 355
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 371
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 387
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 399
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 409
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 425
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 435
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 448
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 464
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 477
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 489
- Ausgabe No. 33, 15. August 1909 504
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 519
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 533
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 553
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 567
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 580
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 599
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 614
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 628
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 643
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 659
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 676
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 689
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 702
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 715
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 727
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 744
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 760
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 775
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 792
-
Band
Band 24.1909
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120 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. Nachlasswerte von mehr als 1000 000 M. Die geplanten Aenderungen des Erbschaftssteuergesetzes erscheinen wegen der Nachlasssteuer und der Beschrän kung der gesetzlichen Verwandtenerbfolge geboten. Als Wehrsteuer soll von dem Nachlass derjenigen wehr pflichtigen Personen, die nicht • den nach den Militär gesetzen vorgeschriebenen aktiven Dienst geleistet haben, ein Zuschlag zur Nachlasssteuer in Höhe von iWo des Nachlasses erhoben werden. Das beabsichtigte Erb recht des Fiskus endlich macht eine Aenderung des bürgerlichen Gesetzbuches notwendig. Es sollen nämlich äusser dem Ehegatten nur die Verwandten erster und zweiter Ordnung (Abkömmlinge, Eltern, Geschwister und deren Abkömmlinge) und die Grosseltern gesetzliche Erben bleiben. Wenn also kein Testament da ist, durch das sie bedacht werden, sollen demnach entferntere Verwandte (z. B. schon Onkel und Tanten und deren Abkömmlinge) nicht Erben werden, sondern der bundes staatliche Fiskus an ihre Stelle treten, der 3/4 der Erb schaft an das Reich abzugeben hat. Die Elektrizitäts - und Gassteuer soll im ganzen etwa 50 Mill. M. bringen; im einzelnen war gedacht vom elektrischen Strom 17,4 Mill. M. „ Gas 14,5 ,, „ von Beleuchtungsmitteln für Elektrizität . 13,0 ,, ,, ,, ,, „ Gas . . . 10,0 „ „ Die Kraft- und Lichtsteuer beträgt für elektrische Arbeit 5 vom Hundert des Abgabepreises, jedoch nicht über 0,4 Pfg. für die Kilowattstunde. Für Gas ist die Steuer im allgemeinen pro Kubikmeter so hoch wie für die Kilowattstunde bei Elektrizität. Die Steuer auf Beleuchtungsmittel beträgt für elektrische Glühlampen und Brenner zu solchen bis zu 15 Watt 5 Pfg. für das Stück ansteigend bis zu 50 Pfg. für das Stück von über 100 Watt. Bei den gewöhnlichen Lampen von über 25 bis 60 Watt hat die Steuer die Höhe von 20 Pfg.; für Glühkörper zu Gasglühlicht und ähnlichen Lampen („Glüh strümpfe“) beträgt die Steuer ohne Abstufung 10 Pfg. für das Stück; für Brennstifte zu elektrischen Bogen lampen 1 Mark für das Kilogramm. Zu der Inseratensteuer, über die sich auch bereits im Handelsblatt Nr. 48 1908 nähere Ausführungen finden, sei zusammenfassend folgendes bemerkt. Die Steuer auf Zeitungsinserate ist verschieden je nach der Häufigkeit des Erscheinens, der Auflagenhöhe des Blattes und der Einrückungsgebühr und bewegt sich zwischen 2 und 10 o derselben. Die Reklamen, mit Ausnahme der Zeitungsinserate, unterliegen, wenn ein Entgelt dafür erhoben wird, einer Steuer von 10 % des Entgelts; sind sie unentgeltlich, so wird die Steuer nach der Grösse der von der Ankündigung eingenommenen Fläche be rechnet und ist sie z. T. noch nach der Grösse der Ortschaft abgestuft. Gegen alle diese Steuern, ohne Ausnahme, ist soviel gesprochen und geschrieben worden — von jeder einzelnen ist behauptet worden, dass gerade diese Steuer ganz besonders ungerecht und für die Betroffenen von vernichtender Wirkung sei — dass man natürlicher weise, wenn denn einmal die Gelder für das Reich auf gebracht werden müssen, Ausschau hält, ob sie nicht aus anderen Quellen geholt werden können. Die Bundes staaten haben zum Teil schöne Einnahmen durch die sog. Erwerbseinkünfte (Eisenbahnen, Domänen, Forsten). Das Reich hat wenig derartige Betriebe aufzuweisen, und die Ueberschüsse dieser wenigen (Post, Reichseisen bahnen, Reichsbank), lassen sich nicht willkürlich steigern. Neue Erwerbseinkünfte für das Reich ausfindig zu machen, dürfte aber einigermassen schwer fallen; auch die Luftschiffahrt ist ja dazu noch nicht reif. Wer aber imstande wäre, hier Vorschläge zu bringen, wäre des Dankes der Steuerzahler gewiss. Der Gedanke, den Bedarf durch die Aufnahme neuer Schulden zu decken, braucht wohl nur ge- äussert zu werden, um sofort wieder verworfen zu werden. Das Reich hat an seinen bisherigen Schulden schon schwer genug zu tragen, deren Verzinsung jähr lich etwa 150 Millionen Mark erfordert, und es ist höchste Zeit, dass gerade durch die Reichsfinanzreform dieser Art der Bedarfsbeschaffung ein Ende bereitet wird. Ganz ohne neue Schulden wird es übrigens auch nach der Regierungsvorlage nicht abgehen, wegen der bei Einführung des Branntweinmonopols zu zahlenden Ent schädigungen usw. soll eine Anleihe bis zu 190 Millionen Mk. aufgenommen werden ; dieselbe soll jedoch aus den Ein künften des Monopols in 10 Jahren wieder getilgt sein. Schliesslich ist noch ein Ausweg da, der auf den ersten Blick sehr gut gangbar und harmlos aussieht, das ist die Erhöhung der Matrikularbeiträge der Einzelstaaten. Das schmerzt zunächst garnicht, wenn man es hört oder liest. Mögen die Einzel staaten sehen, wo sie das Geld hernehmen. Wenn die sich dann aber auf die Suche machen, bleibt ihnen auch weiter nichts übrig, als — die Steuerschraube an zuziehen. Wenn die Einzelstaaten mehr Steuern aus schreiben, so sind das meist Einkommensteuern, Ver mögenssteuern u. dgL, durch die ebenfalls der Mittel stand, zu dem die grosse Mehrheit der Handelsgärtner gehört, betroffen wird. Der bekannte Nationalökonom Professor Conrad in Halle a. S. hat in dem November heft der „Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik“ an Beispielen aus der Stadt Halle a. S. nachgewiesen, wie gerade der sog. Mittelstand, und besonders der grundbesitzende Mittelstand, verhältnismässig am stärksten belastet ist, stärker als die Arbeiterklasse und die Reichen. Wenn auch bei den Arbeitern die Be lastung durch die sog. indirekten Reichssteuern und Zölle mehr zum Ausdruck kommt, so ist doch die Belastung des Mittelstandes schlimmer infolge der zahlreichen direkten Steuern in Staat und Gemeinde, wie Einkommen steuer, Ergänzungssteuer (Vermögenssteuer), Grundsteuer, Gebäudesteuer, Umsatzsteuer, W ertzuwachssteuer, Kirchensteuer und wie sie alle heissen. Die Erhöhung der Matrikularbeiträge würde auch hier weiteren Steuer druck erzeugen. Mit einer mässigen Erhöhung der Matri kularbeiträge rechnet auch die Regierungs vorlage. Die Bundesregierungen sind jedoch hiermit nur unter der Bedingung einverstanden, dass das Mass der Erhöhung der Matrikularbeiträge gesetzlich auf mehrere — beabsichtigt sind 5 — Jahre hinaus festgelegt wird. Eine Erhöhung von 40 Pfennig auf den Kopf und eine jahrelange gesetzliche Sicherung vor weiterer Steigerung — das ist möglich und für die Bundesstaaten erträglich. Wenn aber unbestimmt gelassen wird, ob von Jahr zu Jahr neue Vermehrungen der Matrikular beiträge drohen, dann bleibt das Reich der Störenfried in den Finanzen der Bundesstaaten, der es heute ist; namentlich eine Anzahl kleinerer Bundesstaaten würde dann in grosse Verlegenheit und ihre Finanzen geradezu in Unordnung geraten, was natürlich auf die Einwohner dieser Länder auch keine günstigen Rückwirkungen hat. Die Reichsfinanzreform durch Abwälzung der Lasten auf die Einzelstaaten durchführen, würde deshalb keine gute Lösung dieser wichtigen Aufgabe sein. Wir kommen daher wieder auf die 7 Blüten des Steuerbukettes der Regierung zurück. Wir können die Vorlagen in drei Gruppen teilen. Zur ersten Gruppe gehören die Steuern auf Branntwein, Bier, Wein und Tabak. Sie beziehen sich sämtlich auf Genussmittel. Zur zweiten Gruppe zähle ich die Gas-, Elektrizitäts-, Inseraten- und Reklamesteuer. Man kann sie Steuern auf B e triebsmittel nennen, Die dritte
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