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115 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. No. 8 Antrag der Gruppe Regbz. Münster u. Osnabrück. 30. Es wird beantragt, der Verband der Handelsgärtner Deutschlands wolle eine Kontrolle ausüben, indem sämt liche Gruppenverbände das Adressenmaterial zur Einsicht nahme zugestellt bekommen, ob die Zeitungen auch an Nicht - Berufsgärtner gesandt werden und die Herren Verleger ersuchen, nur an die von der Gruppe ge sichteten Adressen zu versenden. Begründung s. No. 5. 31. Antrag von B. Schubert - Rudolstadt. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, eine Hagelversicherung auf Gegenseitigkeit im Rahmen des Verbandes ins Leben zu rufen. Begründung s. No. 5. 32. Antrag des Provinzial-Verbandes Pommern. Die Hauptversammlung möge veranlassen, dass in Zukunft im Verbandsorgan bei Anzeigen die Bemerkung: „Anerkennungsschreiben oder ähnliches sind eingesehen worden, oder ein grösserer Posten freiwilliger An erkennungsschreiben hat uns vorgelegen“, gestrichen wird. Begründung s. No. 5. 33. Antrag der Gruppe Schleswig-Holstein. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass von Seiten des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands irgend eine Form gefunden werde, in welcher unseren Angestellten: Obergärtnern, Gehilfen, Büro-Angestellten und sonstigem Personal für gewisse in ein und dem selben Betriebe gedienten Jahre, vielleicht von 3, zu 5, zu 10 u. s. f. eine sichtbare Anerkennung zu teil werde. Bedingung muss jedoch sein, dass der betreffende Gärt nereibesitzer Mitglied des Verbandes der Handels gärtner sei. Begründung s. No. 5. 34. Bericht der Gewerbe-Ordnungs-Kommission, 35, Antrag des Provinzial-Verbandes Ostpreussen, Den Hauptvorstand zu ersuchen, der Hauptversamm lung Vorschläge zu unterbreiten, wie die rechtliche und soziale Stellung der Gärtner in Zukunft zu gestalten sei. Begründung s. No. 5. 36. Antrag der Gruppe Magdeburg. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, bei der Zentralstelle der Preussischen Landwirtschaftskammern dahin vorstellig zu werden, dass bei den Landwirtschafts kammern der einzelnen Provinzen Abteilungen geschaffen werden, welche die Interessen des gesamten produ zierenden Gartenbaues zu vertreten haben, und der die jetzt bei den Landwirtschaftskammern existierenden Abteilungen für Obstbau als Teil des Gartenbaues an gegliedert werden. Begründung s. No. 3. 37. Antrag der Gruppe Grossherzogtum Hessen und Hessen-Nassau, Der Verband der Handelsgärtner Deutschlands wolle eine Kommission damit betrauen, an die Regierung mit der Eingabe heranzutreten, dass die von sämtlichen deutschen gärtnerischen Verbänden ausgesprochene Zu gehörigkeit der produzierenden Gärtnerei zur Landwirt schaft greifbare Gestalt annimmt durch Angliederung der Gärtnerei an die Landwirtschaftskammern, sodass eine gesetzliche Vertretung der produzierenden Gärtnerei geschaffen wird. Begründung s. No. 5. 38. Antrag der Gruppe Danzig und Umgegend. Der Antrag I der Gruppe Magdeburg ist dahin zu erweitern, dass zu den bei den Landwirtschaftskammern zu schaffenden Abteilungen zwecks Wahrnehmung der Interessen des produzierenden Gartenbaues, stets ein Fachmann {Handelsgärtner) hinzugezogen werde. Begründung s. No. 5. 39. Antrag des Provinzial-Verbandes Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck, Die Hauptversammlung möge dahin wirken, in Sachen der Grundwertsteuer sowie Wertzuwachssteuer den Mitgliedern jede mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen, damit für dieselben Ausnahmesätze geschaffen werden. Begründung s. No. 3. Antrag der Gruppe Regbz. Münster u. Osnabrück, 40. Der Hauptvorstand wolle bei der Kgl. Staatsregierung vorstellig werden, die Regierung möge eine Gesetzesvor lage einbringen, wonach den Kommunen auferlegt wird, dass sämtliche Flächen, auch bebaute, welche dauernd von Berufswegen zu Kulturzwecken benutzt werden, von den Steuern nach dem gemeinen Wert befreit werden, und dass von solchen Flächen nur der Ertrags wert bei der Steuerbemessung zu Grunde gelegt werden darf. In Städten, in welchen die Steuer bereits ein geführt ist, soll im Sinne des Antrages eine Schätzung stattfinden. Begründung s. No. 5. 41. Antrag der niederrheinischen Gruppen, Der Verbands vorstand wolle bei der bevorstehenden Umänderung des Steuergesetzes folgende Abänderung der bisherigen Bestimmungen in der Gewerbesteuer- Veranlagung frühzeitig genug beantragen: Nach § 4 des preussischen Gewerbesteuergesetzes unterliegen der Gewerbesteuer nicht: Landwirtschaft und Forstwirtschaft usw., der Gartenbau, mit Ausnahme der Kunst- und Handelsgärtnerei, einschliesslich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnisse. Es soll fernerhin heissen: Der Gartenbaubetrieb mit Ausnahme der rein gewerblichen Handelsgärtnerei. Begründung s. No, 5. 42. Antrag der niederrheinischen Gruppen. Der Verbandsvorstand wolle beim Reichsversiche rungsamt die nötigen Schritte zur Errichtung einer be sonderen Gefahrenklasse für die Gärtnerei innerhalb der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften tun. Begründung s. No. 5. 43. Antrag der Gruppe Stettin. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass sich der Vorstand mit Mitgliedern des Reichstages in Ver bindung setzen möge, um den § 1 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb in der neuen Fassung der Regierungsvorlage bei den Lesungen zu unterstützen, da mit Annahme erfolgen kann. Begründung s. No. 5. 44, Antrag der Gruppe Altmark-Priegnitz. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, den Vorstand zu ersuchen, dass derselbe mit Eifer und Nach druck Massnahmen ergreife, die geeignet sind, eine bessere Ausbildung und Schulung unserer Lehrlinge herbeizuführen. Begründung s. No. 5. Antrag der Gruppe Regbz. Münster u. Osnabrück. 45. Der Hauptvorstand wolle bei der Regierung vor stellig werden betreffs Aufnahme folgenden Zusatzes zum einschlägigen Paragraphen der Reichs-Gewerbe-Ordnung: Baumschulartikel, Lorbeerbäume und Dekorations pflanzen in Kübeln dürfen in grösseren Partien, d. h. Waggonladungen, nur von ortsansässigen Gärtnern, und zwar nur in deren Gärtnereien feilgeboten werden,