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Unterhalts) gsgsbensn Weisungen vollinhaltlich auch kür das dshr 1945. 2. OerRsrsonenkrsis der Oöring-VO um- kabt äis gesamte auf Zem Lands lsbende arbeits fähige Bevölkerung. Ls gehören ru ikr s) die bodenständige Landbevölkerung, soweit sie nickt bereits als ständige -Arbeitskräfte in 6er Ldw oder anderweit voll beschäftigt wird, -Wck die Deputantenfrauen und sonstigen arbeits fähigen pamiliensngekörigen der Landsrbeiter- familisn, welche nickt bereits als ständige Arbeitskräfte in Vollbesckäktigung stöben, sind suk Orund der Oöring-VO ru Arbeitsleistungen in der Ldw ru verpflichten, okne Rücksicht darauf, ob ikr -Vrbeitsbuck beim betriebskükrsr bereits vorliegt oder nickt! b) die aus Räumungsberirken rurückgsfükrte und suk dem bände untergebrackts ldw und nickt- ldw Bevölkerung (2. 8. auch die aus dem 8üd- ostraum rurückgetükrten Oeutscken)! c) dis auk das band evakuierte lsndsrbsitskäkige städtische bevölkerung. 3. Ois Oberprütung des gesamten p s r s 0 n e n k r s i s s s der Oöring-VO und die Verpflichtung aller kür einen ldw -^.rbeitseinsatr in präge Kommenden ?sr8onen auf das im einreinen rumutbare Ivlindestarbeitsmak durch die Arbeits ämter stellt einen Idokeitsakt dar und ist nach püklungnakme mit dem Ortsaussckuk )O8P, Orts gruppenleiter, Lürgermeister und eine Vertreterin der prausnschaft) so ru beschleunigen, daü bis spätestens Anfang /t. p r i I d. d. das durch diesen personsnkrsis verfügbare -Vrbeitsvolumsn feststebt und entsprechend verteilt werden kann. Dabei ist sicherrustellsn, dak etwa noch nachträg lich in dis bsndgemeindsn ruriehende Volkgenos- ssn dieses personenkrsisss dem Arbeitsamt kür eine Lrkassüng und Verpflichtung laufend nackgemeldet werden. Wegen der beschränkten Verkekrsmoglich- keiten ist mit den K6P ein Verfahren ru verein baren, das es ermöglicht, sämtliche OLsck an Ort und Stelle ru bearbeiten, r. S. Abholung und Weitsr- ksbrt mit Pferdefuhrwerk ldw betriebe von Dorf ru Dorf. Dadurch soll in jedem Lalle sine Anhörung dsr ru verpflichtenden Kräfte vor Aushändigung des Verpklichtungsbesckeides ermöglicht werden. 4. Ick habe keine bedenken, dak die vorjährigen Dienstpklicktbe scheide durch einen entsprechenden Vermerk kür das dakr 1945 verlängert werden, soweit sie noch vorhanden sind und sich an der Vsrptlicktungsdauer und an dem Arbeitsplatz nichts geändert Kat. 5. Lür die psstsetr u n g des s b r u 1 ei - s t e n den -Arbeitspensums empkeblt es sich, im benekmen mit der bbsck gewisse Richtlinien aus- rüsrbeitsn, damit im gesamten Oau bei dsr plsrsn- rj.ekung des psrsonenkrsises der Oöring-VO rur Handarbeit möglichst ein einheitlicher Ivlakstab an gewandt wird. 6. 2 ur Oberwackung der r b s i t s - lsistüngen haben eins Reiks von Osuarbsits- ämtern bereits in den letzten dakren Leistungs- nackwsisksrten jKontrollkartsn, -Arbeits karten) singekükrt, in denen neben den Personalien dsr verpflichteten Personen das sbrulsistende K4in- dsstarbsitsmaü sowie der betrisbskükrsr jbrw. OLL) vermerkt wird, in dessen betrieb brw. nach dessen Weisungen dis -Arbeit abrulsisten ist. Dsr Letriebs- kükrer (OLL) Kat dis abgeleistets -Arbeit in die Karten lautend einrutragen. Diese Leistungsnach- weiskarten haben sick nach den übereinstimmen den berichten aller Oauarbeitsämter, bei denen sie bereits eingskükrt sind, sehr gut bewährt. Lis bie ten eins Handhabe, um die Lsschäktigung dsr suk Orund der Oöring-VO vsrptlicktstsn Personen sowie ihren binsstr durch die betriebskührer ru kontrol lieren. Die binkükrung solcher Lsistungsnachweis- kartsn wird daher kür dieses dakr allgemein emp fohlen. 7. Die V erpflichtung dsr ,,Oöring-Kräfte" soll wiederum wie im Vorjahr soweit wie irgend möglich für einen bestimmten betrieb vorgenommen werden. 2ur Verfügung des OLL sollen grundsätzlich nur noch die kür eins kurr- kristige Lsschäktigung während der 8pitrsnarbeit8- reiten in Prags kommenden -Vrbeitskräkts vsr- pklicktet werden oder Kräfte kür betriebe, die wegen ihres geringen Bedarfs sine volle -Arbeitskraft nickt susreicksnd beschäftigen können. 8. Verschiedentlich sind im vergangenen dakrs Klagen von O8P darüber eingsgangen, dak Le- sckwerdskükrern bei Linsprücken gegen dis Ver pflichtung durck die Vermittlungskräfte der-Arbeits ämter erklärt worden sei, dsL dis Dienstverpflich tung auf Veranlassung der Obp oder ldw betriebs- kührsr erfolgt sei. Derartige Lrklärungen sind ge eignet, den -^.rbsitsfrisden innerhalb dsr Dork- gsmsinsckaft wesentlich ru stören und den Obp ihre -Aufgabe ru erschweren. Ick betone deskalb nock- inals an dieser 8tslle, dal) dis Dienstver pflichtung auk Orund der Oöring-VO einen ploksitsakt darstellt und dak verantwortlich für jede Verpflich tung das -^rbeitsamtist. Dieses hat den Omkang der ru fordernden lvlindestarbsitsreit nach -Vnkörsn des Ortsausschusses und unter 8srück- sichtigung dsr persönlichen Verhältnisse der ru verpflichtenden Personen festrusetrsn. Die in die sem dakre besonders schwierige -Vufgsbe dsr Obp ist von dem -Arbeitsamt in jeder Wei8e ru untsr- stütren und darf nickt durck Verweisung von 8e- sckwerdskührern an die örtlicken Organe des RKILt und ldw bstriebsfükrer besinträcktigt werden. 9. Das Verfahren für Ltrakanreigen wegen -Vrbsitsbummelei und -Arbeitsverweigerung soll in diesem dakre noch weiter vereinfacht werden. Wei sungen hierüber folgen in Kürre. Kl i t Rücksicht auk dis in diesem dakre auLsrordsntlicks bsdeutung des ldw -^.rbeitseinsatres für die pr - nährungssickerung des deutschen Volkes verpflichte ich dis PI s r r e n p r ä s i d e.n t e n der Oauarbeitsämter und Reichstreukänder dsr Arbeit so wie alle -^.rbeitsamtslsiter, ständig